Rechtsprechung
| EuG, 02.10.2024 - T-587/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/ Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Metallverpackungen - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden - Einleitung des Prüfverfahrens durch die Kommission auf ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/ Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 02.10.2024 - T-587/22
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-855/24
- EuGH, 01.10.2026 - C-855/24
- EuG - T-587/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (23)
- EuG, 18.10.2023 - T-590/20
Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Diese Befugnis ermächtigt die Unionsgerichte über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch ihre eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (…vgl. Urteile vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 185 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 118 Auch wenn die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung meist von den Klageparteien beantragt wird, um eine Herabsetzung der Geldbuße zu erreichen, ist nichts ersichtlich, was dem entgegenstünde, dass die Kommission die Unionsgerichte ebenfalls mit der Frage der Höhe der Geldbuße befasst und deren Erhöhung beantragt (…Urteile vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 244, und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 221).
Rn. 121 Erstens hat das Gericht hinsichtlich des Vergleichsverfahrens bereits in den Rn. 58 bis 74 des Urteils vom 20. Mai 2015, Timab Industries und CFPR/Kommission (T-456/10, EU:T:2015:296), und zuletzt in den Rn. 208 bis 216 des Urteils vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission (T-590/20, EU:T:2023:650), auf die wesentlichen Merkmale dieses Verfahrens hingewiesen.
Ziel dieses Verfahrens ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, damit die Kommission bei gleichbleibenden Ressourcen mehr Fälle bearbeiten kann (…Urteile vom 20. Mai 2015, Timab Industries und CFPR/Kommission, T-456/10, EU:T:2015:296, Rn. 60, und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 209).
Rn. 128 Insbesondere ist es Sache der Kommission, nachzuweisen, dass die Erhöhung der Geldbuße vor allem im Hinblick auf Tatsachen und Umstände, die im Laufe des Verfahrens zutage getreten sind und von denen sie keine Kenntnis hatte, als sie die Entscheidung über die Festsetzung der Geldbuße erließ, angemessen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2011, Transcatab/Kommission, T-39/06, EU:T:2011:562, Rn. 402, und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 222).
Rn. 137 Die Kommission hat sich nämlich in der mündlichen Verhandlung darauf beschränkt, auf Rn. 222 des oben in Rn. 128 angeführten Urteils vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission (T-590/20, EU:T:2023:650), zu verweisen und festzustellen, dass sie im vorliegenden Fall, als sie den angefochtenen Beschluss erlassen habe, nicht gewusst habe, dass die Klägerinnen ihre Zuständigkeit in Abrede stellten.
Rn. 139 Wenn man annimmt, dass die Kommission sich auf das Urteil vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission (T-590/20, EU:T:2023:650), berufen wollte, mit der Begründung, dass es zu einem späteren Zeitpunkt als die Klagebeantwortung vom 7. Dezember 2022 und die Gegenerwiderung vom 5. April 2023 verkündet worden sei, ist zum anderen auch festzustellen, dass, wie sich aus oben, Rn. 128, ergibt, dieses Urteil keine neuen rechtlichen Bewertungen zu den Punkten enthält, die eine Widerklage auf Erhöhung der Geldbuße rechtfertigen sollen, die das verspätete Vorgehen der Kommission rechtfertigen könnten.
Rn. 150 Die Kommission hat somit entgegen ihrem Vorbringen von verfahrensrechtlichen Gewinnen profitiert, die unabhängig von der Erhebung der vorliegenden Klage erhalten bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 237).
- EuG, 09.02.2022 - T-791/19
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit der eine …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Rn. 36 Wie die Klägerinnen ausführen, hat das Gericht vor Kurzem darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung auf die Bekanntmachung über die Zusammenarbeit anwendbar ist, in der sich die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens bei der Behandlung von Beschwerden selbst beschränkt hat, indem sie Orientierungshilfen festlegt, die unter anderem klären sollen, unter welchen Voraussetzungen davon ausgegangen werden kann, dass entweder die Kommission, eine einzelne Wettbewerbsbehörde oder mehrere nationale Wettbewerbsbehörden besser in der Lage sind, eine Beschwerde zu prüfen (Urteil vom 9. Februar 2022, Sped-Pro/Kommission, T-791/19, EU:T:2022:67, Rn. 40).Außerdem sei das Urteil vom 9. Februar 2022, SpedPro/Kommission (T-791/19, EU:T:2022:67), im vorliegenden Fall nicht relevant, da es sich auf die "Behandlung von Beschwerden" nach Art. 7 der Verordnung Nr. 1/2003 und Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel [101] und [102 AEUV] durch die Kommission (…ABl. 2004, L 123, S. 18) beziehe und nicht auf die Umverteilung von Fällen oder auf einen Beschluss, mit dem ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt werde.
Rn. 39 Zwar betrifft das Urteil vom 9. Februar 2022, SpedPro/Kommission (T-791/19, EU:T:2022:67), die Gefahr der Verletzung der Rechte eines Beschwerdeführers im Fall der Zurückweisung einer Beschwerde.
- EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Rn. 118 Auch wenn die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung meist von den Klageparteien beantragt wird, um eine Herabsetzung der Geldbuße zu erreichen, ist nichts ersichtlich, was dem entgegenstünde, dass die Kommission die Unionsgerichte ebenfalls mit der Frage der Höhe der Geldbuße befasst und deren Erhöhung beantragt (Urteile vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 244, …und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 221).Rn. 127 Zweitens ergibt sich zwar hinsichtlich der Widerklage der Kommission aus der oben in Rn. 118 erwähnten Rechtsprechung, dass die Kommission beim Gericht die Erhöhung der Geldbuße beantragen kann, es ist aber daran zu erinnern, dass sie zu diesem Zweck das Gericht in die Lage versetzen muss, festzustellen, ob die Umstände des Falles eine solche Erhöhung rechtfertigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2003, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 362, und vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 251).
- EuG, 20.05.2015 - T-456/10
Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Rn. 121 Erstens hat das Gericht hinsichtlich des Vergleichsverfahrens bereits in den Rn. 58 bis 74 des Urteils vom 20. Mai 2015, Timab Industries und CFPR/Kommission (T-456/10, EU:T:2015:296), und zuletzt in den Rn. 208 bis 216 des Urteils vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission (T-590/20, EU:T:2023:650), auf die wesentlichen Merkmale dieses Verfahrens hingewiesen.Ziel dieses Verfahrens ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, damit die Kommission bei gleichbleibenden Ressourcen mehr Fälle bearbeiten kann (Urteile vom 20. Mai 2015, Timab Industries und CFPR/Kommission, T-456/10, EU:T:2015:296, Rn. 60, …und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 209).
- EuG, 05.10.2011 - T-39/06
Transcatab / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Rn. 128 Insbesondere ist es Sache der Kommission, nachzuweisen, dass die Erhöhung der Geldbuße vor allem im Hinblick auf Tatsachen und Umstände, die im Laufe des Verfahrens zutage getreten sind und von denen sie keine Kenntnis hatte, als sie die Entscheidung über die Festsetzung der Geldbuße erließ, angemessen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2011, Transcatab/Kommission, T-39/06, EU:T:2011:562, Rn. 402, …und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 222).Der Rechtsprechung des Gerichts ließ sich nämlich bereits entnehmen, dass es Sache der Kommission ist, ihre Klage vor dem Hintergrund von Elementen, die ihr nicht bekannt waren, als sie die Herabsetzung der Geldbuße gewährte, zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2011, Transcatab/Kommission, T-39/06, EU:T:2011:562, Rn. 402).
- EuG, 08.03.2007 - T-339/04
France Télécom / Kommission - Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Vorbehaltlich einer bloßen Konsultation der betreffenden Wettbewerbsbehörde behält die Kommission die Möglichkeit, ein Verfahren zum Erlass eines Beschlusses einzuleiten, selbst wenn eine nationale Behörde bereits in dem Fall tätig ist (Urteil vom 8. März 2007, France Télécom/Kommission, T-339/04, EU:T:2007:80, Rn. 80).Rn. 77 Das Gericht hat bereits entschieden, dass das Subsidiaritätsprinzip nicht die Zuständigkeiten in Frage stellt, die der Kommission im AEU-Vertrag übertragen worden sind und zu denen die Anwendung der Wettbewerbsregeln gehört (Urteil vom 8. März 2007, France Télécom/Kommission, T-339/04, EU:T:2007:80, Rn. 89).
- EuG, 14.12.2006 - T-259/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Es kommt tatsächlich darauf an, ob das Verhalten der Klagepartei die Kommission entgegen jeglicher Erwartung, die sie vernünftigerweise aufgrund der Zusammenarbeit der genannten Partei im Verwaltungsverfahren hegen durfte, verpflichtete, eine Verteidigung auszuarbeiten und vor Gericht vorzutragen, die darauf gerichtet war, Punkte zu bestreiten, bei denen sie zu Recht davon ausgehen durfte, dass sie von dieser Partei nicht mehr in Frage gestellt würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, EU:T:2006:396, Rn. 573). - EuGH, 27.01.2021 - C-361/19
De Ruiter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Rn. 50 Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil vom 27. Januar 2021, De Ruiter, C-361/19, EU:C:2021:71, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Diese Befugnis ermächtigt die Unionsgerichte über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch ihre eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (vgl. Urteile vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 185 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission
Auszug aus EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Rn. 127 Zweitens ergibt sich zwar hinsichtlich der Widerklage der Kommission aus der oben in Rn. 118 erwähnten Rechtsprechung, dass die Kommission beim Gericht die Erhöhung der Geldbuße beantragen kann, es ist aber daran zu erinnern, dass sie zu diesem Zweck das Gericht in die Lage versetzen muss, festzustellen, ob die Umstände des Falles eine solche Erhöhung rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2003, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 362, …und vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 251). - EuGH, 29.01.2020 - C-418/19
Silgan Closures und Silgan Holdings/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der …
- EuGH, 16.09.2021 - C-850/19
FVE Holýšov I u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 13.12.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer …
- EuGH, 25.02.2021 - C-857/19
Slovak Telekom, die von der Kommission wegen des Missbrauchs einer beherrschenden …
- EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Auf dem Gebiet des Wettbewerbs existieren die Kronzeugenregelungen der Union und …
- EuG, 13.07.2011 - T-144/07
ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 16.02.2017 - C-95/15
H & R ChemPharm / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 16.06.2015 - T-655/11
FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …
- EuGH, 12.05.2011 - C-410/09
Mit den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher …
- EuGH, 20.04.2023 - C-815/21
Amazon.com u.a./ Kommission
- EuG, 14.10.2021 - T-19/21
Amazon.com u.a./ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 17.12.2014 - T-201/11
Das Gericht äußert sich erstmals zur Zurückweisung einer Beschwerde durch die …
- EuG, 16.10.2013 - T-432/10
Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde …
- EuGH, 01.10.2026 - C-855/24
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 11 Abs. …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Rechtsmittelführerinnen die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 2. Oktober 2024, Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/Kommission (T-587/22, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2024:661), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2022) 4761 final der Europäischen Kommission vom 12. Juli 2022 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV (Sache AT.40522 - Metallverpackungen) (im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit er sie betrifft, abgewiesen hat.Rn. 99 Die Rechtsmittelführerinnen machen geltend, dass das Gericht aufgrund der Durchführung einer gemeinsamen mündlichen Verhandlung in den Rechtssachen T-587/22 und T-589/22, die mit dem angefochtenen Urteil bzw. mit Urteil vom 2. Oktober 2024, Silgan Holdings u. a./Kommission (T-589/22, EU:T:2024:662), abgeschlossen worden seien, bestimmte Argumente der unterschiedlichen Parteien in diesen Rechtssachen verwechselt und sie daher falsch ausgelegt habe.
- EuG, 07.07.2023 - T-589/22
Silgan Holdings u. a./ Kommission - Vertraulichkeit - Einwände eines …
Rn. 41 Im vorliegenden Fall hat die Bundesrepublik Deutschland von dem angefochtenen Beschluss als Anlage zur Klageschrift in der unter dem Aktenzeichen T-587/22 eingetragenen Rechtssache bereits Kenntnis erlangt oder bereits Kenntnis nehmen können.Dieser Beschluss ist identisch mit dem angefochtenen Beschluss in der vorliegenden Rechtssache mit Ausnahme der Zahlenangaben zu bestimmten Umsätzen der Klägerinnen für das Jahr 2013 in der Tabelle im Anhang des Beschlusses, die in dem in der Rechtssache T-587/22 genannten Beschluss durch Spannen ersetzt wurden.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-855/24
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Metallverpackungen - Einleitung …
und die Crown Cork & Seal Deutschland Holdings GmbH (im Folgenden zusammen: Crown) die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 2. Oktober 2024, Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/Kommission (T-587/22, EU:T:2024:661, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht deren Klage gegen den Beschluss C(2022) 4761 final der Kommission vom 12. Juli 2022{FN-VERWEIS:2} (im Folgenden: streitiger Beschluss){FN-VERWEIS:3} in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV (Sache AT.40522 - Metal Packaging) abgewiesen hat. - Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-845/24
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Metallverpackungen - Einleitung …
Auch Crown hatte beim Gericht auf Nichtigerklärung des Beschlusses geklagt; die Klage wurde jedoch mit dem Urteil vom 2. Oktober 2024, Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/Kommission (T-587/22, EU:T:2024:661) abgewiesen.
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