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   LAG Sachsen-Anhalt, 09.08.2016 - 6 Sa 149/15   

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https://dejure.org/2016,39707
LAG Sachsen-Anhalt, 09.08.2016 - 6 Sa 149/15 (https://dejure.org/2016,39707)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.08.2016 - 6 Sa 149/15 (https://dejure.org/2016,39707)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. August 2016 - 6 Sa 149/15 (https://dejure.org/2016,39707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Einstufung in den "Leistungsbereich" eines Vergütungstarifvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung Vergütung nach "Leistungsbereich" einer Vergütungsgruppe

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Einstufung in den "Leistungsbereich" eines Vergütungstarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.08.2016 - 6 Sa 149/15
    Dabei hat dieser nicht nur die eigene Tätigkeit, sondern auch diejenigen Tatsachen darzulegen, die einen wertenden Vergleich zwischen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit ermöglichen (BAG, ZTR 2016, 322; BAG, NZA 2004, 1232).
  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.08.2016 - 6 Sa 149/15
    Dies geht zu Lasten des Klägers, denn ihm obliegt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der seinen Anspruch begründenden Tatsachen (vgl. BGH, NJW 1986, 2426; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 37. Auflage, Vorbem § 284, Rn 23; Natterer/Gross-Perschke, ArbGG, 2. Auflage, § 58, Rn 107).
  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.08.2016 - 6 Sa 149/15
    Das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen für die geltend gemachte Eingruppierung hat der klagende Arbeitnehmer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (BAG, AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 34, 166f).
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