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LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Ergänzungsurteil
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ergänzungsurteil
- IWW
§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 34 Abs. 1 TVöD,... § 69 Abs. 3 ArbGG, § 319 ZPO, § 321 ZPO, § 321 Abs. 1 ZPO, § 308 ZPO, § 308 a ZPO, § 786 a ZPO, § 305 a ZPO, § 5 ZPO, § 265 ZPO, § 769 b ZPO, § 605 a ZPO, § 688 ZPO, § 257 ZPO, § 145 ZPO, § 717 ZPO, § 139 ZPO, § 68 ArbGG, § 7 KSchG, § 321 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 626 BGB, § 1 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 321 ZPO
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen arglistigen Ausnutzens eines Irrtums des Arbeitgebers über einen Fehler im Arbeitszeitkonto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.04.2014 - 19 Ca 7209/13
- LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
- LAG Köln - 4 Sa 745/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in der Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 -).In der Entscheidung vom 09.06.2011 (2 AZR 381/10 - wiederum Missbrauch einer Stempeluhr) hob das Bundesarbeitsgericht erneut darauf ab, dass sich der Pflichtverstoß in einem vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierenden Bereich vollzieht.
- ArbG Köln, 25.04.2014 - 19 Ca 7209/13
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2014 und das Ergänzungsurteil vom 04.07.2014 (19 Ca 7209/13) werden zurückgewiesen.Hinsichtlich des Verfahrens 4 Sa 573/14 beantragt die Beklagte, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2014- 19 Ca 7209/13 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen, sowie hinsichtlich des Verfahrens 4 Sa 745/154, das Ergänzungsurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.07.2014 - 19 Ca 7209/13 abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05
Stempeluhrmissbrauch
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
Ganz ähnlich setzte das Bundesarbeitsgericht die Akzente in der Entscheidung vom 24.11.2005 (2 AZR 39/05).
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
So betraf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2005 (2 AZR 255/04) einen Stempelkartenmissbrauch. - BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
Der Wille muss aber in der Entscheidung selbst oder wenigstens in den Begleitumständen zum Ausdruck kommen, weil sonst der Umfang der Rechtskraft im Unklaren bliebe (BGH 12.01.1999 - VI ZR 77/98 - Rn. 7). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
Eine stillschweigende Rücknahme kommt aber nur in Betracht, wenn nach dem gesamten Umständen zweifelsfrei ist, dass mit der Antragsbeschränkung bzw. dem Nichtstellen des Antrags das bisherige Klagebegehren fallengelassen werden sollte (BSG 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R). - BGH, 05.09.2006 - VI ZB 7/06
Wahrung von Fristen bei unvollständiger Übermittlung von Schriftsätzen per …
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
Dementsprechend ist von einem im Zeitpunkt der Telefaxübermittlung erfolgten Eingang des Schriftsatzes auszugehen (BGH 05.09.2006 - VI ZB 7/06). - BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14
bb) Für die nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderliche richterliche "Überzeugung" ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und allgemeiner Meinung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit ausreichend, der den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. z. B. BAG 28.02.1991 - 2 AZR 335/90).
- LAG Hamm, 25.05.2016 - 4 Sa 1620/15
Anwendbarkeit des MiLoG auf Arbeitsverhältnisse in der Pflege
Die Kammer geht insoweit von einer stillschweigend erklärten Teilklagerücknahme aus, was innerhalb der mündlichen Verhandlung nach § 269 Abs. 2 Satz 2 ZPO ohne Einreichung eines Schriftsatzes möglich ist (zu den weiteren Anforderungen: LAG Köln, Urteil vom 20.02.2015 - 4 Sa 573/14 - juris).