06.03.2013

Bundestag - Drucksache 17/12634

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3786   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68677
BGBl. I 2013 S. 3786 (https://dejure.org/2013,68677)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 16.10.2013, Seite 3786
  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
  • vom 10.10.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Meldungen

  • noerr.com

    Gesetz zur Hinterlegung von Schutzschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 15.03.2013   BT   Kommunikation mit der Justiz
  • 15.04.2013   BT   Experten begrüßen Nutzung moderner Kommunikationstechnik im Rechtsverkehr
  • 15.04.2013   BT   Experten plädieren für elektronischen Rechtsverkehr
  • 07.06.2013   BT   Elektronischer Rechtsverkehr (in: Petitionen, Vertriebene, Gedenkstunde)
  • 12.06.2013   BT   Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (213)

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer

    Eine solche Einschränkung verträgt sich weder mit dem Ziel des Zustellungsreformgesetzes, die Zustellung zu vereinfachen und die Heilungsmöglichkeit gemäß dem Vorbild des § 9 Abs. 1 VwZG aF auch auf Zustellungen auszudehnen, die den Lauf einer Notfrist in Gang setzen (BT-Drucks. 14/4554, S. 13 f., 24 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 21 U 23/11, juris Rn. 54), noch damit, dass zwischenzeitlich durch die Einfügung von § 169 Abs. 3 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) zur Vereinfachung der Geschäftsabläufe die Möglichkeit der zentralen maschinellen Fertigung beglaubigter Abschriften eingeführt worden ist.
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Deshalb gilt die Zustellungsfiktion bei der Übersendung eines eingescannten Schriftsatzes per E-Mail nicht, weil die Vorschrift eng auszulegen ist (Musielak/Voit/Stadler ZPO 16. Aufl. § 130 a Rn. 11; BT-Drucks. 17/12634 S. 27).

    Ein solches Dokument ist deshalb, sofern die Verfahrensordnung Schriftform voraussetzt, nicht wirksam eingereicht (vgl. BT-Drucks. 17/12634 S. 25; BGHZ 184, 75 = NJW 2010, 2134 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Nach § 565 Satz 2 ZPO, der ebenso wie § 555 Abs. 3 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) in die Zivilprozessordnung eingefügt worden ist, kann die Revision ohne Einwilligung des Revisionsbeklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Revisionsbeklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden.
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