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   BFH, 10.03.2023 - X B 123/21 (X B 47/20), X B 123/21, X B 47/20   

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https://dejure.org/2023,7783
BFH, 10.03.2023 - X B 123/21 (X B 47/20), X B 123/21, X B 47/20 (https://dejure.org/2023,7783)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2023 - X B 123/21 (X B 47/20), X B 123/21, X B 47/20 (https://dejure.org/2023,7783)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2023 - X B 123/21 (X B 47/20), X B 123/21, X B 47/20 (https://dejure.org/2023,7783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 62 Abs 1, ZPO § 239, ZPO § 246 Abs 1 Halbs 2, FGO § 59, FGO § 155 S 1, BGB § 242
    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 ZPO, § 239 ZPO, § 246 Abs 1 Halbs 2 ZPO, § 59 FGO, § 155 S 1 FGO
    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

  • IWW

    § 246 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (... ZPO), § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO, § 155 Satz 1 FGO, § 246 ZPO, § 239 Abs. 1 ZPO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 116 Abs. 1 FGO, § 119 Nr. 4 FGO, § 239 ZPO, § 246 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO, § 87 Abs. 1 ZPO, § 59 FGO, § 62 Abs. 1 ZPO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO, §§ 239, 241, 242 ZPO, § 246 Abs. 1 ZPO, § 86 Halbsatz 2 ZPO, § 43a Abs. 4 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO, § 43a Abs. 4, §§ 45, 46 BRAO, § 239 Abs. 2, 3 ZPO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens wegen Versterbens eines Beteiligten bei zweifelsfrei feststehen des Rechtsnachfolgers

  • Betriebs-Berater

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

  • rewis.io

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens wegen Versterbens eines Beteiligten bei zweifelsfrei feststehen des Rechtsnachfolgers

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten - und der Rechtsmissbrauch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19

    Tod einer Prozesspartei - Prozessbevollmächtigung - Aussetzungsantrag - Aufnahme

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    Das Gesetz zwingt den Antragsberechtigten nicht zu einer alsbaldigen Zwangswahl (ebenso Beschluss des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 26.01.2021 - 3 AZR 119/19 (A), Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2021, 874, Rz 14).

    Der vorläufige Stillstand des Verfahrens kann ihn vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützen (so auch BAG-Beschluss in NJW 2021, 874, Rz 9 f.).

    (d) Dennoch reicht diese finanzgerichtliche Begründung nicht aus, bei der im Streitfall gegebenen Interessenlage des P2, aufgrund der sich in Folge des Todes der M ergebenden Unklarheiten einen vorläufigen Stillstand des Verfahrens herbeizuführen (vgl. BAG-Beschluss in NJW 2021, 874, Rz 10), den grundsätzlich zu entsprechenden Aussetzungsantrag des Bevollmächtigten gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO mit dem Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens abzulehnen.

    Die Aufnahme kann nämlich erst verzögert werden, wenn das Verfahren ausgesetzt ist (so auch BAG-Beschluss in NJW 2021, 874, Rz 14).

  • BFH, 14.07.1971 - I B 57/70

    Finanzgerichtliches Verfahren - Tod des Klägers - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    c) Ob in der vorbehaltlosen Einlassung bzw. weiteren Verhandlung zur Sache trotz Kenntnis des Ereignisses nach §§ 239, 241, 242 ZPO ein Verzicht auf die Aussetzung liegen kann, ist zwar umstritten (vgl. ablehnend BFH-Urteil vom 14.07.1971 - I B 57/70, BFHE 103, 118, BStBl II 1971, 774; a.A. Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.02.2019 - 8 U 109/17, MDR 2019, 544, Rz 28), bedarf aber vorliegend keiner Entscheidung.

    d) Zweck der Regelung des § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO ist es, nicht nur die Erben eines verstorbenen Klägers zu ermitteln, sondern auch dem Bevollmächtigten Gelegenheit zu geben, Weisungen des oder der Erben hinsichtlich der Weiterführung des Prozesses einzuholen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 103, 118, BStBl II 1971, 774).

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    Es kann im Streitfall offenbleiben, ob die Nichtbeachtung einer gebotenen Verfahrensunterbrechung den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Vertretung i.S. von § 119 Nr. 4 FGO darstellt oder als ein sonstiger Verfahrensmangel mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14.06.1994 - VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225, unter II.3.c, m.w.N.), da eine entsprechende Verfahrensrüge vom Kläger erhoben wurde.

    Denn zur Begründung der schlüssigen Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels (hier: § 119 Nr. 4 FGO bzw. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) genügt es, wenn die vorgetragenen Tatsachen --als wahr unterstellt-- den behaupteten Verfahrensmangel ergeben; die zur Begründung des Mangels vorgetragenen Tatsachen müssen lückenlos vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 225, unter II.2.a).

  • KG, 04.02.2019 - 8 U 109/17

    Geschäftsraummiete: Verzicht auf die Aussetzung des Verfahrens bei Tod einer

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    c) Ob in der vorbehaltlosen Einlassung bzw. weiteren Verhandlung zur Sache trotz Kenntnis des Ereignisses nach §§ 239, 241, 242 ZPO ein Verzicht auf die Aussetzung liegen kann, ist zwar umstritten (vgl. ablehnend BFH-Urteil vom 14.07.1971 - I B 57/70, BFHE 103, 118, BStBl II 1971, 774; a.A. Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.02.2019 - 8 U 109/17, MDR 2019, 544, Rz 28), bedarf aber vorliegend keiner Entscheidung.
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Beigeladener im

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Berechtigte kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt oder überwiegende schutzwürdige Interessen der Gegenpartei entgegenstehen und die Rechtsausübung im Einzelfall zu einem grob unbilligen und mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R, BSGE 131, 153, Rz 26).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZR 24/06

    Beginn der von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    Da die Beantwortung der Frage, wann ein Mandat endet, das nicht ausdrücklich gekündigt wird, von den Umständen des Einzelfalles abhängt und sich allgemeine Regeln dazu nicht aufstellen lassen (vgl. dazu BGH-Beschluss vom 13.11.2008 - IX ZR 24/06, juris, unter 1.), kann ein Interesse des P2, vor einer endgültigen Entscheidung des Gerichts die diesbezügliche Unsicherheit zu beseitigen, nicht verneint werden.
  • BFH, 05.12.2006 - X B 106/06

    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    Im Fall der Anfechtung von Steuerbescheiden durch mehrere Miterben besteht aber aus materiell-rechtlichen Gründen eine notwendige Streitgenossenschaft nach § 59 FGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO (so schon Senatsbeschluss vom 05.12.2006 - X B 106/06, BFH/NV 2007, 733, II.2.b; s.a. Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 59 Rz 8; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 59 FGO Rz 31).
  • BGH, 08.11.1999 - II ZB 1/99

    Verwerfung der Berufung nach Aussetzungsantrag weben Versterbens der

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    Ob im Fall einer rechtsmissbräuchlichen Antragstellung eine Aussetzung des Verfahrens unterbleiben kann (ausdrücklich offengelassen durch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 08.11.1999 - II ZB 1/99, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2000, 168, unter II., m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06

    Zivilprozess auf Feststellung einer Erbenposition: Ausschluss einer

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    aa) Ein Aussetzungsantrag gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO kann daher nur rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Aussetzung vor diesem Hintergrund keinen prozessualen Sinn mehr hätte (so Wieczorek/Schütze/Gerken, 5. Aufl., § 246 ZPO Rz 7), d.h. wenn für seine Stellung kein beachtliches Interesse bestehen und er ausschließlich der Verzögerung des Verfahrens dienen würde (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007 - 19 U 28/06, Die Justiz 2007, 275, unter II.1.).
  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
    a) Die Voraussetzung, dass das Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel zu beruhen vermag, ist erfüllt, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Urteil bei richtigem Verfahren anders ausgefallen wäre; dabei kommt es auf den Rechtsstandpunkt des FG an, mag dieser richtig oder falsch sein (vgl. nur BFH-Beschluss vom 07.02.1995 - V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, unter II.).
  • BFH, 20.01.1995 - III R 31/93
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

  • BFH, 02.02.1999 - II B 113/97

    AdV-Antrag; Entscheidung durch Urteil

  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 1551/18

    Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

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