13.06.2018
Bundestag - Drucksache 19/2741
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürRechtundVerbraucherschutz
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2018 S. 1151 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 17.07.2018, Seite 1151
- Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
- vom 12.07.2018
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
- bundestag.de
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
Meldungen (4)
- lto.de
Musterfeststellungsklage: Im Windhundverfahren durchs Ziel [13.06.2018]
- archive.is
Musterfeststellungsklage: Die Hoffnung der Dieselfahrer [01.11.2018]
- archive.is
So funktioniert die Musterfeststellungsklage [01.11.2018]
- archive.li
Verbraucherschutz: Musterfeststellungsklage beschlossen [14.06.2018]
Literatur (2)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 29.05.2018 BR Musterfeststellungsklage - Neues Klagerecht für Kunden
- 06.06.2018 BT Anhörung zur Einführung einer Musterfeststellungsklage
- 11.06.2018 BT Votum über Einführung von Musterfeststellungsklagen im Zivilprozessrecht
Wird zitiert von ... (29)
- BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 5/19 R
Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung …
Rn. 9 Ein Anerkenntnisurteil ergeht im Revisionsverfahren nur auf gesonderten Antrag des Klägers (vgl § 555 Abs. 3 ZPO idF durch Art. 1 Nr. 18 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 mWv 1.1.2014, BGBl I 3786 iVm § 202 S 1 SGG idF durch Art. 9 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.7.2018, BGBl I 1151 mWv 1.11.2018). - BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20
VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung …
Rn. 22 a) Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB, in Kraft getreten am 1. November 2018 (Art. 6, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018, BGBl. I 1151), hemmt die Erhebung einer Musterfeststellungsklage (§§ 606 ff. ZPO) die Verjährung für einen Anspruch, den ein Gläubiger zu dem zu der Klage geführten Klageregister wirksam angemeldet hat, wenn dem angemeldeten Anspruch derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage. - BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 31/17 R
Krankenversicherung - Sozialdatenschutz - elektronische Gesundheitskarte - …
Ein Anerkenntnisurteil ergeht im Revisionsverfahren nur auf gesonderten Antrag des Klägers (vgl § 555 Abs. 3 ZPO idF durch Art. 1 Nr. 18 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 mWv 1.1.2014, BGBl I 3786 iVm § 202 S 1 SGG idF durch Art. 9 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.7.2018, BGBl I 1151 mWv 1.11.2018).
- BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne …
Ein Anerkenntnisurteil ergeht im Revisionsverfahren nur auf gesonderten Antrag des Klägers (vgl § 555 Abs. 3 ZPO idF durch Art. 1 Nr. 18 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 mWv 1.1.2014, BGBl I 3786 iVm § 202 S 1 SGG idF durch Art. 9 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.7.2018, BGBl I 1151 mWv 1.11.2018). - OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 25/18
Vergabesenat: Software für die Kölner Feuerwehr muss auf den Prüfstand des …
Rn. 33 19 Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen, zu denen der Vergabesenat zählt, ist gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245; zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2018, BGBl. I S. 1151) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eröffnet, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. - VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
§ 4 Begriffsbestimmungen Im Sinne der nachfolgenden Vorschriften bedeutet: 1. - 3. (...) 4. Straftat von erheblicher Bedeutung: a) Verbrechen und b) Vergehen, die im Einzelfall nach Art und Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden besonders zu stören, soweit sie aa) sich gegen Leib, Leben oder Freiheit einer Person richten, bb) auf den Gebieten des unerlaubten Waffen- oder Betäubungsmittelverkehrs, der Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 bis 152b des Strafgesetzbuches), der Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung und der Bestechlichkeit oder Bestechung (§§ 331 bis 335 des Strafgesetzbuches) oder des Staatsschutzes (§§ 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 [BGBl. I S. 1077], das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 [BGBl. I S. 1151] geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung) begangen werden oder cc) gewerbs-, gewohnheits-, serien- oder bandenmäßig oder sonst organisiert begangen werden; 5. terroristische Straftat: a) eine Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches, b) eine Straftat nach § 129b des Strafgesetzbuches, soweit sich dieser auf § 129a des Strafgesetzbuches bezieht, und c) die in § 129a Absatz 1 und 2 Nummer 2 bis 5 des Strafgesetzbuches bezeichneten Straftaten, sofern die Begehung der Straftat dazu bestimmt ist, aa) die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, bb) eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder cc) die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates, eines Landes oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen;.(2) - (3) (…) (4) Der Sächsische Datenschutzbeauftragte darf gegenüber einer Behörde oder deren Rechtsträger nicht die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, anordnen.
- BGH, 27.07.2023 - IX ZR 267/20
Musterfeststellungsklage zum Neukundenbonus in der Insolvenz eines …
Die Musterfeststellungsklage ist nach dem Wortlaut des § 606 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich für das Bestehen oder Nichtbestehen aller Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer eröffnet, soweit sie nicht die in Art. 3, 7, 8 und 9 des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) ausgenommenen Verfahren und Gerichtsbarkeiten betreffen. - BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18
Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …
Rn. 12 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des klägerischen Begehrens sind das Asylgesetz (AsylG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), zuletzt geändert durch das am 12. Dezember 2018 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2250), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch das am 1. November 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) sowie die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 S. 31) - Dublin III-VO -. - BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 36.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
Rn. 11 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des klägerischen Begehrens sind das Asylgesetz (AsylG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), zuletzt geändert durch das am 12. Dezember 2018 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2250), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch das am 1. November 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) sowie die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 S. 31) - Dublin III-VO -. - VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-20/22
Bereichsausnahme für Rettungsdienst richtet sich nach Landesrecht!
gemeinnützige Organisationen im Sinne des § 107 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1751, 3245), zuletzt geändert am 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151, 1155), sind und (…)". - OLG Koblenz, 18.11.2025 - 9 VKl 1/24
Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz: Zulässigkeit einer …
- BSG, 13.03.2023 - B 12 R 7/21 R
Rentenversicherung - Fälligkeit von Beiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige …
- OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21
Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung
- BSG, 13.05.2025 - B 12 BA 13/23 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - absoluter Revisionsgrund - …
- OLG Frankfurt, 16.05.2022 - 13 U 296/20
Klageänderung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 25.18
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 26.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
- BGH, 25.08.2022 - VII ZR 23/21
Diesel-Abgasskandal: Beginn der Verjährungsfrist
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 19.18
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 2027/19
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 35.18
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 18.18
- VG Halle, 14.11.2018 - 3 A 400/18
Verwaltungsrechtsweg bei Entscheidungen der Vergabekammer im unterschwelligen …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 24.18
- VK Hessen, 14.05.2020 - 69d-VK-2-22/20
Wie ist die Eignung einer GbR zu prüfen?
- OLG Köln, 30.03.2022 - 11 U 86/21
Schadensersatz nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; …
- OLG Schleswig, 08.07.2021 - 11 U 143/20
Hemmung der Verjährung durch Anmeldung einer bereits verjährten Forderung zu …
- VK Hessen, 30.01.2019 - 69d-VK-2-46/18
Wann wird der Wettbewerb künstlich eingeengt?
- VK Hessen, 14.05.2020 - 69d-VK-2-20/20
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Gesetzgebung
| 19-235322 |
Gesetzesbegründung
- bundestag.de (Materialien)
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 13.12.2018 BT Das Jahr 2018 im Deutschen Bundestag: Ereignisse und Beschlüsse
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 168/21
Herausgabeanspruch nach Verjährungseintritt bei Erwerb von Dieselskandal-Neuwagen
Eine planwidrige Regelungslücke besteht nicht: Der Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 19/2439) hat im Zusammenhang mit der Einführung der Musterfeststellungsklage am 04.06.2018 zu dem Problem und Ziel der Musterfeststellungsklage ausgeführt: "In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. - OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 123/21
Erhalt des Erlangten trotz verjährtem Schadensersatzanspruch
Eine planwidrige Regelungslücke besteht nicht: Der Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 19/2439) hat im Zusammenhang mit der Einführung der Musterfeststellungsklage am 04.06.2018 zu dem Problem und Ziel der Musterfeststellungsklage ausgeführt: "In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. - OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 1 U 369/20
Dieselskandal: Restschadensersatzanspruch eines betroffenen Fahrzeugkäufers
Eine planwidrige Regelungslücke besteht nicht: Der Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 19/2439) hat im Zusammenhang mit der Einführung der Musterfeststellungsklage am 04.06.2018 zu dem Problem und Ziel der Musterfeststellungsklage ausgeführt: "In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher.
- OLG Oldenburg, 18.11.2021 - 8 U 79/21
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Plus mit einem Motor der …
Vielmehr hat der Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 19/2439) im Zusammenhang mit der Einführung der Musterfeststellungsklage am 4. Juni 2018 zu dem Problem und Ziel der Musterfeststellungsklage ausgeführt:. - OLG Köln, 02.03.2022 - 5 U 104/21
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi Q5 mit einem Motor der Baureihe …
Die Anforderungen an die Darstellung entsprechen denjenigen der Klageschrift gemäß § 253 Abs. 2 ZPO (…BeckOK ZPO/Lutz ZPO § 608 Rn. 11;… Saenger/Rathmann, 9. Auflage 2021, § 608 ZPO, Rn. 3; vgl. auch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundesrat Drucksache 176/18, S. 23;… a.A. wohl Zöller/Vollkommer, 34. Auflage 2022, § 608 ZPO, Rn. 4). - OLG Stuttgart, 17.09.2021 - 5 U 79/21
Schadensersatzanspruch trotz Verjährungseintritt in Dieselskandal-Fällen
Eine planwidrige Regelungslücke besteht nicht: Der Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 19/2439) hat im Zusammenhang mit der Einführung der Musterfeststellungsklage am 04.06.2018 zu dem Problem und Ziel der Musterfeststellungsklage ausgeführt: "In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. - OLG Stuttgart, 16.12.2021 - 1 U 387/20
Dieselskandal Schadensersatz beim Autokauf wegen einer …
Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Einführung der Musterfeststellungsklage zu dem Problem und Ziel der Musterfeststellungsklage ausgeführt (Bundestagsdrucksache 19/2439, Seite 1): "In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher.
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Gesetzgebung
| 19-230603 |
Gesetzesbegründung
- bundestag.de (Materialien)
Gesetz zur Einführung von Gruppenverfahren
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.06.2025 - XI ZR 45/24
Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten
Rn. 106 Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens haben verschiedene Sachverständige die Möglichkeit der Einführung von Feststellungszielen durch den Musterbeklagten als zweckmäßig befürwortet (Lutz, Stellungnahme vom 8. Juni 2018 zu BT-Drucks. 19/2439, 19/2507 und 19/243, S. 9 ;… Deutscher Anwaltverein, Stellungnahme vom Mai 2018 zu BR-Drucks. 176/18, S. 9, jeweils wiedergegeben im Protokoll der 15. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 11. Juni 2018, S. 75 bzw. 101).
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