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12.11.2007

Bundestag - Drucksache 16/7076

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumdesInnern(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 160   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40262
BGBl. I 2009 S. 160 (https://dejure.org/2009,40262)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 11.02.2009, Seite 160
  • Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)
  • vom 05.02.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 15.11.2007   BT   Regierung will Dienstrecht für Beamte neu regeln
  • 03.04.2008   BT   Öffentliche Anhörung zur Modernisierung des Bundesdienstrechts
  • 07.04.2008   BT   Experten: Dienstrechtsneuordnungsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
 
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Wird zitiert von ... (601)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus …

    So beruht die zuletzt erfolgte Anhebung der Regelaltersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) und das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) im Wesentlichen auf dem volkswirtschaftlichen Problem der durch den demografischen Wandel und die gestiegene durchschnittliche Rentenbezugsdauer gefährdeten Finanzierung der Altersversorgungssysteme.
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    Aufsichtsgremien Rundfunkanstalten

    Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund machen dabei insbesondere geltend, dass die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nicht der Staatsseite zugerechnet werden dürften, da diese Verbände privatrechtlich organisiert und parteipolitisch unabhängig seien und auch in anderen Gesetzen wie etwa den Rundfunkgesetzen der Länder oder dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vom 28. Februar 1990 (…BGBl I 1990, S. 294) in der Fassung vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 160) der gesellschaftlichen Seite zugerechnet würden.
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a …

    Diese umfasst nach § 14 Abs. 4 BEZNG, § 27 der Satzung der Beigeladenen auch die Erfüllung der öffentlichrechtlichen Fürsorgepflicht des BEV nach §§ 78, 80 Bundesbeamtengesetz (nunmehr vom 5.2.2009, BGBl I 160). Gegen eine Zuordnung der Beigeladenen zur PKV spricht darüber hinaus die Nichtanwendbarkeit des VAG (§ 1 Abs. 3 Nr. 4a VAG). Sie ist daher anders als Unternehmen der PKV ua nicht verpflichtet, nach § 12 Abs. 1a VAG eine Versicherung zum Basistarif anzubieten.
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