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   BFH, 21.04.2023 - III B 41/22   

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https://dejure.org/2023,11393
BFH, 21.04.2023 - III B 41/22 (https://dejure.org/2023,11393)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2023 - III B 41/22 (https://dejure.org/2023,11393)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2023 - III B 41/22 (https://dejure.org/2023,11393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 91 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 155 FGO, § 227 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 227 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO, § 227 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 3 FGO, § 78 FGO, § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 71 Abs. 2 FGO, § 78 Abs. 4 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 78 Abs. 1 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 227 Abs. 1 ZPO, § 227 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 ZPO, § 295 Abs. 1 ZPO, § 126 Abs. 4 FGO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verfahren bei Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten kurz vor der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verfahren bei Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten kurz vor der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.04.2015 - III B 42/14

    Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter -

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    Ein Akteneinsichtsgesuch kann das FG grundsätzlich nur verweigern, soweit sich aus § 78 Abs. 4 FGO oder der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses oder unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Einschränkungen ergeben (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2010, 862, Rz 39; Senatsbeschluss vom 10.04.2015 - III B 42/14, BFH/NV 2015, 1102, Rz 10).

    Ebenso wenig muss entschieden werden, ob das Vorgehen des FG auch das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantierte Recht der Kläger auf ein faires Verfahren verletzte (vgl. BVerfG-Beschluss vom 04.01.2023 - 1 BvR 758/21, juris, Rz 13; Senatsbeschluss in BFH/NV 2015, 1102, Rz 19).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    Insbesondere folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör die Möglichkeit der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 862, Rz 35 ff.; BFH-Beschluss vom 15.02.2022 - X B 137/20, BFH/NV 2022, 730, Rz 15).

    Ein Akteneinsichtsgesuch kann das FG grundsätzlich nur verweigern, soweit sich aus § 78 Abs. 4 FGO oder der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses oder unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Einschränkungen ergeben (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2010, 862, Rz 39; Senatsbeschluss vom 10.04.2015 - III B 42/14, BFH/NV 2015, 1102, Rz 10).

  • BFH, 03.04.2019 - III B 80/18

    Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    a) Der grundrechtsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor der Entscheidung des Gerichts zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (vgl. Senatsbeschluss vom 03.04.2019 - III B 80/18, BFH/NV 2019, 841, Rz 10).

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten oder nicht bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss BFH/NV 2019, 841, Rz 10).

  • BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21

    Verfassungsbeschwerde einer Vierjährigen bezüglich überschuldeter Erbschaft wegen

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    Ebenso wenig muss entschieden werden, ob das Vorgehen des FG auch das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantierte Recht der Kläger auf ein faires Verfahren verletzte (vgl. BVerfG-Beschluss vom 04.01.2023 - 1 BvR 758/21, juris, Rz 13; Senatsbeschluss in BFH/NV 2015, 1102, Rz 19).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    Diese unwiderlegbare Kausalitätsvermutung gilt uneingeschränkt, wenn ein Gericht --wie im Streitfall-- das rechtliche Gehör verletzt, indem es in verfahrensfehlerhafter Weise aufgrund einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Kläger entscheidet (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter C.III.).
  • BFH, 14.07.2022 - IV B 66/21

    Akteneinsicht in Gerichtsakte und Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    Mit Letzteren sind die tatsächlich dem Gericht vorgelegten Akten gemeint, d.h. insbesondere die den Streitfall betreffende, von der Finanzbehörde gemäß § 71 Abs. 2 FGO vorgelegte Akte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.09.2016 - X B 27/16, BFH/NV 2017, 162, Rz 7, und vom 14.07.2022 - IV B 66/21, BFH/NV 2022, 1074, Rz 16 ff.).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11

    Ablehnung der Akteneinsicht als Gehörsverletzung

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    Nach den Umständen des Einzelfalls kann eine Versagung ferner bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Akteneinsichtsrechts und insbesondere im Fall der Prozessverschleppung gerechtfertigt sein (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 730, Rz 16 ff., und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.06.2011 - 9 B 23/11, juris, Rz 4).
  • BFH, 30.05.2022 - II B 55/21

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    c) Die Kläger haben das Recht, die Nichtgewährung der Akteneinsicht zu rügen, nicht nach § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2022, 730, Rz 22, und vom 30.05.2022 - II B 55/21, BFH/NV 2022, 903, Rz 12 ff.).
  • BFH, 28.02.2020 - X B 100/19

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    c) Im einfachgesetzlichen Prozessrecht ist das verfassungsrechtlich aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Recht auf Akteneinsicht in § 78 FGO geregelt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2020 - X B 100/19, BFH/NV 2020, 914, Rz 26).
  • BFH, 19.08.2010 - VIII B 131/09

    Keine Sachentscheidung des BFH bei Verletzung des Mündlichkeitsgrundsatzes

    Auszug aus BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
    Der Senat hat auch nicht darüber zu befinden, ob die Beschwerde in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO wegen einer etwaigen Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen FG-Urteils zurückzuweisen sein könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.07.2001 - VII B 78/01, BFHE 195, 530, BStBl II 2001, 681, unter 2. am Ende, vom 19.08.2010 - VIII B 131/09, BFH/NV 2010, 2110, Rz 2, und in BFH/NV 2022, 730, Rz 23).
  • BFH, 18.01.2022 - III B 108/21

    Terminsänderungsantrag eines Mitglieds einer Sozietät

  • BFH, 30.01.2008 - V B 72/06

    Zu den Gründen für die Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 30.07.2001 - VII B 78/01

    Abkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 30.09.2016 - X B 27/16

    Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

  • BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21

    Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche

  • BFH, 15.02.2022 - X B 137/20

    Akteneinsicht bei Wiederbestellung als Prozessbevollmächtigter

  • BFH, 17.04.2024 - X B 68/23

    Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an

    Liegen erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO vor, verdichtet sich das Ermessen zu einer Rechtspflicht (BFH-Beschluss vom 21.04.2023 - III B 41/22, BFH/NV 2023, 825, Rz 18).
  • BFH, 28.02.2024 - VIII B 130/22

    Keine Einräumung einer Schriftsatzfrist zu einem vom FG vor der mündlichen

    Mit Letzteren sind die tatsächlich dem Gericht vorgelegten Akten gemeint, das heißt insbesondere die den Streitfall betreffende, von der Finanzbehörde gemäß § 71 Abs. 2 FGO vorgelegte Akte (vgl. BFH-Beschluss vom 21.04.2023 - III B 41/22, BFH/NV 2023, 825, Rz 13, 14).
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