Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.2012 - C-616/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17795
EuGH, 12.07.2012 - C-616/10 (https://dejure.org/2012,17795)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - C-616/10 (https://dejure.org/2012,17795)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - C-616/10 (https://dejure.org/2012,17795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Besondere und ausschließliche Zuständigkeiten - Art. 6 Nr. 1 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Solvay

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Besondere und ausschließliche Zuständigkeiten - Art. 6 Nr. 1 - ...

  • EU-Kommission

    Solvay

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Besondere und ausschließliche Zuständigkeiten - Art. 6 Nr. 1 - ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Eilverfahren auf Anordnung eines grenzüberschreitenden Verletzungsverbots bei Verletzung verschiedener Teile eines europäischen Patents durch Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten; Vorabentscheidungsersuchen der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVVO: Gerichtsstand bei verbundenen Klagen wegen Patentrechtsverletzung - einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit in Eilverfahren auf Anordnung eines grenzüberschreitenden Verletzungsverbots bei Verletzung verschiedener Teile eines europäischen Patents durch Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten; Vorabentscheidungsersuchen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtbank "s-Gravenhage - Auslegung der Art. 6 Nr. 1, 22 Nr. 4 und 31 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil" und Handelssachen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1169
  • GRUR Int. 2012, 1008
  • EuZW 2012, 837
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 19 Die Zuständigkeitsvorschrift des Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 bezweckt nach den Erwägungsgründen 12 und 15 der Verordnung, eine geordnete Rechtspflege zu fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich zu vermeiden und damit zu verhindern, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Randnr. 77).

    Rn. 21 Diese besondere Zuständigkeitsvorschrift ist, da mit ihr von der Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten in Art. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 abgewichen wird, eng auszulegen; eine Auslegung über die ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen Fälle hinaus ist unzulässig (vgl. Urteil Painer, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Die Vorschrift darf zudem nicht in einer Weise ausgelegt werden, die es dem Kläger erlauben würde, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen dieser Beklagten der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, Slg. 1988, 5565, Randnrn. 8 und 9, vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a., C-51/97, Slg. 1998, I-6511, Randnr. 47, sowie Painer, Randnr. 78).

    Rn. 23 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, zu beurteilen, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang gegeben ist, ob also in getrennten Verfahren die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde, und dabei alle erheblichen Umstände, die sich aus den Akten ergeben, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Freeport, Randnr. 41, und Painer, Randnr. 83).

    Rn. 24 Der Gerichtshof hat insoweit allerdings klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26, Freeport, Randnr. 40, sowie Painer, Randnr. 79).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 20 Ferner muss diese Vorschrift, die eine besondere Zuständigkeit vorsieht, unter Berücksichtigung des elften Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 44/2001 ausgelegt werden, demzufolge die Zuständigkeitsvorschriften in hohem Maße vorhersehbar sein und sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten richten müssen und diese Zuständigkeit stets gegeben sein muss, außer in einigen genau festgelegten Fällen, in denen aufgrund des Streitgegenstands oder der Vertragsfreiheit der Parteien ein anderes Anknüpfungskriterium gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, Slg. 2007, I-8319, Randnr. 36).

    Rn. 23 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, zu beurteilen, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang gegeben ist, ob also in getrennten Verfahren die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde, und dabei alle erheblichen Umstände, die sich aus den Akten ergeben, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Freeport, Randnr. 41, und Painer, Randnr. 83).

    Rn. 24 Der Gerichtshof hat insoweit allerdings klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26, Freeport, Randnr. 40, sowie Painer, Randnr. 79).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-539/03

    Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 24 Der Gerichtshof hat insoweit allerdings klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26, Freeport, Randnr. 40, sowie Painer, Randnr. 79).

    Zum anderen hat er festgestellt, dass nicht auf das Vorliegen derselben Rechtslage geschlossen werden kann, wenn bei mehreren Gerichten verschiedener Vertragsstaaten Klagen wegen Verletzung eines in jedem dieser Staaten erteilten europäischen Patents anhängig gemacht werden und diese Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz in den betreffenden Staaten haben, wegen Handlungen erhoben werden, die dort begangen worden sein sollen (vgl. Urteil Roche Nederland u. a., Randnrn.

    Infolgedessen ist jede Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents, wie Art. 64 Abs. 3 dieses Übereinkommens zu entnehmen ist, anhand des einschlägigen nationalen Rechts zu prüfen, das in jedem der Staaten, für die das Patent erteilt worden ist, gilt (Urteil Roche Nederland u. a., Randnrn.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 42 Da nämlich die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nunmehr das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, gilt die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18, vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen, C-292/08, Slg. 2009, I-8421, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, Slg. 2011, I-9773, Randnr. 38).

    Bei einer derartigen Ähnlichkeit ist im Einklang mit dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. entsprechend Urteile vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a., C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 20, vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 58, sowie Zuid-Chemie, Randnr. 19).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-4/03

    GAT - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 4 - Klagen, die die Eintragung …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 44 Der Gerichtshof hat in Randnr. 24 seines Urteils vom 13. Juli 2006, GAT (C-4/03, Slg. 2006, I-6509), Art. 16 Nr. 4 des Brüsseler Übereinkommens weit ausgelegt, um dessen praktische Wirksamkeit zu gewährleisten.
  • EuGH, 14.05.2009 - C-180/06

    Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Bei einer derartigen Ähnlichkeit ist im Einklang mit dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. entsprechend Urteile vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a., C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 20, vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 58, sowie Zuid-Chemie, Randnr. 19).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 42 Da nämlich die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nunmehr das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, gilt die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18, vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen, C-292/08, Slg. 2009, I-8421, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, Slg. 2011, I-9773, Randnr. 38).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-292/08

    German Graphics Graphische Maschinen - Insolvenz - Anwendung des Rechts des …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 42 Da nämlich die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nunmehr das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, gilt die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18, vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen, C-292/08, Slg. 2009, I-8421, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, Slg. 2011, I-9773, Randnr. 38).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-167/08

    Draka NK Cables u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Bei einer derartigen Ähnlichkeit ist im Einklang mit dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. entsprechend Urteile vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a., C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 20, vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 58, sowie Zuid-Chemie, Randnr. 19).
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
    Rn. 22 Die Vorschrift darf zudem nicht in einer Weise ausgelegt werden, die es dem Kläger erlauben würde, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen dieser Beklagten der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, Slg. 1988, 5565, Randnrn. 8 und 9, vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a., C-51/97, Slg. 1998, I-6511, Randnr. 47, sowie Painer, Randnr. 78).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …

  • EuGH, 17.11.1998 - C-391/95

    Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …

  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …

    Rn. 61 Die Zuständigkeitsvorschrift in Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 soll nach den Erwägungsgründen 12 und 15 der Verordnung eine geordnete Rechtspflege fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich vermeiden und damit verhindern, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (…vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 77, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 19).

    Rn. 62 Überdies muss diese Vorschrift, die eine besondere Zuständigkeit vorsieht, zum einen in Anbetracht des elften Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 44/2001 ausgelegt werden, in dem es heißt, dass die Zuständigkeitsvorschriften in hohem Maß vorhersehbar sein und sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten richten müssen und dass diese Zuständigkeit stets gegeben sein muss, außer in einigen genau festgelegten Fällen, in denen aufgrund des Streitgegenstands oder der Vertragsfreiheit der Parteien ein anderes Anknüpfungskriterium gerechtfertigt ist (…vgl. insbesondere Urteile vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 36, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 20).

    Rn. 63 Zum anderen ist diese besondere Zuständigkeitsvorschrift, da mit ihr von der in Art. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 aufgestellten Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten abgewichen wird, eng auszulegen, so dass eine Auslegung über die in der Verordnung ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinaus unzulässig ist (…vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 21).

    Rn. 64 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, zu beurteilen, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang gegeben ist, ob also in getrennten Verfahren die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde, und dabei alle erheblichen Umstände, die sich aus den Akten ergeben, zu berücksichtigen (…vgl. insbesondere Urteile vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 41…, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 83, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 23).

    Rn. 65 Der Gerichtshof hat insoweit jedoch klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (…vgl. insbesondere Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, EU:C:2006:458, Rn. 26…, vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 40…, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 79, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 24).

  • EuGH, 25.02.2025 - C-339/22

    BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …

    Wenn es das mit der Patentverletzungsklage befasste Gericht für gerechtfertigt hält, insbesondere wenn es der Auffassung ist, dass eine vernünftige und nicht zu vernachlässigende Möglichkeit besteht, dass das Patent vom zuständigen Gericht dieses anderen Mitgliedstaats für nichtig erklärt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 49), kann es das Verfahren gegebenenfalls aussetzen, was es ihm bei seiner Entscheidung über die Patentverletzungsklage ermöglicht, eine Entscheidung des mit der Klage auf Nichtigerklärung befassten Gerichts zu berücksichtigen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges …

    {FN:82} - Vgl. entsprechend Urteil Solvay (C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 28).

    {FN:84} - Vgl. Urteile Painer (…EU:C:2011:798, Rn. 83) und Solvay (EU:C:2012:445, Rn. 29).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht