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   BGH, 26.01.2023 - III ZB 9/22   

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https://dejure.org/2023,3456
BGH, 26.01.2023 - III ZB 9/22 (https://dejure.org/2023,3456)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2023 - III ZB 9/22 (https://dejure.org/2023,3456)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - III ZB 9/22 (https://dejure.org/2023,3456)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 266 Abs. 3 HGB, § ... 109 Abs. 1 GNotKG, § 109 Abs. 1 Satz 2 GNotKG, § 99 Abs. 2 GNotKG, § 129 Abs. 2, § 130 Abs. 3 Satz 1 GNotKG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 71 FamFG, § 86 Abs. 1 GNotKG, § 35 Abs. 1 GNotKG, § 109 GNotKG, § 86 GNotKG, § 109 Abs. 1 Satz 1 GNotKG, § 109 Abs. 1 Satz 2 und 5 GNotKG, § 109 Abs. 1 Satz 5 GNotKG, § 36 Abs. 1 GNotKG, § 36 Abs. 3 GNotKG, § 84 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 86, 99 Abs. 2, 109 Abs. 1
    Treuhänderwechsel - Geschäftswert; Verschlechterungsverbot in Notarkostensachen

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels; Erhöhung der Wertansätze im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot in Notarkostensachen

  • rewis.io

    Notar; Beurkundung eines Teuhänderwechsels; Geschäftswert; Verschlechterungsverbot

  • notar-drkotz.de

    Geschäftswertbestimmung der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels

  • Betriebs-Berater

    Notar, Beurkundung eines Treuhänderwechsels, Geschäftswert, Verschlechterungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels; Erhöhung der Wertansätze im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot in Notarkostensachen

  • datenbank.nwb.de

    Notar; Beurkundung eines Teuhänderwechsels; Geschäftswert; Verschlechterungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie wird Geschäftswert der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels bestimmt?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels; zur Frage, ob das Verschlechterungsverbot in Notarkostensachen einer Erhöhung der Wertansätze entgegensteht

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    GNotKG § 129; GNotKG § 99 Abs 2
    Zur Frage, ob sich der Geschäftswert des beurkundeten Rechtsverhältnisses, nämlich der Wechsel eines Treuhänders von GmbH-Geschäftsanteilen unter Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Geschäftsanteile, nach dem Honorar des zur Geschäftsbesorgung Verpflichteten oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 665
  • FGPrax 2023, 89
  • WM 2023, 1756
  • NZG 2023, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Halle, 05.09.2017 - 4 OH 21/16

    Notarkosten im abgebrochenen Beurkundungsverfahren: Vergütung für einen

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - III ZB 9/22
    Dem steht das von der Beteiligten zu 1 angeführte Verschlechterungsverbot nicht entgegen, weil dieses eine Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin verbietet (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1992, 343, 345; LG Osnabrück, JurBüro 1996, 208, 209; LG Düsseldorf MittBayNot 2016, 548; LG Halle (Saale), Beschluss vom 5. September 2017 - 4 OH 21/16, juris Rn. 11; Uhl in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 128 GNotKG Rn. 16 f; Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: November 2021, §§ 127 bis 130, Rn. 55; Wudy in LK-GNotKG, 3. Aufl., § 128 Rn. 106) und der Betrag von 715, 19 EUR weder die Summe der angefochtenen Kostenberechnung noch - sollte es darauf ankommen - die Gebührenhöhe, die das Landgericht für zutreffend gehalten hat, übersteigt.
  • LG Düsseldorf, 25.05.2016 - 19 T 12/16

    Notarkosten; Anmeldung der Auflösung und des Erlöschens einer Prokura bei einer

    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - III ZB 9/22
    Dem steht das von der Beteiligten zu 1 angeführte Verschlechterungsverbot nicht entgegen, weil dieses eine Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin verbietet (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1992, 343, 345; LG Osnabrück, JurBüro 1996, 208, 209; LG Düsseldorf MittBayNot 2016, 548; LG Halle (Saale), Beschluss vom 5. September 2017 - 4 OH 21/16, juris Rn. 11; Uhl in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 128 GNotKG Rn. 16 f; Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: November 2021, §§ 127 bis 130, Rn. 55; Wudy in LK-GNotKG, 3. Aufl., § 128 Rn. 106) und der Betrag von 715, 19 EUR weder die Summe der angefochtenen Kostenberechnung noch - sollte es darauf ankommen - die Gebührenhöhe, die das Landgericht für zutreffend gehalten hat, übersteigt.
  • LG Osnabrück, 23.10.1995 - 3 T 65/94
    Auszug aus BGH, 26.01.2023 - III ZB 9/22
    Dem steht das von der Beteiligten zu 1 angeführte Verschlechterungsverbot nicht entgegen, weil dieses eine Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin verbietet (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1992, 343, 345; LG Osnabrück, JurBüro 1996, 208, 209; LG Düsseldorf MittBayNot 2016, 548; LG Halle (Saale), Beschluss vom 5. September 2017 - 4 OH 21/16, juris Rn. 11; Uhl in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 128 GNotKG Rn. 16 f; Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: November 2021, §§ 127 bis 130, Rn. 55; Wudy in LK-GNotKG, 3. Aufl., § 128 Rn. 106) und der Betrag von 715, 19 EUR weder die Summe der angefochtenen Kostenberechnung noch - sollte es darauf ankommen - die Gebührenhöhe, die das Landgericht für zutreffend gehalten hat, übersteigt.
  • BGH, 11.10.2023 - IV ZB 26/22

    Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags

    Nach dem Grundsatz des § 86 GNotKG ist daher jedes Rechtsverhältnis als eigenständiger Gegenstand zu behandeln und zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - III ZB 9/22, NZG 2023, 521 Rn. 9).
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