Rechtsprechung
BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - VI 653/58
- LG Traunstein, 14.01.1976 - 4 T 549/75
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1692
- DB 1976, 1052
- BayObLGZ 1976, 67
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62
Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Einen - hier nicht aufgetretenen - Streit hierüber hätte allerdings das Prozeßgericht und nicht das Nachlaßgericht zu entscheiden (BGHZ 41, 23 [BGH 22.01.1964 - V ZR 37/62] /28; Beschluß des Senats vom 10.5.1968 BReg. 1 b Z 95/67).Abgesehen von den im Gesetz vorgesehenen Fällen ( §§ 2210, 2225 bis 2227 BGB ) endet das Amt des Testamentsvollstreckers von selbst mit der Erfüllung aller Aufgaben, zu denen ihn der Erblasser berufen hat, ohne daß es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlaßgericht bedarf (BGHZ 41, 23 [BGH 22.01.1964 - V ZR 37/62] /25 mit weit.Nachw.).
Da aber das Amt des Testamentsvollstreckers erst mit der Ausführung aller Aufgaben, zu denen ihn der Erblasser berufen hat (von selbst), endet (BGHZ 41, 23 [BGH 22.01.1964 - V ZR 37/62] /25), besteht die Testamentsvollstreckung jedenfalls mit der Aufgabe, die Rechte der Nacherben und der Vermächtnisnehmer wahrzunehmen, noch immer fort.
- BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Die Bestimmungen der §§ 2207 mit 2209 BGB bringen neben anderen Vorschriften zum Ausdruck, daß innerhalb der gesetzlichen Schranken der Wille des Erblassers die oberste Norm für die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sowie für die Beendigung seines Amts (BGH NJW 1962, 912/913) ist (…Staudinger Rdnr. 1 zu § 2208 mit weit.Nachw.).Bestehen hiernach gegen die vom Erblasser in Nr. IV 12 des Testaments eröffnete Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Dauervollstreckung keine rechtlichen Bedenken, so ist dem Landgericht darin beizutreten, daß die nur teilweise Aufhebung (hinsichtlich der Vorerben) als ein minus gegenüber der Möglichkeit der vollen Aufhebung (auch hinsichtlich der Nacherben) zulässig war (vgl. auch BGH NJW 1962, 912/913: Aufrechterhaltung der Testamentsvollstreckung als Teilvollstreckung nach § 139 BGB ).
- BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Dabei müssen die Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154).Die Ermittlungen sind dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153 f.).
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Die Ermittlungen sind dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153 f.). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Denn der Wortlaut der einschlägigen Testamentsbestimmungen ist keineswegs völlig klar und eindeutig (nur in diesem Fall wäre eine Auslegung ausgeschlossen: BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1965, 53/56); vielmehr kann bei der Vielzahl der im Testament getroffenen Verfügungen und der Verschiedenheit der in der Urkunde gebrauchten Wortwendungen insbesonders der für die Entscheidung sehr wesentliche Unterschied zwischen bindender Anordnung und unverbindlichem Wunsch, den das Landgericht ausführlich darlegt (C III 1 a), nicht ohne Auslegung gefunden werden. - BGH, 14.07.1955 - IV ZB 37/55
Verfahren bei Hausratsverteilung
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidung ist der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts entzogen (BGHZ 18, 143/148; BayObLGZ 1965, 348/352 f. und 355/356; 1969, 200/204 und 227/231 mit weit.Nachw.;… Keidel-Winkler Rdnr. 27, Jansen Rdnr. 23, je zu § 27 FGG ). - BGH, 10.06.1959 - V ZR 25/58
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Gehören zum Nachlaß Geschäftsanteile einer GmbH, so erfolgt die Verwaltung dieser Anteile durch den Testamentsvollstrecker in der Weise, daß er vollständig an die Stelle des Erben tritt; dabei umfaßt die Verwaltung alle Rechtshandlungen, die die Gesellschaftereigenschaft des Erben mit sich bringt, einschließlich der Ausübung des Stimmrechts (…Staudinger Rdnr. 70, BGB RGRK Rdnr. 9, Erman Rdnr. 16 - für den Fall einer entsprechenden Anordnung im Testament wie hier -, je zu § 2205 BGB und je mit weit. Nachw.;… Scholz GmbH-Gesetz 4. Aufl. § 47 Rdnr. 13;… Haegele Rdnr. 228 mit weit.Nachw.) und demgemäß auch die Mitwirkung bei Satzungsänderungen (…Soergel-Siebert BGB 10. Aufl. Rdnr. 38 zu § 2205 BGB ; vgl. BGH NJW 1959, 1820). - BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66
Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen …
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Bei der von den Testamentsvollstreckern getroffenen Maßnahme kann zudem nicht außer Betracht bleiben, daß sich die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung im Sinn des § 2216 Abs. 1 BGB zwar nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, die Verwaltung aber weitgehend in das Ermessen des Testamentsvollstreckers gestellt ist, der in eigener Verantwortung darüber zu entscheiden hat, ob eine Maßnahme wirtschaftlich geboten und für den verwalteten Nachlaß vorteilhaft ist (BGH WM 1967, 25/27; BGHZ 25, 275/283;… Staudinger Rdnr. 4, Soergel-Siebert Rdnr. 3, Palandt Anm. 1, je zu § 2216 BGB ; Haegele Rdnrn. 101, 102; vgl. auch Heck AcP 141, 335/349). - BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67
GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Dabei hat das Landgericht mit Recht besonderes Gewicht darauf gelegt, daß der Erblasser in die Testamentsvollstrecker seiner Wahl großes Vertrauen setzte und ihnen gegenüber den Vor- und Nacherben alle nach dem Gesetz überhaupt nur möglichen Rechte, also weitestgehende Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit einräumen wollte (vgl. BGH NJW 1969, 841/844 rechte Spalte). - RG, 28.10.1937 - IV 127/37
1. Liegt ein Irrtum im Sinne des § 119 BGB. vor, wenn eine Partei das Bestehen …
Auszug aus BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Kann aber der Erbe andererseits mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren, daß sich dieser verpflichtet, zu einem bestimmten Termin auch schon vor dem im Testament vorgesehenen Zeitpunkt sein Amt niederzulegen (RGZ 156, 70/75), so darf erst recht dem Erblasser der hier gewählte Weg nicht versagt sein, über die vorzeitige Beendigung ihres Amts die Testamentsvollstrecker unter den angeordneten Voraussetzungen selbst entscheiden zu lassen.
- BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Das Nachlaßgericht hat sich jedoch mit einem solchen Streit dann als Vorfrage zu befassen, wenn die Fortdauer des Amts Voraussetzung ist für eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu treffende Entscheidung wie die Entlassung des Testamentsvollstreckers (BayObLGZ 1953, 357/362; 1956, 186/190; 1965, 377/389; 1976, 67/71;… OLG Köln aaO;… MünchKomm/Brandner RdNr. 13, BGB-RGRK/Kregel 12. Aufl. RdNr. 3, Staudinger/Reimann RdNr. 32, Soergel/Damrau RdNr. 18, je zu § 2227;… Palandt/Edenhofer aaO), denn für eine Entlassung aus dem bereits beendeten Amt ist kein Raum mehr (BayObLGZ 1953, 357/362 und 1976, 67/71;… OLG Hamm aaO).Daher muß die Rechtsnatur der hier angeordneten Testamentsvollstreckung (vgl. zu den verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung BayObLGZ 1956, 186/189; 1976, 67/71; 1986, 34/38) durch Auslegung des Testaments ermittelt werden (vgl. Soergel/Damrau § 2209 RdNr. 2), wobei für die Feststellung des Erblasserwillens die allgemeinen Auslegungsregeln gelten (Staudinger/Reimann RdNr. 7, MünchKomm/Brandner RdNr. 7, je zu § 2209).
Das Beschwerdegericht geht von einer zu engen Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs (BayObLGZ 1976, 67/74) "wichtiger Grund" im Sinn von § 2227 Abs. 1 BGB aus.
Darin liegt eine Gesetzesverletzung, über die das Rechtsbeschwerdegericht zu befinden hat (BayObLGZ 1969, 65/68 f. und 1976, 67/74;… Keidel/Kuntze RdNr. 30, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 25, je zu § 27).
Indes ist eine grobe Pflichtverletzung (ebenso wie die Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung) nur ein im Gesetz ( § 2227 Abs. 1 BGB ) genannter Beispielsfall eines wichtigen Grundes (vgl. BayObLGZ 1976, 67/73; Palandt/Edenhofer § 2227 Anm. 2).
Liegt ein wichtiger Grund für die Entlassung vor, so hat das Nachlaßgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe dafür sprechen, den bestellten Testamentsvollstrecker in seinem Amt zu belassen (BayObLGZ 1957, 317/321; 1976, 67/74; BayObLG FamRZ 1987, 101/104).
- BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …
Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (vgl. zu allem BayObLGZ 1976, 67/73 f. und 1985, 298/302 f. sowie BayObLG FamRZ 1989, 668/669 und 1991, 490 f.).a) Sie setzt eine erhebliche und schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten - voraus (BayObLG FamRZ 1991, 615/616) und kann in jedem Verhalten bestehen, das die Belange der Beteiligten erheblich gefährdet (BayObLGZ 1976, 67/73).
Verstöße gegen solche Anordnungen oder die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung können eine grobe Pflichtverletzung begründen (vgl. OLG Zweibrücken aaO und BayObLGZ 1976, 67/73).
Denn auch insoweit ist der Inhalt der letztwilligen Verfügung durch Auslegung zu ermitteln (BayObLGZ 1976, 67/74 f.).
Ihm sind jedoch bei der Auslegung Rechtsfehler unterlaufen, da es nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BayObLGZ 1976, 67/75).
Hierfür muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1976, 67/75 und ständige Rechtsprechung des Senats).
- BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80
Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige …
Dabei entscheidet das Gericht - und das in den durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an die Stelle des Nachlaßgerichts tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440 m.Nachw.; 1976, 67/72) - über die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Erbrechts nach freier Überzeugung (…Palandt BGB 39. Aufl. § 2359 Anm. 1).Für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist in erster Linie die allgemeine Auslegungsregel des § 133 BGB maßgebend; d.h. es ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 67/75).
Nur in diesem Rahmen unterliegt sie der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (…BGH LM a.a.O.; BayObLGZ 1976, 67/75 f.).
Wenngleich eine letztwillige Verfügung auch in die Wunschform gekleidet sein kann (BGH LM § 2084 BGB Nr. 13; BayObLGZ 1976, 67/77; Palandt § 2084 BGB Anm. 3 c), so konnte die Beschwerdekammer aus den sprachlich eindeutigen Anweisungen in den Nrn. 1 bis 3 des Testaments auf den fehlenden Rechtsbindungswillen in der Nr. 4 schließen.
- BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der …
Bei seiner Entscheidung über die Einziehung muß sich das Nachlaßgericht - im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440; 1976, 67/72) - in die Lage versetzen, als hätte es über die Erteilung des Erbscheins zu befinden; es hat ihn also einzuziehen, wenn es ihn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr erteilen dürfte, falls es jetzt über die Erteilung zu entscheiden hätte (…BGH a.a.O.; BayObLGZ 1977, 59/61 f.).Diese aber kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob die Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 12 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).
Es ist also der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 67/75).
Dazu muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGH LM § 133 [B] BGB Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75).
- BayObLG, 20.06.1990 - 1a BReg.Z 19/89
Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Eingeschränkte Nachprüfbarkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90
Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …
Infolgedessen muß das Nachlaßgericht - und das in den durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an die Stelle der 1. Instanz tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440 m.Nachw.; 1976, 67/72) - die Einziehung dann anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Tatsachen nicht mehr als festgestellt zu erachten sind.Die Ausführungen des Landgerichts, wonach die Erblasserin bei Abfassung der Niederschrift vom 4.1.1973 auch hinsichtlich der Verwaltungsanordnung letztwillig verfügen wollte, unterliegen demgemäß der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts nur daraufhin, ob es den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und dabei nicht gegen Auslegungsregeln und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder verfahrensrechtliche Vorschriften verletzt hat (BayObLGZ 1964, 94/100; 1976, 67/75 f.).
Bei der grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden und nach § 133 BGB vorzunehmenden Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 67/75).
- BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85
Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; …
Auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGH LM § 133 [B] BGB Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75;… Erman BGB 7. Aufl. § 2270 RdNr. 3). - BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des …
Wenn dieser im Schrifttum weithin gebilligten Auffassung von Baur entgegengehalten wird (DNotZ 1965, 484;… zustimmend Palandt/Edenhofer, BGB 47. Aufl. § 2227 Anm. 3; wie Senat BayObLGZ 1916 Nr. 1553; dahingestellt BayObLGZ 1976, 67, 70), das Recht, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen, folge nicht aus der Verwaltung des Nachlasses, sondern aus der Erbenstellung, dann ist das an sich richtig. - BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97
Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener …
Daher hat das Landgericht zu Recht geprüft, ob überwiegende Gründe für einen Verbleib des Testamentsvollstrecker im Amt sprechen (vgl. BayObLGZ 1976, 67, 73 f. und 1997, 1, 12; OLG Hamm OLGZ 1986, 1, 6).Diese Ermessensentscheidung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler, nicht auf ihre Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden (näher BayObLGZ 1976, 67, 74).
- BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98
Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer …
- BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98
Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt …
- BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82
Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft
- BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85
Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung; …
- BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89
Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die …
- BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
- BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen …
- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
- BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis
- BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 30/82
Zum Selbstkontrahierungsrecht des Testamentsvollstreckers
- OLG Hamm, 12.06.2013 - 10 U 4/12
Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines vermachten Geldbetrages
- BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85
Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge …
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
- BayObLG, 10.05.2004 - 1Z BR 110/03
Auslegung eines Testaments
- LG Mannheim, 10.11.1998 - 2 O 193/98
Befugnis des Testamentsvollstreckers zu Umwandlungsbeschlüssen
- BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Erbantritt, der an die Erfüllung des …
- BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen …
- BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament; …
- BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …
- BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85
Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet; …
- BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82
Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung; …
- BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
Testamentsauslegung
- BayObLG, 07.02.1984 - BReg. 1 Z 106/83
Zurückweisung eines Erbscheinsantrags ; Zuwendung eines schuldrechtlichen …
- OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament - …
- BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zuwendung an Familienstämme der …
- BayObLG, 12.02.1986 - BReg. 1 Z 78/85
Aufgabenbeschränkung für Testamentsvollstrecker
- OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
Nacherbeneinsetzung durch Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens …
- OLG Zweibrücken, 29.01.1997 - 3 W 219/96
Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers; …
- OLG Karlsruhe, 14.01.1999 - 4 W 89/98
Ergänzung eines eigenhändigen Testaments; Berliner Testament; Veräußerungsverbot …
- BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86
Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente
- BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94
Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die …
- BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 25.02.1993 - 1Z BR 67/92
Aufhebung eines Erbvertrags
- BayObLG, 18.03.1991 - BReg. 3 Z 69/90
Zulässigkeit der treuhänderischen Abtretung eines Gesellschaftsanteils; Wesen der …
- BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung …
- BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
- BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs …
- BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Testamentsauslegung im Falle der Bestimmung einer Person zum …
- BayObLG, 31.01.1990 - BReg. 1a Z 24/89
Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach Zustellung …
- BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
Anforderungen an den Nachweis fehlender Geschäftsfähigkeit (hier: bezüglich des …
- BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde
- OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98
Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von …
- BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1a Z 27/90
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Umfang der Aufklärungspflichten und …
- BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87
Errichtung eines notariellen Testaments; Entlassung eines Testamentsvollstreckers …
- BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Analoge Anwendung der Auslegungsregel des § 2077 Abs. 2 BGB (Bürgerliches …
- BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83
Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament …
- BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund; …
- OLG Zweibrücken, 23.02.1989 - 3 W 187/88
Anspruch auf Entlassung als Testamentsvollstreckerin; Nachweis der …
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Verteilung der Feststellungslast; Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen …
- BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
Verfahren über den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind und …
- BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Bestellung eines Pflegers für ein Kind; Ausschluss der Nutznießung durch …
- BayObLG, 06.06.1989 - BReg. 1a Z 34/88
Erbeinsetzungen nach Quoten entsprechend dem Wert des jeweils Zugewendeten zum …
- BayObLG, 14.01.1986 - BReg. 1 Z 92/85
Problematik der "Eigenhändigkeit" eines Testaments; Beweisanforderungen im …
- BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des …
- BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 102/83
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
- BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der …