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   LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16   

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https://dejure.org/2017,56711
LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16 (https://dejure.org/2017,56711)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.03.2017 - 7 Sa 200/16 (https://dejure.org/2017,56711)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. März 2017 - 7 Sa 200/16 (https://dejure.org/2017,56711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 305 ff BGB, § 1 AGG, § 7 AGG, § 305 ff BGB, § 1 AGG, § 7 AGG
    1. Eine Vorruhestandsvereinbarung kann nur dann einer AGB-Kontrolle unterzogen werden, wenn sie in einer konkreten Regelung von einer Rechtsvorschrift wie einem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zu Lasten des AN abweicht.2. Die in einer Vorruhestandsvereinbarung ...

  • IWW

    § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § ... 7 Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 41 SGB VI, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 533 ZPO, § 322 ZPO, § 307 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, §§ 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, 308 BGB, 309 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, §§ 97 Abs. 1, 516 Abs. 3 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 ff; AGG § 1; AGG § 7
    Vorruhestandsvereinbarung bezogen auf einem vorzeitigen Rentenbezug wegen einer Schwerbehinderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 305 ff; AGG § 1 ; AGG § 7
    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle einer Vorruhestandsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Frankfurt/Main, 01.12.2015 - 8 Ca 5606/15

    Vorruhestandsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 01.12.2015 - 8 Ca 5606/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Eine Benachteiligung liege auch nicht vor, da es keine Vergleichsgruppe mit einer anderen Vorruhestandsregelung geben würde.Das Arbeitsgericht in Frankfurt hat die Klage durch am 01. Dezember 2015 verkündetes Urteil - 8 Ca 5606/15 - abgewiesen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 01. Dezember 2015 - 8 Ca 5606/15 - ist gemäß den §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.Die Berufung des Klägers ist jedoch unbegründet.

    Das Arbeitsgericht in Frankfurt - 8 Ca 5606/15 - hat die Klage zu Recht abgewiesen.Die Klage ist zulässig.Auch wenn die Beklagte den Einwand der entgegenstehenden Rechtskraft gemäß § 322 ZPO erhebt, so ist über die nunmehr geltend gemachten Ansprüche des Klägers noch nicht rechtskräftig in einem Vorprozess entschieden worden.Die Rechtskraft ergibt sich nach § 322 ZPO daraus, dass über den prozessualen Anspruch bereits entschieden worden ist.

    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts - 8 Ca 5606/15 - erweist sich im Ergebnis als richtig, die Berufung ist zurückzuweisen, auch bezogen auf die zuletzt gestellten Zahlungsanträge.

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (BAG vom 10.12.2014 --7 AZR 1002/12 - BAG vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - BAG vom 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - EuGH vom 12.10.2010 - C-499/08 - BAG vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 -).

    Deswegen weicht die Kammer von diesen Rechtssätzen nicht ab (BAG vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 -).

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Klargestellt hat das BAG dabei aber, dass Verbotsgesetze Dauerschuldverhältnisse in der Weise erfassen können, dass diese für die Zukunft unwirksam werden (BAG vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - BAG vom 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 -).

    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (BAG vom 10.12.2014 --7 AZR 1002/12 - BAG vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - BAG vom 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - EuGH vom 12.10.2010 - C-499/08 - BAG vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 -).

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 827/12 - hat mit Urteil vom 23. September 2014 die hiergegen von der Beklagten geführte Revision zurückgewiesen und festgestellt, dass die Beklagte aufgrund der Vorruhestandsvereinbarung der Parteien vom 06. September 2004 verpflichtet ist, dem Kläger über den 31. Dezember 2010 hinaus bis zum 31. Dezember 2013 monatlich EUR 4.800,00 brutto zu zahlen.

    Nach der vom Bundesarbeitsgericht in dem Rechtsstreit 9 AZR 827/12 wiedergegebenen Antragstellung, hat der Kläger beantragt, festzustellen, dass die Beklagte aufgrund der Vorruhestandsvereinbarung vom 06. September 2004 verpflichtet ist, ihm über den 31. Dezember 2010 hinaus bis zum 31. Dezember 2013 den monatlichen Bruttobetrag von EUR 4.800,00 zu zahlen.

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (BAG vom 10.12.2014 --7 AZR 1002/12 - BAG vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - BAG vom 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - EuGH vom 12.10.2010 - C-499/08 - BAG vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 -).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (BAG vom 10.12.2014 --7 AZR 1002/12 - BAG vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - BAG vom 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - EuGH vom 12.10.2010 - C-499/08 - BAG vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 -).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (BAG vom 10.12.2014 --7 AZR 1002/12 - BAG vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - BAG vom 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - EuGH vom 12.10.2010 - C-499/08 - BAG vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 -).
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13

    Ordentliche Kündigung - Klageverzicht

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Auch wenn man davon ausgeht, dass Hauptabreden in einem Vorruhestandsvertrag nicht etwa generell von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und § 307 Abs. 2 BGB ausgeschlossen sind, sondern sie der AGB-Kontrolle nur dann entzogen sind, wenn sie keine von den Rechtsvorschriften abweichenden oder diese ergänzenden Regelungen enthalten, so findet im vorliegenden Fall keine AGB-Kontrolle statt (BAG vom 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 -, NZA 2015, S. 352).So wird nämlich in der Rechtsprechung des BAG unterschieden zwischen einer kontrollfähigen Nebenabrede und nicht zu kontrollierenden Hauptabreden: Formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, sind aus Gründen der Vertragsfreiheit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB regelmäßig von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BTGB ausgenommen.
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche eben so wenig einer Angemessenheitskontrolle wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlte Abfindung (BAG vom 12.03.2015 - 6 AZR 82/14 -).Überträgt man diese Unterscheidung zwischen kontrollfähiger Nebenabrede und nicht zu kontrollierender Hauptabrede auf die hier in Rede stehende Klausel in Ziff. 4.1 des Vorruhestandsvertrages der Parteien, so ist dort geregelt, dass die Ansprüche aus der Vorruhestandsvereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt erlöschen.
  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1210/11

    Vorruhestand - Bedingung - Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16
    Das Hessische Landesarbeitsgericht - 13 Sa 1210/11 - hat mit Urteil vom 17. April 2012 festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, aufgrund der Vorruhestandsvereinbarung vom 06. September 2004 dem Kläger über den 31. Dezember 2010 hinaus bis zum 31. Dezember 2013 monatlich EUR 4.800,00 zu zahlen.
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

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