Rechtsprechung
| OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsansprüche aufgrund einer vom Verfügungskläger geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzung hinsichtlich der Nutzung seines Namens und seiner Abbildung für Werbungen
Kurzfassungen/Presse (15)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Oberlandesgericht entscheidet im »Böhmermann-Honig«-Fall: Zulässige Satire
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beewashing: Nutzung des Bildnisses und Namens eines prominenten Fernsehmoderators zu werblichen Zwecken
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Jan Böhmermann unterliegt von ihm bloßgestelltem Imker und muss dessen Retourkutsche dulden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Satirische Beewashing-Werbung eines Imkers mit Bild von Jan Böhmermann zulässig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
»Beewashing-Honig« mit »Böhmermann-Bild«
- lto.de (Kurzinformation)
Satirische Werbung gegeben: Böhmermann unterliegt ein weiteres Mal im "Honig-Streit"
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Böhmermann unterliegt erneut im "Honig-Streit" - Böhmermann unterliegt erneut im "Honig-Streit"
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
OLG entscheidet im »Böhmermann-Honig«-Fall: Zulässige Satire
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
OLG entscheidet im »Böhmermann-Honig«-Fall: Zulässige Satire
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtfertigung der Veröffentlichung eines Bildnisses als Ereignis der Zeitgeschichte durch journalistische Berichterstattung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Böhmermann-Honig-Fall: Zulässige Satire
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zulässige Satire im "Böhmermann-Honig"-Fall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsansprüche aufgrund einer vom Verfügungskläger geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzung hinsichtlich der Nutzung seines Namens und seiner Abbildung für Werbungen
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.06.2024)
Berufungsverhandlung Böhmermann vs. Imker: Es geht um mehr als Honig
- sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Satire oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+9Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 16.06.2026 - 18 U 217/25
ZDF Magazin Royale
LG München I, 19.12.2024 - 26 O 12612/23ZDF Magazin Royale: Ehemaliger BSI-Präsident Arne Schönbohm gewinnt gegen das ZDF
OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24Oberlandesgericht entscheidet im "Böhmermann-Honig"-Fall: Zulässige Satire
LG Dresden, 08.02.2024 - 3 O 2529/23ZDF Magazin Royale
BGH, 30.07.2019 - VI ZR 231/18BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im Fall Böhmermann zurück
OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 6 S 9.17Zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen eines Journalisten gegen das
VG Berlin, 13.03.2017 - 27 L 502.16Bundeskanzleramt muss in Sachen Böhmermann Auskunft geben
GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des
StA Mainz, 04.10.2016 - 3113 Js 10220/16Satire aus juristischer Sicht: Wann ist Schmähkritik strafbar?
LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise
ZDF Magazin Royale
Verfahrensgang
- LG Dresden, 08.02.2024 - 3 O 2529/23
- OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1299
- GRUR-RR 2024, 414
- K&R 2024, 600
- afp 2024, 334
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (36)
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Die Veröffentlichung des Plakats mit dem Foto des Verfügungsklägers ohne dessen Einwilligung greift in sein Persönlichkeitsrecht ein, weil die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für - hier unstreitig auch - Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, einen wesentlichen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts darstellt (…BGH, GRUR 2011, 647 Rn. 12 - Markt und Leute; BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers;… BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 - Wer wird Millionär? BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 14 - Der strauchelnde Liebling).Ein Informationsinteresse fehlt insbesondere dann, wenn das Bildnis nur verwendet wird, um den Werbewert der prominenten Persönlichkeit auszunutzen und auf das beworbene Produkt überzuleiten und/oder der Eindruck erweckt wird, der Abgebildete identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.; BGH, GRUR 2009, 1085 [1986] - Wer wird Millionär?;… BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling; BGH, GRUR 2009, 86 - Gesundheitszustand von Prinz Ernst August von Hannover; BGH, GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke;… Wandtke/Bullinger/Fricke, 6. Aufl. 2022, KUG, § 23, Rn. 37).
Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und selbst auf reine Wirtschaftswerbung, wenn diese einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, und zwar dann auch auf die Veröffentlichung eines Bildnisses, das die Meinungsäußerung transportiert oder ergänzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministers; BVerfG, GRUR 1986, 382 - Arztwerbung; BVerfG, GRUR 2001, 170 - Benetton-Werbung; BGH, GRUR 1996, 195 [197] - Abschiedsmedaille;… GRUR 2008, 1124, Rn. 16 - zerknitterte Zigarettenschachtel).
Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts fehlt es an einem absoluten Schutzbereich des Rechts; der Schutzumfang muss vielmehr jeweils durch eine Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 1 - Rücktritt des Finanzministers; BVerfG, GRUR 2000, 446 - Caroline von Monaco; BGH, GRUR 1994, 391 [392] - Alle reden vom Klima; BGH, GRUR 2004, 590 - Satirische Fotomontage).
Den nur einfach-rechtlich geschützten vermögensrechtlichen Bestandteilen des Persönlichkeitsrechts kommt gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich kein Vorrang zu (BGH, NJOZ 2008, 4549 - Schau mal Dieter; BGH, GRUR 2008, 1124 - zerknitterte Zigarettenschachtel; BGH, GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers).
Insbesondere wenn sich die Werbung in satirisch-spöttischer Form mit einer die Öffentlichkeit interessierenden Frage auseinandersetzt, mithin die Meinungs- und/oder die Kunstfreiheit für den Werbenden streitet, kann den kommerziellen Interessen des Betroffenen jedenfalls dann kein Vorrang eingeräumt werden, sofern die Werbung keine berechtigten ideellen Interessen verletzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers; OLG Hamburg, ZUM-RD 2010, 469; dazu Alexander, AfP 2008, 556; Ehmann, AfP 2007, 81; Balthasar, NJW 2007, 664; Schubert, AfP 2007, 20).
- BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen …
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Der Geltungsanspruch des Verfügungsklägers wird durch die mittels Anzeige hergestellte gedankliche Beziehung zur Verfügungsbeklagten über die satirische Aussage hinaus nach der allgemeinen gesellschaftlichen Anschauung nicht negativ beeinträchtigt (vgl. hierzu: BGH, GRUR 1958, 408 - Herrenreiter; BGH, GRUR 1962, 105 - Ginseng-Wurzel; BGH, GRUR 1959, 430 - Catarina Valente).Durch die Nennung seines Namens zur Bewerbung des Honigs auf der Interseite ist zwar ebenfalls in das Recht des Verfügungsklägers eingegriffen worden, darüber zu bestimmen, ob der eigene Name zu Werbezwecken benutzt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1959 - IV ZR 182/58, BGHZ 30, 7, 9 ff. - Caterina Valente; Urteil vom 26. Juni 1981 - I ZR 73/79, BGHZ 81, 75, 78 - Carrera).
(bb) Es findet auch keine Zuordnungsverwirrung statt (vgl. zum Begriff: BGH, Urteil vom 18.3. 1959 - IV ZR 182/58).
Eine Namensverwendung in der Werbung greift nur dann in den Schutzbereich des § 12 BGB ein, wenn der Werbende damit den Eindruck erweckt, die angepriesenen Leistungen oder Erzeugnisse seien dem Genannten zuzurechnen oder sollten unter seinem Namen in Erscheinung treten, und sich auf diese Weise den durch den Namen repräsentierten Eigenwert der Person des anderen für sich oder für seine Erzeugnisse oder Leistungen oder für einen Dritten aneignet (vgl. BGHZ 30, 7 = GRUR 1959, 430, juris-Rn. 10 f.;… BGHZ 81, 75 = GRUR 1981, 846, juris-Rn. 9 - Carrera;… BGH in: GRUR 2022, 665, Rn. 79 - Tina Turner).
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
Wer wird Millionär?
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Die Veröffentlichung des Plakats mit dem Foto des Verfügungsklägers ohne dessen Einwilligung greift in sein Persönlichkeitsrecht ein, weil die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für - hier unstreitig auch - Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, einen wesentlichen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts darstellt (…BGH, GRUR 2011, 647 Rn. 12 - Markt und Leute;… BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 - Wer wird Millionär? BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 14 - Der strauchelnde Liebling).Ein Informationsinteresse fehlt insbesondere dann, wenn das Bildnis nur verwendet wird, um den Werbewert der prominenten Persönlichkeit auszunutzen und auf das beworbene Produkt überzuleiten und/oder der Eindruck erweckt wird, der Abgebildete identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (…vgl. BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.; BGH, GRUR 2009, 1085 [1986] - Wer wird Millionär?;… BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling; BGH, GRUR 2009, 86 - Gesundheitszustand von Prinz Ernst August von Hannover; BGH, GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke;… Wandtke/Bullinger/Fricke, 6. Aufl. 2022, KUG, § 23, Rn. 37).
Dabei sind alle im Kontext mit der Abbildung zu lesenden Texte oder zu sehenden anderen Bilder bei der Ermittlung des Aussagegehaltes des Bildnisses mit zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1085 - Wer wird Millionär?).
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Die Veröffentlichung des Plakats mit dem Foto des Verfügungsklägers ohne dessen Einwilligung greift in sein Persönlichkeitsrecht ein, weil die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für - hier unstreitig auch - Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, einen wesentlichen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts darstellt (…BGH, GRUR 2011, 647 Rn. 12 - Markt und Leute;… BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 - Wer wird Millionär? BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 14 - Der strauchelnde Liebling).Der Begriff der Zeitgeschichte ist dabei nicht allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung zu beziehen, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BGH, GRUR 2010, 546 - Der strauchelnde Liebling).
Ein Informationsinteresse fehlt insbesondere dann, wenn das Bildnis nur verwendet wird, um den Werbewert der prominenten Persönlichkeit auszunutzen und auf das beworbene Produkt überzuleiten und/oder der Eindruck erweckt wird, der Abgebildete identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (…vgl. BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.; BGH, GRUR 2009, 1085 [1986] - Wer wird Millionär?; BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling; BGH, GRUR 2009, 86 - Gesundheitszustand von Prinz Ernst August von Hannover; BGH, GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke;… Wandtke/Bullinger/Fricke, 6. Aufl. 2022, KUG, § 23, Rn. 37).
- BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Durch die Nennung seines Namens zur Bewerbung des Honigs auf der Interseite ist zwar ebenfalls in das Recht des Verfügungsklägers eingegriffen worden, darüber zu bestimmen, ob der eigene Name zu Werbezwecken benutzt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1959 - IV ZR 182/58, BGHZ 30, 7, 9 ff. - Caterina Valente; Urteil vom 26. Juni 1981 - I ZR 73/79, BGHZ 81, 75, 78 - Carrera).Eine Namensverwendung in der Werbung greift nur dann in den Schutzbereich des § 12 BGB ein, wenn der Werbende damit den Eindruck erweckt, die angepriesenen Leistungen oder Erzeugnisse seien dem Genannten zuzurechnen oder sollten unter seinem Namen in Erscheinung treten, und sich auf diese Weise den durch den Namen repräsentierten Eigenwert der Person des anderen für sich oder für seine Erzeugnisse oder Leistungen oder für einen Dritten aneignet (…vgl. BGHZ 30, 7 = GRUR 1959, 430, juris-Rn. 10 f.; BGHZ 81, 75 = GRUR 1981, 846, juris-Rn. 9 - Carrera;… BGH in: GRUR 2022, 665, Rn. 79 - Tina Turner).
- BGH, 28.07.2022 - I ZR 171/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezugnahme auf Fachaussagen eines Arztes in …
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Nutzt der Werbende hingegen die Bekanntheit, Wertschätzung oder - wie im Streitfall - die fachliche Autorität des Namensträgers aus, ohne dass eine Zuordnungsverwirrung entsteht, fällt dies nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift (BGH in: GRUR 2022, 1694 Rn. 18 - Reizdarmsyndrom).Nicht entscheidungserheblich ist die Frage, ob im Streitfall vorrangig die VO (EU) 2016/679 (DSGVO) anwendbar ist, weil die im Rahmen dieser Verordnung notwendige Abwägung i.S. des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO zu keinem anderen Ergebnis käme, da keine ergebnisrelevanten Unterschiede in den Schutzbereichen ersichtlich sind (vgl. BGH in: GRUR 2022, 1694, Rn. 54 ff - Reizdarmsyndrom).
- OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Jedenfalls durfte die Verfügungsbeklagte aber darauf reagieren und ihre Ansicht dazu zur Meinungsbildung äußern, weil sie als in der Sendung namentlich Genannte ein Recht auf einen mit ähnlicher Sprache geführten Gegenschlag hat (…Löffler, Presserecht, 7. Aufl. § 6 LPG Sorgfaltspflicht der Presse Rn. 98, beck-online; BVerfG, Beschluss vom 13.5. 1980 - 1 BvR 103/77; OLG Köln Urt. v. 6.11.2012 - 15 U 97/12, BeckRS 2013, 1307).Der Angegriffene ist also, jedenfalls solange die Auseinandersetzung noch aktuell ist, grundsätzlich berechtigt, die Behauptungen des Angreifers unabhängig vom objektiven Wahrheitsgehalt als unwahr und falsch zu bezeichnen (OLG Köln Urt. v. 6.11.2012 - 15 U 97/12, BeckRS 2013, 1307).
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und selbst auf reine Wirtschaftswerbung, wenn diese einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, und zwar dann auch auf die Veröffentlichung eines Bildnisses, das die Meinungsäußerung transportiert oder ergänzt (…vgl. BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministers; BVerfG, GRUR 1986, 382 - Arztwerbung; BVerfG, GRUR 2001, 170 - Benetton-Werbung; BGH, GRUR 1996, 195 [197] - Abschiedsmedaille; GRUR 2008, 1124, Rn. 16 - zerknitterte Zigarettenschachtel).Den nur einfach-rechtlich geschützten vermögensrechtlichen Bestandteilen des Persönlichkeitsrechts kommt gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich kein Vorrang zu (BGH, NJOZ 2008, 4549 - Schau mal Dieter; BGH, GRUR 2008, 1124 - zerknitterte Zigarettenschachtel; BGH, GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers).
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08
Markt & Leute
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Die Veröffentlichung des Plakats mit dem Foto des Verfügungsklägers ohne dessen Einwilligung greift in sein Persönlichkeitsrecht ein, weil die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für - hier unstreitig auch - Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, einen wesentlichen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts darstellt (BGH, GRUR 2011, 647 Rn. 12 - Markt und Leute;… BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers;… BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 - Wer wird Millionär? BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 14 - Der strauchelnde Liebling).Diese Befugnis stellt, soweit sie dem Schutz kommerzieller Interessen des Namensträgers dient, einen vermögenswerten Bestandteil des Persönlichkeitsrechts dar (BGHZ 143, 214, 230 - Marlene Dietrich - BGH, Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 119/08 -, Rn. 54, juris)).
- BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17
Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei …
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24
Die Prüfung, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte vorliegt, erfordert bereits eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten des Unterlassungsschuldners aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (…vgl. BGH, GRUR 2018, 964 Rn. 9 - Tochter von Prinzessin Madeleine; BGH, GRUR 2018, 549 Rn. 10 - Christian Wulff im Supermarkt;… Wandtke/Bullinger/Fricke, 6. Aufl. 2022, KUG, § 23, Rn. 5).Bei der Prüfung der Frage, ob und in welchem Ausmaß ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung geleistet wird und welcher Informationswert damit beizumessen ist, ist zudem von erheblicher Bedeutung, welche Rolle dem Betroffenen in der Öffentlichkeit zukommt (BGH, Urteil vom 06.02.2018 - VI ZR 76/17, Rn. 19).
- LG Dresden, 08.02.2024 - 3 O 2529/23
ZDF Magazin Royale
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21
"SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
- OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1822/17
Ansprüche wegen unberechtigter Verwendung eines Lichtbildes einer Person in einer …
- BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 125/09
Werbung mit Profi-Sportler
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95
Schockwerbung I
- BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13
Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14
Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit …
- BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Presseberichterstattung: …
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- BGH, 09.04.2019 - VI ZR 533/16
Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung nach dem abgestuften …
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
- OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
Endlich scharf - Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Jan …
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
- BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer …
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94
GG - Pressefreiheit
- OLG Köln, 29.08.2017 - 15 U 180/16
Unterlassungsansprüche der Hinterbliebenen eines im Zusammenhang mit einem gegen …
- LG Köln, 23.10.2025 - 14 O 335/25
Unzulässige Videoeinblendungen auf Plattformen
Begrenzt wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (OLG Dresden, NJW-RR 2024, 1299, Rn. 14 - beewashing, mit Verweis auf BGH GRUR 2017, 302 Rn. 7 - Klaus Wowereit).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".