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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11004
ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23 (https://dejure.org/2024,11004)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23 (https://dejure.org/2024,11004)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2024 - 37 Ca 12701/23 (https://dejure.org/2024,11004)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    YouTube-Video Wie entsteht eine Lüge - Kündigung eines Auszubildenden wirksam

  • faz.net (Pressebericht, 23.05.2024)

    Springer darf wegen Israel-Nazi-Vergleich kündigen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Youtube-Videos rechtmäßig: Springer-Konzern durfte Azubi wegen Kritik an Israel kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    YouTube-Video "Wie entsteht eine Lüge": Kündigung eines Auszubildenden wirksam

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nach Kritik auf Youtube: Springer durfte Azubi kündigen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    YouTube-Video Wie entsteht eine Lüge - Kündigung eines Auszubildenden wirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Auszubildenden aufgrund umstrittenen YouTube-Videos wirksam

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Bei Konflikten zwischen der Meinungsfreiheit und den Rechtsgütern, die die allgemeinen Gesetze schützen sollen, muss daher eine Abwägung vorgenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 -, BVerfGE 86, 122-132, Rn. 23), und zwar hier mit den Grundrechten der Beklagten, insbesondere dessen unternehmerischer Freiheit (Artikel 12, 14 2 Absatz I GG), Privatautonomie (Art. 2 GG) sowie Pressefreiheit (Art. 5 GG).

    Wirtschaftlicher Erfolg hängt weitgehend von der Qualität der Belegschaft und dem Frieden im Betrieb ab (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 -, BVerfGE 86, 122-132, Rn. 23).

    Die Beklagte hat nicht (allein) die Meinungsäußerung des Klägers als Grund für die Kündigung angeführt (anders insofern als hier: BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 -, BVerfGE 86, 122-132, Rn. 20).

    Eine solche Bewertung ist daher in hohem Maß geeignet, ihn in der Ausübung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu behindern." (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 -, BVerfGE 86, 122-132, Rn. 27).

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 -, Rn. 11, juris).

    Soweit es die Kündigungsmöglichkeiten eines/einer Auszubildenden betrifft, hat der Gesetzgeber die Wertung in § 22 Absatz 1 BBiG vorgegeben und damit auch die Voraussetzungen und Wirkungen des Grundsatzes von Treu und Glauben konkretisiert geregelt (…zum Kündigungsschutzgesetz: BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41; BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 -, Rn. 12, juris).

    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmende vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87; bezgl. der Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 KSchG BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Handelt der/die Arbeitgebende aufgrund eines Motivbündels, so ist auf das wesentliche Motiv abzustellen (BAG, Urteil vom 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 -, Rn. 10 - 11, juris).

    Die klagende Partei trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung (BAG, Urteil vom 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 -, Rn. 10 - 11, juris).

    Wie bereits dargestellt, ist auf das wesentliche Motiv abzustellen und der Kläger trägt auch die Darlegungs- und Beweislast für einen Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung (BAG, Urteil vom 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 -, Rn. 10 - 11, juris).

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Dem Betriebsrat ist es grundsätzlich möglich, sich vor Ablauf der Wochenfrist abschließend zu äußern, sodass in einem solchen Fall das Beteiligungsverfahren vorzeitig beendet ist (BAG 25.5.2016 - 2 AZR 345/15).

    Danach liegt eine abschließende, das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG vorzeitig beendende Stellungnahme des Betriebsrats nur vor, wenn der/die Arbeitgebende sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte darauf verlassen darf, der Betriebsrat werde sich bis zum Ablauf der Frist des § 102 Absatz 1 und Absatz 3 BetrVG nicht mehr äußern (BAG 25.5.2016 - 2 AZR 345/15).

    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen" (BAG 25.5.2016 - 2 AZR 345/15).

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Erklärt der Betriebsrat dies nicht ausdrücklich, ist der Inhalt seiner Mitteilung durch Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BAG, NZA 1988, 137 [zu B I 1 d bb]).

    In einer telefonischen Meldung, nach der sich der Betriebsrat nicht äußern wolle, kann nur eine abschließende Stellungnahme gesehen werden, wenn der/die Arbeitgebende aufgrund einer mit dem Betriebsrat getroffenen Vereinbarung davon ausgehen darf, dass eine weitere Äußerung nicht mehr erfolgen wird (…Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, 7. Aufl. 2024, BetrVG § 102 Rn. 135; BAG 12.3.1987 - 2 AZR 176/86).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Das gilt vor allem, wenn ihnen eigene, emotional stark bewegende Erlebnisse zugrunde liegen (vgl. auch BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmende vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87; bezgl. der Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 KSchG BAG…, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 -, Rn. 13, juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Soweit es die Kündigungsmöglichkeiten eines/einer Auszubildenden betrifft, hat der Gesetzgeber die Wertung in § 22 Absatz 1 BBiG vorgegeben und damit auch die Voraussetzungen und Wirkungen des Grundsatzes von Treu und Glauben konkretisiert geregelt (zum Kündigungsschutzgesetz: BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41; BAG…, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 -, Rn. 12, juris).
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Rn. 63 (3) Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG 19. Oktober 2017 - 8 AZR 845/15 - Rn. 20, BAGE 160, 337).
  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.05.2024 - 37 Ca 12701/23
    Tatsachenbehauptungen ungeklärten Wahrheitsgehalts dürfen bis zu deren Verifizierung verbreitet werden, soweit das zur Wahrnehmung eines berechtigten Interesses für erforderlich gehalten werden kann (BVerfG 9.11.2022, BeckRS 2022, 39325 Rn. 17;… ErfK/Schmidt, 24. Aufl. 2024, GG Art. 5 Rn. 7).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung …

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 263/91

    Stufenausbildung; erneute Probezeit in der Folgestufe

Redaktioneller Hinweis

  • Die Entscheidung ist rechtskräftig

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