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   EuGH, 15.06.1999 - C-140/97   

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https://dejure.org/1999,1189
EuGH, 15.06.1999 - C-140/97 (https://dejure.org/1999,1189)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1999 - C-140/97 (https://dejure.org/1999,1189)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - C-140/97 (https://dejure.org/1999,1189)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen - Den Abonnenten einer Tageszeitung zu herabgesetztem Preis angebotene Reise - Umsetzung - Haftung des Mitgliedstaats

  • Europäischer Gerichtshof

    Rechberger u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Rechberger u.a.

    Richtlinie 90/314 des Rates, Artikel 7
    1 Rechtsangleichung - Pauschalreisen - Richtlinie 90/314 - Artikel 7 betreffend den Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters - Geltungsbereich - Reisen, die unter Inanspruchnahme einer finanziellen Beteiligung einem ...

  • EU-Kommission

    Rechberger u.a.

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Pauschalreise; Den Abonnenten einer Tageszeitung zu herabgesetztem Preis angebotene Reise; Haftung des Mitgliedstaats bei nicht rechzeitiger Umsetzung einer Richtlinie; Angebot einer Pauschalreise als "Geschenk" in einer großen Tageszeitung

  • opinioiuris.de

    Rechberger u.a.

  • reise-recht-wiki.de

    Reichweite der Richtlinie 90/314/EWG

  • Judicialis

    Richtlinie 90/314/EWG Art. 7

  • Prof. Dr. Lorenz

    Staatshaftung für Nicht-Umsetzung von Richtlinien - Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 90/314/EWG Art. 7
    1 Rechtsangleichung - Pauschalreisen - Richtlinie 90/314 - Artikel 7 betreffend den Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters - Geltungsbereich - Reisen, die unter Inanspruchnahme einer finanziellen Beteiligung einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Linz - Auslegung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates über Pauschalreisen - Geltungsbereich (Reiseangebot an Abonnenten einer Zeitung, die nur für Flughafengebühren, einen etwaigen Einzelzimmerzuschlag usw., nicht aber für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3181
  • EuZW 1999, 468
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.06.1999 - C-140/97
    Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf das Urteil vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94 (Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845), in dem der Gerichtshof im Zusammenhang mit der vor ihm erhobenen Rüge der mangelnden Umsetzung des Artikels 7 der Richtlinie zu prüfen hatte, unter welchen Voraussetzungen nach Gemeinschaftsrecht die Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden zu bejahen ist, die dem einzelnen durch die nicht fristgerechte Umsetzung einer Richtlinie entstehen.

    Aus dem Wortlaut des Artikels 7 der Richtlinie ergibt sich nämlich, daß diese Bestimmung als Ziel ihrer Umsetzung vorschreibt, den Veranstalter zu verpflichten, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sicherzustellen (Urteil Dillenkofer u. a., Randnr. 34).

  • EuGH, 26.03.1996 - C-392/93

    The Queen / H.M. Treasury, ex parte British Telecommunications

    Auszug aus EuGH, 15.06.1999 - C-140/97
    Insoweit gehört zu den Gesichtspunkten, die das zuständige Gericht gegebenenfalls zu berücksichtigen hat, insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift (Urteil vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93, British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 42).
  • EuGH, 15.06.1999 - C-321/97

    Andersson und Wåkerås-Andersson

    Auszug aus EuGH, 15.06.1999 - C-140/97
    Hierzu genügt die Feststellung, daß, wie die schwedische Regierung und die Kommission ausgeführt haben und wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom heutigen Tag in der Rechtssache C-321/97 (Andersson, Randnrn. 28 bis 31) ergibt, der Gerichtshof weder aufgrund von Artikel 234 EG noch aufgrund des EWR-Abkommens für eine Entscheidung über die Auslegung des EWR-Abkommens betreffend seine Anwendung auf die Republik Österreich in der Zeit vor deren Beitritt zur Europäischen Union zuständig ist.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 15.06.1999 - C-140/97
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 65) festgestellt hat, haben die vorlegenden Gerichte zu prüfen, ob zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-364/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 15.06.1999 - C-140/97
    Somit schließt das in Artikel 7 der Richtlinie vorgegebene Ziel das Recht des Pauschalreisenden ein, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters die Erstattung der von ihm gezahlten Beträge und seine Rückreise sichergestellt werden (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-364/96, Verein für Konsumenteninformation, Slg. 1998, I-2949, Randnr. 18).
  • EFTA-Gerichtshof, 10.12.1998 - E-9/97

    Erla María Sveinbjörnsdóttir v Iceland - Council Directive 80/987/EEC - Incorrect

    Auszug aus EuGH, 15.06.1999 - C-140/97
    Unter Berücksichtigung des dem EWR-Abkommen zugrunde liegenden Zieles einer einheitlichen Auslegung und Anwendung ist im übrigen darauf hinzuweisen, daß die für die Haftung eines EFTA-Staates wegen Verstoßes gegen eine Richtlinie, auf die im EWR-Abkommen Bezug genommen wird, geltenden Grundsätze Gegenstand des Urteils des EFTA-Gerichtshofes vom 10. Dezember 1998 in der Rechtssache E-9/97 (Sveinbjörnsdóttir, noch nicht in den EFTA Court Reports veröffentlicht) waren.
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Dieser setzt gemäß Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie nicht nur voraus, dass die Reise zwei der in dieser Bestimmung genannten Bestandteile aufweist, sondern auch, dass der Vertrag zu einem Pauschalpreis verkauft wurde (vgl. EuGH, Urt. v. 15.6.1999, Slg. I 3499 ff. Tz. 31 = RRa 1999, 227 ff. - Rechberger/Österreich).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-163/18

    Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses - unabhängig von seinen Ursachen - zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

    Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01

    Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für

    § 651 k BGB bezweckt ebenso wie Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie den vollständigen Schutz der in diesen Vorschriften genannten Rechte der Verbraucher und damit den Schutz der Verbraucher gegen sämtliche Risiken, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben (vgl. BGH Urt. v. 28.3.2001 - IV ZR 19/00, NJW 2001, 1934 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 15.6.1999 - Rs. C-140/97 - Rechberger, Slg. 1999 I 3499 = NJW 1999, 3181, 3185).
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