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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 70/16   

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https://dejure.org/2016,55222
LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 70/16 (https://dejure.org/2016,55222)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.11.2016 - 2 Sa 70/16 (https://dejure.org/2016,55222)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. November 2016 - 2 Sa 70/16 (https://dejure.org/2016,55222)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 307 Abs 1 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB
    Funktionszulage als Gehaltsbestandteil - einseitiger Entzug einer Zulage

  • IWW

    § 613 a BGB, § ... 2 KSchG, § 278 Abs. 6 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung einer als "Funktionszulage" bezeichneten Gehaltserhöhung nach Betriebsübernahme

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 613a
    Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung einer als "Funktionszulage" bezeichneten Gehaltserhöhung nach Betriebsübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 70/16
    Das ist sogar dann möglich, wenn die Vertragsparteien bei ihrer mündlichen Abrede an die Schriftform überhaupt nicht gedacht haben ( BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - NZA 2012, 81 ).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass die in Ziff. 8 des Formulararbeitsvertrags vom 01. Juli 2011 enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen formularmäßig für alle über das Grundentgelt hinaus gewährten Zahlungen einen Rechtsanspruch ausschließen sollen, ist eine solche Klausel jedenfalls bei laufendem Arbeitsentgelt wie einer monatlich zu zahlenden Zulage gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ( vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - NZA 2007, 853; BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 36, NZA 2012, 81 ).

    Soweit die Klausel darüber hinaus eine Widerrufsmöglichkeit vorsieht, verstößt eine solche Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam ( vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 21 ff., NZA 2012, 81 4).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 70/16
    Im Übrigen ist der in Ziff. 8 des Formulararbeitsvertrags geregelte Widerrufsvorbehalt nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil darin kein Widerrufsgrund angegeben wird ( vgl. BAG 12. Januar 2015 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465 ).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 70/16
    Auch wenn man davon ausgeht, dass die in Ziff. 8 des Formulararbeitsvertrags vom 01. Juli 2011 enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen formularmäßig für alle über das Grundentgelt hinaus gewährten Zahlungen einen Rechtsanspruch ausschließen sollen, ist eine solche Klausel jedenfalls bei laufendem Arbeitsentgelt wie einer monatlich zu zahlenden Zulage gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ( vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - NZA 2007, 853; BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 36, NZA 2012, 81 ).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 70/16
    Hierzu bedarf es aber einer entsprechenden Vereinbarung ( vgl. BAG 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - NZA 1996, 603 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20

    Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung -

    Arbeitsvertragsparteien ist insbesondere unbenommen, Zulagen damit "stehen und fallen" zu lassen, dass bestimmte Aufgaben erfüllt oder Tätigkeiten vorgenommen werden, vorausgesetzt es geht - wie hier (s.o.) - um nicht mehr als 25 % - 30 % (übertariflicher) Gesamtvergütung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 32; Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - zu II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 2016 - 2 Sa 70/16 - zu 1 der Gründe).
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