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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,207
BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94 (https://dejure.org/1996,207)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1996 - V ZR 332/94 (https://dejure.org/1996,207)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1996 - V ZR 332/94 (https://dejure.org/1996,207)
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Abbruch von Verhandlungen, § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 242 BGB, Arglist

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluß eines formbedürftigen Vertrages - Abbruch der Verhandlungen - Culpa in contrahendo - Schadensersatzanspruch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsanbahnung; Vortäuschung der Verkaufsabsicht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann begründet der Abbruch von Vertragsverhandlungen einen Schadensersatzanspruch aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis?

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Abbruch von Vertragsverhandlungen und Ersatz des Vertrauensschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 313
    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor Abschluß eines formbedürftigen Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 276, 313
    Schadensersatzanspruch bei Abbruch von Vertragsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zivilrecht; Schadensersatzanspruch bei Abbruch von Verhandlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruch von Vertragsverhandlungen bei Grundstückskaufverträgen - Schadensersatz? (IBR 1996, 305)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1884
  • ZIP 1996, 1174
  • MDR 1996, 672
  • DNotZ 1997, 624
  • WM 1996, 1728
  • BB 1996, 1238
  • DB 1996, 1916
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    Die Verantwortlichkeit des Verhandlungspartners unterliegt daher keinen Einschränkungen im Hinblick auf die Formbedürftigkeit des abzuschließenden Vertrages, sofern die Berufung auf den Formmangel zurückzuweisen ist (BGHZ 92, 164, 175 f).
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

    Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    Aufwand, der in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht wird, erfolgt daher grundsätzlich auf eigene Gefahr (BGH, Urt. v. 22. Februar 1989, VIII ZR 4/88, ZIP 1989, 514, 515;… MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., vor § 275 Rdn. 160;… Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., vor § 275 Rdn. 136).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286; 23, 249) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f; 48, 396, 397 ff; 85, 315, 318 f).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    Dieser Zwang läuft dem Zweck der Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB zuwider, nach der wegen der objektiven Eigenart des Vertragsgegenstandes eine Bindung ohne Einhaltung der Norm verhindert werden soll (Senat, BGHZ 116, 251, 257).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen …

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    Nur wenn der Vertragsschluß nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluß gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluß später ohne triftigen Grund ablehnt (BGHZ 76, 343, 349; Urteile v. 6. Februar 1969, II ZR 86/67, WM 1969, 595, 597; v. 12. Juni 1975, X ZR 25/73, WM 1975, 923, 925).
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines …

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    Da der Aufwand des Klägers im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages nur zu ersetzen ist, wenn der Beklagte dessen Abschluß trotz seiner Vorbehalte als sicher hingestellt und damit arglistig gehandelt hat, hätte ein allenfalls als fahrlässig zu bewertendes Mitverschulden des Klägers gegenüber dem vorsätzlichen Verhalten des Beklagten zurückzutreten (BGHZ 98, 148, 158 f).
  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286; 23, 249) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f; 48, 396, 397 ff; 85, 315, 318 f).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286; 23, 249) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f; 48, 396, 397 ff; 85, 315, 318 f).
  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in …

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    Soweit dies daraus folgt, daß das Verhalten des in Anspruch Genommenen sich als besonders schwerwiegender Treueverstoß darstellt, kommt damit in der Regel nur eine vorsätzliche Treupflichtverletzung als Grundlage eines Schadenersatzanspruchs aus culpa in contrahendo in Betracht, wie sie im Vorspiegeln tatsächlich nicht vorhandener Abschlußbereitschaft liegt (Senat, Urt. v. 18. Oktober 1974, V ZR 17/73, NJW 1975, 43;… Soergel/Wiedemann, aaO., vor § 275 BGB Rdn. 135;… Reinicke/Tiedtke, aaO., 1096).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
    b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286; 23, 249) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f; 48, 396, 397 ff; 85, 315, 318 f).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

  • BGH, 08.10.1982 - V ZR 216/81

    Zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtendes Verschulden bei Verhandlungen …

  • BGH, 06.02.1969 - II ZR 86/67

    Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandegekommen eines Vorvertrages - …

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 172/76

    Fabrikübernahme mit beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen - …

  • BGH, 12.06.1975 - X ZR 25/73
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17

    Haftung wegen Verschuldens bei Verhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag: …

    Eine solche ist beispielsweise beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885;… Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8 mwN).

    Ein solcher Zwang liefe dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwider, nach der wegen der objektiven Eigenart des Vertragsgegenstandes eine Bindung ohne Einhaltung der Form verhindert werden soll (Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885;… Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8).

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12

    Grundstückskaufvertrag: Haftung aus culpa in contrahendo wegen Abbruch der …

    Da eine mit der Abstandnahme vom angebahnten Vertrag begründete Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens einen indirekten Zwang zum Vertragsabschluss bedeutet, welcher dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwiderläuft, löst im Anwendungsbereich dieser Vorschrift der Abbruch von Vertragsverhandlungen, deren Erfolg als sicher anzunehmen war, durch einen der Verhandlungspartner auch dann keine Schadensersatzansprüche aus, wenn es an einem triftigen Grund für den Abbruch fehlt (BGH WM 1982, 1436, 1437; NJW 1996, 1884, 1885).

    Soweit dies daraus folgt, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen sich als besonders schwerwiegender Treuverstoß darstellt, kommt damit in der Regel nur eine vorsätzliche Treupflichtverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo in Betracht, wie sie im Vorspiegeln tatsächlich nicht vorhandener Abschlussbereitschaft liegt (BGH NJW 1975, 43; 1996, 1884, 1885; OLG Bremen OLGR 2008, 385, 386; LG Heidelberg NJW-RR 2010, 1469).

    Rn. 28 bb) Dem Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Bereitschaft, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen, insbesondere zu einem bestimmten Preis abzuschließen, ist nach Treu und Glauben der Fall gleichzustellen, dass ein Verhandlungspartner zwar zunächst eine solche, von ihm geäußerte, Verkaufsbereitschaft tatsächlich gehabt hat, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (BGH NJW 1996, 1884, 1885; DStR 2001, 802, 803).

    Aus ihr folgt gleichermaßen die Verpflichtung, den Partner vor dem Irrtum über den (Fort-) Bestand einer geäußerten, tatsächlich aber nicht (mehr) vorhandenen endgültigen Abschlussbereitschaft zu bestimmten Bedingungen zu bewahren (BGH NJW 1996, 1884, 1885).

  • BGH, 09.11.2012 - V ZR 182/11

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Haftung der vollmachtlos …

    Ein solcher Zwang liefe dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwider, nach der wegen der objektiven Eigenart des Vertragsgegenstandes eine Bindung ohne Einhaltung der Form verhindert werden soll (Senat, Urteile vom 18. Oktober 1974 - V ZR 17/73, NJW 1975, 43, 44, vom 8. Oktober 1982 - V ZR 216/81, WM 1982, 1436, 1437 und vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885).
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