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   LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17   

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LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17 (https://dejure.org/2017,18022)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2017 - 6 Sa 111/17 (https://dejure.org/2017,18022)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 6 Sa 111/17 (https://dejure.org/2017,18022)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsrente - Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

  • IWW

    § 5 Abs. 2 S. 2 BetrAVG, § ... 5 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 BetrAVG, § 5 Abs. 2 S. 2 Alt.2 BetrAVG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 307 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 5 Abs. 2 BetrAVG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 5 Abs. 2 S. 1 BetrAVG, § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG, § 5 BetrAVG, § 5 Abs. 1 S. 2 BetrAVG, § 242 BGB, § 151 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrente - Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 5 Abs. 2 S. 2 BetrAVG
    Betriebsrente - Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 5 Abs. 2 S. 2
    Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 5 Abs. 2 S. 2
    Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrente - Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf betrieblichen Altersversorgung nur bei 50%-Finanzierung durch Arbeitgeberbeiträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 2228
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.08.1970 - 3 AZR 443/69

    Betriebliche Ruhegeldordnung - Anrechnung von Renten - Gesetzliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    Die Regierungsbegründung nehme ausdrücklich Bezug auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1970 - 3 AZR 443/69 -.

    Es wird insoweit u.a. ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1970 - 3 AZR 443/69 - (AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt) zitiert.

    Anders als bei der gesetzlichen Rente (vgl. wiederum BAG v. 07.08.1970 - 3 AZR 443/69 - aaO) wäre eine Anrechnung komplett ausgeschlossen, obwohl der Gesetzgeber eigentlich die Absicht hatte, die sonstigen Versorgungsbezüge "entsprechend" zu behandeln.

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    Bei wiederkehrenden Leistungen, die - wie Betriebsrentenansprüche - von keiner Gegenleistung abhängen, können gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (BAG v. 14.07.2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12, juris).

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG v. 14.07.2015 aaO; BAG v. 17.06.2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21, juris).

    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antrag auf den streitigen Teilbetrag der Betriebsrente begrenzt worden ist (sog. Spitzenbetragsklage, vgl. BAG v. 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A); die Zulässigkeit einer solchen Klage voraussetzend etwa BAG v. 14.07.2015 - 3 AZR 594/13 - juris).

  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2016 - 12 Ca 1574/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.10.2016 - Az.: 12 Ca 1574/16 - abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.10.2016 - AZ: 12 Ca 1574/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    Dieses Transparenzgebot schließt das Bestimmtheitsgebot ein (BAG v. 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 29, NZA 2016, 1539).

    Der Vertragspartner des Klauselverwenders soll ohne fremde Hilfe Gewissheit über den Inhalt der vertraglichen Rechte und Pflichten erlangen und nicht von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten werden (BAG v. 24.08.2016 aaO).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    (aa) Die teleologische Reduktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BAG v. 22.10.2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34, AP Nr. 12 zu § 626 BGB Unkündbarkeit; vgl. auch BSG v. 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R - Rn. 27 mwN, juris).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    Eine Gesetzesanwendung, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortsinn einer Norm hintan stellt, ohne dass diese Voraussetzungen vorlägen, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG v. 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14 - Rn. 51, juris; BAG v. 21.02.2013 Rn. 34, aaO).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    (aa) Die teleologische Reduktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BAG v. 22.10.2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34, AP Nr. 12 zu § 626 BGB Unkündbarkeit; vgl. auch BSG v. 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R - Rn. 27 mwN, juris).
  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG v. 22.10.2015 Rn. 34, aaO; vgl. weiter BAG v. 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20, juris).
  • BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antrag auf den streitigen Teilbetrag der Betriebsrente begrenzt worden ist (sog. Spitzenbetragsklage, vgl. BAG v. 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A); die Zulässigkeit einer solchen Klage voraussetzend etwa BAG v. 14.07.2015 - 3 AZR 594/13 - juris).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG v. 14.07.2015 aaO; BAG v. 17.06.2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21, juris).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juni 2017 - 6 Sa 111/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 05.01.2018 - 5 Sa 150/16

    Wird der schwer bei Einlegung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf

    Das LAG Düsseldorf nimmt sogar an, dass der Klageantrag nur dann hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, wenn der unstreitige Sockelbetrag im Antrag genannt wird (LAG Düsseldorf 2. Juni 2017 - 6 Sa 111/17) .
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