Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,10673
Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80 (https://dejure.org/1981,10673)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.06.1981 - 187/80 (https://dejure.org/1981,10673)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 187/80 (https://dejure.org/1981,10673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,10673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Merck & Co. Inc. gegen Stephar BV und Petrus Stephanus Exler.

    Patente - Pharmazeutische Erzeugnisse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    Daß der Inhaber eines gewerblichen und kommerziellen Schutzrechtes sein Ausschließlichkeitsrecht nicht dazu benutzen darf, um die Einfuhr eines geschützten Erzeugnisses in einen Mitgliedstaat zu verhindern, wenn dieses Erzeugnis von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht worden ist, und zwar unabhängig davon, ob dort ein Parallelrecht existiert oder nicht, ergibt sich meines Erachtens weiterhin aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 15/74 (Centrafarm BV und Adriaan de Peijper/ Sterling Drug Inc., Slg. 1974, 1147).

    Daß der Gerichtshof seine Feststellungen in der Rechtssache 15/74 (Sterling Drug) nicht nur auf das Vorhandensein von Parallelpatenten abgestellt hat, ergibt sich schließlich auch daraus, daß der Fall paralleler Patente nur beispielhaft Erwähnung findet, während auch im Tenor dieses Urteils lediglich auf die Art und Weise des Inverkehrbringens des patentgeschützten Erzeugnisses in einem anderen Mitgliedstaat abgestellt wird.

    Die Firma Merck, die französische und die britische Regierung tragen hierzu, unter Berufung auf die vom Gerichtshof in dem Urteil Sterling Drug (Rechtssache 15/74) gegebene Definition des spezifischen Gegenstands des Patentrechts, im wesentlichen übereinstimmend vor, die Funktion dieses Rechts bestehe vor allem darin, einen Ausgleich für die schöpferische Tätigkeit der Erfinders zu gewähren.

    Für den Bereich des Patentrechts hat der Gerichtshof in dem Urteil Sterling Drug (Rechtssache 15/74) den spezifischen Gegenstand des gewerblichen Eigentums dahin gekennzeichnet, "daß der Inhaber zum Ausgleich seiner schöpferischen Erfindertätigkeit das ausschließliche Recht erlangt, gewerbliche Erzeugnisse herzustellen und in den Verkehr zu bringen, mithin die Erfindung entweder selber oder im Wege der Lizenzvergabe an Dritte zu verwerten, und daß er ferner das Recht erlangt, sich gegen jegliche Zuwiderhandlung zur Wehr zu setzen".

    Kann diese Lehre, die auf dem nationalen Patent aufbaut, auch nicht, wie bereits Generalanwalt Trabucchi in seinen Schlußanträgen vom 18. September 1974 zu der Rechtssache 15/74 (Sterling Drug, Slg. 1974, 1170) festgestellt hat, unmittelbar für die Gemeinschaftsregelung nutzbar gemacht werden, so bleibt doch festzuhalten, daß auch nach dieser Theorie lediglich auf das Inverkehrbringen der patentierten Erzeugnisse abgestellt wird.

    Dementsprechend hat auch der Gerichtshof in der Rechtssache 15/74 (Sterling Drug) zum Ausdruck gebracht, daß, wenn ein Patentinhaber das.

    Wie der Gerichtshof aber bereits in seinem Urteil in der Rechtssache 15/74 (Sterling Drug) ausgeführt und in dem Urteil der verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 (Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/ GEMA) wiederholt hat, rechtfertigt ein Unterschied zwischen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, der geeignet ist, den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu verfälschen, nicht, daß ein Mitgliedstaat solchen Praktiken einer privaten Stelle gesetzlichen Schutz gewährt, die mit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr unvereinbar sind.

    Dieser Bestimmung kommt insofern besondere Bedeutung zu, als sie in Kenntnis des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 15/74 (Sterling Drug), in dem versucht worden war, einen Ausgleich des Spannungsverhältnisses zwischen den Anforderungen des freien Warenverkehrs und dem nationalen Patentrecht herzustellen, in das Übereinkommen aufgenommen worden war.

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    1976, 1039; Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/GEMA, unveröffentlicht; sowie das Urteil vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked A/S gegen A/S Imerco, unveröffentlicht) ein durch die Gesetzgebung über die gewerblichen Schutzrechte garantiertes Ausschließlichkeitsrecht verbraucht, wenn ein Erzeugnis auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats vom Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist.

    Wie der Gerichtshof aber bereits in seinem Urteil in der Rechtssache 15/74 (Sterling Drug) ausgeführt und in dem Urteil der verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 (Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/ GEMA) wiederholt hat, rechtfertigt ein Unterschied zwischen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, der geeignet ist, den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu verfälschen, nicht, daß ein Mitgliedstaat solchen Praktiken einer privaten Stelle gesetzlichen Schutz gewährt, die mit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr unvereinbar sind.

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    2. Diesem Merkmal wurde dagegen eine entscheidende Bedeutung in dem Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon-Gesellschaft GmbH/Metro-SB-Großmärkte GmbH & Co. KG, Slg. 1971, 487) zugemessen, das gleichfalls für die Beurteilung des vorliegenden Falles heranzuziehen ist.

    Aus den dargelegten Grundzügen der Rechtsprechung, insbesondere aus dem Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon-Gesellschaft GmbH/Metro-SB- Großmärkte GmbH & Co. KG, Slg. 1971, 487), folgt weiterhin, daß bei der Prüfung der Frage von Parallelimporten aus einem Mitgliedstaat, der für die betreffenden Produkte keinen Patentschutz vorsieht, auch nicht, wie die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens meint, auf die Auslegungskriterien des Urteils vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral AG/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Slg. 1979, 649), das nicht den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, sondern eine unterschiedslos anwendbare Vermarktungsregelung zum Gegenstand hatte, zurückgegriffen zu werden braucht.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    Aus den dargelegten Grundzügen der Rechtsprechung, insbesondere aus dem Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon-Gesellschaft GmbH/Metro-SB- Großmärkte GmbH & Co. KG, Slg. 1971, 487), folgt weiterhin, daß bei der Prüfung der Frage von Parallelimporten aus einem Mitgliedstaat, der für die betreffenden Produkte keinen Patentschutz vorsieht, auch nicht, wie die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens meint, auf die Auslegungskriterien des Urteils vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral AG/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Slg. 1979, 649), das nicht den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, sondern eine unterschiedslos anwendbare Vermarktungsregelung zum Gegenstand hatte, zurückgegriffen zu werden braucht.
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    Falls sich aber herausstellen sollte, daß es nicht im Sinne von Artikel 36 des EWG- Vertrags "gerechtfertigt" ist, wenn sich die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens unter Berufung auf das ihr in den Niederlanden zustehende Patentrecht einer Einfuhr der fraglichen Ware aus Italien widersetzt, braucht - um dies vorwegzusagen - entgegen der von der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens sowie von der französischen und der britischen Regierung vertretenen Meinung der vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche & Co. AG/Centrafarm Vertriebsgesellschaft Pharmazeutischer Erzeugnisse mbH, Slg. 1978, 1139) und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (Centrafarm BV/American Home Products Corporation, Slg. 1978, 1823) zusätzlich herangezogene Prüfungsmaßstab einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten für den vorliegenden Fall nicht mehr berücksichtigt zu werden.
  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    Jedenfalls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. dazu unter den neueren Rechtssachen insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1976, Rechtssache 119/75, Terrapin (Overseas) Ltd./Terranova Industrie C. A. Kapferer & Co., Sig.
  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    1. In seinem Urteil in der Rechtssache 24/67 (Parke, Davis & Co./Firma Probel, Reese, Beintema-Interpharm und Centrafarm, Urteil vom 29. Februar 1968, Slg. 1968, 85) hatte der Gerichtshof zum ersten Male, wenn auch unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbrechts, Gelegenheit, zu der Frage der Ausübung nationaler Patentrechte gegenüber dem Parallelimport pharmazeutischer Artikel aus Italien, das keine Exklusivrechte für Herstellung und Vertrieb dieser Erzeugnisse gewährte, Stellung zu nehmen.
  • EuGH, 22.01.1981 - 58/80

    Dansk Supermarked

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    1976, 1039; Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/GEMA, unveröffentlicht; sowie das Urteil vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked A/S gegen A/S Imerco, unveröffentlicht) ein durch die Gesetzgebung über die gewerblichen Schutzrechte garantiertes Ausschließlichkeitsrecht verbraucht, wenn ein Erzeugnis auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats vom Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist.
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
    Falls sich aber herausstellen sollte, daß es nicht im Sinne von Artikel 36 des EWG- Vertrags "gerechtfertigt" ist, wenn sich die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens unter Berufung auf das ihr in den Niederlanden zustehende Patentrecht einer Einfuhr der fraglichen Ware aus Italien widersetzt, braucht - um dies vorwegzusagen - entgegen der von der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens sowie von der französischen und der britischen Regierung vertretenen Meinung der vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche & Co. AG/Centrafarm Vertriebsgesellschaft Pharmazeutischer Erzeugnisse mbH, Slg. 1978, 1139) und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (Centrafarm BV/American Home Products Corporation, Slg. 1978, 1823) zusätzlich herangezogene Prüfungsmaßstab einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten für den vorliegenden Fall nicht mehr berücksichtigt zu werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht