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   BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14   

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https://dejure.org/2015,41711
BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14 (https://dejure.org/2015,41711)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2015 - 6 AZR 674/14 (https://dejure.org/2015,41711)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2015 - 6 AZR 674/14 (https://dejure.org/2015,41711)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 21) ausgeführt und nimmt darauf Bezug.

    Diesbezüglich nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 22 ff.) Bezug.

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 30 ff.) .

    Insoweit nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 33 ff.) Bezug.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 50 f.) Bezug.

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Fiktive Einkünfte sind allerdings nur dann anzusetzen, wenn die unterlassene Erwerbstätigkeit dem Arbeitnehmer zumutbar war und ihm bei entsprechender Anstrengung nach der Arbeitsmarktlage die Aufnahme einer Tätigkeit auch gelungen wäre (vgl. BGH 26. September 2006 - VI ZR 124/05 - Rn. 9; 19. Juni 1984 - VI ZR 301/82 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 91, 357) .
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Fiktive Einkünfte sind allerdings nur dann anzusetzen, wenn die unterlassene Erwerbstätigkeit dem Arbeitnehmer zumutbar war und ihm bei entsprechender Anstrengung nach der Arbeitsmarktlage die Aufnahme einer Tätigkeit auch gelungen wäre (vgl. BGH 26. September 2006 - VI ZR 124/05 - Rn. 9; 19. Juni 1984 - VI ZR 301/82 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 91, 357) .
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Dabei hat die Beklagte als Schädigerin darzulegen, welche Vorteile sich der Kläger ihrer Auffassung nach anrechnen lassen muss, wobei der Kläger dartun muss, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Oktober 2012 gehabt hat (vgl. BGH 15. November 1994 - VI ZR 194/93 - zu II 1 a der Gründe, BGHZ 127, 391) .
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG in st. Rspr. seit 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10, BAGE 129, 170; zuletzt 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Dabei wird es den Parteien Gelegenheit geben müssen, zum individuellen Verständnis der Planersteller, das gemäß §§ 133, 157 BGB maßgeblich ist, vorzutragen (vgl. BGH 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14 - Rn. 26) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags ist demnach bedingt durch den Misserfolg des Hauptantrags aus diesen Gründen (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 50, BAGE 130, 1) .
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    b) Sodann wird das Landesarbeitsgericht Ersparnisse, die dem Kläger durch die Kündigung zum 31. Oktober 2012, zum Beispiel durch den Wegfall von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen oder Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit, entstanden sind, im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen haben (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - zu II 2 b hh der Gründe) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass § 113 Satz 3 InsO den Verdienstausfall des Arbeitnehmers ausgleichen und ihn so stellen will, wie er ohne das Insolvenzverfahren bei Anwendung der für ihn maßgeblichen Regelungen stünde (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 - Rn. 22, BAGE 147, 267) .
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 241/08

    Verschleierung von Weichkosten in kollusiver Weise bei Zusammenwirken des

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14
    Hat der Hauptantrag Erfolg oder ist er aus anderen als den vom Kläger genannten Gründen abzuweisen, fehlt es an der innerprozessualen Bedingung, die Hilfsanträge zu bescheiden (vgl. BGH 8. Oktober 2009 - III ZR 241/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Es ist ebenso zulässig, über einen Antrag nur für den Fall eine Sachentscheidung zu begehren, dass das Gericht im Zusammenhang mit dem Hauptantrag eine Rechtsfrage in einer bestimmten Weise beurteilt (vgl. auch BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 18; 19. November 2015 - 6 AZR 674/14 - Rn. 17; BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - zu I und I 3 der Gründe; 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - zu I 1 der Gründe) .
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