Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18 Abs. 2 BetrVG; § 1 Abs. 1 BetrVG; § 4 Abs. 1 BetrVG; § 21 BetrVG; § 21a Abs. 2 BetrVG; § 49 Abs. 2 BGB
Beteiligtenfähigkeit und Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Verlust der Beteiligtenfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Erlöschen der Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - IWW
§ 1 Abs. 1, § ... 4 Abs. 1 BetrVG, § 18 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 89 Abs. 2, 66 Abs. 1 ArbGG, § 46 c Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 5 Abs. 1 Ziff. 1 der ERVV, § 46 c Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 46 c Abs. 6 Satz 2 ArbGG, § 21 a Abs. 2 BetrVG, § 21 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 49 Abs. 2 BGB, § 21 b BetrVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 18 Abs. 2
Beteiligtenfähigkeit; Betriebsratsfähige Organisationseinheit; Erloschenes Betriebsratsamt; Funktionsnachfolge - Beteiligtenfähigkeit im Verfahren nach BetrVG § 18 Abs 2 - rechtsportal.de
BetrVG § 18 Abs. 2
Beteiligtenfähigkeit; Betriebsratsfähige Organisationseinheit; Erloschenes Betriebsratsamt; Funktionsnachfolge - Beteiligtenfähigkeit im Verfahren nach BetrVG § 18 Abs 2
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 12.11.2020 - 4 BV 1/20
- LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21
Papierfundstellen
- NZA 2022, 361
- NZA-RR 2022, 141
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21
Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (…vgl. BAG 18.03.2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; vom 19.12.2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 20) .Wird ein neuer Betriebsrat gewählt, wird der neu gewählte Betriebsrat nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren automatisch ein (vgl. BAG 19.12.2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 19) .
Die entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 49 Abs. 2 BGB bestimmt nämlich, dass ein Verein bis zur Beendigung der Liquidation als fortbestehend gilt, soweit der Zweck der Liquidation dies erfordert (vgl. BAG 19.12.2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 28) .
- BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21
Dies gilt insbesondere, wenn während eines laufenden Beschlussverfahrens anstelle von mehreren in den Betrieben des Unternehmens gewählten Betriebsräten aufgrund der rechtlichen Beurteilung des Wahlvorstands ein Betriebsrat für einen - tatsächlichen oder vermeintlichen - einheitlichen Betrieb gewählt wird (vgl. BAG 12.02.2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 16 sogar für den Fall eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen) .Auch für dieses Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG gilt das Prinzip der Funktionsnachfolge (vgl. BAG 13.02.2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 15 ff.) .
- BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05
Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21
Für die Zulässigkeit der Beschwerde kommt es nicht darauf an, ob der ursprünglich erteilten Vollmacht zur Einleitung des Beschlussverfahrens ordnungsgemäße Beschlüsse des Antragstellers zugrunde lagen (vgl. BAG 06.12.2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12) . - BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21
Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche Vorfrage, in dem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 24.03.2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 26) . - BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21
Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. BAG 18.03.2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12;… vom 19.12.2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 20) .