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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10719
BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 (https://dejure.org/2021,10719)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 (https://dejure.org/2021,10719)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 (https://dejure.org/2021,10719)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverfassungsgericht

    Klimaschutz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz - Vorkehrungen zur Abmilderung hoher Emissionsminderungslasten grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg geboten, jedoch unzureichend - Minderung der Treibhausgasemissionen gem § 3 Abs 1 S 2, § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20a GG
    Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz - Vorkehrungen zur Abmilderung hoher Emissionsminderungslasten grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg geboten, jedoch unzureichend - Minderung der Treibhausgasemissionen gem § 3 Abs 1 S 2, § ...

  • verkehrslexikon.de

    Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1, ... 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20a, 80 Abs. 1 Satz 2 GG, EGEntsch 406/2009, Art. 47 EUGrdRCh, Art. 5 EUV 2018/842, § 1 Satz 3, 2 Nr. 9 KSG, §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Satz 3 KSG vom 12.12.2019, §§ 4 Abs. 3 Satz 2, 4 Abs. 6 KSG, Anl. 2 KSG vom 12.12.2019, Art. 2, 4 Abs. 2 Satz 1 ParisÜbk
    Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz

  • ra.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 20a
    Zur Grundrechtsverletzung durch Unterlassen staatlicher Klimaschutzmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Vorschriften des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und gegen das Unterlassen weiterer Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen; Schutzpflicht des Staates vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz - Vorkehrungen zur Abmilderung hoher Emissionsminderungslasten grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg geboten, jedoch unzureichend - Minderung der Treibhausgasemissionen gem § 3 Abs 1 S 2, § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

  • lto.de (Pressebericht, 29.04.2021)

    Klimaklage vor dem BVerfG teilweise erfolgreich: Es geht um die Zukunft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutsche Umwelthilfe: Klimaklagen gegen drei Bundesländer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klimaschutz - als intertemporale Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig - Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Grundrechtsverletzung durch Unterlassen staatlicher Klimaschutzmaßnahmen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Klimaschutzbeschluss des BVerfG

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kampf gegen den Klimawandel gestärkt - Recht auf Zukunft

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Wie teilen wir den Freiheitsvorrat?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    ESG-Pflicht für Unternehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich - Klimaschutzgesetz teilweise verfassungsrechtswidrig

Besprechungen u.ä. (13)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Freiheit der Anderen

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Generationengerechtigkeit und Fiskalpolitik - Staatsverschuldung und Schuldenbremse im Lichte des Klima-Beschlusses des BVerfG

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Grundrecht auf Generationengerechtigkeit? Die Relevanz des Klimaschutz-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts für andere Rechtsgebiete mit intergenerationaler Bedeutung

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klimaschutz aus Karlsruhe - Was verlangt der Beschluss vom Gesetzgeber?

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Schutzpflicht vor zukünftigen Freiheitsbeschränkungen - warum eigentlich?

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Freiheit der Zukunft

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zwei Jahre Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts - Eine Zwischenbilanz der weitgehenden Rezeptionsverweigerung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungsbeschwerde gegen Klimagesetz teilweise erfolgreich

  • examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Klima-Beschluss des BVerfG | Generationengerechte Ausgestaltung des Klimaschutzes, GG Art. 2 I, GG Art. 2 II, Intertemporale Freiheitssicherung, Klima Verfassungsbeschwerde, Klima-Beschluss BVerfG, Klima-Beschluss

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2, Art. 14, Art. 20 a GG; § 90 BVerfGG; §§ 3, 4 KSG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 157, 30
  • NJW 2021, 1723
  • NVwZ 2021, 951
 
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Wird zitiert von ... (293)Zitiert selbst (58)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Der dort tragende Gedanke dynamischen Grundrechtsschutzes (grundlegend BVerfGE 49, 89 ) kann dem Gesetzeserfordernis hier aber nicht entgegengehalten werden.

    Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen ein (vgl. BVerfGE 49, 89 ; stRspr; ebenso zu Art. 2 EMRK etwa EGMR, Öneryildiz v. Turkey…, Urteil vom 30. November 2004, Nr. 48939/99, Rn. 89 ff.; EGMR, Budayeva and Others v. Russia…, Urteil vom 20. März 2008, Nr. 15339/02 u.a., Rn. 128 ff.; zu Art. 8 EMRK etwa EGMR, Cordella et Autres c. Italie…, Urteil vom 24. Januar 2019, Nr. 54414/13 und 54264/15, Rn. 157 ff. m.w.N.).

    Auch Regelungen, die erst im Laufe ihrer Vollziehung zu einer nicht unerheblichen Grundrechtsgefährdung führen, können selbst schon mit dem Grundgesetz in Widerspruch geraten (vgl. BVerfGE 49, 89 ).

    Rn. 146 Die Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG greift nicht erst dann ein, wenn Verletzungen bereits eingetreten sind, sondern ist auch in die Zukunft gerichtet (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; 121, 317 ).

    Rn. 147 bb) Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen und insbesondere vor Schädigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; stRspr;… Sparwasser/Engel/Voßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl. 2003, S. 51 f.).

    Angesichts der erheblichen Unsicherheit, die der IPCC selbst durch die Angabe von Spannbreiten und Ungewissheiten dokumentiert hat, bleibt dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner grundrechtlichen Schutzpflicht derzeit jedoch ein erheblicher Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 83, 130 ), zumal er die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes auch mit entgegenstehenden Belangen in Einklang zu bringen hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ).

    Nehmen Vorschriften ein Risiko erheblicher Grundrechtsbeeinträchtigung in Kauf, können die Grundrechte je nach der Art und Schwere der Folgen gebieten, rechtliche Regelungen so auszugestalten, dass auch die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt (grundlegend BVerfGE 49, 89 ).

    Durch Art. 20a GG ist dem Gesetzgeber eine permanente Pflicht aufgegeben, das Umweltrecht den neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen in der Wissenschaft anzupassen (vgl. BVerfGE 49, 89 zu Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG).

    Weil bei der exakten Quantifizierung des Zusammenhangs zwischen CO2-Emissionen und Erderwärmung Unsicherheiten verbleiben, lässt Art. 20a GG der Gesetzgebung zwar Wertungsspielräume (vgl. BVerfGE 128, 1 ; siehe auch zu den Grundrechten BVerfGE 49, 89 ; 83, 130 ).

    Zwar kann in Rechtsbereichen, die ständig neuer Entwicklung und Erkenntnis unterworfen sind, die gesetzliche Fixierung starrer Regelungen dem Grundrechtsschutz abträglich und damit kontraproduktiv sein (vgl. grundlegend BVerfGE 49, 89 ).

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Norm dementsprechend wiederholt als Staatszielbestimmung bezeichnet (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).

    Rn. 190 Eine solche grundlegende Verfassungsbestimmung enthält Art. 20a GG (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).

    Wegen der erheblichen Unsicherheit, die in den vom IPCC angegebenen Spannbreiten und Ungewissheiten dokumentiert ist, lässt jedoch - wie schon die grundrechtlichen Schutzpflichten (…oben Rn. 162 f.) - auch Art. 20a GG der Gesetzgebung bei der Bestimmung des Klimaschutzziels insofern Spielraum, die Gefahrenlagen und Risiken in politischer Verantwortung zu bewerten (vgl. BVerfGE 128, 1 ).

    Weil bei der exakten Quantifizierung des Zusammenhangs zwischen CO2-Emissionen und Erderwärmung Unsicherheiten verbleiben, lässt Art. 20a GG der Gesetzgebung zwar Wertungsspielräume (vgl. BVerfGE 128, 1 ; siehe auch zu den Grundrechten BVerfGE 49, 89 ; 83, 130 ).

    Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, setzt Art. 20a GG den Entscheidungen des Gesetzgebers - zumal solchen mit unumkehrbaren Folgen für die Umwelt - vielmehr Grenzen und erlegt ihm, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, eine besondere Sorgfaltspflicht auf (vgl. auch BVerfGE 128, 1 ;… Epiney, in: v.Mangoldt/Klein/ Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 71;… siehe auch Steinberg, Der ökologische Verfassungsstaat, 1998, S. 101 f.;… Calliess, Rechtsstaat und Umweltstaat, 2001, S. 121 ff.;… Wolf, in: AK-GG, 3. Aufl. 2001, Art. 20a Rn. 32;… Murswiek, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 50;… Huster/Rux, in: BeckOK GG, 45. Ed. 15. November 2020, Art. 20a Rn. 22).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 137, 350 ; 155, 238 ), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1, 5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (…unten Rn. 208 ff.).

    Rn. 198 (1) Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 137, 350 ; 155, 238 ).

    Geboten sind daher vor allem Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (vgl. bereits BVerfGE 118, 79 ).

    Damit ist Art. 20a GG aber nicht unverbindliches Programm, sondern Rechtsnorm, die den Gesetzgeber bindet (vgl. BVerfGE 118, 79 - Emissionshandel; siehe außerdem Waechter, NuR 1996, 321;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20a Rn. 67;… Epiney, in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 43;… Gärditz, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 93. EL August 2020, Art. 20a GG Rn. 46;… Huster/Rux, in: GG BeckOK, 45. Ed., 15. November 2020, Art. 20a Rn. 30).

    Verfassungsrechtlich verpflichtet ist er aber, grundlegende Voraussetzungen und Anreize dafür zu schaffen, dass diese Entwicklungen einsetzen (vgl. so zu Art. 20a GG bereits BVerfGE 118, 79 ;… siehe auch Eifert, in: Kahl , Nachhaltigkeit durch Organisation und Verfahren, 2016, S. 371 m.w.N.; Hermes, DV 53 , 311 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Dieses Verfahren bietet der Öffentlichkeit auch durch die Berichterstattung seitens der Medien Gelegenheit, eigene Auffassungen auszubilden und zu vertreten (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.; 150, 1 m.w.N.).

    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich des Bürgers wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (BVerfGE 56, 1 ; vgl. BVerfGE 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 m.w.N.).

    Geboten ist ein Verfahren, das sich durch Transparenz auszeichnet und das die Beteiligung der parlamentarischen Opposition gewährleistet (BVerfGE 150, 1 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen (BVerfGE 150, 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Es schließt auch die staatliche Pflicht ein, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (vgl. BVerfGE 142, 313 m.w.N.; stRspr).

    Die Entscheidung, in welcher Weise Gefahren entgegengewirkt werden soll, die Aufstellung eines Schutzkonzepts und dessen normative Umsetzung sind Sache des Gesetzgebers, dem grundsätzlich auch dann ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, wenn er dem Grunde nach verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz eines Rechtsguts zu ergreifen (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ; 133, 59 ; 142, 313 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht stellt die Verletzung einer Schutzpflicht dann fest, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 142, 313 m.w.N.; stRspr).

    Auch insoweit liegt angesichts des Spielraums des Gesetzgebers bei der Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten ein Verfassungsverstoß erst dann vor, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen, die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückblieben (vgl. BVerfGE 142, 313 m.w.N.; stRspr).

    Rn. 181 Das bei inländischen Sachverhalten an Schutzvorkehrungen darüber hinaus anzulegende Kriterium, dass diese nicht erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben dürfen (vgl. BVerfGE 142, 313 ; stRspr), könnte auf eine gegen die Gefahren des Klimawandels gerichtete Schutzpflicht gegenüber den im Ausland lebenden Beschwerdeführenden nicht zur Anwendung kommen.

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Die Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes ist im Übrigen auch dann nicht geboten, wenn von der vorherigen Durchführung eines Gerichtsverfahrens weder die Klärung von Tatsachen noch die Klärung von einfachrechtlichen Fragen zu erwarten ist, auf die das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen wäre, sondern deren Beantwortung allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 91, 294 ; 98, 218 ; 143, 246 ; 150, 309 ; 155, 238 ; stRspr).

    Dieses Verfahren bietet der Öffentlichkeit auch durch die Berichterstattung seitens der Medien Gelegenheit, eigene Auffassungen auszubilden und zu vertreten (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.; 150, 1 m.w.N.).

    Denn das Fehlen einer selbstständigen Sachaufklärungspflicht im Gesetzgebungsverfahren befreit den Gesetzgeber nicht von der Notwendigkeit, seine Entscheidungen in Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere den Grundrechten, zu treffen, und sie insoweit - etwa im Blick auf die Verhältnismäßigkeitsanforderungen - auf hinreichend fundierte Kenntnisse von Tatsachen und Wirkzusammenhängen zu stützen (BVerfGE 143, 246 m.w.N.).

    Die sich aus der Verfassung ergebenden Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes beziehen sich grundsätzlich nicht auf seine Begründung, sondern auf die Ergebnisse eines Gesetzgebungsverfahrens (BVerfGE 139, 148 ; vgl. auch BVerfGE 140, 65 ; 143, 246 ).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Freiheit ist vom Grundgesetz vollständig durch spezielle Grundrechte, jedenfalls aber durch die in Art. 2 Abs. 1 GG als dem grundlegenden Freiheitsrecht verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; stRspr).

    Rn. 175 Art. 1 Abs. 3 GG enthält keine Beschränkung der Grundrechtsbindung des deutschen Staates auf das Staatsgebiet, sondern begründet eine umfassende Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte des Grundgesetzes (BVerfGE 154, 152 - BND - Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung; vgl. bereits BVerfGE 6, 32 ; 6, 290 ; 57, 9 ; 100, 313 ).

    Das Grundgesetz schützt sämtliche menschlichen Freiheitsbetätigungen durch spezielle Freiheitsgrundrechte und jedenfalls durch die in Art. 2 Abs. 1 GG als dem grundlegenden "allgemeinen Freiheitsrecht" (…vgl. Alexy, Theorie der Grundrechte, 1985, S. 309 ff.;… Eifert, in: Herdegen/Masing/Poscher/Gärditz , Handbuch des Verfassungsrechts, 2021, § 18 Rn. 39 ff. m.w.N.) verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit (grundlegend BVerfGE 6, 32 ; stRspr).

    Rn. 189 aa) Grundrechtseingriffe lassen sich verfassungsrechtlich nur rechtfertigen, wenn die zugrunde liegenden Regelungen den elementaren Grundentscheidungen und allgemeinen Verfassungsgrundsätzen des Grundgesetzes entsprechen (vgl. grundlegend BVerfGE 6, 32 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Norm dementsprechend wiederholt als Staatszielbestimmung bezeichnet (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).

    Eine solche Verwurzelung zu berücksichtigen, gebietet Art. 14 Abs. 1 GG, der auch einen gewissen Schutz des zur "Heimat" gewachsenen sozialen Umfelds gewährleistet (vgl. BVerfGE 134, 242 ).

    Rn. 190 Eine solche grundlegende Verfassungsbestimmung enthält Art. 20a GG (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).

    Die Vereinbarkeit mit Art. 20a GG ist daher Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen (vgl. bereits BVerfGE 134, 242 <339 Rn. 289, 342 f. Rn. 298, 354 f. Rn. 327>; so auch Kahl, JZ 2010, 668 ;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20a Rn. 85;… Murswiek, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 74; Cremer, ZUR 2019, 278 ;… Gärditz, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 93. EL August 2020, Art. 20a GG Rn. 25;… offen gelassen in BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 -, Rn. 32).

  • VG Berlin, 31.10.2019 - 10 K 412.18

    "Klimaklage" bleibt ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Allein der Umstand, dass eine sehr große Zahl von Personen betroffen ist, steht einer individuellen Grundrechtsbetroffenheit nicht entgegen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 73;… siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, Rn. 43).

    Sollten hingegen darüber hinaus eigenständige Handlungen der Bundesregierung verlangt sein, wäre der Rechtsweg nicht erschöpft, weil insoweit grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. nur VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 46 ff.).

    Rn. 148 Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 - Rn. 70; Groß, EurUP 2019, 353 ; Bickenbach, JZ 2020, 168 ; Meyer, NJW 2020, 894 ; Buser, DVBl 2020, 1389 ; Spieth/Hellermann, NVwZ 2020, 1405 ; Stürmlinger, EurUP 2020, 169 ; Kahl, JURA 2021, 117 ).

    Rn. 203 Dabei könnte sich der Staat seiner Verantwortung auch nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 74; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 2005 - 7 C 26/04 -, Rn. 35 f.;… High Court of New Zealand, Judgement of 2. November 2017, CIV 2015-485-919 [2017] NZHC 733, Rn. 133 f.; Gerechtshof Den Haag, Urteil vom 9. Oktober 2018, 200.178.245/01, Ziffer 64; Hoge Raad der Niederlande, Urteil vom 20. Dezember 2019, 19/00135, Ziffer 5.7.7; United States Court of Appeals for the Ninth Circuit…, Urteil vom 17. Januar 2020, No. 18-36082, S. 19 f.).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
    Rn. 220 (c) Die Budgetbestimmung des Sachverständigenrats beruht auf einem nachvollziehbaren Zahlenwerk und schlüssigen Rechenschritten (vgl. dazu grundsätzlich BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ) und legt wissenschaftlich begründete Annahmen des IPCC zugrunde, die in einem qualitätssichernden Verfahren gewonnen wurden.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats schreibt die Verfassung nicht vor, was, wie und wann genau im Gesetzgebungsverfahren zu begründen ist, sondern lässt Raum für Verhandlungen und für den politischen Kompromiss (vgl. BVerfGE 137, 34 m.w.N.).

    Entscheidend ist auch hier, dass sich die Vereinbarkeit der gesetzlich geregelten Emissionsmengen mit Art. 20a GG schlüssig begründen lässt (vgl. entsprechend zum menschenwürdigen Existenzminimum BVerfGE 137, 34 ).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • EGMR, 30.11.2004 - 48939/99

    ÖNERYILDIZ c. TURQUIE

  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

  • EGMR, 20.03.2008 - 15339/02

    BUDAYEVA AND OTHERS v. RUSSIA

  • EGMR, 24.01.2019 - 54414/13

    CORDELLA ET AUTRES c. ITALIE et 1 autre affaire

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …

  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Kriegsopferversorgung

  • BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13

    Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10

    EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum …

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des …

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88

    Waldschäden infolge Luftverunreinigungen und Eigentumsgarantie - Unterlassen des …

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines …

  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer …

  • EuG, 08.05.2019 - T-330/18

    Carvalho u.a./ Parlament und Rat - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Umwelt …

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 18.02.2010 - 2 BvR 2502/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

  • BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

  • EGMR, 09.04.2024 - 53600/20

    Verein Klimaseniorinnen Schweiz u.a. ./. Schweiz - Staatliche Maßnahmen gegen …

    158 Order of the First Senate of 24 March 2021, 1 BvR 2656/18 DE:BVerfG:2021:rs20210324.1bvr265618.
  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …

    Wegen der von völkerrechtlich gebundenen Staaten jeweils eingegangenen Verpflichtungen zur weitgehenden Überwindung von Kinderehen kann eine nationale Regelung, die wie hier die Nichtigkeit bestimmter Kinderehen anordnet, dazu beitragen, den Realisierungswillen auch der übrigen Staaten zu stärken (vgl. insoweit BVerfGE 157, 30 − Klimaschutz).
  • BVerfG, 15.07.2025 - 2 BvR 508/21

    Drohneneinsatz Ramstein - Verfassungsbeschwerde von Jemeniten erfolglos

    Ob derartige Schutzpflichten bestehen, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. auch BVerfGE 157, 30 - Klimaschutz).

    Danach hat der Staat die Pflicht, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen und sie vor (rechtswidrigen) Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 115, 320 ; 121, 317 ; 142, 313 ; 149, 293 ; 157, 30 ).

    Die Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG greift nicht erst dann ein, wenn Verletzungen bereits eingetreten sind, sondern ist auch in die Zukunft gerichtet (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; 121, 317 ; 157, 30 ).

    Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen und insbesondere vor Schädigungen grundrechtlicher Schutzgüter ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen (vgl. für Umweltbelastungen BVerfGE 49, 89 ; 157, 30 ).

    Rn. 88 aa) Aus Art. 1 Abs. 3 GG folgt eine umfassende Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte des Grundgesetzes, die nicht auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt ist (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 100, 313 ; 154, 152 ; 157, 30 ).

    Das gilt - wie schon für die verschiedenen Wirkungsdimensionen der Grundrechte im Inland (vgl. etwa für die Differenzierung zwischen Abwehrrechten und staatlichen Schutzpflichten BVerfGE 96, 56 ; 133, 59 ; 157, 30 ) - auch für die Reichweite ihrer Schutzwirkung im Ausland.

    Sie können daher als Anknüpfungspunkt für eine extraterritoriale grundrechtliche Schutzverpflichtung dienen (vgl. BVerfGE 157, 30 ).

    Rn. 94 c) Die Schutzpflichten aus Grundrechten des Grundgesetzes sind nicht auf deutsche Staatsangehörige oder Menschen im deutschen Staatsgebiet beschränkt (vgl. BVerfGE 157, 30 ; für die abwehrrechtliche Konstellation BVerfGE 154, 152 ).

    Ein hinreichender Bezug setzt nicht voraus, dass die deutsche öffentliche Gewalt für die Schaffung einer Gefahrenlage allein verantwortlich ist (vgl. BVerfGE 157, 30 ).

    Rn. 102 Wenn von deutschem Staatsgebiet Auswirkungen ausgehen, die im Ausland eine Gefahrenlage schaffen oder hierzu beitragen, kann dies einen hinreichenden Bezug herstellen, der Voraussetzung für eine grundrechtliche Schutzpflicht ist (vgl. BVerfGE 157, 30 , der das Bestehen einer Schutzpflicht offen gelassen hat;… Robbers, Sicherheit als Menschenrecht, 1987, S. 212 ff.;… Quaritsch, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 2. Aufl. 2000, § 120 Rn. 86;… Dietlein, Die Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten, 2. Aufl. 2005, S. 120 ff.;… Badura, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. II, 2006, § 47 Rn. 4, 15;… Yousif, Die extraterritoriale Geltung der Grundrechte bei der Ausübung deutscher Staatsgewalt im Ausland, 2007, S. 158 ff.;… Becker, in: Isensee/Kirchhof, HStR IX, 3. Aufl. 2011, § 240 Rn. 110;… Sauer, in: Dreier, GG, Bd. 1, 4. Aufl. 2023, Art. 1 Abs. 3 Rn. 56;… ablehnend hingegen Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 2. Aufl. 2000, § 115 Rn. 89;… Dippel, Extraterritorialer Grundrechtsschutz gemäß Art. 16a GG, 2020, S. 116).

    Rn. 104 Die Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG greift nicht erst dann ein, wenn Verletzungen bereits eingetreten sind, sondern ist auch in die Zukunft gerichtet (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; 121, 317 ; 157, 30 ).

    Aus dem präventiven Charakter von Schutzpflichten folgt, dass schon dann, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Schutzgutes bestehen, Schritte ergriffen werden müssen, um die Realisierung dieser Gefahr zukünftig zu verhindern (vgl. BVerfGE 157, 30 m.w.N.).

    Eine Schutzpflicht gegenüber im Ausland lebenden Menschen muss nicht den gleichen Inhalt haben wie gegenüber Menschen im Inland (vgl. BVerfGE 157, 30 ).

    Ihr Inhalt bedarf unter Umständen der Modifikation und Differenzierung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 154, 152, 1. Leitsatz; 157, 30 ).

    Dem Staat stehen in Ansehung der völkerrechtlichen Grenzen deutscher Hoheitsgewalt gegenüber im Ausland lebenden Menschen grundsätzlich nicht die gleichen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung wie in Bezug auf rein innerstaatliche Sachverhalte (vgl. BVerfGE 157, 30 ).

    In Konstellationen, in denen die Bundesrepublik Deutschland über einen Sachverhalt keine ausschließliche Kontrolle hat, kann die Schutzpflicht zu einem international ausgerichteten Handeln verpflichten (vgl. BVerfGE 157, 30 ; 161, 63 - Windenergie-Beteiligungsgesellschaften).

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