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   EuG, 06.03.2003 - T-56/00   

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https://dejure.org/2003,12148
EuG, 06.03.2003 - T-56/00 (https://dejure.org/2003,12148)
EuG, Entscheidung vom 06.03.2003 - T-56/00 (https://dejure.org/2003,12148)
EuG, Entscheidung vom 06. März 2003 - T-56/00 (https://dejure.org/2003,12148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Beschluss 94/800/EG - Verordnung (EG) Nr. 478/95 - System der Ausfuhrlizenzen - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Dole Fresh Fruit International / Rat und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Dole Fresh Fruit International Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 288 EG; Verordnung Nr. 478/95 der Kommission, Beschluss 94/800 des Rates
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung - Einführung eines Ausfuhrlizenzsystems, das nur die Marktbeteiligten der Gruppen A und C betrifft - Nicht hinreichend qualifizierte Verletzung des Diskriminierungsverbots - Keine Auslösung der ...

  • EU-Kommission

    Dole Fresh Fruit International Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europ&au

    Landwirtschaft , Obst und Gemüse , Handelspolitik , Außenbeziehungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bananen; Gemeinsame Marktorganisation; System der Ausfuhrlizenzen; Schadensersatzklage

  • Judicialis

    Beschluss 94/800/EWG; ; Verordnung Nr. 478/95/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin angeblich dadurch erlitten hat, daß sie aufgrund von bestimmten Vorschriften des Beschlusses 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 (ABl. L 336, S. 1) und der Verordnung (EG) Nr. 478/95 der Kommission vom 1. März 1995 ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061).

    Im Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission habe der Gerichtshof dieses Kriterium nicht zur Beurteilung der Schwere des behaupteten Verstoßes herangezogen.

    Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob der Verstoß als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, ist, dass das betreffende Gemeinschaftsorgan, insbesondere wenn es über ein weites Ermessen verfügt, die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteile Mulder u. a./Rat und Kommission, Randnr. 12, und Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 04.10.1979 - 241/78

    DGV / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Erstens komme dem Diskriminierungsverbot unter den gemeinschaftsrechtlichen Normen zum Schutz der Einzelnen besondere Bedeutung zu (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78, DGV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 10).

    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061).

    Der Rat ist zudem der Ansicht, die Hinweise der Klägerin auf die Urteile DGV u. a./Rat und Kommission, Dumortier frères u. a./Rat und Mulder u. a./Rat und Kommission gingen fehl.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Schließlich ist festzustellen, dass von dieser Maßnahme sehr große Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern betroffen wurden, nämlich die Marktbeteiligten der Gruppen A und C (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76, 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL/Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 7).

    Überdies kann nicht angenommen werden, dass der behauptete Schaden, seinen Nachweis unterstellt, über die Grenzen der wirtschaftlichen Risiken hinausginge, die der Tätigkeit im Bananensektor innewohnen (vgl. in diesem Sinne Urteil HNL/Rat und Kommission, Randnr. 7).

  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Nach der Rechtsprechung ist insoweit ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine die Einzelnen schützende Rechtsnorm nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Januar 2002 in der Rechtssache T-210/00, Biret et Cie/Rat, Slg. 2002, II-47, Randnr. 52).

    Zudem ist dieses Vorbringen nicht stichhaltig, da nach einer gefestigten Rechtsprechung das WTO-Übereinkommen und seine Anhänge für den Einzelnen keine Rechte begründen, auf die er sich vor Gericht berufen könnte, und ihre etwaige Verletzung daher nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen kann (Urteil Biret et Cie/Rat, Randnr. 71, m. w. N.).

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege setzt die Zulässigkeit einer Klage voraus, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zusammenhängend und verständlich, wenn auch in gedrängter Form, aus der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, De Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-113/96, Dubois et Fils/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-125, Randnr. 29).

    Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan angeblich verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie die Tatsachen anführt, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens benennt (Urteil Dubois et Fils/Rat und Kommission, Randnr. 30).

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Jedenfalls sei dieses Vorbringen unerheblich, da das WTO-Übereinkommen sowie seine Anhänge grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehörten, an denen der Gemeinschaftsrichter die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane messe (Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Nach der Rechtsprechung ist insoweit ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine die Einzelnen schützende Rechtsnorm nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Januar 2002 in der Rechtssache T-210/00, Biret et Cie/Rat, Slg. 2002, II-47, Randnr. 52).
  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Zweitens habe der Verstoß gegen diesen Grundsatz im vorliegenden Fall eine begrenzte, bestimmbare und klar umrissene Gruppe von Unternehmen betroffen (Urteil DGV u. a./Rat und Kommission, Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, und vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061).
  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Vorab ist daran zu erinnern, dass, wenn eines der drei Tatbestandsmerkmale der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft (siehe oben, Randnr. 44) nicht erfüllt ist, die Klage insgesamt abzuweisen ist, ohne dass die übrigen Merkmale geprüft zu werden brauchen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-146/91, KYDEP/Rat und Kommission, Slg. 1994, I-4199, Randnr. 81).
  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-56/00
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95 (Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973; im Folgenden: Urteil Deutschland/Rat) Artikel 1 Absatz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses 94/800 insoweit für nichtig erklärt, als der Rat darin dem Abschluss des Rahmenabkommens zugestimmt hat und dieses Rahmenabkommen die Marktbeteiligten der Gruppe B von dem dort geschaffenen Ausfuhrlizenzsystem befreit.
  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port

  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen

  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

  • EuG, 03.03.2010 - T-429/05

    Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel -

    Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts - wie der Rechtswidrigkeit der Entscheidung sowohl wegen Unzuständigkeit der Kommission als auch wegen Verletzung der in Art. 11 der Richtlinie 65/65 aufgestellten Voraussetzungen für die Rücknahme einer Zulassung -, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme genügt, dass diejenige Voraussetzung für eine Haftung der Gemeinschaft erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Gemeinschaftsorgan zur Last gelegten Verhaltens betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, Slg. 2007, I-2941, Randnr. 47, mit dem das Urteil des Gerichts vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, Slg. 2005, II-1357, Randnr. 87, bestätigt wurde, sowie Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, Slg. 2003, II-577, Randnrn. 72 bis 75, und vom 9. September 2008, MyTravel/Kommission, T-212/03, Slg. 2008, II-1967, Randnrn.
  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts - wie der Rechtswidrigkeit der im vorliegenden Fall angefochtenen Rechtsakte im Hinblick auf Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344, S. 70, Berichtigung im ABl. 2007 L 164, S. 36) und Art. 1 Abs. 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344, S. 93) -, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme genügt, dass diejenige Voraussetzung für eine Haftung der Gemeinschaft erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Gemeinschaftsorgan zur Last gelegten Verhaltens betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, Slg. 2007, I-2941, Randnr. 47, und Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, Slg. 2003, II-577, Randnrn.
  • EuG, 13.12.2018 - T-559/15

    Post Bank Iran / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme genügt, dass diejenige Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Union erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft (Urteil vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 50; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, EU:T:2003:58, Rn. 72 bis 75, und vom 23. November 2011, Sison/Rat, T-341/07, EU:T:2011:687, Rn. 31).
  • EuG, 02.07.2019 - T-406/15

    Mahmoudian / Rat

    Gleichwohl genügt nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichts die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme, dass diejenige Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Union erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft (Urteil vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 50; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, EU:T:2003:58, Rn. 71 bis 75, und vom 23. November 2011, Sison/Rat, T-341/07, EU:T:2011:687, Rn. 31).
  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme genügt, dass diejenige Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Union erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, EU:T:2003:58, Rn. 72 bis 75, vom 23. November 2011, Sison/Rat, T-341/07, EU:T:2011:687, Rn. 31, und vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 50).
  • EuG, 27.04.2016 - T-316/13

    Das Gericht weist die von italienischen Fischern wegen des von der Kommission

    En effet, l'existence d'une violation d'une règle de droit ayant pour objet de conférer des droits aux particuliers doit être considérée comme acquise en l'espèce dès lors que, ainsi qu'il a été rappelé au point 6 ci-dessus, la Cour a déclaré, dans l'arrêt AJD Tuna, point 6 supra (EU:C:2011:153), que la différence établie entre les senneurs à senne coulissante battant pavillon espagnol et ceux battant pavillon des autres États membres concernés par le règlement n° 530/2008 a été édictée en violation du principe de non-discrimination, qui est un principe général de droit de l'Union visant la protection des particuliers (voir, en ce sens, arrêt du 6 mars 2003, Dole Fresh Fruit International/Conseil et Commission, T-56/00, Rec, EU:T:2003:58, point 73).
  • EuG, 02.07.2019 - T-405/15

    Fulmen / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Gleichwohl genügt nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichts die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme, dass diejenige Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Union erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft (Urteil vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 50; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, EU:T:2003:58, Rn. 71 bis 75, und vom 23. November 2011, Sison/Rat, T-341/07, EU:T:2011:687, Rn. 31).
  • EuG, 14.12.2018 - T-298/16

    East West Consulting / Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung genügt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme, dass diejenige Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Union erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft (Urteil vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 50, vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, EU:T:2003:58, Rn. 72 bis 75, und vom 23. November 2011, Sison/Rat, T-341/07, EU:T:2011:687, Rn. 31).
  • EuG, 06.03.2003 - T-57/00

    Banan-Kompaniet und Skandinaviska Bananimporten / Rat und Kommission

    Die Kommission ist überdies der Auffassung, die Klägerinnen hätten sich zu der Möglichkeit äußern müssen, dass sich der in der vorliegenden Rechtssache geltend gemachte Schaden mit dem in der Parallelsache T-56/00 (Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission) geltend gemachten Schaden überschneide.
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