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   EuG, 16.03.2022 - T-468/20   

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https://dejure.org/2022,5135
EuG, 16.03.2022 - T-468/20 (https://dejure.org/2022,5135)
EuG, Entscheidung vom 16.03.2022 - T-468/20 (https://dejure.org/2022,5135)
EuG, Entscheidung vom 16. März 2022 - T-468/20 (https://dejure.org/2022,5135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kühne/ Parlament

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Politik der Mobilität des Personals des Parlaments - Umsetzung im dienstlichen Interesse

  • Wolters Kluwer

    Öffentlicher Dienst â€" Beamte â€" Politik der Mobilität des Personals des Parlaments â€" Umsetzung im dienstlichen Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Politik der Mobilität des Personals des Parlaments - Umsetzung im dienstlichen Interesse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGöD, 19.06.2014 - F-157/12

    BN / Parlament

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Sofern eine Umsetzungsmaßnahme - wie im vorliegenden Fall - dem dienstlichen Interesse entspricht und die Regel, nach der die Planstelle der Besoldungsgruppe entsprechen muss, eingehalten wird, ist es nach der Rechtsprechung in Anbetracht des weiten Ermessens, über das jedes Organ hinsichtlich der Organisation seiner Dienststellen verfügt, nicht Sache des Gerichts, zu prüfen, ob andere Maßnahmen zweckmäßiger gewesen wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2014, BN/Parlament, F-157/12, EU:F:2014:164, Rn. 98).

    Der Anstellungsbehörde kann daher nicht vorgeworfen werden, mit dem Erlass der angefochtenen Entscheidung ihre Fürsorgepflicht verletzt oder gegen den Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen zu haben, da sie mit dieser Entscheidung den Wünschen Rechnung getragen hat, die von der Klägerin geäußert worden sind (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2014, BN/Parlament, F-157/12, EU:F:2014:164, Rn. 96).

    Aber auch wenn es nach der Rechtsprechung im ureigenen Interesse der Verwaltung liegt, bei der dienstlichen Verwendung der Beamten deren Eignung und persönliche Wünsche zu berücksichtigen, kann den Beamten nicht das Recht zuerkannt werden, bestimmte Aufgaben auszuüben oder weiter auszuüben (Urteil vom 19. Juni 2014, BN/Parlament, F-157/12, EU:F:2014:164, Rn. 45).

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Somit ist davon auszugehen, dass die Klägerin in der Lage war, die Tragweite der ihr gegenüber getroffenen Umsetzungsmaßnahme zu verstehen und zu beurteilen, ob die Maßnahme rechtswidrig ist und ob es zweckmäßig ist, sie einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, EU:T:2007:36, Rn. 198 und 199 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung unterliegen Entscheidungen über die Änderung der dienstlichen Verwendung wie die, um die es hier geht, hinsichtlich der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen der betroffenen Beamten in dem Sinne den Bestimmungen des Art. 7 Abs. 1 des Statuts, dass insbesondere die Änderung der dienstlichen Verwendung der Beamten nur im dienstlichen Interesse erfolgen darf (vgl. Urteil vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, EU:T:2007:36, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Anbetracht des weiten Ermessens, über das die Organe bei der Bewertung des dienstlichen Interesses verfügen, muss sich die vom Gericht vorzunehmende Kontrolle, ob die Voraussetzung in Bezug auf das dienstliche Interesse eingehalten wurde, auf die Frage beschränken, ob die Anstellungsbehörde sich innerhalb vernünftiger, nicht zu beanstandender Grenzen gehalten und von ihrem Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft Gebrauch gemacht hat (vgl. Urteil vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, EU:T:2007:36, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.10.2017 - T-649/16

    Bernaldo de Quirós / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Im Rahmen der Um- oder Versetzung eines Beamten gebietet die Fürsorgepflicht, dass die Behörde den Fall im Hinblick auf das dienstliche Interesse und das Interesse des betreffenden Beamten, wie es gegebenenfalls in dessen Stellungnahmen zum Ausdruck kommt, wirksam, vollständig und eingehend prüft (Urteil vom 19. Oktober 2017, Bernaldo de Quirós/Kommission, T-649/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:736, Rn. 81).

    Die Verwaltung kann wegen der Anforderungen, die sich aus der Fürsorgepflicht ergeben, mithin nicht daran gehindert sein, die Maßnahmen der Um- oder Versetzung zu treffen, die sie für erforderlich hält, da für die Besetzung einer Stelle in erster Linie das dienstliche Interesse maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2017, Bernaldo de Quirós/Kommission, T-649/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:736, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 11.07.1996 - T-102/95

    Jean-Pierre Aubineau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Es handelt sich dabei insbesondere um das Vorbringen zu dem Urteil vom 11. Juli 1996, Aubineau/Kommission (T-102/95, EU:T:1996:104), oder zu der Erforderlichkeit der Umsetzung und um das Vorbringen, dass die Umsetzung die Klägerin und ihre Familie finanziell belasten werde und mit ihr ein Umweltnachteil verbunden sei, der im Widerspruch zu der Politik des Parlaments stehe.

    Was im Übrigen die organisatorischen und finanziellen Schwierigkeiten angeht, die die Umsetzung möglicherweise für die Klägerin mit sich bringen wird, ist festzustellen, dass die Änderung des Ortes der dienstlichen Verwendung, auch wenn sie dem betreffenden Beamten familiäre Schwierigkeiten und wirtschaftliche Belastungen bereiten mag, nach der Rechtsprechung kein ungewöhnliches, unvorhersehbares Ereignis in der Laufbahn eines Beamten darstellt, da sich die Dienstorte, an die er versetzt werden kann, auf verschiedene Staaten verteilen und die Anstellungsbehörde möglicherweise dienstlichen Erfordernissen gerecht werden muss, die eine solche Versetzung unumgänglich machen (Urteil vom 11. Juli 1996, Aubineau/Kommission, T-102/95, EU:T:1996:104, Rn. 29).

  • EuGH, 05.07.2017 - C-190/16

    Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 5. Juli 2017, Fries, C-190/16, EU:C:2017:513, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Die Vorschrift ist außerdem in Verbindung mit der Verpflichtung zur Beachtung des Kindeswohls nach Art. 24 Abs. 2 der Charta zu lesen; dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Kind regelmäßige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen unterhalten können muss, wie es in Art. 24 Abs. 3 der Charta zum Ausdruck gebracht wird (Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 58).
  • EGMR, 13.12.2012 - 39630/09

    El Masri klagt gegen Mazedonien

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Insoweit ist festzustellen, dass Art. 8 EMRK nach der Rechtsprechung des EGMR im Wesentlichen dazu dient, den Einzelnen vor willkürlichen Eingriffen des Staates zu schützen (EGMR, 13. Dezember 2012, El-Masri/Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, CE:ECHR:2012:1213JUD003963009, § 248).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Das Recht auf Anhörung garantiert jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen wird, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen (vgl. Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.07.2014 - C-129/13

    Kamino International Logistics - Erhebung einer Zollschuld - Grundsatz der

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Was die Tatsachen angeht, bei denen die Klägerin in der Erwiderung behauptet, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör insoweit nicht beachtet worden sei (siehe oben, Rn. 132), ist festzustellen, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach der Rechtsprechung nur dann zur Nichtigerklärung der betreffenden Entscheidung führen kann, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2014, Kamino International Logistics und Datema Hellmann Worldwide Logistics, C-129/13 und C-130/13, EU:C:2014:2041, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-460/18

    HK / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.03.2022 - T-468/20
    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die betreffende Handlung fällt (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2019, HK/Kommission, C-460/18 P, EU:C:2019:1119, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.05.2007 - T-271/04

    Citymo / Kommission - Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag -

  • EuG, 26.10.1993 - T-6/92

    Andreas Hans Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter

  • EuGH, 25.06.2020 - C-116/19

    Schneider / EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne

  • EuGöD, 13.11.2014 - F-78/13

    De Loecker / EAD

  • EuGöD, 14.12.2010 - F-25/07

    Bleser / Gerichtshof - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in

  • EuG, 22.01.1998 - T-98/96

    Mario Costacurta gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH - C-75/98 (anhängig)

    Costacurta / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil T-98/96, mit der eine

  • EuGH - C-130/13 (anhängig)

    Datema Hellman Worldwide Logistics

  • EuG, 12.09.2018 - T-613/16

    PH / Kommission

  • EuG, 29.09.2005 - T-218/02

    Napoli Buzzanca / Kommission

  • EuG, 12.04.2021 - T-468/20

    Kühne/ Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • EuG, 26.10.2017 - T-601/16

    Paraskevaidis / Cedefop - Öffentlicher Dienst - Beamte - Cedefop - Beförderung -

  • EuG, 22.03.2018 - T-579/16

    HJ / EMA

  • EuG, 08.11.2018 - T-454/17

    "Pro NGO!"/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren -

  • EuG, 15.10.2020 - T-249/19

    Karpeta-Kovalyova/ Kommission

  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT / EIB

  • EuG, 10.09.2021 - T-691/20

    Kühne/ Parlament - Anfechtungsklage - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • EuG, 09.06.2021 - T-575/19

    Hill Mansilla/ Kommission

  • EuG, 13.12.2023 - T-621/22

    SB/ EAD

    Troisièmement, les assurances données doivent être conformes aux normes applicables (voir arrêt du 16 mars 2022, Kühne/Parlement, T-468/20, non publié, EU:T:2022:137, point 153 et jurisprudence citée) et, s'agissant d'un rapport d'emploi avec une institution, aux dispositions du statut ou du RAA [voir, en ce sens, arrêts du 27 mars 1990, Chomel/Commission, T-123/89, EU:T:1990:24, points 28 et 30 et jurisprudence citée, et du 15 décembre 2021, HG/Commission, T-693/16 P RENV-RX, EU:T:2021:895, point 268 (non publié) et jurisprudence citée].
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