Gerichts- und Notarkostengesetz
Kapitel 3 - Notarkosten (§§ 85 - 131) |
Abschnitt 4 - Wertvorschriften (§§ 95 - 124) |
Unterabschnitt 2 - Beurkundung (§§ 97 - 111) |
(1) 1Der Geschäftswert bei der Beurkundung eines Miet- oder Pachtvertrags ist der Wert aller Leistungen des Mieters oder Pächters während der gesamten Vertragszeit. 2Bei Miet- oder Pachtverträgen von unbestimmter Vertragsdauer ist der auf die ersten fünf Jahre entfallende Wert der Leistungen maßgebend; ist jedoch die Auflösung des Vertrags erst zu einem späteren Zeitpunkt zulässig, ist dieser maßgebend. 3In keinem Fall darf der Geschäftswert den auf die ersten 20 Jahre entfallenden Wert übersteigen.
(2) Der Geschäftswert bei der Beurkundung eines Dienstvertrags, eines Geschäftsbesorgungsvertrags oder eines ähnlichen Vertrags ist der Wert aller Bezüge des zur Dienstleistung oder Geschäftsbesorgung Verpflichteten während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch der Wert der auf die ersten fünf Jahre entfallenden Bezüge.
rechtliche Verträge, Satzungen und Pläne § 108Beschlüsse von Organen § 109Derselbe Beurkundungs-
gegenstand § 110Verschiedene Beurkundungs-
gegenstände § 111Besondere Beurkundungs-
gegenstände
Rechtsprechung zu § 99 GNotKG
13 Entscheidungen zu § 99 GNotKG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22
Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB
- BGH, 25.02.2015 - XII ZB 608/13
Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Abrechnung ...
- OLG München, 12.10.2016 - 15 U 2340/16
Zum Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit bei aufgrund vorzeitiger Beendigung ...
- VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
Gegenstandswert einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur ...
- VGH Bayern, 28.01.2020 - 12 C 19.2335
Gegenstandswert in Verfahren betreffend die Zustimmung des Integrationsamts zur ...
- VG Hannover, 04.05.2017 - 3 A 12989/14
Gegenstandswertbestimmung im Jugendhilferecht
- VG Hamburg, 31.01.2018 - 19 AV 7077/17
Gegenstandswert bei Zwangsvollstreckung wegen Zuerkennung der ...
- LG Berlin, 27.05.2015 - 80 OH 177/14
Notargebühr: Geschäftswert einer künftigen Räumungsverpflichtung mit ...
- BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15
Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung ...
- OLG Hamm, 21.04.2016 - 1 VAs 100/15
Auskunft aus Ermittlungsakten; Erteilung von Auskünften durch Akteneinsicht; ...
Querverweise
Auf § 99 GNotKG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Vorschriften für Gerichte und Notare
- Kostenerhebung
- § 19 (Einforderung der Notarkosten)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gegenstandswert
- § 23 (Allgemeine Wertvorschrift)