Rechtsprechung
| BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Gewinnfeststellung; Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters; Klagebefugnis und Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach Umwandlung der Obergesellschaft im Rahmen einer doppelstöckigen Personengesellschaft; Beschwer des Rechtsnachfolgers
- Judicialis
BauGB § 36; ; AO § ... 42; ; AO § 164 Abs. 2; ; AO § 179 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 183 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 183 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 48; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 126a Satz 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2; ; HGB § 167 Abs. 3; ; HGB § 170; ; BGB § 716 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zur Bekanntgabe von Gewinnfeststellungsbescheiden nach Umstrukturierung; Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.08.2005 - 11 K 6217/03
- BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (21)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Mitunternehmer ist er vielmehr nur dann, wenn er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen (oder einer wirtschaftlich vergleichbaren) Stellung Mitunternehmerinitiative ausüben kann und Mitunternehmerrisiko trägt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a der Gründe, und vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.c cc der Gründe).Ein solches Risiko wird beispielsweise von einem Kommanditisten getragen, indem er einerseits am laufenden Gewinn, im Falle seines Ausscheidens und der Liquidation auch an den stillen Reserven (§§ 168, 161 Abs. 2 i.V.m. § 155 des Handelsgesetzbuchs --HGB--, §§ 738 ff. BGB), andererseits nach Maßgabe des § 167 Abs. 3 HGB am Verlust beteiligt ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751;… Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 15 Rz 264, m.w.N.).
Ausreichend ist indes schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB entsprechen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 263, m.w.N.).
Ob dies zutrifft, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
(2) Abweichendes ergibt sich nicht aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, nach dem ein "Mitunternehmerrisiko fehlt, wenn der Kommanditist ... rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage ist, während seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft an einer Betriebsvermögensmehrung des gewerblichen Unternehmens teilzunehmen, sei es in Gestalt eines Anteils am entnahmefähigen laufenden Gewinn, sei es durch eine seine Einlage übersteigende Abfindung beim Ausscheiden aus der Gesellschaft oder (Hervorhebung durch den erkennenden Senat) durch einen Gewinn aus der Veräußerung seines Gesellschaftsanteils".
- BFH, 30.09.2003 - IV B 23/02
Nicht mit Gründen versehene Entscheidung; Mitunternehmerschaft; …
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 30. September 2003 IV B 23/02 (BFH/NV 2004, 457) das Urteil des FG aufgehoben und die Sache wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) an die Vorinstanz zurückverwiesen (§ 116 Abs. 6 FGO).Wie der Senat bereits im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde (betreffend das im ersten Rechtsgang erlassene FG-Urteil) ausgeführt hat, enthält der Aufhebungsbescheid --entsprechend seinem Wortlaut-- auch die selbständige negative Feststellung, dass die X-KG nicht Mitunternehmerin des Betriebs der KG geworden ist (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 457, unter II.2. der Gründe a.E.; vgl. dazu auch Söhn in HHSp, § 179 AO Rz 117).
- BFH, 26.03.1991 - VIII R 20/91
Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Steuerliche Mitunternehmer einer …
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Demgemäß kann auch die (negative) Feststellung des FA, dass eine Person nicht die Stellung eines Mitunternehmers erlangt hat, nicht nur in einen kombiniert positiven-negativen Feststellungsbescheid eingebunden sein, der dem Beteiligten, dessen Mitunternehmereigenschaft verneint wird, einzeln bekannt zu geben ist (vgl. zur Nichtanwendung von § 183 Abs. 1 Satz 1 AO BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 20/91, BFH/NV 1991, 793; Söhn in HHSp, § 183 AO Rz 37); vielmehr kann die negative Feststellung auch Gegenstand getrennter und --wie im Streitfall geschehen (s.o. zu aa und bb)-- gleichfalls einzeln bekannt zu gebender Bescheide sein (…BFH-Urteil vom 4. April 1989 IX R 139/85, BFH/NV 1989, 765; Söhn in HHSp, § 179 AO Rz 120; Frotscher in Schwarz, AO, § 179 Rz 31).Zum anderen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zur Auslegung eines Feststellungsbescheids auf einen --vom Bescheid in Bezug genommenen-- Betriebsprüfungsbericht zurückzugreifen ist und deshalb der Bescheid auch Feststellungen zur fehlenden Mitunternehmereigenschaft von nicht ausdrücklich erwähnten Personen enthalten kann (…BFH-Urteile vom 2. Februar 1989 IV R 69/88, BFH/NV 1990, 343; vom 21. Mai 1992 IV R 47/90, BFHE 168, 217, BStBl II 1992, 865; noch weitergehend BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 793;… Frotscher in Schwarz, a.a.O., § 179 Rz 27 a.E.; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480).
- BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92
Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene …
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Mitunternehmer ist er vielmehr nur dann, wenn er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen (oder einer wirtschaftlich vergleichbaren) Stellung Mitunternehmerinitiative ausüben kann und Mitunternehmerrisiko trägt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a der Gründe, und vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.c cc der Gründe). - BFH, 25.04.2006 - VIII R 74/03
Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Nichts anderes gilt beispielsweise für den Gesellschafter einer GbR (vgl. zu allem BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 74/03, BFHE 213, 358, BStBl II 2006, 595, m.w.N.). - BFH, 01.08.1996 - VIII R 12/94
1. Keine verdeckte Mitunternehmerstellung bei der KG durch bloßen Abschluß eines …
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
(3) Da der gesetzlich nicht erläuterte Begriff des Mitunternehmers einer abschließenden Definition, d.h. einer tatbestandlichen Kennzeichnung durch eine begrenzte Anzahl von Kriterien nicht zugänglich ist, können die Merkmale der Mitunternehmerinitiative und des Mitunternehmerrisikos im Einzelfall mehr oder weniger ausgeprägt sein (sog. Typusbegriff; z.B. BFH-Urteil vom 1. August 1996 VIII R 12/94, BFHE 181, 423, BStBl II 1997, 272, unter II.2.b der Gründe). - BFH, 27.05.1993 - IV R 1/92
Zur Beteiligung des stillen Gesellschafters am laufenden Gewinn und an den …
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein solcher Geschehensablauf für die Prüfung der Mitunternehmerstellung der X-KG im Streitjahr (1992) Berücksichtigung finden kann (vgl. zu Optionsrechten BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 1/92, BFHE 171, 510, BStBl II 1994, 700, unter 3.b der Gründe). - BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Dies vermag den Übergang der verfahrensrechtlichen Stellung der Oberpersonengesellschaft (hier: X-KG) auf ihre Gesamtrechtsnachfolgerin nicht in Frage zu stellen, da die Oberpersonengesellschaft selbst (d.h. die Oberpersonengesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit) nicht nur Gesellschafterin, sondern auch Mitunternehmerin der Unterpersonengesellschaft ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691;… Schmidt/Wacker, EStG, 27. Aufl., § 15 Rz 254 ff.) und --abgesehen von der vorliegend nicht einschlägigen Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum sog. mittelbaren Mitunternehmer-- ihr gegenüber auch die nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO) zu treffenden Feststellungen ergehen (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467, unter IV.3. der Gründe). - BFH, 22.11.1994 - VIII R 63/93
Zur einheitlichen Beurteilung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft …
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
b) Das FG hat ferner zu Recht eine Beschwer der Klägerin darin gesehen, dass der angefochtene Aufhebungsbescheid die behauptete Mitunternehmerstellung der X-KG verneint (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1994 VIII R 63/93, BFHE 177, 28, BStBl II 1996, 93; Steinhauff in HHSp, § 48 FGO Rz 252). - BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90
Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Zum anderen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zur Auslegung eines Feststellungsbescheids auf einen --vom Bescheid in Bezug genommenen-- Betriebsprüfungsbericht zurückzugreifen ist und deshalb der Bescheid auch Feststellungen zur fehlenden Mitunternehmereigenschaft von nicht ausdrücklich erwähnten Personen enthalten kann (…BFH-Urteile vom 2. Februar 1989 IV R 69/88, BFH/NV 1990, 343; vom 21. Mai 1992 IV R 47/90, BFHE 168, 217, BStBl II 1992, 865;… noch weitergehend BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 793;… Frotscher in Schwarz, a.a.O., § 179 Rz 27 a.E.; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480). - BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93
Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von …
- BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72
Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid - …
- BFH, 14.01.2003 - VIII B 108/01
Bindungswirkung eines Gewinnfeststellungsbescheides
- BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer
- BFH, 21.05.1992 - IV R 47/90
Berichtigung eines Bescheides über gesonderte Einkunftsfeststellung wegen …
- BFH, 18.03.1998 - IV B 50/97
Gewerbesteuer-Meßbescheide nach Formwechsel
- BFH, 26.06.1974 - II R 199/72
OHG - Umwandlung - Identität der Gesellschaft - Grunderwerbsteuerbescheid - …
- BFH, 02.02.1989 - IV R 69/88
Wirksamkeit von Gewinnfeststellungsbescheiden - Fehlende ordnungsgemäße …
- BFH, 16.05.1989 - VIII R 216/84
Wirksamkeit eines Gewerbesteuerbescheids bei ungenauer Bezeichnung eines …
- BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Beiladung des Ehemanns
- BFH, 18.12.1991 - XI R 43/88
Bekanntgabemangel eines Steuerbescheides - Einspruchsentscheidung - Fehlerfreie …
- BGH, 20.05.2026 - VIII ZR 6/24
Wann ist das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt?
Denn die bloße Firmenänderung berührt die Identität der Gesellschaft nicht und ist deshalb - für sich genommen - nicht geeignet, die inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheids im Hinblick auf die Benennung des Inhaltsadressaten in Frage zu stellen (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - IV R 89/05, juris Rn. 24 mwN). - FG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 5 K 3305/17
Ort der Besteuerung der gewerblichen Einkünfte einer General Partnership - …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei entsprechendem Auslegungsbedarf zur Bestimmung des bzw. der Verfügungssätze eines Feststellungsbescheides dessen Begründung heranzuziehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2008, 1984). - FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11
Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur …
Demgemäß kann auch die (negative) Feststellung des Finanzamts, dass eine Person nicht die Stellung eines Mitunternehmers erlangt hat, nicht nur in einen kombiniert positiven-negativen Feststellungsbescheid eingebunden sein, der dem Beteiligten, dessen Mitunternehmereigenschaft verneint wird, einzeln bekannt zu geben ist; vielmehr kann die negative Feststellung auch Gegenstand getrennter und gleichfalls einzeln bekannt zu gebender Bescheide sein (…BFH-Urteil vom 4. April 1989 IX R 139/85, BFH/NV 1989, 765; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).Mitunternehmer ist er vielmehr nur dann, wenn er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen (oder einer wirtschaftlich vergleichbaren) Stellung Mitunternehmerinitiative ausüben kann und Mitunternehmerrisiko trägt (vgl. BFH-Beschlüsse des Großen Senats vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a der Gründe, und vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).
Für Zwecke der Einkommensteuer ist dieser wie ein Darlehensgeber oder stiller Gesellschafter zu behandeln (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 66-70/97, BFHE 190, 204, BStBl II 2000, 183, m. w. N., BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).
- BFH, 11.11.2014 - VIII R 37/11
Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid - Klagebefugnis bei Streit um das …
Vielmehr ist grundsätzlich eine Einzelbekanntgabe an die nicht beteiligten Personen erforderlich (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH werden jedoch Mängel in der Bekanntgabe eines Steuer- oder Feststellungsbescheids durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem für das Einspruchsverfahren Bevollmächtigten geheilt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1984, m.w.N.).
- BFH, 07.12.2023 - IV R 11/21
Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer …
Rn. 14 a) Die Klage ist zulässig, insbesondere waren die Klägerin zu 1. als Prozessstandschafterin (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO) und der Kläger zu 2. gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 FGO klagebefugt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.06.2008 - IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984, unter III.1.a).In diesem Fall sind die Mitgesellschafter vom Ausgang des anhängigen Verfahrens nicht betroffen und damit weder klagebefugt noch beizuladen (BFH-Beschluss vom 26.06.2008 - IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984, unter III.1.b).
Die negative Feststellung, das heißt das Nichtvorliegen der Mitunternehmerstellung des Klägers zu 2. im Streitjahr, konnte Gegenstand eines gesonderten Bescheids sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.06.2008 - IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984, unter III.2.a cc aaa, m.w.N.).
- BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16
Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten …
Eine derartige Aufhebung kann --so wie hier-- ein negativer Feststellungsbescheid sein (z.B. BFH-Beschluss vom 26.06.2008 - IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984, unter III.2.a cc bbb (2); Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 179 AO Rz 117).Dabei kann bei der Auslegung eines Bescheids auf einen --vom Bescheid in Bezug genommenen-- Betriebsprüfungsbericht zurückgegriffen werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1984; BFH-Urteil vom 28.11.1985 - IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293).
- FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1419/19
Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs. …
b) Die fehlerhafte Bekanntgabe ist jedoch bereits dadurch geheilt worden, dass die Feststellungsbescheide durch die Klägerin an die betroffenen Feststellungsbeteiligten weitergeleitet worden sind (vgl. zur Heilung von Bekanntgabemängeln durch die tatsächliche Weiterleitung der entsprechenden Bescheide an den richtigen Bekanntgabeadressaten u.a. BFH-Urteile vom 09.06.2005 IX R 25/04, BFH/NV 2006, 225 und 26.06.2008 IV R 89/05, BVFH/NV 2008, 1984, jeweils m.w.N.).c) Die fehlerhafte Bekanntgabe der Feststellungsbescheide vom 21.03.2019 ist jedoch auch dann, wenn man der unter bb) vertretenen Auffassung nicht folgen wollte, spätestens durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 22.08.2019 trotz deren aufgezeigter Mängel geheilt worden (…vgl. zur Heilung von Bekanntgabemängeln durch ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung BFH-Urteile vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554 und vom 26.06.2008 IV R 89/05, BVFH/NV 2008, 1984, jeweils m.w.N.).
- FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1466/19
Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs. …
b) Die fehlerhafte Bekanntgabe ist jedoch bereits dadurch geheilt worden, dass die Feststellungsbescheide durch die Klägerin an die betroffenen Feststellungsbeteiligten weitergeleitet worden sind (vgl. zur Heilung von Bekanntgabemängeln durch die tatsächliche Weiterleitung der entsprechenden Bescheide an den richtigen Bekanntgabeadressaten u.a. BFH-Urteile vom 09.06.2005 IX R 25/04, BFH/NV 2006, 225 und 26.06.2008 IV R 89/05, BVFH/NV 2008, 1984, jeweils m.w.N.).c) Die fehlerhafte Bekanntgabe der Feststellungsbescheide vom 21.03.2019 ist jedoch auch dann, wenn man der unter bb) vertretenen Auffassung nicht folgen wollte, spätestens durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 22.08.2019 trotz deren aufgezeigter Mängel geheilt worden (…vgl. zur Heilung von Bekanntgabemängeln durch ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung BFH-Urteile vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554 und vom 26.06.2008 IV R 89/05, BVFH/NV 2008, 1984, jeweils m.w.N.).
- BFH, 09.01.2019 - IV R 27/16
Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG
Rn. 40 "Einheitlich" bedeutet danach in beiden Alternativen des § 179 Abs. 2 Satz 2 AO zumindest, dass die erforderlichen Feststellungen von Amts wegen unter Beteiligung aller in einem eigenständigen Feststellungsverfahren --nicht zwingend in einem Bescheid (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984, unter III.2.a cc aaa)-- zu treffen sind (…Klein/Ratschow, a.a.O., § 179 Rz 22). - FG Münster, 11.12.2013 - 6 K 3045/11
Steuerrechtliche Behandlung von Goldgeschäften im Ausland
Eine solche Bezugnahme ist nach der Rechtsprechung des BFH zulässig und bei der Auslegung eines (negativen) Feststellungsbescheides zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 26.06.2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984 und BFH-Urteil vom 28.11.1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226). - BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - 5 K 1538/22
Unwirksamkeit eines sog. negativen Feststellungsbescheids mangels …
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1231/20
Wirksamkeit eines negativen, einheitlichen Feststellungsbescheids bei Bekanntgabe …
- BFH, 27.05.2009 - X R 45/08
Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an Ehegatten - Die Festsetzung eines …
- BFH, 09.01.2019 - IV R 28/16
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.01.2019 IV R 27/16 - Klagebefugnis gegen …
- FG München, 12.05.2009 - 13 K 3715/08
Beschwer durch Verwaltungsakt - Auslegung von Anträgen und Verwaltungsakten - …
- OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13
Bestand sicherheitsneugegründeter Zweckverbände und Wirksamkeit ihrer Rechtsakte …
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung als technischer Betriebsleiter im …
- FG Münster, 23.09.2008 - 1 K 5114/04
- BFH, 30.01.2009 - IV B 90/07
Nichtzulassungsbeschwerde: notwendige Beiladung - Überraschungsentscheidung - …
- BSG, 18.02.2016 - B 3 P 23/15 B
- FG München, 23.10.2008 - 5 K 2605/06
Mitunternehmerstellung einer GbR-Geschäftsführerin
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 5846/08
- FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14
Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils …
- FG Sachsen, 12.04.2022 - 4 K 1571/19
Empfangsberechtigung eines Kindergeldberechtigten hinsichtlich der …
- FG Düsseldorf, 05.05.2022 - 8 K 2073/14
Berücksichtigen von erklärten Verlusten aus der geschäftlichen Betätigung einer …
- FG Hamburg, 05.12.2025 - 5 V 158/25
Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamts bei einem Antrag auf …
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