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   BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22   

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BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22 (https://dejure.org/2023,35463)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 5 AZR 307/22 (https://dejure.org/2023,35463)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 307/22 (https://dejure.org/2023,35463)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 268 ZPO, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO), § 325 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 88 BetrVG, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 389 BGB, § 16 Nr. 1.2 MTV, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Hypotax-Verfahren oder Steuerausgleichsverfahren als Nettolohnvereinbarungen besonderer Art; Vereinbarung einer abweichenden Entgeltregelung in Form des Hypotax-Verfahrens durch die Parteien für die Zeit der Auslandsentsendung eines Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • Betriebs-Berater

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung; Vertragsauslegung; AGB-Kontrolle

  • rechtsportal.de

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung; Vertragsauslegung; AGB-Kontrolle

  • datenbank.nwb.de

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: I. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2022 - 6 Sa 24/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

    1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des ...

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Vergütungsansprüche, Nachzahlung der Hypotax-Abzüge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 422
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    Die deutschen Gerichte sind nach Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) zuständig (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 20) .

    Es liegt keine unzulässige alternative Klagehäufung vor (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 23 ff.) .

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass auch im Zeitraum der Entsendung gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) deutsches Recht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden war (sh. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 27 ff.).

    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht zunächst erkannt, dass es sich bei den Bestimmungen im Entsendungsvertrag um konstitutive Regelungen handelt, die unabhängig von der KBV Geltung beanspruchen (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 34 ff.) .

    Die Parteien haben die Wirksamkeit der Regelungen der KBV mit Blick auf die eigenständige vertragliche Vereinbarung des Hypotax-Verfahrens nicht zur Geschäftsgrundlage des Entsendungsvertrags gemacht (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 39) .

    (2) Die vom Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtkräftig festgestellte fehlende Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung des in der KBV vereinbarten Hypotax-Verfahrens berührt entgegen der Auffassung des Klägers nicht die Wirksamkeit der zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen eigenständigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 36 ff.) zum Hypotax-Verfahren.

    Die Regelungen in Nr. 7 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang B des Entsendungsvertrags sind auch nicht aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 40 ff.).

    Die Bestimmungen des TV Entgelt 2018 galten im Arbeitsverhältnis der Parteien auch während der Entsendung des Klägers ins Ausland ab dem Zeitpunkt der beiderseitigen Tarifgebundenheit (1. Januar 2018) gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 60 ff.) .

    Die Beklagte hat den tariflichen Bruttolohnanspruch in Höhe der streitgegenständlichen Abzüge nicht erfüllt (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 66 ff.) .

    Zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bestand - unabhängig von der Frage ihrer hinreichenden Bestimmtheit - jedenfalls keine Aufrechnungslage (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 74) .

    Seine Geltendmachung konnte unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falls die zukünftigen, noch nicht fälligen Ansprüche mit einbeziehen und tat dies auch (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 75 ff.) .

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    Nachdem zwischen der Arbeitgeberseite und den Arbeitnehmervertretungen Streit über die Wirksamkeit der KBV entstanden war, hat das Landesarbeitsgericht München mit rechtskräftigem Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) festgestellt, dass die Regelungen zum Hypotax-Verfahren in der KBV unwirksam sind.

    Der Wirksamkeit des in Nr. 7 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang B des Entsendungsvertrags vertraglich vereinbarten Hypotax-Verfahrens steht die vom Landesarbeitsgericht München mit Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtskräftig festgestellte Unwirksamkeit der in der KBV enthaltenen Regelungen zum Hypotax-Verfahren nicht entgegen.

    (2) Die vom Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtkräftig festgestellte fehlende Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung des in der KBV vereinbarten Hypotax-Verfahrens berührt entgegen der Auffassung des Klägers nicht die Wirksamkeit der zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen eigenständigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 36 ff.) zum Hypotax-Verfahren.

    Das Landesarbeitsgericht München ist davon ausgegangen, dass die Hypotax-Regelungen nicht der zwingenden Mitbestimmung des (Konzern-)Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterfallen (LAG München 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 - zu II 2 b (1) (a) der Gründe) .

    Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgerichts München (25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -) enthielt die KBV - seit ihrem Abschluss - keine Regelungen dazu, was zum Entgelt während der Entsendung zu vereinbaren ist.

  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46; 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136).

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig (vgl. BAG 23. Februar 2016- 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136, aaO; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe) .

    Wenn sich ein Arbeitnehmer nach einer Entscheidung über das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts im Individualprozess zur Begründung eines Anspruchs nicht auf die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung berufen kann, gründet das darin, dass diese (nur) den Schutz des Mitbestimmungsrechts bezweckt (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 23, BAGE 154, 136) .

  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46; 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136).

    (1) Die Bindungswirkung von Entscheidungen im Beschlussverfahren für einen nachfolgenden Individualrechtsstreit gründet vor allem in der materiell- und verfahrensrechtlichen Kompetenz der Betriebsparteien (BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46) .

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig (vgl. BAG 23. Februar 2016- 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136, aaO; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe) .
  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    Es lässt sich jedoch nicht für alle Entscheidungen zwischen den Betriebsparteien, die im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ergehen, einheitlich beantworten, ob und inwieweit diese Entscheidungen eine Bindung auch in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitnehmern des Betriebs und dem Arbeitgeber entfalten (BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - zu II 1 der Gründe, BAGE 69, 367) .
  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    Eine Überprüfung dieser Entscheidung hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr vorzunehmen (BAG 31. Mai 2023 - 5 AZR 273/22 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    a) Der durch die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag vermittelte vertragliche Anspruch auf den Tariflohn und der kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend bestehende Anspruch (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) auf den Tariflohn nach den Entgelttarifverträgen stellen zwei Streitgegenstände dar (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 f.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54).
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    a) Der durch die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag vermittelte vertragliche Anspruch auf den Tariflohn und der kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend bestehende Anspruch (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) auf den Tariflohn nach den Entgelttarifverträgen stellen zwei Streitgegenstände dar (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 f.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54).
  • LAG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Sa 24/21
    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2022 - 6 Sa 24/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • ArbG Hamburg, 18.08.2021 - 16 Ca 285/18

    Entsendungsvertrag - Hypotax-Verfahren - AGB - unangemessene Benachteiligung -

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