Rechtsprechung
BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl in Thüringen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des VerfGH Weimar (15.07.2020, 2/20, LVerfGE 31, 527) zur Nichtigkeit des thüringischen Paritätsgesetzes mangels hinreichender Begründung unzulässig
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des VerfGH Weimar (15.07.2020, 2/20, LVerfGE 31, 527) zur Nichtigkeit des thüringischen Paritätsgesetzes mangels hinreichender Begründung unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einführung einer paritätischen Quotierung bei der Aufstellung von Landeslisten bei der Landtagswahl (hier: Thüringen); Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Möglichkeit der Verletzung des Rechts auf Gleichberechtigung
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des VerfGH Weimar (15.07.2020, 2/20, LVerfGE 31, 527) zur Nichtigkeit des thüringischen Paritätsgesetzes mangels hinreichender Begründung unzulässig
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl in Thüringen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Landtagswahlen - und das Thüringer Paritätsgesetz
- lto.de (Pressebericht, 18.01.2022)
Kein Verfassungsgebot zur Parität?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl in Thüringen - Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung unzulässig
Verfahrensgang
- VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 1788
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (58)
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Dass die Möglichkeit effektiver Einflussnahme auf die parlamentarische Willensbildung die hälftige Verteilung der Mandate zwischen den Geschlechtern voraussetzt, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 80).Ebenso wenig reicht hierfür das Vorbringen, eine effektive Einflussnahme von Frauen auf parlamentarische Entscheidungen sei nur bei deren hälftiger Vertretung im Parlament gewährleistet (vgl. dazu Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 79 f.).
Zur Frage einer aus dem Demokratieprinzip abzuleitenden Notwendigkeit geschlechterbezogener Repräsentation verhält sie sich nicht (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 82 m.w.N.).
bb) Darüber hinaus kann den Darlegungen der Verfassungsbeschwerde auch ein aus Art. 3 Abs. 2 GG abzuleitendes Verfassungsgebot der paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts nicht entnommen werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 84 ff.).
So erörtern die Beschwerdeführenden bereits nicht, dass der uneingeschränkten Anwendung von Art. 3 Abs. 2 GG im Wahlrecht Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG als lex specialis entgegenstehen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 85 m.w.N.).
Auch erscheint zweifelhaft, ob der Verweis auf die Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten bereits ausreicht, um von einer "strukturellen Benachteiligung von Frauen in der Politik" ausgehen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 88 ff.).
Daneben wird nicht erörtert, ob Art. 3 Abs. 2 GG statt als Auftrag zur Herbeiführung einer mit einem paritätischen Wahlvorschlagsrecht verbundenen Ergebnisgleichheit lediglich als Gewährleistung tatsächlicher Chancengleichheit zu interpretieren ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 93 f.).
Außerdem setzen sich die Beschwerdeführenden nicht mit der Problematik auseinander, dass dem Gesetzgeber bei der Durchsetzung des Gleichstellungsauftrags aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ein Gestaltungsspielraum zur Verfügung stehen könnte, dem eine Verengung des Regelungsgehalts der Norm auf eine verfassungsrechtliche Pflicht zum Erlass eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts nicht Rechnung trüge (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 ,- Rn. 96 ff.).
Diese Annahme erscheint verfassungsrechtlich jedenfalls nicht von vornherein unhaltbar (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 101 ff. m.w.N.).
Mit der Frage, warum dieses formale Verständnis der Wahlgleichheit durch ein materielles Verständnis zu ersetzen sei (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 -, Rn. 55 ff.), hätten sich die Beschwerdeführenden ausführlich auseinandersetzen müssen.
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
b) Im Bereich des Wahlrechts hat das Grundgesetz die Anforderungen, die an demokratische Wahlen zu den Volksvertretungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG zu stellen sind, für die Verfassungsräume des Bundes und der Länder in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG jeweils gesondert geregelt (vgl. BVerfGE 99, 1 ).Dabei ist das Recht, die Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze im Wege der Verfassungsbeschwerde einzufordern, den Bürgerinnen und Bürgern gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nur gewährt, soweit es um politische Wahlen auf Bundesebene geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Dabei handelt es sich um Verfahren, in denen zu klären ist, ob der Gesetzgeber objektivrechtlichen Vorgaben der Verfassung genügt hat (vgl. BVerfGE 99, 1 m.w.N.).
Insoweit gibt das Grundgesetz den Ländern Raum, den subjektiven Schutz des Wahlrechts zu ihren Volksvertretungen auszugestalten und durch die Gerichtsbarkeit des Landes sicherzustellen (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Die Länder gewährleisten den subjektiven Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum demgemäß grundsätzlich allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Nur wenn in einem Land - anders als im vorliegenden Fall - kein Rechtsweg eröffnet wäre, käme eine unmittelbare Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Betracht (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Geht man davon aus, dass die Gewährung des subjektiven Wahlrechtsschutzes auf Landesebene abschließend erfolgt, könnte dies der Möglichkeit einer Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausnahmslos von vornherein entgegenstehen (vgl. zu Streitigkeiten, bei denen es um Funktionen bei Ausübung des Gesetzgebungsrechts im Land geht, BVerfGE 96, 231 ; für die Geltendmachung einer Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen im Land BVerfGE 99, 1 ).
Eine analoge Anwendung der Norm auf Wahlen und Abstimmungen auf Landesebene scheidet wegen der Selbstständigkeit der Verfassungsräume des Bundes und der Länder aus (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 121 ; 99, 1 ).
Dem Einzelnen vermittelt Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG jedoch kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Zu der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen Frage, dass die Länder den subjektiven Wahlrechtsschutz bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 96, 231 ; 99, 1 ;… siehe oben Rn. 33 ff.), verhalten sie sich aber nicht.
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Die Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder darf nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).c) Bei den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte handelt es sich um Akte "öffentlicher Gewalt", die gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG der Bindung an die Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen unterliegen und grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 132 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ).
Demgemäß können im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen grundsätzlich auch die Verletzung der Prozessgrundrechte einschließlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ) oder des allgemeinen Willkürverbots (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 46) sowie die Nichtbeachtung des Gleichberechtigungsgebots gemäß Art. 3 Abs. 2 GG geltend gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht, soweit die Landesverfassungsgerichte in der Sache endgültig entscheiden (vgl. BVerfGE 96, 231 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 42).
Geht man davon aus, dass die Gewährung des subjektiven Wahlrechtsschutzes auf Landesebene abschließend erfolgt, könnte dies der Möglichkeit einer Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausnahmslos von vornherein entgegenstehen (vgl. zu Streitigkeiten, bei denen es um Funktionen bei Ausübung des Gesetzgebungsrechts im Land geht, BVerfGE 96, 231 ; für die Geltendmachung einer Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen im Land BVerfGE 99, 1 ).
Zu der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen Frage, dass die Länder den subjektiven Wahlrechtsschutz bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 96, 231 ; 99, 1 ;… siehe oben Rn. 33 ff.), verhalten sie sich aber nicht.
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Im Übrigen können sie, soweit das Grundgesetz nicht besondere Anforderungen statuiert, ihr Verfassungsrecht und auch ihre Verfassungsgerichtsbarkeit nach eigenem Ermessen ordnen (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 36, 342 ; 60, 175 ; 96, 345 ).Die Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder darf nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).
Demgemäß können im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen grundsätzlich auch die Verletzung der Prozessgrundrechte einschließlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ) oder des allgemeinen Willkürverbots (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 46) sowie die Nichtbeachtung des Gleichberechtigungsgebots gemäß Art. 3 Abs. 2 GG geltend gemacht werden.
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Demgemäß muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben (vgl. BVerfGE, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 41).Demgemäß können im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen grundsätzlich auch die Verletzung der Prozessgrundrechte einschließlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ) oder des allgemeinen Willkürverbots (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 46) sowie die Nichtbeachtung des Gleichberechtigungsgebots gemäß Art. 3 Abs. 2 GG geltend gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht, soweit die Landesverfassungsgerichte in der Sache endgültig entscheiden (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 42).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Nach diesen Vorschriften ist der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorzutragen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt und dem Gerichtshof der …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Nach dieser Rechtsprechung erschöpft sich das dem Einzelnen in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG garantierte Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht in einer formalen Legitimation der (Bundes-)Staatsgewalt, sondern umfasst auch dessen grundlegenden demokratischen Gehalt (vgl. etwa BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 134, 366 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 154, 17 ).Danach schließt Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG es im Anwendungsbereich des Art. 23 GG aus, die durch die Wahl bewirkte Legitimation von Staatsgewalt und Einflussnahme auf deren Ausübung durch die Verlagerung von Aufgaben und Befugnissen des Deutschen Bundestages so zu entleeren, dass das demokratische Prinzip, soweit es in Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG für unantastbar erklärt wird, verletzt wird (vgl. statt vieler BVerfGE 134, 366 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 58, 163 ; 70, 93 ; 87, 273 ; 96, 189 ).Von einer dermaßen willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
aa) Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 42, 64 ; 54, 117 ; 55, 72 ; 58, 163 ; 59, 128 ; 62, 189 ; 70, 93 ; 80, 48 ; 81, 132 ).Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 58, 163 ; 70, 93 ; 87, 273 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
Auszug aus BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Nach dieser Rechtsprechung erschöpft sich das dem Einzelnen in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG garantierte Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht in einer formalen Legitimation der (Bundes-)Staatsgewalt, sondern umfasst auch dessen grundlegenden demokratischen Gehalt (vgl. etwa BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 134, 366 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 154, 17 ).Danach schließt Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG es im Anwendungsbereich des Art. 23 GG aus, die durch die Wahl bewirkte Legitimation von Staatsgewalt und Einflussnahme auf deren Ausübung durch die Verlagerung von Aufgaben und Befugnissen des Deutschen Bundestages so zu entleeren, dass das demokratische Prinzip, soweit es in Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG für unantastbar erklärt wird, verletzt wird (vgl. statt vieler BVerfGE 134, 366 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80
Verletzung des Willkürverbots
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10
EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum …
- BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56
Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
- VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
- BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
- BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …
- BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und …
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68
Gemeinschaftsschule
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der …
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54
Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
- BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57
Mandatsverlust
- VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21
Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den …
Demgemäß muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1470/20 -, juris Rn. 32 m. w. N.). - BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher …
Auch können in solchen Verfassungsbeschwerdeverfahren die Verletzung von Prozessgrundrechten einschließlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG sowie ein Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1470/20 -, Rn. 36 m.w.N.).Im Ergebnis konnte die Kammer die Frage offenlassen, weil es an der hinreichend substantiierten Darlegung einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten jenseits der Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG fehlte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1470/20 -, Rn. 37).
- OVG Thüringen, 28.11.2023 - 4 ZKO 320/23
Zuweisung eines "Schulverweigerers" an eine Schule zwecks Durchsetzung seiner …
Schon deshalb ist nicht anzunehmen, dass das Grundgesetz einer in einer Verfassung des Landes getroffenen Regelung entgegensteht, wenn es dies nicht ausdrücklich ausspricht oder diese Regelung ihrer Struktur nach mit dem Grundgesetz unverträglich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. Mai 1955 - 1 BvO 1/54 -, BVerfGE 4, 178 - 189, juris Rn. 44; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1470/20 -, juris Rn. 46).
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.2022 - 9 S 994/21
Das Anbieten von Religionsunterricht ist nicht Voraussetzung der staatlichen …
Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der in der Norm zum Ausdruck kommende (Hervorhebung nur hier) objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20 -, juris Rn. 58, …und vom 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10 -, BVerfGE 133, 168, juris Rn. 66;… ferner BVerwG, Urteile vom 23.02.2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 21, …und vom 19.02.2015 - 9 C 10.14 -, juris Rn. 18). - VG Sigmaringen, 08.12.2022 - 4 K 3428/21
Verbandsklagerecht; Tierschutzorganisation; Transport nicht abgesetzter Kälber
Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der in der Norm zum Ausdruck kommende (Hervorhebung nur hier) objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1470/20 -, juris Rn. 58, …und vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 -, BVerfGE 133, 168, juris Rn. 66;… ferner BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 21, …und vom 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Mai 2022 - 9 S 994/21 -, juris Rn. 54). - VG Kassel, 18.02.2022 - 3 K 1259/21
Kommunalwahl Mindestalter Hessen
Dabei kommt ihm - entgegen der Auffassung des Klägers (Bl. 25 f. d. A.) - ein Entscheidungs- und Einschätzungsspielraum bei der Ausgestaltung des Landeswahlrechts zu (…BVerwG, Urt. v. 13.06.2018 - 10 C 8/17 -, BVerwGE 162, 244-253, Rn. 12 ff., juris, m. w. N.;… BVerfG, Urt. v. 31.10.1990 - 2 BvF 2/89 -, BVerfGE 83, 37-59, Rn. 73, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20 -, Rn. 34, juris;… VG Karlsruhe, Urt. v. 11.05.2016 - 4 K 2062/14 -, Rn. 36, juris, m. w. N.). - VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 1454/19
EEG-Umlagenbegrenzung: Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) ist rechtmäßig
Das Willkürverbot ist nur verletzt, wenn eine Regelung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Regelung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1470/20 -, juris Rn 51;… Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, juris Rn. 13; grundlegend BVerfG…, Beschluss vom 1. Juli 1954 - 1 BvR 361/52 -, juris Rn. 23;… P. Kirchhof , in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: Januar 2022, Art. 3 Rn. 264 ff.). - VG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 5 K 3116/19
Verfassungsmäßigkeit der Brancheneinteilung im EEG 2014: Unterschiedliche …
Das Willkürverbot ist verletzt, wenn eine Regelung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht und daher nicht mehr zulässig ist (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20 -, juris Rn 51;… grundlegend BVerfG, Beschl. v. 01.07.1954 - 1 BvR 361/52 -, juris Rn. 23). - VG München, 08.02.2022 - M 7 E 21.5691
Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht, …
Die Bevollmächtigten der Antragstellerin vertieften ihren Vortrag unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 15.12.2020 - 2 BvC 46/19 und B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 1470/20) weiter mit Schriftsatz vom 19. Januar 2022 und führten ergänzend im Wesentlichen aus, die Partei, die nun die klagende Fraktion im Kreistag stelle, habe ihre Kandidatenaufstellung ersichtlich nicht an Paritätsmaßstäben ausgerichtet. - VG Frankfurt/Main, 03.11.2022 - 5 K 75/19
Wesentlicher Inhalt der nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchstab. c EEG 2014 vorzulegenden …
Das Willkürverbot ist nur verletzt, wenn eine Regelung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Regelung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 1470/20 -, juris Rn 51;… Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, juris Rn. 13; grundlegend BVerfG…, Beschluss vom 1. Juli 1954 - 1 BvR 361/52 -, juris Rn. 23;… P. Kirchhof, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: Januar 2022, Art. 3 Rn. 264 ff.).