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   BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20   

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https://dejure.org/2021,19240
BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20 (https://dejure.org/2021,19240)
BAG, Entscheidung vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20 (https://dejure.org/2021,19240)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 (https://dejure.org/2021,19240)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren; Fortbestand der Rechtsmittelbefugnis bei Rücktritt des gesamten Betriebsrats; Nichtigkeit der Betriebsratswahl bei besonders grobem Verstoß gegen Wahlvorschriften; Differenzierung zwischen Anfechtbarkeit und ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratswahl - Anfechtung -Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Nichtigkeit; fehlerhafte Wählerliste

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Nichtigkeit; fehlerhafte Wählerliste

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl bei bloß fehlerhafter Wählerliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrat in Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die fehlerhafte Wählerliste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlende Beschluss des Betriebsrats zur Einlegung eines Rechtsmittels

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Betriebsratswahl - und die Beschwerdebefugnis des Betriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung und Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1561
  • DB 2021, 2704
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Rechtsbeschwerdebefugt ist nur, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 17; 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16 - Rn. 12; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 141, 110) .

    b) Ist das Amt eines an einem Beschlussverfahren beteiligten Betriebsrats erloschen, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt wurde, endet damit dessen Beteiligtenfähigkeit (vgl . BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 19; 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08  - Rn. 13 ) .

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - aaO; 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Nach § 19 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in der ab dem 18. Juni 2021 gültigen Fassung (BGBl. l Nr. 32 vom 17. Juni 2021, S. 1762 ff.) ist die Anfechtung der Wahl durch die Wahlberechtigten grundsätzlich sogar ausgeschlossen, soweit sie darauf gestützt wird, dass die Wählerliste unrichtig ist, wenn nicht zuvor aus demselben Grund ordnungsgemäß Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde (aA zur bis zum 17. Juni 2021 geltenden Rechtslage BAG 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - BAGE 160, 27) .

    (1) § 19 BetrVG in der hier maßgeblichen bis zum 17. Juni 2021 geltenden Fassung sieht seinem Wortlaut nach insoweit keine Einschränkung des Anfechtungsrechts vor (vgl. BAG 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 21, BAGE 160, 27) .

    Eine solche Einschränkung ergibt sich weder aus § 2 Abs. 2 WO, noch wäre eine Einschränkung des Anfechtungsrechts durch § 2 Abs. 2 WO durch die Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen in § 126 BetrVG legitimiert (vgl. zu einer Einschränkung des Anfechtungsrechts durch § 4 Abs. 1 WO BAG 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 22, aaO) .

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin folgt aus der Entscheidung des Senats vom 18. März 2015 (- 7 ABR 4/13 -) nichts anderes.

    Dort hat der Senat zwar angenommen, es bedürfe eines Beschlusses des Betriebsrats nicht nur vor der erstmaligen Beauftragung eines Rechtsanwalts, sondern grundsätzlich auch vor der Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betriebsrats (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 12) .

    Der Senat hat zugleich darauf hingewiesen, dass das Rechtsmittel auch ohne Beschluss des Betriebsrats bei Bestehen einer zuvor erteilten Verfahrensvollmacht wirksam eingelegt sein kann (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - aaO) .

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Sie stellt weder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses iSd. § 24 Nr. 3 BetrVG dar, noch zieht sie den Verlust der Wählbarkeit iSv. § 24 Nr. 4 iVm. § 8 Abs. 1 BetrVG nach sich (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 a der Gründe; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 8 Rn. 16; DKW/Homburg 17. Aufl. § 8 Rn. 22) .

    Ein Betriebsratsmitglied ist während der Elternzeit grundsätzlich nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG zeitweilig verhindert (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 c der Gründe; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 25 Rn. 21) .

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr. vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 15, BAGE 144, 290; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 139, 197; ebenso zur Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 27) .

    Zum einen hat die Verkennung des Betriebsbegriffs in der Regel nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 17, BAGE 144, 290) .

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Das kann der Fall sein, wenn entgegen § 2 WO keine Wählerliste aufgestellt und kein Wahlausschreiben erlassen wurde (vgl. BAG 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - zu 4 der Gründe, allerdings noch unter der inzwischen aufgegebenen [vgl. BAG 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - BAGE 108, 375] Prämisse, dass sich die Nichtigkeit aus einer Gesamtbetrachtung zahlreicher Einzelverstöße ergeben könne) .

    Maßgeblich für die Beurteilung der Offenkundigkeit eines Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften ist der Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Dritten (BAG 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - zu B III 3 b der Gründe, BAGE 108, 375; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 19 Rn. 4) .

  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Die Verfahrensvollmacht nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG berechtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 9 mwN) .

    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 28 jew. mwN) .

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Dies steht in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein Antrag, die Wahl für unwirksam zu erklären, in der Regel dahin auszulegen ist, dass er auch die Feststellung der Nichtigkeit der Wahl umfassen soll (vgl. BAG 10. Juni 1983 - 6 ABR 50/82 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 44, 57; 24. Januar 1964 - 1 ABR 14/63 - zu II 1 der Gründe, BAGE 15, 235; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 19 Rn. 92; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 19 Rn. 9, ua. unter Bezugnahme auf BAG 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - zu B 1 der Gründe, BAGE 16, 1, wo allerdings beantragt worden war, die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl festzustellen; aA wohl LAG Berlin-Brandenburg 25. Juli 2017 - 11 TaBV 826/17 - zu II 3 der Gründe: Nichtigkeitsfeststellung wäre Fall des § 308 Abs. 1 ZPO) .

    Die Nichtzulassung von wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Wahl berechtigt dagegen als Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht iSd. § 7 BetrVG grundsätzlich lediglich zur Anfechtung der Wahl (BAG 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - zu B 3 der Gründe, BAGE 16, 1; zu einem - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefall vgl. BAG 24. Januar 1964 - 1 ABR 14/63 - BAGE 15, 235) .

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Dies steht in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein Antrag, die Wahl für unwirksam zu erklären, in der Regel dahin auszulegen ist, dass er auch die Feststellung der Nichtigkeit der Wahl umfassen soll (vgl. BAG 10. Juni 1983 - 6 ABR 50/82 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 44, 57; 24. Januar 1964 - 1 ABR 14/63 - zu II 1 der Gründe, BAGE 15, 235; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 19 Rn. 92; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 19 Rn. 9, ua. unter Bezugnahme auf BAG 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - zu B 1 der Gründe, BAGE 16, 1, wo allerdings beantragt worden war, die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl festzustellen; aA wohl LAG Berlin-Brandenburg 25. Juli 2017 - 11 TaBV 826/17 - zu II 3 der Gründe: Nichtigkeitsfeststellung wäre Fall des § 308 Abs. 1 ZPO) .

    Die Nichtzulassung von wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Wahl berechtigt dagegen als Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht iSd. § 7 BetrVG grundsätzlich lediglich zur Anfechtung der Wahl (BAG 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - zu B 3 der Gründe, BAGE 16, 1; zu einem - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefall vgl. BAG 24. Januar 1964 - 1 ABR 14/63 - BAGE 15, 235) .

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
    Die Würdigung durch das Landesarbeitsgericht, ob eine Betriebsratswahl nichtig ist, unterliegt - wie auch sonst bei unbestimmten Rechtsbegriffen - nur einer eingeschränkten rechtsbeschwerderechtlichen Prüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Gesichtspunkte übersehen worden sind (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B II 1 b aa der Gründe; Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 157) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 401/11

    Besitzstandswahrung für Leistungszulage

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

  • LAG Thüringen, 24.06.2020 - 4 TaBV 12/19

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - willkürliche Wählerliste

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 TaBV 826/17

    Betriebsratswahl während noch bestehender Amtszeit des Betriebsrats

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 21) .

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 16 f.) .

    Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17) .

  • ArbG München, 08.08.2022 - 23 BV 256/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Eintragung, Betriebsratswahl, Wahlvorstand,

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG, Beschluss vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, NZA 2021, 1561 mwN).

    So kann die Nichtigkeit der Betriebsratswahl daher beispielsweise nicht auf Umstände gestützt werden, die nur für die Mitglieder des Wahlausschusses erkennbar sind wie beispielsweise die vom Wahlvorstand genutzten Quellen für die von ihm vorgenommenen Eintragungen in die Wählerliste (vgl. BAG, Beschluss vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, NZA 2021, 1561 mwN).

    Führen einzelne Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes oder gegen die Wahlordnung jeder für sich genommen noch nicht zur Nichtigkeit der Wahl, kann auch die Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße nicht die Nichtigkeit der Betriebsratswahl begründen (vgl. BAG, Beschluss vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, NZA 2021, 1561, Rn. 33; BAG, Beschluss vom 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, NZA 2004, 395; LAG München, Beschluss vom 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16, BeckRS 2017, 125281).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG, Beschluss vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, NZA 2021, 1561 mwN).

    Dabei ist für die Beurteilung der Offenkundigkeit eines Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften der Standpunkt eines "mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Dritten" maßgeblich (BAG, Beschluss vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, NZA 2021, 1561 mwN).

    So kann die Nichtigkeit der Betriebsratswahl daher beispielsweise nicht auf Umstände gestützt werden, die nur für die Mitglieder des Wahlausschusses erkennbar sind wie beispielsweise die vom Wahlvorstand genutzten Quellen für die von ihm vorgenommene Eintragungen in die Wählerliste (vgl. BAG, Beschluss vom 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, NZA 2021, 1561 mwN).

  • BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24 jew. mwN) .
  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Voraussetzung dafür ist ein so eklatanter Verstoß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28) .

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 12; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 14; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17 mwN) .

  • LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl;

    Allerdings geht die Beschwerdekammer mit der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 30.06.2021, 7 ABR 24/20 m.w.N., davon aus, dass die Auslegung des ursprünglich verfahrenseinleitenden Antrages der Arbeitgeberin ergibt, dass von diesem durchaus auch die Prüfung einer Nichtigkeit der Betriebsratswahl durch das Gericht ansteht.

    Jedoch ist die Beschwerdekammer an die von den Beteiligten zuletzt gestellten Anträge gemäß § 308 ZPO gebunden; die Beteiligten bestimmen durch die Antragstellung und den zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalt den Streitgegenstand des Verfahrens (vgl. BAG, Beschluss vom 24.04.2018, 1 ABR 6/16 Rdnr. 43 und Beschluss vom 30.06.2021, 7 ABR 24/20 Rdnr. 25).

    Auch auf der Grundlage der im Beschlussverfahren anwendbaren Vorschrift des § 256 ZPO steht der Arbeitgeberin ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung zu, da nur auf diese Weise umfassend geklärt werden kann, ob der Betriebsrat nach der Wahl vom 24.05.2022 wirksam Rechtshandlungen vornehmen konnte bzw. kann (BAG, 7 ABR 24/20 aaO. Rdnr. 26).

    Die Betriebsratswahl muss den Stempel der Nichtigkeit "auf der Stirn tragen" (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 70/11 und zuletzt 7 ABR 24/20 aaO. Rdnr. 28 m.w.N.).

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 28 jew. mwN) .
  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17) .

    Damit besteht sie nicht mehr, wenn die Vertrauensperson wegen eines in § 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX geregelten Sachverhalts ihr Amt verliert und kein gewähltes stellvertretendes Mitglied mehr vorhanden ist, das nach §  177 Abs.  7 Satz 4 SGB IX nachrücken kann (vgl. Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 177 Rn. 11; vgl. für den Betriebsrat BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 21; 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II b der Gründe mwN).

  • BAG, 09.02.2023 - 7 ABR 6/22

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

    Richtig ist, dass der Betriebsrat hier eine eigene und von ihm erstellte Wählerliste verwandt hat, wozu er befugt ist (BAG 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, juris Rn. 35).

    Es bleibt ebenfalls offen, ob § 19 Abs. 3 Satz 2 BetrVG voraussetzt, dass die Arbeitgeberin aktiv unrichtige Angaben macht (offen gelassen von BAG 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, juris Rn. 47).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

  • LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21

    Nichtigkeit - Schiff unter fremder Flagge - Seebetriebsrat - Wahl -

  • ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
  • ArbG Cottbus, 07.12.2022 - 2 BVGa 7/22

    Einstweilige Anordnung - Betriebsversammlung - Bestellung Wahlvorstand -

  • LAG Hessen, 11.09.2023 - 16 TaBV 56/23
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 4 TaBVGa 1301/22

    Betriebsratswahl - Untersagung - Hauptbetrieb außerhalb des territorialen

  • LAG Hamburg, 14.06.2023 - 7 TaBV 1/23

    Teilnahme an einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz - Größe des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

  • LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 153/22

    Aussetzung des Verfahrens bei echter Vorgreiflichkeit; Keine Vorgreiflichkeit bei

  • LAG Köln, 08.12.2021 - 11 TaBVGa 9/21

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Einleitung; Betriebsratswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 TaBV 18/21

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

  • ArbG Köln, 13.01.2023 - 1 BVGa 25/22
  • ArbG München, 19.05.2022 - 36 BVGa 20/22

    Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege einstweiliger Verfügung

  • VG Köln, 05.06.2023 - 33 K 3267/22

    Public Key Infrastructure der Bundeswehr (PKIBw) Unterzeichnung Wahlvorschlag

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