Rechtsprechung
EuGH, 23.05.1978 - 102/77 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- EU-Kommission
Hoffman-La Roche / Centrafarm
1 . FREIER WARENVERKEHR - GERWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - BEFUGNISSE - SCHUTZ - UMFANG
- EU-Kommission
Hoffman-La Roche / Centrafarm
- Wolters Kluwer
Internationaler Schutz von Markenrechten; Umetikettierung von markenrechtlich geschützen Produkten; Maßgeblichkeit der Präsentation eines Produkts
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Hoffmann-La Roche/Centrafarm
- Judicialis
EWG Art. 36 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG Art. 36 S. 1
1. FREIER WARENVERKEHR - GERWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - BEFUGNISSE - SCHUTZ - UMFANG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1739
- GRUR 1978, 599
- GRUR Int. 1978, 291
Wird zitiert von ... (91)
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Damit die Marke nämlich ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten will, erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. u. a. die Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30).Damit diese Herkunftsgarantie, die die Hauptfunktion der Marke darstellt, gewährleistet werden kann, muss der Markeninhaber vor Konkurrenten geschützt werden, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (vgl. u. a. die Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22).
- EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova
34 Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 36 EG-Vertrag ergibt, ist das ausschließliche Recht eines Markeninhabers zum Anbringen der Marke auf einer Ware unter bestimmten Umständen als erschöpft anzusehen, damit ein Importeur Waren, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden sind, unter dieser Marke vertreiben kann (in diesem Sinn Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, American Home Products, Slg. 1978, 1823, sowie die Urteile vom heutigen Tag in den Rechtssachen C-71/94, C-72/94 und C-73/94, Eurim-Pharm, und C-232/94, MPA Pharma).44 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7…, Urteil vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, …und Urteil IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O. Randnr. 33).
Diese Herkunftsgarantie schließt ein, daß der Verbraucher oder Endabnehmer sicher sein darf, daß an einer ihm angebotenen mit der Marke versehenen Ware nicht auf einer früheren Vermarktungsstufe durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers ein Eingriff vorgenommen worden ist, der den Originalzustand der Ware beeinträchtigt hat (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 8).
48 Daraus folgt, daß das dem Markeninhaber eingeräumte Recht, sich jeder Benutzung der Marke zu widersetzen, die die so verstandene Herkunftsgarantie verfälschen könnte, zum spezifischen Gegenstand des Markenrechts gehört, zu dessen Schutz Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sein können (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 9).
49 Im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 36 EWG-Vertrag in Anwendung dieser Grundsätze dahin auszulegen ist, daß sich ein Markeninhaber auf die Marke berufen kann, um einen Importeur am Vertrieb einer Ware zu hindern, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist, wenn dieser Importeur die Ware in eine neue Verpackung umgepackt hat, auf der die Marke wieder angebracht worden ist; dies gilt nicht, wenn folgende Voraussetzungen erfuellt sind:.
50 Nach dieser Rechtsprechung ist Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie also dahin auszulegen, daß sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, die vier im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) genannten Voraussetzungen sind erfuellt.
69 Im Interesse des Markeninhabers und zu seinem Schutz vor Mißbrauch ist dem Importeur diese Befugnis daher, wie der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) festgestellt hat, nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte sonstige Erfordernisse beachtet.
71 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, muß diese Angabe auf der äusseren Verpackung der umgepackten Ware deutlich angebracht sein (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 12, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 11).
78 Schließlich muß der Markeninhaber, wie der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) festgestellt hat, vom Feilhalten der umgepackten Ware vorab unterrichtet werden.
- EuGH, 11.07.1996 - C-71/94
Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.
31 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7…, vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, und IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O., Randnr. 33).Diese Herkunftsgarantie schließt ein, daß der Verbraucher oder Endabnehmer sicher sein darf, daß an einer ihm angebotenen mit der Marke versehenen Ware nicht auf einer früheren Vermarktungsstufe durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers ein Eingriff vorgenommen worden ist, der den Originalzustand der Ware beeinträchtigt hat (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 8).
35 Daraus folgt, daß das dem Markeninhaber eingeräumte Recht, sich jeder Benutzung der Marke zu widersetzen, die die so verstandene Herkunftsgarantie verfälschen könnte, zum spezifischen Gegenstand des Markenrechts gehört, zu dessen Schutz Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sein können (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 9).
36 Im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 36 EWG-Vertrag in Anwendung dieser Grundsätze dahin auszulegen ist, daß sich ein Markeninhaber auf die Marke berufen kann, um einen Importeur am Vertrieb einer Ware zu hindern, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist, wenn dieser Importeur die Ware in eine neue Verpackung umgepackt hat, auf der das Warenzeichen wieder angebracht worden ist.
40 Die Antwort auf diese Frage ergibt sich im wesentlichen aus dem Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.), wonach sich der Markeninhaber einer solchen Verwendung seiner Marke widersetzen kann, es sei denn, die vier in diesem Urteil genannten Voraussetzungen sind erfuellt.
60 Im Interesse des Markeninhabers und zu seinem Schutz vor Mißbrauch ist dem Importeur diese Befugnis daher, wie der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) festgestellt hat, nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte sonstige Erfordernisse beachtet.
62 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, muß diese Angabe auf der äusseren Verpackung der umgepackten Ware deutlich angebracht sein (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 12, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 11).
69 Schließlich muß der Markeninhaber, wie der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) festgestellt hat, vom Feilhalten der umgepackten Ware vorab unterrichtet werden.
- EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH …
Damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der EG-Vertrag errichten will, erfüllen kann, muss sie nämlich die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, dem sich die Verantwortung für ihre Qualität zuordnen lässt (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche, 102/77, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, vom 18. Juni 2002, Philips, C-299/99, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30, sowie vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, Slg. 2005, I-2337, Randnr. 26). - EuGH, 03.12.1981 - 1/81
Pfizer / Eurim-Pharm
Aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139) und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (Centrafarm/ AHPC, Slg. 1978, 1823) ergebe sich nämlich, daß die Annahme einer "verschleierten Beschränkung" oder "willkürlichen Diskriminierung" im Sinne des Artikels 36 Satz 2 EWG-Vertrag das Vorhandensein eines subjektiven Moments voraussetze in dem Sinne, daß der Zeicheninhaber sein Zeichenrecht zu dem Zweck einsetze, den freien Warenverkehr innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu behindern und so die nationalen Märkte gegeneinander abzuschotten.Die Klägerin trägt weiter vor, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 23. Mai 1978 in der Rechtsache 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139) die erste Frage bereits dahin beantwortet, daß es im Sinne von Artikel 36 Satz 1 EWG-Vertrag gerechtfertigt sei, wenn sich der Inhaber eines in zwei Mitgliedstaaten gleichzeitig geschützten Warenzeichenrechts dagegen zur Wehr setze, daß ein in einem dieser Staaten rechtmäßig mit dem Warenzeichen versehenes Erzeugnis nach dem Umfüllen in eine neue Packung, auf der das Warenzeichen durch einen Dritten angebracht wurde, in dem anderen Mitgliedstaat auf den Markt gebracht werde.
Soweit die Form der Anbringung der geschützen Marke der Klägerin auf dem Markenartikel der Beklagten in einer technisch von dem Sachverhalt der Rechtssache 102/77 abweichenden Form geschehe, sei der Gerichtshof an die nationale gerichtliche Feststellung gebunden, daß auch diese technische Variante eine nationale Warenzeichenverletzung sei.
Etwas genereller verweist die Klägerin des Ausgangsverfahrens noch einmal auf die Bedeutung, die der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/77 (…a.a.O.) und 3/78 (Centrafarm/ AHPC, Slg. 1978, 1823) dem Vertrauen des Verbrauchers auf die Unversehrtheit der gekauften Ware, seit sie der Hersteller in Verkehr gebracht habe, beigelegt habe.
Die Beklagte des Ausgangsverfahrens bezieht sich hierzu auf die folgende Passage aus den Schlußanträgen des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm): "Auch wenn die eine oder andere innerstaatliche Rechtsordnung bestimmte Nebenfunktionen der Marke schützt, bleibt es jedenfalls dabei, daß in der Gemeinschaftsrechtsordnung ein derartiger Schutz nur für zulässig gehalten werden kann, soweit er der vollen Einhaltung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs ... nicht im Wege steht.
Zu diesem Zweck berücksichtige der Gerichtshof die Hauptfunktion des Warenzeichens, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (vgl. die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75, Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, a.a.O., …und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, a.a.O.).
Insoweit sei der der vorliegenden Rechtssache zugrunde liegende Sachverhalt nicht mit den Sachverhalten vergleichbar, die zu den bereits erwähnten Rechtssachen 3/78 und 102/77 geführt hätten.
Der Gerichtshof habe im übrigen bereits in der Rechtssache 102/77 (…a.a.O.) anerkannt, daß es zulässig sei, unterschiedliche Packungsgrößen je nach den Erfordernissen des betreffenden nationalen Marktes anzubieten.
Aus dem Urteil in der Rechtssache 102/77 (…a.a.O.) ergebe sich aber deutlich, daß der Gerichtshof ein besonderes finales Element nicht für erforderlich gehalten habe.
In dem Urteil zur Rechtssache 3/78 stehe im übrigen nichts, was auch nur einen Anhaltspunkt dafür abgeben könnte, daß der Gerichtshof sein in der Rechtssache 102/77 gefälltes Urteil im nachhinein hätte korrigieren wollen.
Soweit auf die zweite Frage eine Antwort zu geben wäre, sollte der Lösung gefolgt werden, wie sie in dem Urteil in der Rechtssache 102/77 gefunden worden sei, die mit der vorliegenden Rechtssache unter dem Gesichtspunkt übereinstimme, daß in zwei Mitgliedstaaten für den Rechtsinhaber das gleiche Warenzeichen für das gleiche Erzeugnis geschützt sei.
Es ist zunächst daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich insbesondere aus seinem Urteil vom 23. Mai 1978 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Rechtssache 102/77, Slg. 1978, 1139) ergibt, der EWG-Vertrag zwar den Bestand der durch die nationale Gesetzgebung eines Mitgliedstaats eingeräumten gewerblichen Schutzrechte nicht berührt, die Ausübung dieser Rechte aber sehr wohl je nach den Umständen durch die Verbotsnormen des Vertrages beschränkt werden kann.
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
23 Erstens ist zu bemerken, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30). - EuGH, 12.10.1999 - C-379/97
Upjohn
Im Zuge seiner Rechtsprechung zu den Fällen, in denen Parallelimporteure Waren einkaufen, die vom Markeninhaber auf den Markt eines Mitgliedstaats gebracht wurden, diese umpacken und auf ihnen die ursprüngliche Marke anbringen, um sie im Einfuhrmitgliedstaat auf den Markt zu bringen, hat der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 36 EG-Vertrag Ausnahmen von dem elementaren Grundsatz des freien Warenverkehrs im Gemeinsamen Markt nur zuläßt, soweit sie zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand des Schutzrechts ausmachen (siehe Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 6, und Bristol-Meyers Squibb u. a., Randnr. 42).Der spezifische Gegenstand des Rechts an der Marke besteht insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Ware veräußern (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 44).
Diese Herkunftsgarantie schließt ein, daß der Verbraucher oder Endabnehmer sicher sein darf, daß an einer ihm angebotenen mit der Marke versehenen Ware nicht auf einer früheren Vermarktungsstufe durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers ein Eingriff vorgenommen worden ist, der den Originalzustand der Ware beeinträchtigt hat (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 47).
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof Artikel 36 EG-Vertrag dahin ausgelegt, daß sich ein Markeninhaber auf die Marke berufen kann, um einen Importeur am Vertrieb einer Ware zu hindern, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist, wenn dieser Importeurdie Ware in eine neue Verpackung umgepackt hat, auf der die Marke wieder angebracht worden ist (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 8, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 49).
Allerdings kann die Geltendmachung des Rechts an der Marke durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung im Sinne von Artikel 36 EG-Vertrag darstellen, wenn erwiesen ist, daß die Benutzung der Marke durch den Inhaber unter Berücksichtigung des von ihm angewandten Vermarktungssystems zur künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten beitragen würde und daß, falls die Ware umgepackt wird, die Wahrung bestimmter schutzwürdiger Interessen des Markeninhabers sichergestellt ist, was insbesondere bedeutet, daß das Umpacken den Originalzustand der Ware nicht beeinträchtigen darf und daß die Aufmachung des umgepackten Erzeugnisses nicht dem guten Ruf der Marke schaden darf (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 10, Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 49, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 29).
Während die Urteile Hoffmann-La Roche und Bristol-Myers Squibb u. a. den Fall betrafen, daß der Parallelimporteur ein mit einer Marke versehenes Produkt umpackt und darauf wieder die ursprüngliche Marke anbringt, bezog sich das in der zweiten Vorlagefrage genannte Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (American Home Products, Slg. 1978, 1823) auf den Fall, daß der Parallelimporteur die ursprüngliche Marke, die vom Inhaber im Ausfuhrmitgliedstaat benutzt wurde, durch die vom Inhaber im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke ersetzt.
Wie sich diesen ergänzenden Ausführungen entnehmen läßt, will das vorlegende Gericht wissen, ob sich aus dem Begriff der künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten im Sinne der Urteile Hoffmann-La Roche und Bristol-Myers Squibb u. a. ergibt, daß bei der Prüfung der Frage, ob der Markeninhaber sich nach nationalem Recht dagegen zur Wehr setzen kann, daß ein Parallelimporteur von Arzneimitteln die vom Inhaber im Ausfuhrmitgliedstaatbenutzte Marke durch die vom Inhaber im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke ersetzt, - entweder Umstände, aus denen sich die Benutzung unterschiedlicher Marken in diesen Mitgliedstaaten erklärt, insbesondere die Tatsache, daß der Markeninhaber die unterschiedlichen Marken mit der Absicht der Marktabschottung benutzt, - oder im Zeitpunkt der Vertriebes im Einfuhrmitgliedstaat bestehende Umstände, die den Parallelimporteur dazu zwingen, die ursprüngliche Marke durch die im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke zu ersetzen, um das betreffende Arzneimittel in diesem Staat in den Verkehr bringen zu können, zu berücksichtigen sind.
Nach alledem ist auf die Vorlagefragen zu antworten, daß sich aus dem Begriff der künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten im Sinne der Urteile Hoffmann-La Roche und Bristol-Myers Squibb u. a. ergibt, daß bei der Prüfung der Frage, ob der Markeninhaber sich nach nationalem Recht dagegen zur Wehr setzen kann, daß ein Parallelimporteur von Arzneimitteln die im Ausfuhrmitgliedstaat benutzte Marke durch die vom Markeninhaber im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke ersetzt, im Zeitpunkt des Vertriebes im Einfuhrmitgliedstaat bestehende Umstände zu berücksichtigen sind, die den Parallelimporteur objektiv dazu zwingen, die ursprüngliche Marke durch die im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke zu ersetzen, um das betreffende Produkt in diesem Staat in den Verkehr bringen zu können.
auf die ihm vom Sø- og Handelsret mit Beschluß vom 31. Oktober 1997 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Aus dem Begriff der künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten im Sinne der Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139) und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93 (Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457) ergibt sich, daß bei der Prüfung der Frage, ob der Markeninhaber sich nach nationalem Recht dagegen zur Wehr setzen kann, daß ein Parallelimporteur von Arzneimitteln die im Ausfuhrmitgliedstaat benutzte Marke durch die vom Markeninhaber im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke ersetzt, im Zeitpunkt des Vertriebes im Einfuhrmitgliedstaat bestehende Umstände zu berücksichtigen sind, die den Parallelimporteur objektiv dazu zwingen, die ursprüngliche Marke durch die im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke zu ersetzen, um das betreffende Produkt in diesem Staat in den Verkehr bringen zu können.
- EuGH, 23.04.2002 - C-143/00
Boehringer Ingelheim u.a.
Zunächst ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnrn. 6 und 7), Folgendes: - Artikel 30 EG lässt Ausnahmen von dem elementaren Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten nur zu, soweit sie zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand des betroffenen gewerblichen Eigentums ausmachen.Das Recht des Markeninhabers, jede Benutzung der Marke zu verhindern, die die so verstandene Herkunftsgarantie verfälschen könnte, gehört somit zum spezifischen Gegenstand des Markenrechts, und folglich ist der Inhaber einer Marke nach Artikel 30 Satz 1 EG berechtigt, den Importeur eines Markenerzeugnisses daran zu hindern, nach dessen Umpacken die Marke ohne Zustimmung ihres Inhabers auf der neuen Verpackung anzubringen (Urteil Hoffmann-La Roche, Randnrn. 7 und 8).
Sodann hat der Gerichtshof im Anschluss an das Urteil Hoffmann-La Roche in mehreren Entscheidungen, insbesondere in den Urteilen vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93 (Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457) und vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache C-379/97 (Upjohn, Slg. 1999, I-6927), näher erläutert, wann eine künstliche Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten vorliegen kann.
Wenn der Gerichtshof das Wesen der im Urteil Hoffmann-La Roche aufgestellten Liste von Voraussetzungen hätte ändern und einige von ihnen als Alternativen hätte ausgestalten wollen, so hätte er dies jedoch ohne weiteres tun können.
Es müsse gemäß den im Urteil Hoffmann-La Roche aufgestellten und vom Gerichtshof ständig angewandten Grundsätzen durchgesetzt werden.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss der Parallelimporteur, der ein mit einer Marke versehenes Arzneimittel umpackt, den Markeninhaber vorab vom Inverkehrbringen der umgepackten Ware unterrichten (vgl. Urteil Hoffmann-La Roche, Randnr. 12).
- EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE …
Damit die Marke nämlich ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten will, erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30, sowie Arsenal Football Club, Randnr. 48). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
27 Insoweit ist erstens daran zu erinnern, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30). - EuGH, 11.07.1996 - C-232/94
MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-348/04
Boehringer Ingelheim u.a.
- EuGH, 11.11.1997 - C-349/95
Loendersloot
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-349/95
Frits Loendersloot, handelnd unter der Firma F. Loendersloot Internationale …
- EuG, 26.10.2000 - T-41/96
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-230/16
Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen …
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92
"Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des …
- EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
CNL-SUCAL / HAG
- EuGH, 12.01.2006 - C-173/04
Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …
- BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98
ZOCOR
- BGH, 09.06.2004 - I ZR 13/02
SIM-Lock
- EuGH, 22.06.1994 - C-9/93
IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91
Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP) …
- EuGH, 16.07.2009 - C-202/08
American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
- BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86
"Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von …
- BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 1/81
Pfizer Inc. gegen Eurim-Pharm GmbH. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum: …
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 234/91
Durch den Umkarton mittels eines ausgeschnittenen Fensters geschaffene Verbindung …
- EuGH, 23.04.2002 - C-443/99
Merck, Sharp & Dohme
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
Zur Möglichkeit von Markeninhabern, Parallelimporten verschreibungspflichtiger …
- EuG, 15.11.2001 - T-151/01
Duales System Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-277/15
Servoprax - Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika - Parallelvertrieb auf …
- EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1978 - 3/78
Centrafarm BV gegen American Home Products Corporation. - Serenid - Seresta.
- EuG, 10.07.1991 - T-69/89
Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
Rioglass und Transremar
- OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von …
- EuG, 10.07.1991 - T-76/89
Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften …
- EuG, 14.04.2005 - T-260/03
Celltech / HABM (CELLTECH) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke CELLTECH - Absolute …
- EuG, 12.09.2007 - T-304/05
'Cain Cellars / HABM (Représentation d''un pentagone)' - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 13.09.2006 - T-191/04
DAS GERICHT HEBT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AUF, DAS BILDZEICHEN "METRO" NICHT ALS …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-175/21
Harman International Industries
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02
HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - …
- EuGH, 14.09.1982 - 144/81
Keurkoop / Nancy Kean Gifts
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-48/09
Lego Juris / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke …
- EuG, 17.12.2009 - T-58/01
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-100/02
Gerolsteiner Brunnen
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-206/01
DER GENERALANWALT IST DER AUFFASSUNG, DASS DER INHABER EINER MARKE IHRE …
- EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
Timehouse / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-202/08
American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-251/95
SABEL BV gegen Puma AG, Rudolf Dassler Sport. - Richtlinie 89/104/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-143/00
Boehringer Ingelheim u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-215/14
Société des Produits Nestlé - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 …
- EuGH, 16.07.2009 - C-208/08
HABM / American Clothing Associates - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-48/05
Adam Opel - Marke - Unbefugte Benutzung - Modellfahrzeuge
- Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2019 - C-104/18
Koton Magazacilik Tekstil Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-208/08
HABM / American Clothing Associates - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-408/01
Adidas-Salomon und Adidas Benelux
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-443/99
Merck, Sharp & Dohme
- OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91
Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-414/99
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, BEI DER ANWENDUNG DES …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-321/03
Dyson - Marke - Erste Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 2 - Markenfähiges Zeichen - …
- OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
Parallelimport von Markenware - Vorabinformation des Markenrechtsinhabers über …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2012 - C-376/11
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann ein Unternehmen seine Marken nur …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-2/00
Hölterhoff
- EuG, 10.07.1991 - T-70/89
British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der …
- EuGH, 17.10.1990 - C-10/90
Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1990 - C-10/89
SA CNL-SUCAL NV gegen HAG GF AG. - Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-427/93
Bristol-Myers Squibb gegen Paranova A/S (C-427/93) und C. H. Boehringer Sohn, …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-379/97
Upjohn
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-9/93
IHT Internationale Heiztechnik GmbH und Uwe Danzinger gegen Ideal-Standard GmbH …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
Strafverfahren gegen Maurice Donald Henn und John Frederick Ernest Darby.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-253/20
Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gewerbliches und kommerzielles …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2019 - C-622/18
Cooper International Spirits u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04
Emanuel - Marken - Von ihrem Inhaber übertragene Marke - Täuschung - Ungültigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-245/02
Anheuser-Busch
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2006 - C-281/05
Montex Holdings - Marken - Recht des Inhabers einer Marke, die Durchfuhr von …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-228/03
The Gillette Company und Gillette Group Finland
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18
José Cánovas Pardo
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
Levi Strauss - Marke - Für identische oder ähnliche Waren benutztes Zeichen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
Belgien / Spanien
- EuG, 15.05.2017 - T-285/16
Dominator International / EUIPO (DREAMLINE) - Unionsmarke - Internationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1989 - 266/87
The Queen gegen Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 238/87
AB Volvo gegen Erik Veng (UK) Ltd. - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80
Merck & Co. Inc. gegen Stephar BV und Petrus Stephanus Exler. - Patente - …
- EuGH, 28.07.2011 - n C 400/09
Rechtsprechung
EuGH, 20.09.1978 - 102/77 |
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR Int. 1978, 478
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 22.06.1978 - I 102/77 |
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.06.1978 - I 102/77
- VG Stuttgart, 22.06.1978 - VRS I 102/77
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - IV 3073/78
- BVerwG, 30.09.1980 - 6 B 92.80
Rechtsprechung
FG Bremen, 09.08.1978 - I 102/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1978 - 102/77 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Hoffmann-La Roche & Co. AG gegen Centrafarm Vertriebsgesellschaft Pharmazeutischer Erzeugnisse mbH.
Umpacken von Markenzeugnissen
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 20.06.1977 - 10 O 10/76
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1978 - 102/77
- EuGH, 23.05.1978 - 102/77
- EuGH, 20.09.1978 - 102/77
- LG Freiburg, 19.03.1979 - 10 O 10/76
- OLG Karlsruhe, 04.06.1981 - 4 U 58/79
- BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 26.09.1978 - III 101, 102/77, III 101/77, III 102/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)