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   Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12 P (https://dejure.org/2013,26349)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.10.2013 - C-365/12 P (https://dejure.org/2013,26349)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2013 - C-365/12 P (https://dejure.org/2013,26349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Enbw Energie Baden-Württemberg

    Aufhebung - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu Dokumenten der Organe - Antrag auf Zugang zu den Verwaltungsakten eines Verfahrens nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen - Verweigerung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu Informationen, ...

  • EU-Kommission

    Commission / Enbw Energie Baden-Württemberg

    Aufhebung - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu Dokumenten der Organe - Antrag auf Zugang zu den Verwaltungsakten eines Verfahrens nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen - Verweigerung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu Informationen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu Dokumenten der Organe - Antrag auf Zugang zu den Verwaltungsakten eines Verfahrens nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen - Verweigerung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu Informationen, ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12
    EnBW legte gegen die Entscheidung Nichtigkeitsklage beim Gericht ein (Rechtssache T-344/08).

    Die Kommission beantragt die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Abweisung der der Rechtssache T-344/08 zugrunde liegenden Klage.

    das Urteil des Gerichts vom 22. Mai 2012, EnBW Energie Baden-Württemberg AG/Kommission (T-344/08), mit dem die Entscheidung SG.E.3/MV/psi D(2008) 4931 der Kommission vom 16. Juni 2008, den Zugang zur Verfahrensakte COMP/F/38.899 - Gasisolierte Schaltanlagen zu verweigern, für nichtig erklärt wurde, aufzuheben,.

    2 - Rechtssache EnBW/Kommission, T-344/08.

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12
    62 - In den Urteilen vom 12. Juli 2011, Toshiba/Kommission (T-113/07, Slg. 2011, II-3989) und Fuji Electric/Kommission (T-132/07, Slg. 2011, II-4091).
  • EuG, 12.07.2011 - T-113/07

    Toshiba / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12
    62 - In den Urteilen vom 12. Juli 2011, Toshiba/Kommission (T-113/07, Slg. 2011, II-3989) und Fuji Electric/Kommission (T-132/07, Slg. 2011, II-4091).
  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12
    12 - Urteil vom 14. Juni 2011 (C-360/09, Slg. 2011, I-5161).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12
    6 - Urteil vom 29. Juni 2010 (C-139/07 P, Slg. 2010, I-5885, im Folgenden: TGI).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-404/10

    Kommission / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12
    11 - Urteil vom 28. Juni 2012 (C-404/10 P).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-477/10

    Kommission / Agrofert Holding - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12
    7 - Urteil vom 28. Juni 2012 (C-477/10 P).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102

    32 Urteil vom 27. Februar 2014 (C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 86).

    40 Insbesondere in den Rechtssachen, in denen folgende Urteile ergangen sind: vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, vgl. Nr. 17 der Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in derselben Rechtssache, C-360/09, EU:C:2010:782), und vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW (C-365/12 P, EU:C:2014:112, vgl. Nr. 31 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in derselben Rechtssache, C-365/12 P, EU:C:2013:643).

    45 Urteil vom 27. Februar 2014 (C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 92 und 93).

    51 Urteil vom 27. Februar 2014 (C-365/12 P, EU:C:2014:112).

    58 Urteil vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW (C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 92 und 93).

  • EuG, 07.07.2015 - T-677/13

    Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auch wenn diese Rechtsprechung die von den nationalen Wettbewerbsbehörden eingeführten Kronzeugenprogramme betrifft, lässt sich, wie die Kommission im Übrigen in ihrer Klagebeantwortung geltend macht, dieselbe Argumentation auf das Kronzeugenprogramm der Kommission anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2013:480, Rn. 41, und Schlussanträge des Generalanwalts Villalón in der Rechtssache Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2013:643, Nrn. 68 und 69).

    In Anbetracht der Bedeutung, die bei den nationalen Gerichten angestrengte Schadensersatzklagen für die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union haben, kann nämlich die bloße Berufung auf eine Gefahr, dass durch den Zugang zu den für die Begründung dieser Klagen notwendigen Beweisen, die sich in den Akten eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens befinden, die Wirksamkeit des Kronzeugenprogramms, in dessen Rahmen die betreffenden Schriftstücke der zuständigen Wettbewerbsbehörde übermittelt wurden, beeinträchtigt werden könnte, nicht genügen, um die Verweigerung des Zugangs zu diesen Beweisen zu rechtfertigen (vgl. Urteil Donau Chemie u. a., oben in Rn. 68 angeführt, EU:C:2013:366, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Villalón in der Rechtssache Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2013:643, Nrn. 70 bis 74).

    Weil eine Verweigerung des Zugangs die Erhebung von Schadensersatzklagen verhindern könnte, wodurch sich die betreffenden Unternehmen, denen möglicherweise bereits ein - zumindest teilweiser - Geldbußenerlass gewährt wurde, außerdem ihrer Verpflichtung zum Ersatz der Schäden, die sich aus dem Verstoß gegen Art. 101 AEUV ergeben, zum Nachteil der Geschädigten entziehen könnten, ist vielmehr zu verlangen, dass diese Verweigerung bei jedem einzelnen Dokument, für das die Einsichtnahme abgelehnt wird, auf zwingende Gründe in Bezug auf den Schutz des geltend gemachten Interesses gestützt ist (Urteil Donau Chemie u. a., oben in Rn. 68 angeführt, EU:C:2013:366, Rn. 47, vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Villalón in der Rechtssache Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2013:643, Nr. 78).

    Daher kann die Nichtweitergabe eines bestimmten Schriftstücks nur dann gerechtfertigt sein, wenn Gefahr besteht, dass dieses Schriftstück konkret das öffentliche Interesse an der Wirksamkeit des in Rede stehenden Kronzeugenprogramms beeinträchtigen könnte (Urteil Donau Chemie u. a., oben in Rn. 68 angeführt, EU:C:2013:366, Rn. 48, vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalwalts Villalón in der Rechtssache Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2013:643, Nr. 77).

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