Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2674   

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BGBl. I 2002 S. 2674 (https://dejure.org/2002,43001)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 25.07.2002, Seite 2674
  • Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
  • vom 19.07.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 11.12.2001   BT   Im Schadensersatzrecht Haftungslücken schließen
  • 25.02.2002   BT   Öffentliche Anhörung zu schadensersatzrechtlichen Vorschriften
  • 27.02.2002   BT   Experten uneinig über Neuregelung des Schadensersatzrechts
 
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Wird zitiert von ... (116)

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Da das schädigende Ereignis nach dem 31. Juli 2002 eingetreten ist, bestimmt sich die Ersatzpflicht der Beklagten gemäß Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I 2674).

    a) Durch die gesetzliche Neuregelung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB wollte der Gesetzgeber nichts an der Möglichkeit des Geschädigten ändern, den für die Herstellung erforderlichen Geldbetrag stets und insoweit zu verlangen, als er zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes tatsächlich angefallen ist (vgl. BT-Drs. 14/7752 S. 22).

    Fällt für die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache - etwa beim Kauf von Privat - keine Umsatzsteuer an, ist sie auch nicht zu ersetzen (vgl. BT-Drs. 14/7752 S. 23).

  • BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten

    Eine Erstreckung des Normanwendungsbereichs auf den nicht haltenden Sicherungseigentümer ist abzulehnen, insbesondere nachdem der Gesetzgeber durch die Änderung des § 17 Abs. 3 Satz 3 StVG mit dem 2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I, S. 2674) zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich der Möglichkeit des Auseinanderfallens von Halter- und Eigentümerstellung bewusst war (BT-Drucks 14/8780, S. 22 f.), und eine über § 17 Abs. 3 Satz 3 StVG hinausgehende Änderung nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Mit dieser durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I 2002, 2674) eingeführten gesetzlichen Regelung wollte der Gesetzgeber nichts an der Möglichkeit des Geschädigten ändern, den für die Herstellung erforderlichen Geldbetrag stets und insoweit zu verlangen, als er zur Herstellung des ursprünglichen Zustands durch Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.

    Da das schädigende Ereignis nach dem 31. Juli 2002 eingetreten ist, richtet sich die Verantwortlichkeit des minderjährigen Schädigers gemäß Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB nach § 828 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674).

    Auch aus der systematischen Stellung der Vorschrift ergibt sich nicht, daß der Gesetzgeber einen bestimmten Betriebszustand des Kraftfahrzeugs zugrunde legen wollte, zumal er bewußt nicht das Straßenverkehrsgesetz, sondern das allgemeine Deliktsrecht als Standort für die Regelung gewählt hat (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 26).

    Mit der Einführung der Ausnahmevorschrift in § 828 Abs. 2 BGB wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, daß Kinder regelmäßig frühestens ab Vollendung des zehnten Lebensjahres imstande sind, die besonderen Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs zu erkennen, insbesondere Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen, und sich den Gefahren entsprechend zu verhalten (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16, 26).

    Er wollte die Heraufsetzung der Deliktsfähigkeit vielmehr auf im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr plötzlich eintretende Schadensereignisse begrenzen, bei denen die altersbedingten Defizite eines Kindes, wie z.B. Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen zu können, regelmäßig zum Tragen kommen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 26).

    Demgegenüber weisen der nicht motorisierte Straßenverkehr und das allgemeine Umfeld von Kindern gewöhnlich keine vergleichbare Gefahrenlage auf (vgl. Bollweg/Hellmann, Das neue Schadensersatzrecht, 2002, Teil 3, § 828 BGB, Rn. 11; BT-Drucks. 14/7752, S. 16 f., 26 f.).

    Hierzu heißt es, daß in diesen Fällen die Überforderungssituation als schadensursächlich auszuschließen sei und sich jedenfalls nicht ausgewirkt habe (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16, 27; Hentschel, NZV 2002, 433, 442).

    Da § 828 BGB auch für die Frage des Mitverschuldens nach § 254 BGB maßgeblich ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 34, 355, 366), hat die Haftungsfreistellung Minderjähriger auch zur Folge, daß Kinder dieses Alters sich ihren eigenen Ansprüchen, gleichviel ob sie aus allgemeinem Deliktsrecht oder aus den Gefährdungshaftungstatbeständen des Straßenverkehrsgesetzes oder des Haftpflichtgesetzes hergeleitet werden, ein Mitverschulden bei der Schadensverursachung nicht entgegenhalten lassen müssen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16; Bollweg/Hellmann, Das Neue Schadensersatzrecht, § 828 Teil 3, Rn. 5; Heß/Buller ZfS 2003, 218, 219).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Die Herleitung des Entschädigungsanspruches aus einer deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlage und dem Verfassungsrecht und nicht aus § 847 BGB aF ist in den Gesetzesmaterialien zum Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 14/7752 S. 25) nochmals ausdrücklich betont worden und entsprach schon vorher ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (5. Dezember 1995 - VI ZR 332/94 - NJW 1996, 984).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Daran hält der Senat auch nach den Änderungen in § 17 Abs. 3 Satz 3 StVG durch das 2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I 2674) fest.

    Doch lassen die Gesetzesmaterialien zu dieser Änderung erkennen, dass dem Gesetzgeber die Möglichkeit des Auseinanderfallens von Halter- und Eigentümerstellung gerade beim Leasing durchaus bewusst war, jedoch eine Gleichstellung der Haftung nur für den Fall des unabwendbaren Ereignisses erfolgen sollte, um auf diese Weise den "Idealfahrer" davor zu bewahren, vom "Eigentümer des anderen Unfallfahrzeugs auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, ohne sich davon befreien zu können" (BT-Drs. 14/8780, 22 f.).

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Im Schadensrecht verwendet das Gesetz den Begriff der Billigkeit neben § 253 Abs. 2 BGB in der Vorschrift des § 829 BGB, in der zwischenzeitlich aufgehobenen Vorschrift des § 1300 BGB sowie seit der Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf Schmerzensgeld durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674) unter anderem auch in § 8 Satz 2 ProdHaftG, § 13 Satz 2 UmweltHG, § 6 Satz 2 HaftpflichtG und § 11 Satz 2 StVG.

    (3) Schließlich sollte mit der Überführung des Schmerzensgeldanspruchs vom Deliktsrecht (§ 847 BGB aF) in das allgemeine Schadensrecht (§ 253 Abs. 2 BGB) und der Erweiterung seiner Anwendbarkeit auf die Vertrags- und Gefährdungshaftung durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674) keine Änderung der Auslegung des Begriffs der billigen Entschädigung verbunden sein (vgl. BTDrucks. 14/7752, S. 14 ff.; BTDrucks. 14/8780, S. 21).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Da das schädigende Ereignis nach dem 31. Juli 2002 eingetreten ist, bestimmt sich die Ersatzpflicht der Beklagten gemäß Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB nach den Vorschriften der §§ 823, 828 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I, 2674).

    Auch aus der systematischen Stellung der Vorschrift ergibt sich nicht, daß der Gesetzgeber einen bestimmten Betriebszustand des Kraftfahrzeugs zugrunde legen wollte, zumal er bewußt nicht das Straßenverkehrsgesetz, sondern das allgemeine Deliktsrecht als Standort für die Regelung gewählt hat (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 26).

    Mit der Einführung der Ausnahmevorschrift in § 828 Abs. 2 BGB wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, daß Kinder regelmäßig frühestens ab Vollendung des zehnten Lebensjahres imstande sind, die besonderen Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs zu erkennen, insbesondere Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen, und sich den Gefahren entsprechend zu verhalten (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16, 26).

    Er wollte die Heraufsetzung der Deliktsfähigkeit vielmehr auf im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr plötzlich eintretende Schadensereignisse begrenzen, bei denen die altersbedingten Defizite eines Kindes, wie z.B. Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen zu können, regelmäßig zum Tragen kommen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 26).

    Demgegenüber weisen der nicht motorisierte Straßenverkehr und das allgemeine Umfeld von Kindern gewöhnlich keine vergleichbare Gefahrenlage auf (vgl. Bollweg/Hellmann, Das neue Schadensersatzrecht, 2002, Teil 3, § 828 BGB, Rn. 11; BT-Drucks. 14/7752, S. 16 f., 26 f.).

    Hierzu heißt es, daß in diesen Fällen die Überforderungssituation als schadensursächlich auszuschließen sei und sich jedenfalls nicht ausgewirkt habe (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16, 27; Hentschel, NZV 2002, 433, 442).

    Da § 828 BGB auch für die Frage des Mitverschuldens nach § 254 BGB maßgeblich ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 34, 355, 366), hat die Haftungsfreistellung Minderjähriger auch zur Folge, daß Kinder dieses Alters sich ihren eigenen Ansprüchen, gleichviel ob sie aus allgemeinem Deliktsrecht oder aus den Gefährdungshaftungstatbeständen des Straßenverkehrsgesetzes oder des Haftpflichtgesetzes hergeleitet werden, ein Mitverschulden bei der Schadensverursachung nicht entgegenhalten lassen müssen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16; Bollweg/Hellmann, Das Neue Schadensersatzrecht, § 828 Teil 3, Rn. 5; Heß/Buller ZfS 2003, 218, 219).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Diese Bestimmung ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674) in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt worden und schafft eine systematisch im Umfeld der Amtshaftung angesiedelte Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für solche Schäden, die einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entstehen, die auf einem vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Gutachten beruht.
  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 261/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf

    Die Begründung des Regierungsentwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften, durch das der Schmerzensgeldanspruch vom Deliktsrecht (§ 847 BGB aF) in das allgemeine Schadensrecht (§ 253 Abs. 2 BGB) überführt wurde, stellt ausdrücklich klar, dass der auf den Schutzauftrag aus Artikel 1 und 2 Abs. 1 GG zurückgehende Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von den §§ 847, 253 BGB geltenden Rechts unabhängig ist, so dass Änderungen dieser Vorschriften ihn auch nicht tangieren können (BT-Drucks. 14/7752, S. 24 f.).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 40/18

    Ersatzfähigkeit der angefallenen Umsatzsteuer i.R.e. Ersatzbeschaffung bei der

  • ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers wegen Persönlichkeitsverletzung im

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08

    Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der

  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06

    Haftung eines achtjährigen Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr mit einem

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05

    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08

    Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07

    Begriff des Unfalls mit einem Kraftfahrzeug

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

  • OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet

  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

  • LG Saarbrücken, 07.06.2019 - 13 S 50/19

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach

  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 220/06

    Kosten der Entsorgung von Transportgut nach einem Verkehrsunfall mit einem Lkw

  • OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04

    Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit

  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 266/08

    Vereinbarkeit der Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters mit Art. 3 Abs. 1

  • LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12

    Klage gegen Bayer wegen Antibabypille Yasminelle abgewiesen

  • OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 1 U 69/13

    Ausgleich immaterieller Schäden nach allgemeinen Aufopferungsgrundsätzen

  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 63/14

    Arzneimittelhaftung eines Anbieters eines Generikums mit dem Wirkstoff

  • EuGH, 20.11.2014 - C-310/13

    Novo Nordisk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 85/374/EWG -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11

    Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines

  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 9 U 231/13

    Ein gerichtlich unverwertbares Sachverständigengutachten muss nicht unrichtig

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 231/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Ausschluss der Haftung wegen "höherer Gewalt";

  • LSG Hessen, 17.08.2015 - L 9 AS 618/14

    Von der Anrechnung als Einkommen nach § 11a Abs. 2 SGB II ausgenommen sind

  • BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14

    Werkvertraglicher Schadensersatzanspruch: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer

  • OLG Nürnberg, 07.03.2011 - 12 W 456/11

    Selbstständiges Beweisverfahren; Schadenersatzanspruch: rechtliches Interesse des

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2009 - 4 U 395/08

    Voraussetzungen des Haftungsausschlusses wegen Tätigkeit beim Betrieb des

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09

    Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!

  • OLG Nürnberg, 16.06.2010 - 8 U 2496/09

    Unfallopfer erhält Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann,

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 101/08

    Umfang des Schadens bei Baumängeln

  • OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04

    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

  • OLG Koblenz, 03.06.2019 - 12 U 1071/18

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03

    Zur Frage, ob sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kraftfahrzeugs

  • LG Koblenz, 25.04.2012 - 12 S 4/12

    Erstattung der tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer auf Reparaturkostenbasis

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09

    Voraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung eines

  • KG, 08.06.2009 - 10 U 262/06

    Arzneimittelhaftung: Darlegung der Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

  • LG Düsseldorf, 15.04.2015 - 12 O 341/11

    Keine Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs wegen ehrverletzender

  • LG Frankfurt/Oder, 20.12.2010 - 13 O 154/07

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schmerzensgeld für ein leichtes HWS-Trauma

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 108/08

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08

    Einzelfallentscheidung zur Entschädigung wegen Mobbings

  • OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 948/02

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Auslegung des Klageantrags auf Zahlung

  • OLG Frankfurt, 11.01.2017 - 4 U 38/16

    Zur Haftung des in einem selbstständigen Beweisverfahren gerichtlich bestellten

  • OLG Frankfurt, 23.04.2015 - 22 U 45/13

    Verursachungsprüfung in § 17 StVG

  • OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11

    Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage nach § 84 AMG bei vorhandenen

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13

    Ersatzpflicht hinsichtlich der Beerdigungskosten nach Kfz-Unfall: Gläubiger des

  • KG, 04.12.2006 - 12 U 206/05

    Schadensschätzung: Wiederbeschaffungswert eines 8 Jahre alten Fahrzeugs mit einer

  • LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05

    Zum Mitverschulden des Beifahrers auf einem Motorrad mit alkoholisiertem Fahrer

  • LG Aachen, 16.10.2003 - 6 S 69/03

    Unfallschadensregulierung - Keine USt-Kappung bei privater Ersatzbeschaffung nach

  • LG Köln, 29.07.2009 - 25 O 305/08

    Klage gegen einen Medikamentenhersteller auf Erteilung von Auskunft über bekannte

  • LG Koblenz, 30.10.2003 - 14 S 153/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines neun Jahre alten Kindes mit einem

  • OLG Köln, 07.05.2014 - 16 U 171/13

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei unwirtschaftlicher Ersatzbeschaffung für

  • LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattung der Umsatzsteuer bei Erwerb eines

  • LG Berlin, 11.01.2011 - 7 O 271/10

    Duogynon-Klage wegen Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche abgewiesen

  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 10337/04

    Deutsche Bahn AG muss für Bahnpolizei zahlen

  • OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Richterliche Hinweispflicht bei neuem

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 A 03.40036

    Bestätigung atomrechtlicher Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor in

  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

  • OLG Hamm, 19.02.2010 - 9 U 147/09

    Ansatz des Wiederbeschaffungswerts bei fiktiver Schadensberechnung aufgrund

  • OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 13 U 73/07

    Arzneimittelhaftung: Auskunftsanspruch eines Ehemannes, der Tatsachen vorträgt,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05

    Mobbing bei Ärzten

  • LG Rottweil, 03.06.2003 - 3 O 603/02

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Umsatzsteuer bei Ersatzfahrzeugerwerb

  • OLG Schleswig, 18.12.2002 - 9 U 63/01

    Zur Verantworlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bei Verkehrsunfällen nach

  • LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
  • LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08

    Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer

  • LG Meiningen, 29.03.2007 - 4 S 177/06

    Zur Alleinhaftung eines Fahrradfahrers bei grob verkehrswidrigem Kurvenschneiden

  • OLG Jena, 08.07.2003 - 5 U 177/03

    Haftung bei Unfall eines gestohlenen Pkw

  • AG Halle/Westfalen, 27.05.2003 - 7 C 632/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden: Mehrwertsteuer-Ersatz bei

  • OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 75/04

    Zur Einbeziehung der Umsatzsteuer bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswerts

  • LAG Hamm, 13.06.2008 - 12 Sa 1851/07

    Schmerzensgeld; Haftungsprivilegierung, Vorsatz

  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 139/06

    Nicht angefallene Umsatzsteuer als entgangener Gewinn nach § 252 BGB

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.942

    Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen

  • AG Frankfurt/Main, 08.08.2003 - 31 C 1139/03

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Einstufung der

  • OLG Schleswig, 10.04.2012 - 11 U 18/10

    Haftung des Sachverständigen für Fehler bei der Grundstücksbewertung im

  • LG Bochum, 15.01.2009 - 10 S 98/08

    Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass bei der

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943

    Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen

  • LG München I, 27.10.2016 - 11 O 25452/10

    Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von fiktiven Mangelbeseitigungskosten bei

  • LG Hamburg, 07.09.2018 - 302 O 206/16

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall

  • LG Bochum, 03.04.2012 - 11 S 226/11

    Ersetzung der auf den Wiederherstellungsaufwand entfallenden Mehrwertsteuer

  • VG Ansbach, 15.12.2009 - AN 1 K 09.01482

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegen den

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2009 - 4 U 395/08

    Tätigwerden eines Beifahrers beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs i.S.d. § 8 Nr. 2

  • LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05

    Maßstäbe zur Berechnung des Einkommens im Rahmen der Bewilligung von

  • OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer HWS-Verletzung;

  • VG Bayreuth, 20.02.2009 - B 5 K 08.525

    (gerichtliche Schadensersatzforderung wegen Fürsorgepflichtverletzung erfordert

  • LG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 16 S 160/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung der Mehrwertsteuer bei Erwerb

  • LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Mehrwertsteuer aus der

  • AG Meldorf, 10.05.2011 - 81 C 1034/10

    Bei unvollständiger Erfüllung eines Kaufvertrages müssen hypothetische Kosten für

  • ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

  • AG Bergen auf Rügen, 21.05.2013 - 23 C 557/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse

  • AG Aachen, 19.01.2006 - 80 C 28/05
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 02.05.2012 - 2 C 79/12
  • AG Essen-Borbeck, 13.02.2012 - 14 C 342/11

    Abzug von 10% der Reparaturkosten für nicht aufgewendete Sozialabgaben und

  • AG Düsseldorf, 20.06.2003 - 235 C 2440/03
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