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   BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19   

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https://dejure.org/2020,4979
BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19 (https://dejure.org/2020,4979)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2020 - 2 StR 174/19 (https://dejure.org/2020,4979)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 2 StR 174/19 (https://dejure.org/2020,4979)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 73 StGB; 73c StGB; § 73e Abs. 1 StGB; § 407 Abs. 1 BGB; § 412 BGB; § 86 VVG; § 116 SGB X
    Urteilsgründe (Dokumentation des Beratungsergebnisses); Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Erfüllungswirkung nach Forderungsübergang auf eine Versicherung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 250 Abs. 3 StGB, §§ 46a Nr. 2, 49 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 46a Nr. 2, § 250 Abs. 1 StGB, § 46a Nr. 2 StGB, §§ 73, 73c StGB, § 407 Abs. 1 BGB, § 86 VVG, § 412 BGB, § 73e Abs. 1 StGB, § 116 SGB X, § 407 BGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes; Raub mit Scheinwaffe (Softair-Pistole); Vorliegen einer Schadenswiedergutmachung

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Raubdelikt: Erfordernis der Übereinstimmung der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Beratungsergebnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 ; StGB § 49 Abs. 1
    Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes; Raub mit Scheinwaffe (Softair-Pistole); Vorliegen einer Schadenswiedergutmachung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 427/16

    Schriftliche Urteilsbegründung (kein nachträgliches Hinzufügen von Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19
    Deshalb ist es unzulässig, zur Korrektur etwaiger Fehler und zur Absicherung der Entscheidung andere Gründe einzufügen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 2 StR 427/16, StraFo 2017, 236; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 2d); die Urteilsgründe müssen vielmehr wahrheitsgetreu abgefasst sein und inhaltlich mit dem Beratungsergebnis übereinstimmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656 f.; KK-StPO/Kuckein/Bartel, aaO, mwN).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 295/13

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Erörterung zur Vollstreckung von

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19
    Diese früheren Vorverurteilungen des Angeklagten könnte - in Abhängigkeit von dem in den Urteilsgründen nicht mitgeteilten Vollstreckungsständen - eine Zäsurwirkung entfalten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276, und vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 295/13; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1244 f.).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19
    Diese früheren Vorverurteilungen des Angeklagten könnte - in Abhängigkeit von dem in den Urteilsgründen nicht mitgeteilten Vollstreckungsständen - eine Zäsurwirkung entfalten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276, und vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 295/13; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1244 f.).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 227/06

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem OEG

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19
    Anders als beim sozialversicherungsrechtlichen Regress nach § 116 SGB X (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 227/06, NJW 2008, 1162, 1163) genügt nicht allein die Kenntnis des Schädigers davon, dass der Geschädigte versichert ist und dass mit einer Leistungspflicht ernsthaft zu rechnen ist.
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19
    Deshalb ist es unzulässig, zur Korrektur etwaiger Fehler und zur Absicherung der Entscheidung andere Gründe einzufügen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 2 StR 427/16, StraFo 2017, 236; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 2d); die Urteilsgründe müssen vielmehr wahrheitsgetreu abgefasst sein und inhaltlich mit dem Beratungsergebnis übereinstimmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656 f.; KK-StPO/Kuckein/Bartel, aaO, mwN).
  • BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63

    Klage einer Teilfahrzeug-Versicherung auf Ersatz eines regulierten Schadens -

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19
    Denn der Schuldner verliert den Schutz des § 407 BGB nicht schon bei fahrlässiger Unkenntnis, sondern nur bei positiver Kenntnis des Forderungsüberganges, der bei § 86 VVG aber erst mit der Zahlung des Versicherers eintritt (BGH, Urteil vom 7. Februar 1966 - II ZR 279/63, VersR 1966, 330 f.).
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