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   LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17   

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LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17 (https://dejure.org/2018,32835)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2018 - 7 Sa 792/17 (https://dejure.org/2018,32835)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 7 Sa 792/17 (https://dejure.org/2018,32835)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses bei einer mehr als drei Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung

  • LAG Düsseldorf PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses bei einer fünf Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1
    Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses bei einer mehr als drei Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung

  • rechtsportal.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung trotz länger als drei Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung (gegen BAG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Fünf Jahre sind nicht sehr lang

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Neue Linie zur Vorbeschäftigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Neue Linie zur Vorbeschäftigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Strikte Geltung des Vorbeschäftigungsverbots

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 686
  • NZA-RR 2019, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG kann nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG auch dann unwirksam sein, wenn zwischen einer Vorbeschäftigung und dem Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt (BVerfG, 06.06.2018, 1 BvL 7/14 und 1 BrR 1375/14).

    Trotz der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.2018 (1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14) bleibe sie bei ihrer bisherigen Rechtsauffassung zur dreijährigen Karenzzeit bei § 14 Abs. 2 TzBfG.

    Soweit der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteilen vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09, zitiert nach juris) und vom 21.09.2011 (7 AZR 375/10, zitiert nach juris) entschieden hat, dass eine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht gegeben sei, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliege, kann dieser Rechtsprechung nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.2018 (1BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, jeweils zitiert nach juris) nicht gefolgt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sodann mit Beschluss vom 06.06.2018, 1 BvR 1375/14 zum Vorbeschäftigungsverbot ausgeführt, in § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG komme eine gesetzgeberische Grundentscheidung zum Ausdruck, wonach sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich nur bei der erstmaligen Einstellung zulässig sein sollten.

    Das Risiko, bei weit zurückliegenden und eventuell schwer zu ermittelnden Vorbeschäftigungen eine unwirksame sachgrundlose Befristung und damit ungewollt einen unbefristeten Dauerarbeitsvertrag zu vereinbaren, ist durch das auch in den Gesetzesmaterialien angesprochene Fragerecht des Arbeitgebers (BTDrucks 14/4374, S. 19) verringert, das § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG flankiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018, 1 BvR 1375/14, zitiert nach juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 5 Sa 256/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Während sich unter anderem das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 08.05.2013, 2 Sa 501/12, zitiert nach juris), das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 15.12.2016, 11 Sa 735/16, zitiert nach juris) und das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 28.04.2016, 8 Sa 1015/15, zitiert nach juris) der Auffassung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen haben, sind andere Landesarbeitsgerichte davon abgewichen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Urteile vom 26.09.2013, 6 Sa 28/13, vom 21.02.2014, 7 Sa 64/13, und vom 13.10.2016, 3 Sa 34/16; LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2016, 9 Sa 376/15; Hess. LAG, Urteil vom 11.07.2017, 8 Sa 1578/16; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2017, 5 Sa 256/16; LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018, 6 Sa 64/18, jeweils zitiert nach juris).

    Sie konnte jedoch nicht darauf vertrauen, dass die Gerichte diese Rechtsprechungsänderung nachvollziehen werden (vgl. LAG Mecklenburg - Vorpommern, Urteil vom 17.10.2017, 5 Sa 256/16, zitiert nach juris).

    Es gab zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kläger keine langjährige und gesicherte Rechtsprechung in dem Sinne, dass nach einer mehr als dreijährigen Unterbrechung ein befristeter Vertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes geschlossen werden kann (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2017, 5 Sa 256/16, Rn. 39 zitiert nach juris).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Unter dem Datum vom 15.07.2011 hat das Bundesministerium der Verteidigung mit dem Vermerk "An Verteiler" hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09, hingewiesen und dazu ausgeführt, die Sichtweise des BAG führe u.U. zu einer Erleichterung bei befristeten Neueinstellungen und könne bis auf weiteres bei Abschluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen zugrunde gelegt werden.

    Soweit der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteilen vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09, zitiert nach juris) und vom 21.09.2011 (7 AZR 375/10, zitiert nach juris) entschieden hat, dass eine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht gegeben sei, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliege, kann dieser Rechtsprechung nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.2018 (1BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, jeweils zitiert nach juris) nicht gefolgt werden.

    Zwar hat die Beklagte die Befristungsabrede vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 - und vom 21.09.2011 - 7 AZR 375/10 - abgeschlossen.

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Soweit der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteilen vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09, zitiert nach juris) und vom 21.09.2011 (7 AZR 375/10, zitiert nach juris) entschieden hat, dass eine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht gegeben sei, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliege, kann dieser Rechtsprechung nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.2018 (1BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, jeweils zitiert nach juris) nicht gefolgt werden.

    Zwar hat die Beklagte die Befristungsabrede vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 - und vom 21.09.2011 - 7 AZR 375/10 - abgeschlossen.

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 4824/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.07.2017, 9 Ca 4824/16, abgeändert:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.07.2017, 9 Ca 4824/16, abzuändern und.

  • BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15

    Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2015, 1 BvR 1667/15, Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, Rn. 85, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2015, 1 BvR 1667/15, Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, Rn. 85, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststehendes Instanzurteil ergeht und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, den Arbeitnehmer nicht weiter zu beschäftigen (vgl. BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - zitiert nach juris).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch dann, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung oder auflösenden Bedingung des Arbeitsverhältnisses gestritten wird (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2018 - 6 Sa 64/18

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
    Während sich unter anderem das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 08.05.2013, 2 Sa 501/12, zitiert nach juris), das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 15.12.2016, 11 Sa 735/16, zitiert nach juris) und das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 28.04.2016, 8 Sa 1015/15, zitiert nach juris) der Auffassung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen haben, sind andere Landesarbeitsgerichte davon abgewichen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Urteile vom 26.09.2013, 6 Sa 28/13, vom 21.02.2014, 7 Sa 64/13, und vom 13.10.2016, 3 Sa 34/16; LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2016, 9 Sa 376/15; Hess. LAG, Urteil vom 11.07.2017, 8 Sa 1578/16; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2017, 5 Sa 256/16; LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018, 6 Sa 64/18, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 Sa 376/15

    Sachgrundlose Befristung nach früherer Vorbeschäftigung

  • LAG Hessen, 11.07.2017 - 8 Sa 1578/16

    In § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist gesetzlich ein zeitlich unbegrenztes

  • LAG Hamm, 15.12.2016 - 11 Sa 735/16
  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16

    Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 7 Sa 64/13

    Anschlussverbot gemäß § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Auslegung von Gesetzen - Grenzen

  • LAG Köln, 28.04.2016 - 8 Sa 1015/15

    Vorbeschäftigung

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - 6 Sa 28/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - zeitlich uneingeschränkt

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