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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22 (https://dejure.org/2022,45904)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.12.2022 - 3 Sa 163/22 (https://dejure.org/2022,45904)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - 3 Sa 163/22 (https://dejure.org/2022,45904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 102 BetrVG, § 286 ZPO
    Anhörung des Betriebsrats - Kündigung während Probezeit

  • IWW

    § 623 BGB, § ... 102 BetrVG, §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 174 Satz 1 BGB, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 141 ZPO, § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 130 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 ; KSchG § 1 ; KSchG § 23 ; ZPO § 286
    Anhörung; Betriebsrat; Beweiswürdigung; Nichtanwendbarkeit KSchG ; Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 102 ; KSchG § 1 ; KSchG § 23 ; ZPO § 286
    Anhörung; Betriebsrat; Beweiswürdigung; Nichtanwendbarkeit KSchG ; Anhörung des Betriebsrats

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    46 "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.09.2013 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 29 = NZA 2013, 1412; DLW/Dörner, 16. Auflage 2022, Kapitel 4 Rn. 2074 ff.) ist bei einer Kündigung in der Wartezeit die Substantiierungspflicht der Betriebsratsanhörung nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet.

    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt und sei nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen", "nach unserer allgemeinen subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG, Urteil vom 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 -, Rn. 19 ff. juris).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist dabei, wie dargelegt, ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

    Es genügt nicht, allein durch formelhafte Wendungen ohne Bezug zu den konkreten Fallumständen zum Ausdruck zu bringen, das Gericht sei von der Wahrheit einer Tatsache überzeugt oder nicht überzeugt (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    39 Zu berücksichtigen ist aber, dass der Arbeitgeber im Rahmen des § 102 BetrVG nur die aus seiner Sicht tragenden Umstände mitteilen muss (BAG 15.07.2004 EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 54; 16.09.2004 EzA § 102 2001 Nr. 10; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).

    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrats gehört auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können (BAG 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).

  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 8 Sa 205/05

    Kündigung, Betriebsratsanhörung, Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).

    Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Hat die erste Instanz ihre freie Überzeugung nach § 286 ZPO auf eine Parteianhörung gestützt, muss das Berufungsgericht sich im Rahmen seiner Überzeugungsbildung mit dem Ergebnis dieser Parteianhörung auseinandersetzen und die informatorische Anhörung nach § 141 ZPO ggf. selbst durchführen (BGH 27.09.2017 - XII ZR 48/17, NJW-RR 2018, 249).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Der Richter darf und muss sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946; vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Denn die subjektive Überzeugung des Arbeitgebers über die Irrelevanz oder Relevanz bestimmter Umstände ist dadurch beschränkt, dass der Arbeitgeber ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Personalrat nicht deshalb vorenthalten darf, weil sie im Rahmen seines Kündigungsentschlusses keine Bedeutung erlangt haben (BAG 05.12.2019 - 2 AZR 240/19, NZA 2020, 646).
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Die Tatsachengerichte haben nach § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 21.09.2017 - 2 AZR 57/17, EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 101 = NZA 2017, 1524).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Dies führt mittelbar zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht trägt, d. h. wenn es der sachlichen Rechtfertigung der Kündigung nach § 1 KSchG oder § 626 BGB bedarf und dazu der (zuvor dem Betriebsrat) mitgeteilten Kündigungssachverhalt nicht ausreicht (sog. subjektive Determinierung der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers; vgl. BAG 22.09.1994 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 86; 11.12.2003 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; 22.04.2010 - 6 AZR 828/08, EzA-SD 12/2010 S. 3; Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 203, 310).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung - Nachschieben von Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Bl.-Bra. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • ArbG Berlin, 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01

    Erfordernis der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 15.09.1998 - 4 Sa 2349/97

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Konkurrenztätigkeit

  • LAG Hamm, 17.09.2009 - 11 Sa 20/09

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag; Zustimmungserfordernis für betriebsbedingte

  • LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (3) Sa 1079/04

    außerordentliche Kündigung; Personalratsanhörung; Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02

    Kündigung, Betriebsrat, Anhörung, Arbeitgeber, Mitteilungspflicht,

  • LAG Nürnberg, 22.06.2010 - 5 Sa 820/08

    Verdachtskündigung - Betriebs-/Personalratsanhörung - Mitteilung entlastender

  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2011 - 14 Ca 8029/10

    Verfahren über die Kündigung des Chefarztes einer Therapieklinik in Meerbusch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte

  • LAG Köln, 05.06.2000 - 8 (11) Sa 1545/99
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