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   EGMR, 20.09.2018 - 70693/11   

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https://dejure.org/2018,29014
EGMR, 20.09.2018 - 70693/11 (https://dejure.org/2018,29014)
EGMR, Entscheidung vom 20.09.2018 - 70693/11 (https://dejure.org/2018,29014)
EGMR, Entscheidung vom 20. September 2018 - 70693/11 (https://dejure.org/2018,29014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abtreibungen mit Holocaust verglichen und Ärzte belästigt: Abtreibungsgegner scheitert vorm EGMR

  • taz.de (Pressebericht, 20.09.2018)

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 26.11.2015 - 3690/10

    Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Die Regierung trug auch vor, dass sich der vorliegende Fall in tatsächlicher Hinsicht deutlich von der Rechtssache A../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 3690/10, 26. November 2015) unterscheide.

    Die Drittbeteiligte trug weiter vor, der vorliegende Fall müsse von A../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 3690/10, 26. November 2015) unterschieden werden, denn die vorliegend in Rede stehenden Äußerungen verglichen eindeutig Abtreibung mit dem Holocaust und sie könnten nicht so verstanden werden, dass sie lediglich ein Bewusstsein dafür schaffen würden, dass Recht und Gesetz voneinander abweichen könnten.

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2007 - 6 U 98/06

    Abtreibungen dürfen nicht als Mord bezeichnet werden

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Unter dem Link "Deutschland" und dem dortigen weiteren Link "Gebetsanliegen" wurde Bezug genommen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (Urteil vom 28. Februar 2007 - 6 U 98/06), mit der dem Beschwerdeführer verboten worden war, Abtreibungen, wie sie von den auf seiner Website namentlich benannten Ärzten vorgenommen würden, als "Mord" zu bezeichnen.

    Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass der Beschwerdeführer diese oder ähnliche Äußerungen unbeirrbar und mit Nachdruck verbreitet habe und sich hiervon nicht habe abbringen lassen, weder durch die bereits gegen ihn erlassenen Unterlassungsanordnungen - etwa die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 28. Februar 2007 (6 U 98/06), auf die die Website verweise (siehe Rdnr. 11) - noch durch die Aufnahme der Website in die Liste der jugendgefährdenden Medien durch die Bundesprüfstelle.

  • EGMR, 13.01.2011 - 397/07

    Hoffer und Annen ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Der Gerichtshof möchte erneut darauf hinweisen, dass die Auswirkung einer Meinungsäußerung auf die Persönlichkeitsrechte einer anderen Person nicht vom historischen und sozialen Zusammenhang, in dem die Äußerung getätigt wurde, losgelöst werden kann und ein Verweis auf den Holocaust im speziellen Zusammenhang der deutschen Vergangenheit betrachtet werden muss (siehe A., a. a. O., Rdnr. 63; H. und A../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 397/07, 2322/07, 13. Januar 2011).
  • EGMR, 27.02.2001 - 26958/95

    JERUSALEM c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Ferner möchte der Gerichtshof hinzufügen, dass auch eine Äußerung, die ein Werturteil darstellt, einer hinreichenden Tatsachengrundlage bedarf; anderenfalls ist sie überzogen (siehe Jerusalem./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 26958/95, Rdnr. 43, ECHR 2001-II).
  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Um den Anwendungsbereich von Artikel 8 zu eröffnen, muss ein Angriff auf den Ruf einer Person jedoch einen bestimmten Schweregrad erreichen und in einer Art und Weise erfolgen, die die persönliche Wahrnehmung des Rechts auf Achtung des Privatlebens beeinträchtigt (siehe A../. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 28070/06, Rdnr. 64, 9. April 2009; S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 39954/08, Rdnr. 83, 7. Februar 2012 und Delfi AS, a. a. O., Rdnr. 137).
  • EGMR, 15.11.2007 - 12556/03

    PFEIFER v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Der Gerichtshof erinnert überdies daran, dass das Recht auf Schutz des guten Rufes durch Artikel 8 der Konvention im Rahmen des Rechts auf Achtung des Privatlebens geschützt ist (siehe Chauvy u. a../. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 64915/01, Rdnr. 70, ECHR 2004-VI; Pfeifer./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 12556/03, Rdnr. 35, 15. November 2007; und Polanco Torres und Movilla Polanco./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 34147/06, Rdnr. 40, 21. September 2010).
  • EGMR, 20.09.2018 - 3682/10

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Das einschlägige innerstaatliche Recht und die einschlägige innerstaatliche Praxis sind in dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache A. (Nr. 2) (Individualbeschwerde Nr. 3682/10, Rdnrn. 13 bis 18, 20. September 2018) dargestellt.
  • EGMR, 09.04.2009 - 28070/06

    A. v. NORWAY

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Um den Anwendungsbereich von Artikel 8 zu eröffnen, muss ein Angriff auf den Ruf einer Person jedoch einen bestimmten Schweregrad erreichen und in einer Art und Weise erfolgen, die die persönliche Wahrnehmung des Rechts auf Achtung des Privatlebens beeinträchtigt (siehe A../. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 28070/06, Rdnr. 64, 9. April 2009; S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 39954/08, Rdnr. 83, 7. Februar 2012 und Delfi AS, a. a. O., Rdnr. 137).
  • EGMR, 21.09.2010 - 34147/06

    POLANCO TORRES ET MOVILLA POLANCO c. ESPAGNE

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Der Gerichtshof erinnert überdies daran, dass das Recht auf Schutz des guten Rufes durch Artikel 8 der Konvention im Rahmen des Rechts auf Achtung des Privatlebens geschützt ist (siehe Chauvy u. a../. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 64915/01, Rdnr. 70, ECHR 2004-VI; Pfeifer./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 12556/03, Rdnr. 35, 15. November 2007; und Polanco Torres und Movilla Polanco./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 34147/06, Rdnr. 40, 21. September 2010).
  • EGMR, 18.01.2011 - 39401/04

    MGN Limited ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 70693/11
    Bei der Prüfung, ob ein Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft zum "Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer" notwendig ist, muss der Gerichtshof unter Umständen feststellen, ob die innerstaatlichen Stellen einen gerechten Ausgleich herbeigeführt haben, als es darum ging, zwei durch die Konvention garantierte Werte zu schützen, die in bestimmten Fällen in Konflikt miteinander geraten können, nämlich auf der einen Seite die durch Artikel 10 geschützte Freiheit der Meinungsäußerung und auf der anderen das in Artikel 8 verankerte Recht auf Achtung des Privatlebens (siehe Hachette Filipacchi Associés./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 71111/01, Rdnr. 43, 14. Juni 2007; MGN Limited./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 39401/04, Rdnr. 142, 18. Januar 2011; S., a. a. O., Rdnr. 84 und Delfi AS, a. a. O., Rdnr. 138).
  • LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungs- und Geldentschädigungsanspruch

    Seine hiergegen gerichtete Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieb erfolglos (EGMR, Urteil vom 20.09.2018 - 70693/11).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Äußerung nicht vom historischen und sozialen Zusammenhang losgelöst werden kann und die Gleichsetzung mit dem Holocaust im speziellen Zusammenhang der deutschen Vergangenheit betrachtet werden muss (vgl. EGMR, Urteil vom 20.09.2018 - 70693/11; EGMR, Urteil vom 08.01.2019 - 64496/17).

    Ihm war zumindest aus dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (70693/11) bekannt, dass zulässige Abtreibungen nicht mit dem Holocaust verglichen werden dürfen.

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