Rechtsprechung
| EuGH, 12.07.2012 - C-616/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Besondere und ausschließliche Zuständigkeiten - Art. 6 Nr. 1 - ...
- Europäischer Gerichtshof
Solvay
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Besondere und ausschließliche Zuständigkeiten - Art. 6 Nr. 1 - ...
- EU-Kommission
Solvay
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Besondere und ausschließliche Zuständigkeiten - Art. 6 Nr. 1 - ...
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeit in Eilverfahren auf Anordnung eines grenzüberschreitenden Verletzungsverbots bei Verletzung verschiedener Teile eines europäischen Patents durch Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten; Vorabentscheidungsersuchen der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
EuGVVO: Gerichtsstand bei verbundenen Klagen wegen Patentrechtsverletzung - einstweilige Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit in Eilverfahren auf Anordnung eines grenzüberschreitenden Verletzungsverbots bei Verletzung verschiedener Teile eines europäischen Patents durch Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten; Vorabentscheidungsersuchen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Rechtbank "s-Gravenhage - Auslegung der Art. 6 Nr. 1, 22 Nr. 4 und 31 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil" und Handelssachen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-616/10
- EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
- EuGH - C-616/10 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR 2012, 1169
- GRUR Int. 2012, 1008
- EuZW 2012, 837
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 19 Die Zuständigkeitsvorschrift des Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 bezweckt nach den Erwägungsgründen 12 und 15 der Verordnung, eine geordnete Rechtspflege zu fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich zu vermeiden und damit zu verhindern, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Randnr. 77).Rn. 21 Diese besondere Zuständigkeitsvorschrift ist, da mit ihr von der Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten in Art. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 abgewichen wird, eng auszulegen; eine Auslegung über die ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen Fälle hinaus ist unzulässig (vgl. Urteil Painer, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 22 Die Vorschrift darf zudem nicht in einer Weise ausgelegt werden, die es dem Kläger erlauben würde, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen dieser Beklagten der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, Slg. 1988, 5565, Randnrn. 8 und 9, vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a., C-51/97, Slg. 1998, I-6511, Randnr. 47, sowie Painer, Randnr. 78).
Rn. 23 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, zu beurteilen, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang gegeben ist, ob also in getrennten Verfahren die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde, und dabei alle erheblichen Umstände, die sich aus den Akten ergeben, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Freeport, Randnr. 41, und Painer, Randnr. 83).
Rn. 24 Der Gerichtshof hat insoweit allerdings klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26, Freeport, Randnr. 40, sowie Painer, Randnr. 79).
- EuGH, 11.10.2007 - C-98/06
Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 20 Ferner muss diese Vorschrift, die eine besondere Zuständigkeit vorsieht, unter Berücksichtigung des elften Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 44/2001 ausgelegt werden, demzufolge die Zuständigkeitsvorschriften in hohem Maße vorhersehbar sein und sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten richten müssen und diese Zuständigkeit stets gegeben sein muss, außer in einigen genau festgelegten Fällen, in denen aufgrund des Streitgegenstands oder der Vertragsfreiheit der Parteien ein anderes Anknüpfungskriterium gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, Slg. 2007, I-8319, Randnr. 36).Rn. 23 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, zu beurteilen, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang gegeben ist, ob also in getrennten Verfahren die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde, und dabei alle erheblichen Umstände, die sich aus den Akten ergeben, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Freeport, Randnr. 41, und Painer, Randnr. 83).
Rn. 24 Der Gerichtshof hat insoweit allerdings klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26, Freeport, Randnr. 40, sowie Painer, Randnr. 79).
- EuGH, 13.07.2006 - C-539/03
Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 24 Der Gerichtshof hat insoweit allerdings klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26, Freeport, Randnr. 40, sowie Painer, Randnr. 79).Zum anderen hat er festgestellt, dass nicht auf das Vorliegen derselben Rechtslage geschlossen werden kann, wenn bei mehreren Gerichten verschiedener Vertragsstaaten Klagen wegen Verletzung eines in jedem dieser Staaten erteilten europäischen Patents anhängig gemacht werden und diese Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz in den betreffenden Staaten haben, wegen Handlungen erhoben werden, die dort begangen worden sein sollen (vgl. Urteil Roche Nederland u. a., Randnrn.
Infolgedessen ist jede Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents, wie Art. 64 Abs. 3 dieses Übereinkommens zu entnehmen ist, anhand des einschlägigen nationalen Rechts zu prüfen, das in jedem der Staaten, für die das Patent erteilt worden ist, gilt (Urteil Roche Nederland u. a., Randnrn.
- EuGH, 16.07.2009 - C-189/08
Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 42 Da nämlich die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nunmehr das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, gilt die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18, vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen, C-292/08, Slg. 2009, I-8421, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, Slg. 2011, I-9773, Randnr. 38).Bei einer derartigen Ähnlichkeit ist im Einklang mit dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. entsprechend Urteile vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a., C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 20, vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 58, sowie Zuid-Chemie, Randnr. 19).
- EuGH, 13.07.2006 - C-4/03
GAT - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 4 - Klagen, die die Eintragung …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 44 Der Gerichtshof hat in Randnr. 24 seines Urteils vom 13. Juli 2006, GAT (C-4/03, Slg. 2006, I-6509), Art. 16 Nr. 4 des Brüsseler Übereinkommens weit ausgelegt, um dessen praktische Wirksamkeit zu gewährleisten. - EuGH, 14.05.2009 - C-180/06
Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Bei einer derartigen Ähnlichkeit ist im Einklang mit dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. entsprechend Urteile vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a., C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 20, vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 58, sowie Zuid-Chemie, Randnr. 19). - EuGH, 18.10.2011 - C-406/09
Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 42 Da nämlich die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nunmehr das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, gilt die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18, vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen, C-292/08, Slg. 2009, I-8421, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, Slg. 2011, I-9773, Randnr. 38). - EuGH, 10.09.2009 - C-292/08
German Graphics Graphische Maschinen - Insolvenz - Anwendung des Rechts des …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 42 Da nämlich die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nunmehr das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, gilt die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18, vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen, C-292/08, Slg. 2009, I-8421, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, Slg. 2011, I-9773, Randnr. 38). - EuGH, 23.04.2009 - C-167/08
Draka NK Cables u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Bei einer derartigen Ähnlichkeit ist im Einklang mit dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. entsprechend Urteile vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a., C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 20, vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 58, sowie Zuid-Chemie, Randnr. 19). - EuGH, 27.09.1988 - 189/87
Kalfelis / Schröder u.a.
Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Rn. 22 Die Vorschrift darf zudem nicht in einer Weise ausgelegt werden, die es dem Kläger erlauben würde, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen dieser Beklagten der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, Slg. 1988, 5565, Randnrn. 8 und 9, vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a., C-51/97, Slg. 1998, I-6511, Randnr. 47, sowie Painer, Randnr. 78). - EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
- EuGH, 17.11.1998 - C-391/95
Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …
- EuGH, 20.04.2016 - C-366/13
Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …
Rn. 61 Die Zuständigkeitsvorschrift in Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 soll nach den Erwägungsgründen 12 und 15 der Verordnung eine geordnete Rechtspflege fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich vermeiden und damit verhindern, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (…vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 77, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 19).Rn. 62 Überdies muss diese Vorschrift, die eine besondere Zuständigkeit vorsieht, zum einen in Anbetracht des elften Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 44/2001 ausgelegt werden, in dem es heißt, dass die Zuständigkeitsvorschriften in hohem Maß vorhersehbar sein und sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten richten müssen und dass diese Zuständigkeit stets gegeben sein muss, außer in einigen genau festgelegten Fällen, in denen aufgrund des Streitgegenstands oder der Vertragsfreiheit der Parteien ein anderes Anknüpfungskriterium gerechtfertigt ist (…vgl. insbesondere Urteile vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 36, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 20).
Rn. 63 Zum anderen ist diese besondere Zuständigkeitsvorschrift, da mit ihr von der in Art. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 aufgestellten Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten abgewichen wird, eng auszulegen, so dass eine Auslegung über die in der Verordnung ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinaus unzulässig ist (…vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 21).
Rn. 64 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, zu beurteilen, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang gegeben ist, ob also in getrennten Verfahren die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde, und dabei alle erheblichen Umstände, die sich aus den Akten ergeben, zu berücksichtigen (…vgl. insbesondere Urteile vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 41…, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 83, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 23).
Rn. 65 Der Gerichtshof hat insoweit jedoch klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (…vgl. insbesondere Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, EU:C:2006:458, Rn. 26…, vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 40…, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 79, und vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 24).
- EuGH, 25.02.2025 - C-339/22
BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …
Wenn es das mit der Patentverletzungsklage befasste Gericht für gerechtfertigt hält, insbesondere wenn es der Auffassung ist, dass eine vernünftige und nicht zu vernachlässigende Möglichkeit besteht, dass das Patent vom zuständigen Gericht dieses anderen Mitgliedstaats für nichtig erklärt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 49), kann es das Verfahren gegebenenfalls aussetzen, was es ihm bei seiner Entscheidung über die Patentverletzungsklage ermöglicht, eine Entscheidung des mit der Klage auf Nichtigerklärung befassten Gerichts zu berücksichtigen. - Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges …
{FN:82} - Vgl. entsprechend Urteil Solvay (C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 28).{FN:84} - Vgl. Urteile Painer (…EU:C:2011:798, Rn. 83) und Solvay (EU:C:2012:445, Rn. 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22
BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
{FN:37} Urteil vom 12. Juli 2012, Solvay (C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 47).{FN:82} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 2012, Solvay (C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 49 und 50).
{FN:87} Urteil vom 12. Juli 2012 (C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 31 bis 51).
- EuGH, 07.09.2023 - C-832/21
Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Rn. 34 Insoweit entspricht der Zweck der Zuständigkeitsvorschrift von Art. 8 Nr. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 gemäß deren Erwägungsgründen 16 und 21 dem Anliegen, eine geordnete Rechtspflege zu fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich zu vermeiden und so zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 19).Rn. 35 Diese besondere Zuständigkeitsvorschrift ist, da mit ihr von der Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten in Art. 4 der Verordnung Nr. 1215/2012 abgewichen wird, eng und nicht über die in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinaus auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 21).
Rn. 36 Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass das nationale Gericht bei der Beurteilung der Frage, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang besteht, u. a. den Umstand zu berücksichtigen hat, dass mehreren Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten jeweils gesondert dieselben Verletzungshandlungen in Bezug auf dieselben Erzeugnisse vorgeworfen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, Solvay, C-616/10, EU:C:2012:445, Rn. 29).
- BGH, 18.09.2013 - V ZB 163/12
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der …
Davon kann weder aufgrund Gerichtsstandsvereinbarung noch aufgrund rügeloser Einlassung des Beklagten abgewichen werden (Art. 23 Abs. 5, Art. 24 Satz 2 EuGVVO; vgl. insoweit auch EuGH, C-616/10 - Solvay, EWS 2012, 347 Rn. 44;… C-4/03 - GAT, Slg 2006, I-6509 = EWS 2006, 382, Rn. 24). - OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13
Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem …
Infolgedessen ist jede Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents, wie Art. 64 Abs. 3 EPÜ zu entnehmen ist, anhand des einschlägigen nationalen Rechts zu prüfen, das in jedem der Staaten, für die das Patent erteilt worden ist, gilt (EuGH, GRUR 2007, 47 - Roche Nederland u. a./Primus und Goldenberg; GRUR 2012, 1169 - Solvay). - LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 143/11
Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit einer Fernbedienung
Letzteres setzt nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch voraus, dass die abweichende Entscheidung des Rechtsstreits bei derselben Sach- und Rechtslage auftritt (EuGH GRUR 2007, 47 - Roche Nederland BV u.a. ./. Primus und Goldenberg;… GRUR 2012, 166 Rz. 79 - Painer ./. Standard; GRUR 2012, 1169 Rz. 23 - Solvay ./. Honeywell).Es kann nicht auf das Vorliegen derselben Sachlage geschlossen werden, wenn verschiedene Personen verklagt werden und die in verschiedenen Vertragsstaaten begangenen Verletzungshandlungen, die ihnen vorgeworfen werden, nicht dieselben sind (EuGH GRUR 2012, 1169 Rz. 25 - Solvay ./. Honeywell).
- LG Dortmund, 29.04.2013 - 13 O (Kart) 23/09
Vorlagefrage an EuGH, ob Schieds- und Gerichtsstandsklauseln bei auf …
Rn. 25 15 Der Gerichtsstand des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass in getrennten Verfahren vor verschiedenen nationalen Gerichten bei derselben Sach- und Rechtslage sich die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergibt (Urteil vom 12.07.2012 in der Rechtssache Solvay, C-616/10 unter Verweis auf die Urteile in den Verfahren Roche Nederland vom 13.07.2006, C-539/03, Slg 2006, I-6535; Freeport vom 11.10.2007, C-98/06, Slg 2007 I-8319 und Painer vom 1.12.11, C-145/10). - BGH, 07.02.2013 - IX ZR 186/11
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Widerklage gegen in Serbien …
Entscheidungen können nur dann als widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 EuGVVO oder Art. 6 Nr. 1 LugÜ II angesehen werden, wenn die Abweichung bei derselben Sach- und Rechtslage auftritt (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - Rs. C-539/03, Roche Nederland BV, EuZW 2006, 573 Rn. 26;… vom 1. Dezember 2011 - Rs. C-145/10, Painer/Standard, EuZW 2012, 182 Rn. 79; vom 12. Juli 2012 - Rs. C-616/10, Solvay, EuZW 2012, 837 Rn. 24). - EuGH, 05.10.2017 - C-341/16
Hanssen Beleggingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2024 - C-393/23
Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 17.03.2016 - C-175/15
Taser International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 06.03.2026 - UPC_CoA_789/25
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 251/10
Fehlen der Wiederholungsgefahr nach Abgabe einer strafbewehrten …
- Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 06.03.2026 - UPC_CoA_813/25
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-341/16
Hanssen Beleggingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
Textil-Schneeketten II
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-366/13
Profit Investment SIM - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage eines abgemahnten angeblichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-832/21
Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-230/15
Brite Strike Technologies - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …
- Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 03.10.2025 - UPC_CoA_534/24
- LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
Maschenwarenherstellungsverfahren
- Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 03.10.2025 - UPC_CoA_683/24
- Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 03.10.2025 - UPC_CoA_19/25
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