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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,25533
BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24 (https://dejure.org/2025,25533)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2025 - 3 StR 484/24 (https://dejure.org/2025,25533)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 (https://dejure.org/2025,25533)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 86a StGB; § 86 Abs. 4 StGB; § 152a StPO; Art. 55 ThürVerf
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift; Kennzeicheneigenschaft; Verwenden; Sozialadäquanzklausel); Prozesshindernis der Immunität von Landtagsabgeordneten; Indemnität von Abgeordneten (Anwendungsbereich: ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, "Alles für Deutschland"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Nazi-Parolen: BGH bestätigt Geldstrafen für Björn Höcke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der thüringische AfD-Fraktionsvorsitzende - und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen SA-Parolen: Höcke vor BGH erfolglos

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2026, 105
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Rn. 19 aa) Von der Revision aufgeworfene Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Strafvorschrift, die Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG geben könnten, bestehen im Ergebnis nicht (vgl. dazu näher BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805; vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 674/95, juris;… vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04, BVerfGE 111, 147 Rn. 21; vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452, 455 f.).

    Die Feststellung, dass es sich um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt, wenngleich dieses auch unverfängliche Verwendung findet, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (s. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 11).

    Es genügt, dass der Ausspruch einen ausreichenden Wiedererkennungswert hat, der bereits bei wenigen Worten gegeben sein kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. September 1976 - 3 StR 280/76 (S), BGHSt 27, 1 ("Mit deutschem Gruß"); BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 ("Die Fahne hoch")).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt; es bedarf dann aber besonders sorgfältiger Prüfung, ob sich der Täter bewusst war, das Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden, und daher auch die subjektive Tatseite gegeben ist (BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 29; s. auch BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 18).

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf die Organisation oder den Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (s. insgesamt BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20; Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 19 ff.; vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357 ff.).

    Rn. 22 Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es schließlich nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354; vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 25;… vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, ZUMRD 2015, 444 Rn. 15;… Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt; es bedarf dann aber besonders sorgfältiger Prüfung, ob sich der Täter bewusst war, das Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden, und daher auch die subjektive Tatseite gegeben ist (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 29; s. auch BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22; BVerfG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 18).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf die Organisation oder den Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (s. insgesamt BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20;… Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 19 ff.; vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357 ff.).

    Rn. 22 Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es schließlich nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354;… vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 25;… vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, ZUMRD 2015, 444 Rn. 15;… Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20).

    Die öffentliche Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation begründet die Gefahr einer solchen Wiederbelebung, weil in ihr ein werbendes Bekenntnis zu der Organisation und deren verfassungsfeindlichen Zielen unabhängig davon liegt, ob es einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 358 f.).

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen …

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Rn. 22 Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es schließlich nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354;… vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 25; vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, ZUMRD 2015, 444 Rn. 15;… Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20).

    Dies geschieht öffentlich, wenn das Kennzeichen durch die Art seiner Verwendung für einen größeren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis wahrnehmbar ist (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, BGHR StGB § 86a Abs. 1 Öffentlich 2 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf die Organisation oder den Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (s. insgesamt BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20;… Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 19 ff.; vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357 ff.).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt; es bedarf dann aber besonders sorgfältiger Prüfung, ob sich der Täter bewusst war, das Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden, und daher auch die subjektive Tatseite gegeben ist (BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 29; s. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22; BVerfG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 18).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf die Organisation oder den Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (s. insgesamt BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20;… Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 19 ff.; vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357 ff.).

    Rn. 22 Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es schließlich nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354;… vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 25;… vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, ZUMRD 2015, 444 Rn. 15; Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20).

  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Rn. 19 aa) Von der Revision aufgeworfene Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Strafvorschrift, die Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG geben könnten, bestehen im Ergebnis nicht (vgl. dazu näher BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805; vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 674/95, juris;… vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04, BVerfGE 111, 147 Rn. 21; vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452, 455 f.).

    Rn. 31 ee) Vor dem dargelegten Hintergrund stellt § 86a Abs. 1 StGB sowohl abstrakt als auch in seiner konkreten Anwendung eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK dar (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452;… EGMR, Entscheidung vom 13. März 2018 - 35285/16, juris Rn. 54 ff.).

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Zum anderen hat es die Einlassung des Angeklagten, er hätte die Parole bei Kenntnis von der Zuordnung zur SA nicht verwendet, nachvollziehbar mit der Begründung für unglaubhaft gehalten, dass er im Nachhinein die Parole trotz Kenntnis vom laufenden Strafverfahren zum Gegenstand einer Rede in Gera machte (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 519/24).

    Die angeregte Verbindung mit dem gesonderten Verfahren 3 StR 519/24 ist trotz inhaltlicher Überschneidungen nicht sachdienlich, weil revisionsrechtlicher Prüfungsgegenstand die im jeweiligen Verfahren erhobenen und allein dieses betreffenden Beanstandungen sind.

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer …

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Dazu ist eine Entscheidung darüber entbehrlich, inwieweit die landesverfassungsrechtliche Regelung des Art. 55 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf die bundesgesetzlich in § 36 StGB normierte Abgeordnetenindemnität mit Blick auf Art. 31 GG erweitern kann (s. OLG Celle, Urteil vom 15. November 2013 - 32 Ss 135/13, NdsRpfl. 2014, 280, 281; BGH, Urteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80, NJW 1982, 2246;… BeckOK GG/Hellermann, 62. Edition, Art. 31 Rn. 14 ff. mwN); denn die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 55 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf liegen nicht vor.

    Vielmehr muss die Äußerung selbst der Parlamentsarbeit des Abgeordneten, nicht seiner Privatsphäre oder den Funktionen in seiner Partei zuzuordnen sein (BGH, Urteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80, NJW 1982, 2246 mwN zu Art. 81 Abs. 1 Verf SL; ähnlich OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 W 32/03, NJW-RR 2004, 619, 620; OLG Dresden, Urteil vom 9. Mai 2017 - 4 U 102/17, NJW-RR 2017, 1254 Rn. 17; RDH, Entscheidung vom 1. Juli 1924 - R. D. H. 138/24, Die Rechtsprechung des Reichsdisziplinarhofs, 1926, 207, 208; BayObLG, Urteil vom 31. März 1926 - RevReg.

  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine …

    Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
    Rn. 11 Die aufgrund einer sofortigen Beschwerde vom Oberlandesgericht getroffene Eröffnungsentscheidung über die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG ist nach dem hier mit Blick auf § 269 StPO zu beachtenden Willkürmaßstab nicht zu beanstanden (vgl. dazu näher BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45, 48; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 StR 6/12, BGHSt 57, 165 Rn. 6; Urteil vom 13. Februar 1980 - 3 StR 5/80 (S), BGHSt 29, 216, 219;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 338 Rn. 32).

    Anders als von der Revision angenommen können bei der Beurteilung der besonderen Bedeutung des Falles die Prominenz des Angeklagten und ein etwaiges Medieninteresse Berücksichtigung finden (s. BGH, Urteil vom 10. Mai 2001 - 1 StR 504/00, BGHSt 47, 16, 20 f.; Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 6/12, BGHSt 57, 165 Rn. 16).

  • OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03

    Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …

  • OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13

    Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in …

  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher …

  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

  • OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der …

  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05

    Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung

  • BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76

    Verwendung eines Kennzeichens ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - …

  • EGMR, 13.03.2018 - 35285/16

    Beschwerde über die Verurteilung wegen Veröffentlichung des Bildes einer …

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von …

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit: …

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …

  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18

    Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit

  • EGMR, 03.10.2019 - 55225/14

    NPD-Politiker Pastörs: Holocaust-Leugnung ist kein Menschenrecht

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00

    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat …

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch …

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …

  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag …

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 240/78

    Reichweite der Indemnität eines Landtagsabgeordneten vor der Veröffentlichung …

  • BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98

    Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG) zur Frage der erstinstanzlichen Zuständigkeit …

  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; spontane selbstbelastende …

  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung …

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 674/95

    "Deutscher Gruß" als Verwendung eines nationalsozialistisches Kennzeichens

  • BGH, 15.12.2020 - 4 StR 445/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Sie erfordern nach gefestigter Rechtsprechung einen inneren Bezug der Äußerung zur Arbeit im Parlament (s. dazu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24), der hier nicht gegeben ist.

    Rn. 10 3. Die von der Revision gerügte Zuständigkeit des Landgerichts Halle hat sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Hinsicht bestanden (vgl. zur sachlichen Zuständigkeit näher BGH, Beschlüsse vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24;… vom 7. März 2012 - 1 StR 6/12, BGHSt 57, 165 Rn. 14).

    Rn. 15 aa) Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation im Sinne der genannten Vorschriften (s. dazu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24).

    Wie das Landgericht beanstandungsfrei näher dargelegt hat, war der Schutzzweck betroffen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 mwN).

    Die von der Verteidigung angeregte Verbindung mit dem gesonderten Verfahren 3 StR 484/24 ist trotz inhaltlicher Überschneidungen nicht sachdienlich, weil revisionsrechtlicher Prüfungsgegenstand die im jeweiligen Verfahren erhobenen und allein dieses betreffenden Beanstandungen sind.

  • KG, 20.01.2026 - 3 ORs 50/25

    Einordnung einer Phrase ("From the River to the Sea …") als Kennzeichen …

    So entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass bei der Verwendung auf den Kontext abzustellen ist und eine Strafbarkeit ausnahmsweise entfällt, wenn die Verwendung dem Schutzzweck des § 86a StGB eindeutig nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, Beschl. vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 - [juris]).

    § 86a StGB stellt sowohl abstrakt als auch in seiner konkreten Ausgestaltung eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGH, Beschl. vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 - [juris]: "Alles für Deutschland").

    Solche Umstände sind erst bei der Beurteilung der Schutzzweckwidrigkeit (vgl. BGH Beschl. vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 - [juris]), der Sozialadäquanz (§ 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 4 StGB) und des Vorsatzes zu berücksichtigen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 8. November 2024 - 502 KLs 21/24 - [BeckRS 2024, 30717]).

  • VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288

    Zulassung zu einer kommunalen Einrichtung, Nachträgliche Auflage, Redeverbot

    Rn. 20 Der vorgesehene Gastredner wurde zwar in zwei Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei einer Veranstaltung am 29. Mai 2021 und einer Veranstaltung am 12. Dezember 2023 (§ 86a, § 86 StGB) rechtskräftig verurteilt (vgl. BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24).
  • VG Bayreuth, 12.02.2026 - B 4 S 26.146

    Zugang zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung; Nachträgliche …

    Rn. 59 Herr H. wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt (BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24 - juris Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2025 - 1 ORs 24/25

    Voraussetzung der Verurteilung wegen Volksverhetzung i.R.e. gerichteten Parole …

    Rn. 46 (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine aus Sinn und Zweck der Vorschrift erwachsende tatbestandliche Begrenzung auf solche Handlungen anzunehmen, welche nach den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, bei objektiven Beobachtern den Eindruck einer Identifikation des Handelnden mit den Zielen der Organisation zu erwecken; umgekehrt die Tatbestandslosigkeit solcher Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm erkennbar zuwiderlaufen (BGH, Beschluss vom 15. März 2008, 3 StR 486/06; Beschluss vom 20. August 2025, 3 StR 484/24; jeweils zitiert nach juris m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2026 - 1 ORs 3 SRs 77/25

    Nicht jedes Verwenden ist ein Verbreiten

    Dies geschieht öffentlich, wenn das Kennzeichen durch die Art seiner Verwendung für einen größeren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis wahrnehmbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.08.2025 - 3 StR 484/24, BeckRS 2025, m.w.N.).

    Entscheidend ist damit nicht die Öffentlichkeit des Ortes, an dem das Kennzeichen verwendet wird, sondern die Möglichkeit der Wahrnehmung durch einen größeren, nicht beschränkten Personenkreis (vgl. BGH, Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 88/14 m.w.N.; Beschluss vom 20.08.2025 - 3 StR 484/24, BeckRS 2025, 23321).

  • VG Hannover, 01.06.2026 - 10 B 1105/26

    Einordnung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von …

    Höcke war Mitbegründer und Gesicht des aufgelösten, als gesichert rechtsextremistisch eingestuften "Flügels", wurde wegen der Verwendung nationalsozialistischer Parolen wegen Volksverhetzung strafrechtlich verurteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24 - juris) und seine Bezeichnung als "Faschist" beruht auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 E 1194/19 Me -, juris).
  • LG München II, 10.12.2025 - 8 NBs 17 Js 2316/25

    Parole "Alles für Deutschland", Strafzumessung bei Geldstrafe, Vorsatz und …

    Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (vgl. hierzu ausführlich BGH, Beschluss vom 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24).

    Rn. 36 1. Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation im Sinne der Vorschrift (BGH, Beschluss vom 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24, vgl. auch OLG Hamm, NStZ 2007, 45).

    Dies ergibt sich daraus, dass sich die Strafvorschrift gegen eine Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation und der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen richtet, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist (BGH, Beschluss vom 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24,Rn. 22, zitiert nach Beckonline).

  • VG Berlin, 26.11.2025 - 1 K 22.24

    Versammlungsmotto "From the river to the sea, you will get the hug you need" …

    Für diese Auslegung spricht auch, dass es für die Kennzeicheneigenschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG und § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB nicht darauf ankommt, ob dem Kennzeichen eine Unterscheidungswirkung im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals zukommt oder es auch in anderen, unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet und welchen Bekanntheitsgrad es genießt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24, juris Rn. 21 f. …und Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, juris Rn. 13, m. w. N.; BayOLG…, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 206 StRR 27/22, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 15.12.2025 - 1 L 438.25

    Gebühren für die Sondernutzung einer Bundesautobahn zum Zwecke der Sanierung …

    Für diese Auslegung spricht auch, dass es für die Kennzeicheneigenschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG und § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB nicht darauf ankommt, ob dem Kennzeichen eine Unterscheidungswirkung im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals zukommt oder es auch in anderen, unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet und welchen Bekanntheitsgrad es genießt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24, juris Rn. 21 f. …und Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, juris Rn. 13, m. w. N.; BayOLG…, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 206 StRR 27/22, juris Rn. 23).
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