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   BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12   

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BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12 (https://dejure.org/2013,36644)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2013 - 3 C 25.12 (https://dejure.org/2013,36644)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 (https://dejure.org/2013,36644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 1; VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Anhang III; VO (EG) Nr. 796/2004 Art. 23 Abs. 1 und 2; VO (EG) Nr. 1698/2005 Art. 36 ... Abs. 1 Buchst. a) Nr. i, ii und iv, Art. 51 Abs. 1 Unterabs. 1; VO (EG) Nr. 1975/2006 Art. 1 und 2; RL 98/58/EG Art. 4 und Anhang; RL 91/629/EWG Art. 3, 4 und Anhang; TierSchG § 2 Nr. 2; TierSchNutztV § 3 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, § 11 Nr. 3
    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie; Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich; MEKA; Ausgleichszulage Landwirtschaft; Kofinanzierung; kofinanziert; Entwicklung der ländlichen Räume; Beihilfeantrag; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 1
    Abbruch; Agrarbeihilfe; Allgemeininteresse; Anforderung; Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich; Ausgleichszulage Landwirtschaft; Auslegung; Aussageverweigerungsrecht; Beihilfeantrag; Bestimmtheit; Betriebsprämie; Cross-Check; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 EGV 73/2009, Art 5 EGV 73/2009, Anh II EGV 73/2009, Art 1 EGV 2988/95, Art 3 Abs 1 EGV 1782/2003
    Ablehnung von Anträgen auf EU-Agrarbeihilfen; Verweisung auf nationales Recht hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung; Unmöglichmachung der Vor-Ort-Kontrolle

  • Wolters Kluwer

    Verweisung des Unionsgesetzgebers zur Bestimmung der Grundanforderungen an die Betriebsführung auf Vorschriften des nationalen Rechts; Unmöglichkeit der Vor-Ort- Kontrolle des Betriebsinhabers zur Überprüfung der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen bei ...

  • rewis.io

    Ablehnung von Anträgen auf EU-Agrarbeihilfen; Verweisung auf nationales Recht hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung; Unmöglichmachung der Vor-Ort-Kontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung des Unionsgesetzgebers zur Bestimmung der Grundanforderungen an die Betriebsführung auf Vorschriften des nationalen Rechts; Unmöglichkeit der Vor-Ort- Kontrolle des Betriebsinhabers zur Überprüfung der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 228
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 11.02.1960 - V 98/58 U

    Material zur Herstellung von Stahlwaren - Mittelbar entgeltliche Überlassung von

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Auch habe die Verunreinigung des Standplatzes eines Jungrinds eine Cross-Compliance-relevante Verpflichtung des Klägers zur Säuberung betroffen, die sich nach dem Ziel der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere aus den Vorgaben der Nummern 7, 8 und 13 ihres Anhangs ergebe und die in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 TierSchNutztV umgesetzt worden sei.

    Auch trifft es zu, dass die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl Nr. L 221 S. 23 in der im Antragsjahr 2007 maßgeblichen Fassung der Verordnung 806/2003, ABl Nr. L 122 S. 1) darauf gerichtet ist, das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten (Art. 3 Richtlinie 98/58/EG).

    Als Grundanforderung an die Betriebsführung verweist Art. 4 Anhang III VO (EG) Nr. 1782/2003 jedoch lediglich auf die im Anhang zu Art. 4 RL 98/58/EG konkretisierten Anforderungen, die eine ausdrückliche Regelung zum Ausmisten des Stalls nicht enthalten (anders Art. 4 i.V.m. Nr. 9, Nr. 10 des Anhangs der Richtlinie 91/629/EWG des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern ; anders auch § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 TierSchNutztV).

    Nr. 8 des Anhangs zu Art. 4 RL 98/58/EG betrifft die Baumaterialien der Unterkünfte, die sich gründlich reinigen und desinfizieren lassen müssen.

    Eine gegenüber Art. 3 RL 98/58/EG konkretisierte Verpflichtung zum Ausmisten des Stalls ist daraus jedoch nicht ersichtlich.

    Gleiches gilt für die Verpflichtung, Anlagen und Geräte funktionstüchtig zu erhalten (Nr. 13 des Anhangs zu Art. 4 RL 98/58/EG).

    Schließlich ist auch fraglich, ob eine Cross-Compliance-relevante Verpflichtung jedenfalls bei einem wie hier festgestellten Ausmaß der Verunreinigung daraus abzuleiten ist, dass Einschränkungen der Bewegungsfreiheit nicht zu unnötigen Leiden oder Schäden der Tiere führen dürfen und Tieren, die wie das Jungrind ständig angebunden oder angekettet sind, ein Platz zur Verfügung stehen muss, der ihren Bedürfnissen angemessen ist (Nr. 7 des Anhangs zu Art. 4 RL 98/58/EG).

    Er verweist dabei zunächst auf die Verpflichtung, Unterkünfte sowie die Vorrichtungen, mit denen die Tiere angebunden werden, so zu konstruieren und zu warten, dass die Tiere keine Verletzungen durch scharfe Kanten oder Unebenheiten erleiden (Nr. 9 des Anhangs zu Art. 4 RL 98/58/EG).

    Weiter bezieht sich der Verwaltungsgerichtshof auf die Verpflichtung, bei Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung das Tier unverzüglich ordnungsgemäß zu versorgen und erforderlichenfalls einen Tierarzt hinzuzuziehen (Nr. 4 des Anhangs zu Art. 4 RL 98/58/EG).

    Darüber hinaus ist die nach dem Erscheinungsbild wohl von einer Kette stammende vernarbte Verletzung aber auch ein starkes Indiz für einen Verstoß gegen die Verpflichtung, die Bewegungsfreiheit eines Tieres nicht so einzuschränken, dass ihm unnötige Leiden oder Schäden zugefügt werden (Nr. 7 Abs. 1 des Anhangs zu Art. 4 RL 98/58/EG).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-536/09

    Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Entscheidende Bedeutung ist vielmehr dem Kontext und dem Zweck der Regelung beizumessen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Oktober 1977 - Rs. C-30/77, Bouchereau - Slg. 1977, I-1999 Rn 13, 14 und vom 16. Juni 2011 - Rs. C-536/09, Omejc - Slg. 2011, I-5367 Rn. 21, 24 m.w.N.).

    d) Die durch Art. 23 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004 angeordnete Ablehnung von Beihilfeanträgen in den Fällen, in denen eine Vor-Ort-Kontrolle aufgrund des schuldhaften Verhaltens des Betriebsinhabers nicht vollständig durchgeführt werden konnte (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-536/09, Omejc - Slg. 2011, I-5367 Rn. 28, 30), ist nicht unverhältnismäßig.

    Vielmehr rechtfertigen Ziel und Bedeutung der Vor-Ort-Kontrollen die Ablehnung der Beihilfeanträge (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 a.a.O. Rn. 26 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union macht der Betriebsinhaber die Durchführung der Kontrolle bereits dann unmöglich, wenn sie infolge seines schuldhaften Verhaltens nicht vollständig durchgeführt werden kann (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-536/09, Omejc - Slg. 2011, I-5367, Rn. 28).

    Die vollständige Durchführung der Kontrolle ist daran gescheitert, dass der Kläger schuldhaft nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die von ihm vernünftiger Weise für deren Erfolg verlangt werden konnten (vgl. dazu, EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-536/09, Omejc - Slg. 2011, I-5367, Rn. 28).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-37/06

    Viamex Agrar Handel - Verordnung (EG) Nr. 615/98 - Richtlinie 91/628/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Mit ihr kommt der Gemeinschaftsgesetzgeber seiner Verpflichtung nach, im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik einem hierauf bezogenen Erfordernis des Allgemeininteresses, dem Schutz des Lebens von Tieren, Rechnung zu tragen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Januar 2008 - Rs. C-37/06 und C-58/06, Viamex Agrar Handel und ZVK - Slg. 2008, I-69 Rn. 22 f. zur Koppelung von Ausfuhrerstattungen an die Einhaltung von in Richtlinien enthaltenen tierschutzrechtlichen Bestimmungen zum Transport von Tieren).

    Mit Blick auf die in Anhang III der VO (EG) Nr. 1782/2003 genannten Richtlinienbestimmungen, die zur Bestimmung des als Grundanforderung an die Betriebsführung geltenden (Cross-Compliance-relevanten) nationalen Rechts bedeutsam bleiben, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass auch die Möglichkeit der Verweisung auf Richtlinien in der Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich anerkannt ist (EuGH, Urteil vom 17. Januar 2008 a.a.O. Rn. 27 ff.).

    cc) Wird über Richtlinienbestimmungen auf nationales Recht verwiesen, ist allerdings der unionsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Januar 2008 a.a.O. Rn. 28).

    Die Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen kann nur verneint werden, wenn er die Grenzen seines Ermessens offensichtlich überschritten hat (EuGH, Urteile vom 17. Januar 2008 a.a.O. Rn. 34 f., und vom 21. Juli 2011 - Rs. C-150/10, Beneo-Orafti - Slg. 2011, I-6843 Rn. 75 f. m.w.N.).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-428/07

    Horvath - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Der Gerichtshof hat die Gültigkeit einer solchen, national geregelten Mindestanforderung bestätigt und dabei die Verweisung nicht in Frage gestellt (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - Rs. C-428/07, Horvath - Slg. 2009, I-6355).

    Soweit die einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Richtlinienbestimmungen unterschiedliche Regelungen treffen, ist dies Ausfluss ihrer souveränen Entscheidung und nicht am Maßstab des Gleichheitsgrundsatzes zu messen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 a.a.O. Rn. 55 ff.).

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Dabei sind die jeweiligen Umstände der Verpflichtung sowie Art und Grad des Zwangs zu würdigen (EGMR, Urteile vom 11. Juli 2006 - Nr. 54810/00, Jalloh/Deutschland - NJW 2006, 3117 Rn. 100 ff. und vom 29. Juni 2007 - Nr. 15809/02 und 25624/02, O"Halloran und Francis/Vereinigtes Königreich - NJW 2008, 3549 Rn. 55 ff.).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Hieran vermag auch der Einwand des Klägers nichts zu ändern, angesichts seiner Selbstbelastungsfreiheit dürfe an die Weigerung, eine Frage zu beantworten, nicht der Verlust aller Beihilfeansprüche geknüpft werden; denn das auch vom Gerichtshof der Europäischen Union anerkannte Recht zur Aussageverweigerung (z.B. EuGH, Urteile vom 18. Oktober 1989 - Rs. C-374/87, Orkem - Slg. 1989, I-3343 Rn. 28-35 und vom 15. Oktober 2002 - Rs. C-238/99, Limburgse Vinyl Maatschappij - Slg. 2002, I-8375 Rn. 273 ff.) greift nur dort, wo missbräuchlich Zwang ausgeübt wird, Informationen gegen sich selbst zu geben.
  • EGMR, 29.06.2007 - 15809/02

    Recht auf ein faires Verfahren und Selbstbelastungsfreiheit (Kriterien für eine

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Dabei sind die jeweiligen Umstände der Verpflichtung sowie Art und Grad des Zwangs zu würdigen (EGMR, Urteile vom 11. Juli 2006 - Nr. 54810/00, Jalloh/Deutschland - NJW 2006, 3117 Rn. 100 ff. und vom 29. Juni 2007 - Nr. 15809/02 und 25624/02, O"Halloran und Francis/Vereinigtes Königreich - NJW 2008, 3549 Rn. 55 ff.).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Hieran vermag auch der Einwand des Klägers nichts zu ändern, angesichts seiner Selbstbelastungsfreiheit dürfe an die Weigerung, eine Frage zu beantworten, nicht der Verlust aller Beihilfeansprüche geknüpft werden; denn das auch vom Gerichtshof der Europäischen Union anerkannte Recht zur Aussageverweigerung (z.B. EuGH, Urteile vom 18. Oktober 1989 - Rs. C-374/87, Orkem - Slg. 1989, I-3343 Rn. 28-35 und vom 15. Oktober 2002 - Rs. C-238/99, Limburgse Vinyl Maatschappij - Slg. 2002, I-8375 Rn. 273 ff.) greift nur dort, wo missbräuchlich Zwang ausgeübt wird, Informationen gegen sich selbst zu geben.
  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Die Rechtsbetroffenen müssen jedenfalls bei sorgfältiger Prüfung in der Lage sein, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (EuGH, Urteile vom 10. März 2009 - Rs. C-345/06, Heinrich - Slg. 2009, I-1659 Rn. 44 f., vom 21. Juni 2007 - Rs. C-158/06, Stichting ROM-projecten - Slg. 2007, I-5114 Rn. 25 f. und vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95, National Farmers Union u.a. - Slg. 1997, I-04559 Rn. 57 f.).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
    Die Rechtsbetroffenen müssen jedenfalls bei sorgfältiger Prüfung in der Lage sein, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (EuGH, Urteile vom 10. März 2009 - Rs. C-345/06, Heinrich - Slg. 2009, I-1659 Rn. 44 f., vom 21. Juni 2007 - Rs. C-158/06, Stichting ROM-projecten - Slg. 2007, I-5114 Rn. 25 f. und vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95, National Farmers Union u.a. - Slg. 1997, I-04559 Rn. 57 f.).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-150/10

    Beneo-Orafti - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Natur und

  • EuGH, 21.06.2007 - C-158/06

    ROM-projecten - Strukturfonds - Rückzahlung einer Gemeinschaftsbeihilfe wegen

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • EuGH, 09.02.2006 - C-226/04

    ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE

  • EuGH, 04.10.2012 - C-249/11

    Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr.

  • EuGH, 05.03.1980 - 265/78

    Ferwerda

  • OVG Sachsen, 18.10.2021 - 6 A 104/17

    Agrarförderung; Cross Compliance; Cross Check; Vor-Ort-Kontrolle; unmöglich

    Dabei ist anerkannt, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Union Kontrollen, verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen rechtfertigt, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des Art. 23 Abs. 2 Verordnung [EG] Nr. 796/2004: BVerwG, Urt. v. 19. September 2013 - 3 C 25.12 -, juris Rn. 30).33 Der Ausdruck "die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht", ist inhaltsgleich bereits in der Vorgängervorschrift des Art. 23 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 enthalten.

    Eine Vor-Ort-Kontrolle gilt auch dann als unmöglich gemacht, wenn sie unvollständig geblieben ist und damit ihr Zweck nicht erreicht wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2013 a. a. O. Rn. 35 f.; VG Minden, Urt. v. 18. März 2015 - 11 K 2045/14 -, juris Rn.17).

    Im vorliegenden Fall war die Vor-Ort-Kontrolle zudem mit Einwerfen des Kontrollberichts, in dem auf die Verweigerung der Kontrolle hingewiesen wurde, beim Kläger (vgl. Art. 32 VO [EG] 122/2009) und nachdem die Kontrolleure das Hofgelände verlassen hatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2013 - 3 C 25.12 -, juris Rn. 41), beendet.

    Denn hätte der Kläger vor Ort die Fragen beantwortet, so hätte die sich danach ergebende Sachlage vor Ort unmittelbar weiter abgeklärt und zeitgleich überprüft werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2013 a. a. O.).

    Eine Verpflichtung des Landratsamts, den Kläger zur Vorlage aufzufordern, sieht weder die Verordnung vor noch besteht eine solche Verpflichtung aus anderen Gründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2013 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 13. August 2007 - 19 ZB 07.849 -, juris Rn. 20).

    Ziel und Bedeutung der Vor-Ort- Kontrollen rechtfertigen aber die Ablehnung der Beihilfeanträge (EuGH, Urt. v. 16. Juni [Omejc] a. a. O. Rn. 26 f.; BVerwG, Urt. v. 19. September 2013 - 3 C 25/12 -, juris Rn. 31; jeweils zur Verordnung Nr. 796/2004).

    Selbst wenn die Rechtsfolge damit weit über eine wegen der Verletzung von Grundanforderungen zu verhängende Kürzung hinausgehen kann, lässt sich hierin unter Berücksichtigung der Funktion und Bedeutung von Vor-Ort- Kontrollen keine unverhältnismäßige Sanktion erkennen, zumal es hier um die Gewährung von Leistungen geht, deren Bedingungen bei der Antragstellung bekannt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2013 a. a. O. Rn. 32).

  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677

    Landwirtschaftliche Subventionen, Mehrfachantrag für das Förderjahr 2018,

    Diese Kontrollen haben den Zweck, zuverlässig zu überprüfen, ob in den konkreten per Stichprobe ausgewählten Betrieben die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die anderweitigen Verpflichtungen (u.a. Cross-Compliance) tatsächlich eingehalten werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 34).

    Danach ist der Ausdruck "die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht" ein autonomer Begriff des Unionsrechts, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich dahin auszulegen ist, dass davon neben vorsätzlichem Handeln jedes Tun oder Unterlassen erfasst ist, das auf Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers oder seines Vertreters zurückgeführt werden kann und zur Folge hatte, dass die Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte, wenn dieser Betriebsinhaber oder sein Vertreter nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass diese Kontrolle vollständig durchgeführt wird (EuGH, U.v. 16.6.2011 - C-536/09 - juris Rn. 30; vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 34; NdsOVG, B.v. 19.1.2016 - 10 LB 52/14 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 15.7.2020 - 12 A 4107/18 - juris).

    Begehrt jemand eine staatliche Leistung, ist er zur Mitwirkung verpflichtet, andernfalls bleibt ihm die Leistung versagt (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 21 A 1461/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2013- 3 C 25.12 -, juris, Rn. 30.

    vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011- C-536/09 -, juris, Rn. 28.; BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 -, juris, Rn. 34.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2013- 3 C 25.12 -, juris, Rn. 31.

  • VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 14 K 19.02291

    Vorliegen einer Vor-Ort-Kontrolle, Verhinderung einer Vor-Ort-Kontrolle bei

    Wenn eine Verhinderung im Sinne des Art. 59 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1306/2013 bereits vorliegt, wenn die Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte bzw. es bereits ausreicht, wenn die Kontrolleure vor Abschluss der Vor-Ort-Kontrolle zum Abbruch der Vor-Ort-Kontrolle gezwungen werden (BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 - juris Rn. 34), muss erst recht eine Verhinderung vorliegen, wenn die Vor-Ort-Kontrolle, wie im streitgegenständlichen Fall, gar nicht erst begonnen werden konnte, weil sich der Kläger schuldhaft weigerte, den Kontrolleuren die kontrollrelevanten Unterlagen zu übergeben (ähnlich der Fall bei VG Augsburg, U.v. 31.7.2020 - Au 8 K 19.2083 - juris Rn. 40).

    Verweigert der Betriebsinhaber die gebotene Mitwirkung und kann daher die geplante Kontrolle von vornherein nicht durchgeführt werden, werden die Beihilfeanträge nach Art. 59 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1306/2013 abgelehnt, weil sich nicht in der unionsrechtlich vorgegebenen Weise feststellen lässt, ob oder inwieweit die anderweitigen Verpflichtungen eingehalten wurden (BVerwG, U.v. 19.09.2013 - 3 C 25/12 - juris Rn.30 f.).

    So rechtfertigen Ziel und Bedeutung der Vor-Ort-Kontrollen die Ablehnung der Beihilfeanträge (BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 - juris Rn. 30 f.).

    Ziel und Bedeutung der Vor-Ort-Kontrolle rechtfertigen auch eine pauschale und schwerwiegende Rechtsfolge, wie die Ablehnung des Beihilfeantrags (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland;

    Diese Regelungssystematik ist für die Umsetzung von CC-Pflichten, die sich aus Richtlinien ergeben, in der Rechtsprechung gebilligt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2013 - 3 C 25/12 -) und nunmehr im Unionsrecht ausdrücklich geregelt (vgl. Art. 93 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).

    Schließlich handelt es sich bei der Kürzung von Direktzahlungen wegen eines CC-Verstoßes nach Art. 23 Verordnung (EG) Nr. 73/2009 i. V. m. Art. 2 Nr. 10 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009, der insoweit den Begriff der "Unregelmäßigkeit" gegenüber der allgemeinen Definition in Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 sektorspezifisch erweitert, um eine Sanktion i. S. d. Art. 5 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 -, juris, Rn. 18), wie nunmehr in Art. 91 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 klargestellt ist (vgl. Dänicke, AuR 2015, 335, 340).

    Erforderlich ist aber jedenfalls eine nationale Norm, aus der sich die CC-relevante Verpflichtung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 -, juris, Rn. 25 f.); der Umfang und die Dauer der Verpflichtung müssen normativ vorgegeben sein, dürfen hingegen nicht im Ermessen der Verwaltung liegen.

  • VG Aachen, 06.11.2023 - 7 K 196/23
    vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-536/09 -, juris Rn. 30; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 -, juris Rn. 34; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 12 A 4107/18 -, juris; Nds.OVG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 10 LB 52/14 -, juris Rn. 25; VG Lüneburg, Urteil vom 20. September 2023 - 1 A 63/21 -, juris Rn. 32.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 - beck-online Rn. 31 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-536/09 - beck-online Rn. 26 f.

  • VG Düsseldorf, 05.09.2018 - 20 K 13260/17
    vgl. zu Art. 26 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1122/2009 (Vorgängerregelung zu Art. 59 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1306/2013) BVerwG, Beschluss vom 30. November 2016 - 3 B 23/16 -, juris Rn. 6; OVG Koblenz, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 10224/16 -, juris Rn. 19; vgl. zu Art. 23 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004 (Vorgängerregelung zu Art. 26 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1122/2009) EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-536/09 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25/12 -, juris Rn. 44.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25/12 -, juris Rn. 34.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25/12 -, juris Rn. 41.

  • VG Aachen, 12.04.2024 - 7 K 1230/23

    LandwR

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 -, juris Rn. 14 f.; Nds.OVG, Urteil vom 31. März 2016 - 10 LB 68/14 -, juris Rn. 76;.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 3/16

    Anderweitige Verpflichtung; Baumreihe; Baumschutz; Betriebsprämie;

    Diese Regelungssystematik ist für die Umsetzung von CC-Pflichten, die sich aus Richtlinien ergeben, in der Rechtsprechung gebilligt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2013 - 3 C 25/12 -) und nunmehr im Unionsrecht ausdrücklich geregelt (vgl. Art. 93 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).

    a) In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 -, a.a.O. Leitsätze 2 und 3), dass für einen CC-relevanten Verstoß gegen eine im Anhang II zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthaltene Richtlinie nicht der Verstoß unmittelbar gegen die in der Richtlinie enthaltene Verpflichtung entscheidend ist.

  • VG Minden, 30.04.2014 - 11 K 222/13

    Rechtmäßigkeit einer Kürzung der Betriebsprämie wegen Verstößen gegen

    Dies habe bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 - dargetan.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in der Entscheidung vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 - offen gelassen, ob eine Verunreinigung einen CC-Verstoß darstelle.

    Der Frage, ob darüber hinaus bereits die Verschmutzung als solche einen relevanten Verstoß gegen Cross Compliance-Vorschriften darstellt, offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 -, juris Rn. 36, braucht das Gericht mit Blick darauf, dass aus den vorgenannten Gründen ein Verstoß gegen Ziffer 8 des Anhangs der Richtlinie 98/58/EG vorliegt, nicht weiter nachgehen.

  • VG Aachen, 25.08.2015 - 7 K 248/15

    Landwirt; Betriebsprämie; CC-Kürzung; Bestandsregister; HIT-Datenbank; Tierschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - 12 A 271/15

    Bewilligung einer Betriebsprämie; Teilrücknahme und -rückforderung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - 12 A 4107/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2014 - 16 A 2822/12

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung zur Überprüfung der

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13

    Auflagenverstoß; Bewilligungsvoraussetzungen; ELER; Ermessen; Falschangabe;

  • VG Minden, 18.03.2015 - 11 K 2045/14

    Auszahlung von Betriebsprämien im Rahmen der Kontrolle einer Hunde- und

  • VG Augsburg, 31.07.2020 - Au 8 K 19.2083

    Cross-Compliance-Kürzungen von landwirtschaftlichen Förderleistungen

  • VG Lüneburg, 20.09.2023 - 1 A 63/21

    Zur Verhinderung einer Vor-Ort-Kontrolle i.S.d. Art. 59 Abs. 7 der Verordnung

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 68/14

    Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; CC; CC-Verstoß; Fahrlässigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 31/13

    Auflagenverstoß; ELER; Ermessen; Falschangabe; absichtliche Falschangabe;

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 82/14

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 10 LA 86/12

    Verhinderung einer Vor Ort Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung anderweitiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 12 A 2225/18
  • VG Düsseldorf, 19.01.2023 - 28 K 2721/21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 3 N 11.17

    Vor-Ort-Kontrollen nach Art. 4 VO (EG) 1082/2003 (juris: EGV 1982/2003);

  • VG Münster, 29.04.2015 - 9 K 228/14

    Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Betriebsprämie im Bereich der Kälbermast

  • VG Augsburg, 26.11.2019 - Au 3 K 17.604

    Cross Compliance Vollkontrolle (CC-Kontrolle) wegen beantragter Förderung für

  • VG Gera, 17.12.2018 - 5 K 532/17

    Kriterien bei Unerweislichkeit von Tatsachen; Beweislast für die Notwendigkeit

  • VG Potsdam, 10.07.2018 - 3 K 2166/14

    Aktivierung von Zahlungsansprüchen

  • VG Wiesbaden, 04.11.2015 - 2 K 1305/13

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

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