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| LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23 |
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§§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG, 164, 178 SGB IX
Mitbestimmung bei Versetzungen: Keine Zustimmungsverweigerung wegen Verletzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung - IWW
§ 99 Abs. 2 BetrVG, § ... 5 ArbSchG, § 5 Abs. 3 Ziffer 6 ArbSchG, § 99 BetrVG, § 100 BetrVG, § 164 SGB IX, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 178 Abs. 2 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX, § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 178 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 147 ZPO, §§ 164 Abs. 1 Satz 4, 176 SGB IX, 178 Abs. 2 SGB IX, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 89 Abs. 2, 87 Abs. 2, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 4, § 100 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 BetrVG, § 26 Abs. 2, 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 30 Abs. 1 Satz 4 BetrVG, § 164 Abs. 1 S. 4 SGB IX, § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, §§ 15, 22 AGG, § 238 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, § 92 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
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Zustimmung zu einer Versetzung
- LAG Düsseldorf
§§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG, 164, 178 SGB IX
Mitbestimmung bei Versetzungen: Keine Zustimmungsverweigerung wegen Verletzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, 3
Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers mit der Begründung der unzureichenden Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sicherstellung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2023 - 6 BV 189/22
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2023 - 7 BV 190/22
- ArbG Düsseldorf, 24.02.2023 - 7 BV 190/22
- LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
- BAG, 11.06.2025 - 1 ABR 29/24
Papierfundstellen
- NZA 2024, 1662
- NZA-RR 2024, 645
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (28)
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2023 - 6 BV 189/22
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
I.Auf die Beschwerden der Antragstellerin werden die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.02.2023 - Az.: 6 BV 189/22 - und vom 24.02.2023 - Az.: 7 BV 190/22 - jeweils teilweise abgeändert und die von dem Beteiligten zu 2 verweigerte Zustimmung zu der beabsichtigten Versetzung der Arbeitnehmer A. und K. ersetzt.Rn. 16 Die Antragstellerin entschied sich, die beiden Stellen als Betriebssanitäter mit den (internen) Bewerbern K. und A. zu besetzen und beantragte mit jeweiligem Anhörungsschreiben vom 23.08.2022, wegen dessen Inhalts nebst beigefügten Anlagen auf die Anlagen AS1 der erstinstanzlichen Verfahren 6 BV 189/22 (dort Blatt 8 ff. der Akte) und 7 BV 190/22 (dort Blatt 14 ff. der Akte) Bezug genommen wird, die Zustimmung zu den beabsichtigten Versetzungen von der Fertigkontrolle IML (Herr K.) bzw. von der Formanlage AMR (Herr A.) in die Abteilung EB1 Sanitätsstation auf den Arbeitsplatz als "EB1 Sanitäter / Arb.
Rn. 17 Mit auf den "29.03.2022" datierten Schreiben (Anlagen AS 2, BIatt 38 f. der erstinstanzlichen Akte 7 BV 190/22 bzw. Blatt 32 f. der erstinstanzlichen Akte 6 BV 189/22), der Antragstellerin jeweils am 26.08.2022 zugegangen, teilte der Betriebsrat mit, dass er die Unterrichtung für unzureichend halte und daher die Wochenfrist nicht zu laufen begonnen habe.
Rn. 18 Der Beschluss zu den beiden Zustimmungsverweigerungen wurde durch den Betriebsrat auf seiner Sitzung vom 25.08.2022 mit jeweils einer Mehrheit von 14 : 0 Stimmen bei einer Enthaltung gefasst (siehe Protokollauszug der Sitzung, Anlage AG 3 der erstinstanzlichen Akten 6 BV 189/22, dort Blatt 153 ff., sowie 7 BV 190/22, dort Blatt 142 ff.).
Zu dieser Sitzung hatte der Betriebsratsvorsitzende E. am 24.08.2022 unter Mitteilung der entsprechenden Tagesordnungspunkte geladen (Anlagen AG 1 der erstinstanzlichen Akten 6 BV 189/22, dort Blatt 149 ff., sowie 7 BV 190/22, dort Blatt 138 ff.).
Rn. 19 Mit Schreiben vom 31.08.2022 (Anlage AS 3, BIatt 40 ff. der erstinstanzlichen Akte 7 BV 190/22 sowie Blatt 34 ff. der erstinstanzlichen Akte 6 BV 189/22) nahm die Antragstellerin bzgl. beider beabsichtigten Versetzungen eine "Ergänzende Anhörung des Betriebsrats [...] gem. § 99 BetrVG sowie Mitteilung nach § 100 BetrVG" vor.
Rn. 21 Mit jeweils am 05.09.2022 bei dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingegangenem Antrag in den Verfahren 6 BV 189/22 (A.) und 7 BV 190/22 (K.) hat die Antragstellerin die Feststellung begehrt, dass die Zustimmung zur Versetzung des jeweiligen Arbeitnehmers als erteilt gilt, hilfsweise hat sie deren Ersetzung beantragt und zudem die Feststellung beantragt, dass die vorläufige Versetzung aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
Rn. 22 Die Antragstellerin hat erstinstanzlich im Verfahren 6 BV 189/22 beantragt,.
Rn. 47 Mit Beschlüssen vom 22.02.2023 - 6 BV 189/22 - bzw. vom 24.02.2023 - 7 BV 190/22 - hat das Arbeitsgericht Düsseldorf jeweils festgestellt, dass die vorläufig durchgeführten Versetzungen der Mitarbeiter A. und K. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich waren und die Anträge und Wideranträge im Übrigen zurückgewiesen.
Rn. 50 Der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.02.2023 - 6 BV 189/22 - betreffend die Versetzung des Mitarbeiters von Nievenheim ist den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin am 13.03.2023 zugestellt worden.
Rn. 56 2.den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.02.2023 - Az.: 6 BV 189/22 - teilweise abzuändern und die von dem Beteiligten zu 2 verweigerte Zustimmung zur beabsichtigten Versetzung des Arbeitnehmers A. zu ersetzen.
Das Arbeitsgericht hat die Zustimmungsersetzungsanträge der Arbeitgeberin in den Verfahren 6 BV 189/22 (zur Versetzung des Mitarbeiters A.) und 7 BV 190/22 (zur Versetzung des Mitarbeiters K.) zu Unrecht zurückgewiesen.
Sie finden sich gleichlautend zutreffend auch in der Entscheidung 6 BV 189/22.
Dass die Anlagenbestandteile Blatt 18 - 37 der Anlage AS1 im Verfahren 7 BV 190/22 bzw. Blatt 12 - 31 im Verfahren 6 BV 189/22 nicht vorgelegen hätten, hat der Beteiligte zu 2 nie behauptet.
- BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Rn. 67 Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und es daher seiner Zustimmung bedarf (…BAG vom 11.10.2022 - 1 ABR 18/21, juris, Rz. 13; BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 17;… BAG vom 12.06.2019 - 1 ABR 5/18, juris, Rz. 14).Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26;… BAG vom 09.04.2019 - 1 ABR 25/17, juris, Rz. 28;… BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 31 f.).
Die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird grundsätzlich auch dann nicht in Lauf gesetzt, wenn der Betriebsrat es unterlässt, den Arbeitgeber auf die offenkundige Unvollständigkeit der Unterrichtung hinzuweisen (BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26;… BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 34).
Das gilt selbst dann, wenn der Betriebsrat zum Zustimmungsersuchen in der Sache Stellung nimmt und seine Zustimmung mit Bezug auf Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG verweigert (BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26).
Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26;… BAG 09.04.2019 - 1 ABR 25/17, juris, Rz. 28;… BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 34).
Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen deshalb nur gegeben, wenn das Ziel der Norm allein dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 43;… BAG vom 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, juris, Rz. 65;… BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09, juris, Rz. 23;… BAG vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris, Rz. 23;… BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 81/06, juris, Rz. 29).
Insoweit kommen vor allem Beschäftigungsverbote in Betracht, die eine Beschäftigung mit bestimmtem Inhalt oder unter bestimmten Voraussetzungen untersagen (BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 43).
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 18/21
Zustimmungsersetzung - rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Rn. 67 Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und es daher seiner Zustimmung bedarf (BAG vom 11.10.2022 - 1 ABR 18/21, juris, Rz. 13;… BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 17;… BAG vom 12.06.2019 - 1 ABR 5/18, juris, Rz. 14).Dies kann sich aus der Änderung des Arbeitsinhalts und einer damit verbundenen geänderten Verantwortung, aus einem Wechsel des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit oder aus einer Änderung der Stellung des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit ergeben (BAG vom 11.10.2022 - 1 ABR 18/21, juris, Rz. 17;… BAG vom 17.11.2021 - 7 ABR 18/20, juris, Rz. 13;… BAG vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19, juris, Rz. 24).
Er kann dementsprechend mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren - nacheinander oder auch zeitlich parallel - bei Gericht anhängig machen, weil sie - trotz des gleichen Rechtsschutzziels - prozessual unterschiedliche Verfahrensgegenstände haben (BAG vom 11.10.2022 - 1 ABR 18/21, juris, Rz. 26;… BAG vom 21.11.2018 - 7 ABR 16/17, juris, Rz. 21 m.w.N.).
In allen Fällen ist allerdings stets erforderlich, dass der Arbeitgeber von seiner ursprünglichen Maßnahme Abstand genommen und eine neue - eigenständige - Einstellung oder Versetzung eingeleitet hat (BAG vom 11.10.2022 - 1 ABR 18/21, juris, Rz. 26;… BAG vom 21.11.2018 - 7 ABR 16/17, juris, Rz. 21).
- BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Auch hieran bestand zuletzt im Beschwerdeverfahren kein Zweifel mehr, zudem kommt zum Beweis der so erfolgten Beschlussfassung dem vorgelegten, formell einwandfreien Protokollauszug ein hoher (vgl. BAG vom 30.09.2014 - 1 ABR 32/13, juris, Rz. 41 ff., 45) und hier in keiner Weise zuletzt mehr angegriffener Beweiswert zu.Den dann im Schreiben vom "29.03.2022" vorgebrachten, konkreten Zustimmungsverweigerungsgrund musste der Beschluss nicht enthalten (BAG vom 30.09.2014 - 1 ABR 32/13, juris, Rz. 54).
Ein wesentlicher, zur Unwirksamkeit des gefassten Beschlusses führender Verstoß gegen § 30 Abs. 1 Satz 4 BetrVG liegt daher allenfalls vor, wenn zumindest ein Betriebsratsmitglied vor der Behandlung eines Tagesordnungspunkts die Anwesenheit einer nicht teilnahmeberechtigten Person ausdrücklich beanstandet hat und diese anwesend bleibt (vgl. BAG vom 30.09.2014 - 1 ABR 32/13, juris, Rz. 51).
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (…BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26;… BAG vom 09.04.2019 - 1 ABR 25/17, juris, Rz. 28; BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 31 f.).Die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird grundsätzlich auch dann nicht in Lauf gesetzt, wenn der Betriebsrat es unterlässt, den Arbeitgeber auf die offenkundige Unvollständigkeit der Unterrichtung hinzuweisen (…BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26; BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 34).
Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (…BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26;… BAG 09.04.2019 - 1 ABR 25/17, juris, Rz. 28; BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 34).
- BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17
Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Er kann dementsprechend mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren - nacheinander oder auch zeitlich parallel - bei Gericht anhängig machen, weil sie - trotz des gleichen Rechtsschutzziels - prozessual unterschiedliche Verfahrensgegenstände haben (…BAG vom 11.10.2022 - 1 ABR 18/21, juris, Rz. 26; BAG vom 21.11.2018 - 7 ABR 16/17, juris, Rz. 21 m.w.N.).In allen Fällen ist allerdings stets erforderlich, dass der Arbeitgeber von seiner ursprünglichen Maßnahme Abstand genommen und eine neue - eigenständige - Einstellung oder Versetzung eingeleitet hat (…BAG vom 11.10.2022 - 1 ABR 18/21, juris, Rz. 26; BAG vom 21.11.2018 - 7 ABR 16/17, juris, Rz. 21).
- ArbG Düsseldorf, 23.11.2023 - 10 BV 202/23
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Die hierzu erfolgte Zustimmungsverweigerung sei Gegenstand des Verfahrens 10 BV 202/23.Welche Auswirkungen dies im Übrigen auf die für die Zeit ab 11.09.2023 identisch nochmal beantragte Versetzung von Herrn A. und das hierzu geführte, noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren 10 BV 202/23 hat, welches derzeit im Beschwerderechtszug unter dem Aktenzeichen 7 TaBV 84/23 anhängig ist, bedarf hier letztlich keiner weiteren Entscheidung.
- BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen deshalb nur gegeben, wenn das Ziel der Norm allein dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (…BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 43;… BAG vom 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, juris, Rz. 65;… BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09, juris, Rz. 23; BAG vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris, Rz. 23;… BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 81/06, juris, Rz. 29).Jedenfalls im Bereich einer - hier aber nicht einschlägigen - Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG wäre eine solche nachträgliche Entwicklung bis zum Schluss der letzten mündlichen Anhörung im Beschwerderechtszug zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris, Rz. 29 f.).
- BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17
Versetzung - Ersetzung der Zustimmung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (…BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26; BAG vom 09.04.2019 - 1 ABR 25/17, juris, Rz. 28;… BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 31 f.).Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (…BAG vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris, Rz. 26; BAG 09.04.2019 - 1 ABR 25/17, juris, Rz. 28;… BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11, juris, Rz. 34).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11
Versetzung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin - Zustimmungsverweigerung des …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Daraus folge ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (LAG Rheinland-Pfalz vom 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11, juris, Rz. 23, 25).Darüber hinaus ist die Rechtsbeschwerde wegen Divergenz im Hinblick auf die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11 zur selben Rechtsfrage zuzulassen (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung
- BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04
Unterrichtung über Bewerbungsgespräche
- BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
- BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09
Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers
- BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20
Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat - …
- BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18
Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren
- BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter
- BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - …
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09
Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen - …
- BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich …
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - …
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung
- BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11
Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte
- BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 56/01
Versetzung - Verletzung einer Beförderungschance
- LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
- BAG, 11.06.2025 - 1 ABR 29/24
Unzulässige Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2024 - 3 TaBV 37/23 - wird als unzulässig verworfen.
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