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   EuGH, 06.06.2019 - C-223/18 P   

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https://dejure.org/2019,15001
EuGH, 06.06.2019 - C-223/18 P (https://dejure.org/2019,15001)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2019 - C-223/18 P (https://dejure.org/2019,15001)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - C-223/18 P (https://dejure.org/2019,15001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deichmann/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Verfallsverfahren - Bildmarke, die ein Kreuz an der Seite eines Sportschuhs darstellt - Zurückweisung des Antrags auf Erklärung des Verfalls

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Unionsmarke; Verordnung (EG) Nr. 207/2009; Verfallsverfahren; Bildmarke, die ein Kreuz an der Seite eines Sportschuhs darstellt; Zurückweisung des Antrags auf Erklärung des Verfalls

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 6. Juni 2019. Deichmann SE gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Rechtsmittel - Unions...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2019, 1064
  • GRUR-RR 2019, 368
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.12.2012 - C-149/11

    Leno Merken - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Soweit die Rechtsmittelführerin darüber hinaus geltend macht, dass die Richtlinien des EUIPO verlangten, dass eine Positionsmarke ausdrücklich als solche beschrieben werde, ist darauf hinzuweisen, dass festzustellen ist, dass sie keine für die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts verbindlichen Rechtsakte darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Leno Merken, C-149/11, EU:C:2012:816, Rn. 48).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Darüber hinaus geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Bestimmung des Gegenstands der fraglichen Marke hervor, dass die grafische Darstellung einer Marke klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein muss (Urteil vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 55).
  • EuGH, 18.04.2013 - C-12/12

    Colloseum Holding - 'Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 15 Abs. 1 -

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Die vom Gericht angeführte Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Gerichtshofs vom 18. April 2013, Colloseum Holding (C-12/12, EU:C:2013:253), und das Urteil des Gerichts vom 28. September 2010, Rosenruist/HABM (Darstellung zweier Kurven auf einer Hosentasche) (T-388/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:410), sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da die Eintragung der als Bildmarke bezeichneten fraglichen Marke in der vorliegenden Rechtssache weder eine Beschreibung dieser Marke, die dazu hätte führen können, sie als Positionsmarke anzusehen, noch einen Ausschluss enthalten habe.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-84/17

    Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass die Anforderungen an die Prüfung der ernsthaften Benutzung einer Marke denen entsprechen, die für den Erwerb der Unterscheidungskraft eines Zeichens infolge seiner Benutzung im Hinblick auf dessen Eintragung gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Société des produits Nestlé/Mondelez UK Holdings & Services, C-84/17 P, C-85/17 P und C-95/17 P, EU:C:2018:596, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-337/12

    Pi-Design u.a. / Yoshida Metal Industry

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Bei der Beurteilung der Merkmale eines Zeichens können nämlich außer der grafischen Darstellung und den möglicherweise bei der Einreichung der Anmeldung eingereichten Beschreibungen andere Elemente berücksichtigt werden, die der angemessenen Bestimmung der wesentlichen Merkmale eines Zeichens dienen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2014, Pi-Design u. a./Yoshida Metal Industry, C-337/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:129, Rn. 54).
  • EuG, 15.06.2010 - T-547/08

    'X Technology Swiss / HABM (Coloration orange de la pointe d''une chaussette)' -

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Das Gericht hat in Rn. 33 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, dass "Positionsmarken" den Kategorien der Bildmarken und dreidimensionalen Marken nahestehen, da sie die Anbringung von Bild- oder dreidimensionalen Elementen auf der Produktoberfläche zum Gegenstand haben, und dass für die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft die Einstufung einer "Positionsmarke" als eine Bildmarke, eine dreidimensionale Marke oder eine eigene Kategorie von Marken ohne Bedeutung ist (Urteil vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235).
  • EuG, 17.01.2018 - T-68/16

    Deichmann/ EUIPO - Munich (Représentation d'une croix sur le côté d'une chaussure

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Deichmann SE die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Januar 2018, Deichmann/EUIPO - Munich (Darstellung eines Kreuzes an der Seite eines Sportschuhs) (T-68/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:7), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 4. Dezember 2015 (Sache R 2345/2014-4) zu einem Verfallsverfahren zwischen Deichmann und der Munich SL abgewiesen hat (im Folgenden: streitige Entscheidung).
  • EuG, 28.09.2010 - T-388/09

    Rosenruist / HABM (Représentation de deux courbes sur une poche)

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-223/18
    Die vom Gericht angeführte Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Gerichtshofs vom 18. April 2013, Colloseum Holding (C-12/12, EU:C:2013:253), und das Urteil des Gerichts vom 28. September 2010, Rosenruist/HABM (Darstellung zweier Kurven auf einer Hosentasche) (T-388/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:410), sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da die Eintragung der als Bildmarke bezeichneten fraglichen Marke in der vorliegenden Rechtssache weder eine Beschreibung dieser Marke, die dazu hätte führen können, sie als Positionsmarke anzusehen, noch einen Ausschluss enthalten habe.
  • LG Düsseldorf, 17.01.2024 - 2a O 101/23
    Dass die Marke als "Bildmarke" im Register des DPMA eingetragen ist, spielt für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der Marke keine Rolle (EuGH, Urteil vom 6.6.2019 - C-223/18 P, BeckRS 2019, 10537).
  • EuG, 10.04.2024 - T-161/23

    Schönegger Käse-Alm/ EUIPO - Jumpseat3D plus Germany (Rebell) - Unionsmarke -

    Zunächst gelten in Anbetracht des Tages der Einreichung des fraglichen Antrags auf Erklärung des Verfalls - vorliegend ist das der 10. Juni 2020 -, der für die Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts maßgebend ist, für den vorliegenden Rechtsstreit die materiell-rechtlichen Vorschriften der Verordnung 2017/1001 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 2, und vom 3. Juli 2019, Viridis Pharmaceutical/EUIPO, C-668/17 P, EU:C:2019:557, Rn. 3).
  • EuG, 07.12.2022 - T-487/21

    Neoperl/ EUIPO (Représentation d´un insert sanitaire cylindrique) - Unionsmarke -

    Da die grafische Darstellung insbesondere den Zweck hat, die Marke selbst festzulegen, um den genauen Gegenstand des Schutzes zu bestimmen, den die eingetragene Marke ihrem Inhaber gewährt, muss sie klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein (Urteile vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 48 und 55, und vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 44; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 29. Juli 2019, Red Bull/EUIPO, C-124/18 P, EU:C:2019:641, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.06.2021 - T-365/20

    Birkenstock Sales/ EUIPO (Position de lignes ondulées entrecroisées sur la

    Für die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft ist die Einstufung einer "Positionsmarke" als eine Bildmarke, eine dreidimensionale Marke oder eine eigene Kategorie von Marken allerdings ohne Bedeutung (Urteile vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 42, und vom 15. Juni 2010, X Technology Swiss/HABM [Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke], T-547/08, EU:T:2010:235, Rn. 19 bis 21).
  • EuG, 30.01.2020 - T-598/18

    Grupo Textil Brownie/ EUIPO - The Guide Association (BROWNIE)

    Soweit sich die Klägerin auf die Prüfungsrichtlinien des EUIPO beruft, ist zum einen festzustellen, dass diese keine für die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts verbindlichen Rechtsakte darstellen (vgl. Urteil vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 2a O 288/18
    Dass die Marke als "Bildmarke" im Register des EUIPO eingetragen ist, spielt für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der Marke keine Rolle (EuGH, Urteil vom 6.6.2019 - C-223/18 P, BeckRS 2019, 10537).
  • EuG, 05.07.2023 - T-10/22

    Wajos/ EUIPO (Forme d´un contenant)

    Drittens genügt, soweit sich die Klägerin auf Richtlinien des EUIPO beruft, der Hinweis, dass diese keine für die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts verbindlichen Rechtsakte darstellen (Urteil vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 49).
  • EuG, 21.05.2021 - T-158/20

    TrekStor/ EUIPO - Yuneec Europe (Breeze) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Viertens ist darauf hinzuweisen, dass nach ebenso ständiger Rechtsprechung die Richtlinien des EUIPO, auf die die Klägerin ihre Argumentation stützt, keine für die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts verbindlichen Rechtsakte darstellen (Urteile vom 19. Dezember 2012, Leno Merken, C-149/11, EU:C:2012:816, Rn. 48, vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 49, und vom 15. Oktober 2020, Body Attack Sports Nutrition/EUIPO - Sakkari [Sakkattack], T-788/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:484, Rn. 108).
  • EuG, 07.09.2022 - T-521/21

    6Minutes Media/ EUIPO - ad pepper media International (ad pepper the

    In Anbetracht des Tages der Einreichung des in Rede stehenden Antrags auf Erklärung des Verfalls, nämlich des 11. Januar 2017, der für die Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts maßgebend ist, gelten für den vorliegenden Sachverhalt die materiellen Bestimmungen der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 2, und vom 3. Juli 2019, Viridis Pharmaceutical/EUIPO, C-668/17 P, EU:C:2019:557, Rn. 3).
  • EuG, 09.02.2022 - T-520/19

    Heitec/ EUIPO - Hetec Datensysteme (HEITEC) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Angesichts des Zeitpunkts, zu dem der fragliche Antrag auf Erklärung des Verfalls gestellt wurde, hier der 15. September 2016, der für die Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts maßgeblich ist, gelten für den vorliegenden Rechtsstreit die materiell-rechtlichen Vorschriften der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2019, Deichmann/EUIPO, C-223/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:471, Rn. 2, und vom 3. Juli 2019, Viridis Pharmaceutical/EUIPO, C-668/17 P, EU:C:2019:557, Rn. 3).
  • EuG, 14.07.2021 - T-65/20

    Kneissl Holding/ EUIPO - LS 9 (KNEISSL) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

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