Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

06.03.2013

Bundestag - Drucksache 17/12634

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3786   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68677
BGBl. I 2013 S. 3786 (https://dejure.org/2013,68677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,68677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 16.10.2013, Seite 3786
  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
  • vom 10.10.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Meldungen (2)

  • noerr.com

    Gesetz zur Hinterlegung von Schutzschriften

  • noerr.com

    Gesetz zur Hinterlegung von Schutzschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 15.03.2013   BT   Kommunikation mit der Justiz
  • 15.04.2013   BT   Experten begrüßen Nutzung moderner Kommunikationstechnik im Rechtsverkehr
  • 15.04.2013   BT   Experten plädieren für elektronischen Rechtsverkehr
  • 07.06.2013   BT   Elektronischer Rechtsverkehr (in: Petitionen, Vertriebene, Gedenkstunde)
  • 12.06.2013   BT   Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (233)

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer …

    Eine solche Einschränkung verträgt sich weder mit dem Ziel des Zustellungsreformgesetzes, die Zustellung zu vereinfachen und die Heilungsmöglichkeit gemäß dem Vorbild des § 9 Abs. 1 VwZG aF auch auf Zustellungen auszudehnen, die den Lauf einer Notfrist in Gang setzen (…BT-Drucks. 14/4554, S. 13 f., 24 f.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 21 U 23/11, juris Rn. 54), noch damit, dass zwischenzeitlich durch die Einfügung von § 169 Abs. 3 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) zur Vereinfachung der Geschäftsabläufe die Möglichkeit der zentralen maschinellen Fertigung beglaubigter Abschriften eingeführt worden ist.
  • BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18

    Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung: …

    Rn. 10 aa) Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) am 1. Juli 2014 werden Urteile den Parteien von Amts wegen grundsätzlich in Abschrift zugestellt, die nach § 169 Abs. 2 Satz 1 ZPO von der Geschäftsstelle des Gerichts zu beglaubigen ist.
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten …

    Rn. 18 (1) Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) am 1. Juli 2014 werden Urteile den Parteien von Amts wegen grundsätzlich in Abschrift zugestellt.

    Rn. 33 (bb) Mit der Änderung des § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) hat der Gesetzgeber dagegen die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Urteils als gesetzliche Regelform eingeführt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht