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   LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21   

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LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21 (https://dejure.org/2022,22887)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2022 - 10 Sa 94/21 (https://dejure.org/2022,22887)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2022 - 10 Sa 94/21 (https://dejure.org/2022,22887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, § 202 Abs 1 BGB, § 305 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist - Teilnichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages; Ausschlussfrist; Teilnichtigkeit wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages; Ausschlussfrist; Teilnichtigkeit wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Inhaltskontrolle des Tarifvertrags bei dessen vollständiger Geltung für das Arbeitsverhältnis; Teilnichtigkeit einer vertraglichen Ausschlussfrist wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB; Inhaltliche und zeitliche Reichweite einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Tarifvertrag - Inbezugnahme - Ausschlussfrist - Teilnichtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 614
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Die Inbezugnahme des jeweils gültigen Tarifvertrags stellt keine unangemessene Benachteiligung dar (vgl. nur BAG 26. September 2013 - Rn. 8 AZR 1013/12 - Rn. 21 ff.).

    aa) Für normativ geltende Tarifregelungen gilt nach der bisherigen Rechtsprechung, dass einer tariflichen Ausschlussfrist, die Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung erfasst, § 202 Abs. 1 BGB nicht entgegensteht, da das Gesetz die Erleichterung der Haftung wegen Vorsatzes nur "durch Rechtsgeschäft" verbietet (vgl. nur BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 33 f.; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 24; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 32) : Ein solches Rechtsgeschäft stellten Rechtsnormen eines Tarifvertrages nicht dar, da sie Gesetze im materiell-rechtlichen Sinne seien und den Gesetzesbegriff des Art. 2 EGBGB erfüllten (kritisch hierzu Staudinger/Caspers (2019) BGB § 276 Rn. 121; Preis/Greiner Der Arbeitsvertrag 6. Aufl. Ausschlussfristen Rn. 44, der aber eine rechtskonforme geltungserhaltende Reduktion befürwortet; Bayreuther NZA 2021, 1375, 1376) .

    Im Übrigen bleibe sie wirksam (BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 41; 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 14; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 38; so auch Arbeitsgericht Stuttgart 4. Mai 2022 - 4 Ca 6736/21 - zu II. 3. c) der Gründe; Bayreuther NZA 2021, 1375, 1376).

    dd) Die auch im vorliegenden Rechtsstreit zur Entscheidung berufene 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat im Urteil vom 31. Mai 2021 (- 10 Sa 73/20 - Rn. 96 ff., zitiert nach juris) die Rechtsprechung des 8. Senats im Urteil vom 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - und im Urteil vom 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - versucht zusammenzuführen und entschieden, dass auch eine im Wege der Globalverweisung auf einen Tarifvertrag anzuwendende tarifliche Ausschlussfrist nichtig ist, wenn sie gegen § 202 Abs. 1 BGB verstößt.

    Das führt zu dem Ergebnis, dass lediglich das Handeln der Geschäftsführer der Beklagten ohne Entlastungsmöglichkeit nach § 278 Satz 2 BGB der Beklagten zugerechnet wird (vgl. BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 41 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 10 Sa 73/20

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe-

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Im Übrigen bleibt sie wirksam (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil v. 31. Mai 2021 - 10 Sa 73/20 - Rn. 96 ff., juris; Anschluss an BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 41; 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 14).

    dd) Die auch im vorliegenden Rechtsstreit zur Entscheidung berufene 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat im Urteil vom 31. Mai 2021 (- 10 Sa 73/20 - Rn. 96 ff., zitiert nach juris) die Rechtsprechung des 8. Senats im Urteil vom 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - und im Urteil vom 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - versucht zusammenzuführen und entschieden, dass auch eine im Wege der Globalverweisung auf einen Tarifvertrag anzuwendende tarifliche Ausschlussfrist nichtig ist, wenn sie gegen § 202 Abs. 1 BGB verstößt.

    (2) Die im Urteil der 10. Kammer vom 31. Mai 2021 - 10 Sa 73/20 - Rn. 96 ff., vertretene Auffassung führt zudem zu einer Überbewertung der Rechtsfolge, dass mit der einzelvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge keine Tarifgebundenheit eintritt, sondern die tariflichen Regelungen zwischen den Vertragsparteien nur als Vertragsrecht gelten (vgl. zuletzt BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 65) .

    Die Kammer hat ihre Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 31. Mai 2021 - 10 Sa 73/20 - korrigiert.

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    bb) Für ausschließlich vertraglich vereinbarte - also nicht durch Inbezugnahme eines Tarifvertrages zur Anwendung kommende - Ausschlussfristen haben der 8. und 9. Senat dagegen geurteilt, dass diese nichtig seien, wenn sie auch Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung und aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung erfassen (BAG 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 54 ff.; bestätigt 25. Februar 2021 - 8 AZR 171/19 - Rn. 68 ff.; 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 22) .

    dd) Die auch im vorliegenden Rechtsstreit zur Entscheidung berufene 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat im Urteil vom 31. Mai 2021 (- 10 Sa 73/20 - Rn. 96 ff., zitiert nach juris) die Rechtsprechung des 8. Senats im Urteil vom 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - und im Urteil vom 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - versucht zusammenzuführen und entschieden, dass auch eine im Wege der Globalverweisung auf einen Tarifvertrag anzuwendende tarifliche Ausschlussfrist nichtig ist, wenn sie gegen § 202 Abs. 1 BGB verstößt.

    (1) Das Verbot des § 202 Abs. 1 BGB gilt für alle Schadensersatzansprüche aus Delikt und Vertrag (st. Rspr., vgl. nur BAG 26. November 2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 65) .

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    (1) Maßgeblich für den Beginn der Verjährung - dasselbe gilt für den Beginn von Ausschlussfristen - ist wegen der Prozesshaftigkeit des Mobbings, die die Qualifizierung eines bestimmten Gesamtverhaltens als Verletzungshandlung im Rechtssinne erforderlich macht, regelmäßig der Abschluss der zeitlich letzten vorgetragenen Mobbinghandlung (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 95 m.w.N.) .

    Eine Person, die einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß § 253 Abs. 2 BGB auf § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB (ggf. i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) stützt, muss demnach grundsätzlich alle den jeweiligen Anspruch begründenden Tatsachen darlegen und im Streitfall auch beweisen (BAG 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 42 m.w.N.) .

    § 823 Abs. 1 BGB setzt ausdrücklich Vorsatz oder Fahrlässigkeit und damit Verschulden voraus (BAG 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 49 m.w.N.) .

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Die Beklagte wäre der Klägerin zu diesem immateriellen Schadensersatz verpflichtet, wenn sie entweder arbeitsvertragliche Pflichten (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB) oder die Gesundheit der Klägerin, die ein besonders geschütztes Rechtsgut i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB ist, verletzt hätte (st. Rspr., vgl. nur BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 29, 34 f.) .

    Die Klägerin hat - obwohl sie dieses Erfordernis selbst auf S. 23 der Klageschrift angesprochen hat - nicht vorgetragen, dass die Beklagte bzw. die Personen, deren Verhalten sie sich nach § 278 BGB und § 831 BGB zurechnen lassen muss, hätten erkennen können, dass sie aufgrund dieser Vorgänge erkranken würde (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 53 und 24. April 2008 - 8 AZR 347/07- Rn. 34).

    dd) Allerdings sind die von der Klägerin angeführten Beispiele aus den E-Mails von Frau F., Frau B., Frau S. ("Trulla", "dieses kluge Köpfchen", "die hat´s halt schon drauf") in dem Wissen, dass die Klägerin diese E-Mails aufgrund ihrer Leseberechtigung lesen kann, sicherlich auch von einem objektiven Standpunkt aus keineswegs sozialadäquat gewesen (vgl. hierzu BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 36 ff.) .

  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Findet ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Globalverweisung im Arbeitsvertrag Anwendung, findet eine Kontrolle der tariflichen Bestimmungen anhand der §§ 305 ff. BGB nicht statt, wenn der Tarifvertrag das Arbeitsverhältnis in seinem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich erfasst (vgl. BAG 7. Juli 2020 - 9 AZR 323/19 - Rn. 21 m.w.N.).

    Bei einer so weiten Regelung fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (st. Rspr., vgl. nur BAG 7. Juli 2020 - 9 AZR 323/19 - Rn 12; explizit zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 49) .

    Voraussetzung ist aber, dass der Tarifvertrag das Arbeitsverhältnis in seinem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich erfasst (BAG 7. Juli 2020 - 9 AZR 323/19 - Rn. 21; 3. Juli 2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 14; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 28 f. m.w.N.; 18. September 2012 - 9 AZR 1/11 - Rn. 24).

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Im Übrigen bleibt sie wirksam (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil v. 31. Mai 2021 - 10 Sa 73/20 - Rn. 96 ff., juris; Anschluss an BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 41; 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 14).

    Der Verweis auf ein anderes Vertragswerk ist auch nicht intransparent (vgl. BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 41) - auch dann nicht, wenn einzelne Bestimmungen des in Bezug genommenen MTV teilweise unwirksam sind (vgl. dazu nachfolgend 4.).

    Im Übrigen bleibe sie wirksam (BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 41; 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 14; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 38; so auch Arbeitsgericht Stuttgart 4. Mai 2022 - 4 Ca 6736/21 - zu II. 3. c) der Gründe; Bayreuther NZA 2021, 1375, 1376).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Das gelte insbesondere für den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch, weil dieser in seiner Höhe ganz wesentlich von der Dauer der Krankheit abhänge (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 96; 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 - Rn. 33) .

    Das Verschulden des Schuldners muss sich - je nach Anspruchsgrundlage - nur auf die Pflicht-, Rechtsgut- oder Schutzgesetzverletzung beziehen, nicht jedoch auf den eingetretenen Schaden (vgl. nur BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 83).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Bei einer so weiten Regelung fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (st. Rspr., vgl. nur BAG 7. Juli 2020 - 9 AZR 323/19 - Rn 12; explizit zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 49) .

    Da danach die Haftung für fremdes vorsätzliches Handeln ausgeschlossen werden kann, können derartige Ansprüche einer Ausschlussklausel unterfallen (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 43; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 17; LAG Köln 31. Januar 2012 - 5 Sa 1560/10 Rn. 35, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
    Die Klägerin hat - obwohl sie dieses Erfordernis selbst auf S. 23 der Klageschrift angesprochen hat - nicht vorgetragen, dass die Beklagte bzw. die Personen, deren Verhalten sie sich nach § 278 BGB und § 831 BGB zurechnen lassen muss, hätten erkennen können, dass sie aufgrund dieser Vorgänge erkranken würde (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 53 und 24. April 2008 - 8 AZR 347/07- Rn. 34).

    ee) Allgemein gehaltene Schilderungen in den Schriftsätzen und dem Mobbingtagebuch wie "massive Bedrohungen/Beschimpfungen" sind unsubstantiiert (vgl. zu den Anforderungen nur BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 41 f.) und - sofern sie zeitlich sowie dem Wortlaut nach substantiiert worden sind -, sind sie teilweise durch nachfolgende Beispiele in ein milderes Licht gerückt worden.

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 160/04

    Urlaubsentgelt - Ausschlussfristen - Auslegung

  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB -

  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02

    Ausschlußfristen, Nachweis eines neu abgeschlossenen Tarifvertrags

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 443/78

    Bundesangestelltentarif - BAT - Ausschlußfrist - Gehaltsüberzahlung -

  • LAG Köln, 31.01.2012 - 5 Sa 1560/10

    Anforderung an die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70

    Ausschlußfrist

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 727/79
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • ArbG Regensburg, 31.10.2022 - 2 Ca 4/22

    Auslegung einer vertraglichen Ausschlussfristenregelung

    Weiter ist die Klausel intransparent im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil sich ihrem Wortlaut nicht mehr verlässlich entnehmen lässt, wie weit sie in Wirklichkeit reicht (so auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 10.08.2022 - 10 Sa 94/21 = BeckRS 2022, 21976 Rn. 43; Bayreuther, NZA. 2021, 1375, 1376).
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