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   BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22   

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https://dejure.org/2022,10266
BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22 (https://dejure.org/2022,10266)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2022 - 6 StR 99/22 (https://dejure.org/2022,10266)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2022 - 6 StR 99/22 (https://dejure.org/2022,10266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB, § 255 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 63 StGB
    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Fehlschlag des Versuchs; allein maßgebliche subjektive Sicht des Angeklagten); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative Gefährlichkeitsprognose: Keine Wertung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 56 StGB, § 63 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Schweigen des Angeklagten: Verwertung zu Lasten des Angeklagten bei Anordnung der Unterbringung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Notwendiger symptomatischer Zusammenhang zwischen der diagnostizierten Erkrankung des Angeklagten und der festgestellten Anlasstat

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1; StGB § 63
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Notwendiger symptomatischer Zusammenhang zwischen der diagnostizierten Erkrankung des Angeklagten und der festgestellten Anlasstat

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 171
  • StV 2023, 225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Das Landgericht hätte die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung feststellen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618; Beschluss vom 2. November 2021 - 6 StR 485/21).
  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: BGH bestätigt Urteil

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Der Umstand, dass der Angeklagte, der von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, keine Verantwortung für die Tat übernommen hat, durfte nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 ? 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730 und vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 485/21

    Sexueller Übergriff; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Das Landgericht hätte die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung feststellen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618; Beschluss vom 2. November 2021 - 6 StR 485/21).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Das von der Strafkammer vermutete Tatmotiv der Geldknappheit für die einzige Anlasstat (§§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) könnte auch normalpsychologisch zu erklären sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, NStZ-RR 2019, 372; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, NStZ 1999, 612).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für die auf die nämlichen Erwägungen gestützte Bewährungsentscheidung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 1 StR 61/92, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; vom 2. Juni 2021 - 6 StR 224/21, StV 2022, 158).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Das von der Strafkammer vermutete Tatmotiv der Geldknappheit für die einzige Anlasstat (§§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) könnte auch normalpsychologisch zu erklären sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, NStZ-RR 2019, 372; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, NStZ 1999, 612).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 277/20

    Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von zulässigem

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Der Umstand, dass der Angeklagte, der von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, keine Verantwortung für die Tat übernommen hat, durfte nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 ? 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730 und vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 372/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Das von der Strafkammer vermutete Tatmotiv der Geldknappheit für die einzige Anlasstat (§§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) könnte auch normalpsychologisch zu erklären sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, NStZ-RR 2019, 372; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, NStZ 1999, 612).
  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 61/92

    Berücksichtigung fehlender Reue bei der Prüfung des Vorliegens von besonderen

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
    Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für die auf die nämlichen Erwägungen gestützte Bewährungsentscheidung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 1 StR 61/92, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; vom 2. Juni 2021 - 6 StR 224/21, StV 2022, 158).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22

    Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont,

    Der Umstand, dass der Geschädigte dem Herausgabeverlangen des Angeklagten nicht entsprach, begründet für sich betrachtet noch keinen Fehlschlag des Erpressungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte

    Es fehlt an der erforderlichen eindeutigen Bewertung des Zustandes des Angeklagten, welcher Grundlage für diese schwerwiegende Anordnung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 2 StR 558/06 Rn. 10; vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22 Rn. 8).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 161/23

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

    Der Umstand, dass der Geschädigte dem Zahlungsverlangen nicht entsprochen hatte, begründet für sich betrachtet noch keinen Fehlschlag des Erpressungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22).
  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Zudem wird es sich im Hinblick darauf, dass sich der Angeklagte in einem Trennungskonflikt mit seiner Ehefrau sowie bei der richterlichen Ankündigung der mehrwöchigen Unterbringung in einer Ausnahmesituation befand, mit der Frage zu befassen haben, ob die Taten auch normalpsychologisch zu erklären sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19; vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21; vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22).
  • BGH, 03.01.2023 - 5 StR 528/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hierbei wird auch näher zu prüfen sein, inwieweit die Taten Ausfluss eines unter § 20 StGB subsumierbaren Störungsbildes sind oder sich etwa normalpsychologisch erklären lassen (vgl. zum symptomatischen Zusammenhang etwa BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22; vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21 mwN).
  • BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Der Umstand, dass die Familie des Nebenklägers dem Zahlungsverlangen nicht entsprochen hat, begründet für sich betrachtet noch keinen Fehlschlag des Erpressungsversuchs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22; vom 3. Mai 2023 - 6 StR 161/23).
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