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   LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17   

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LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17 (https://dejure.org/2018,53569)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 26.02.2018 - 23 O 344/17 (https://dejure.org/2018,53569)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 23 O 344/17 (https://dejure.org/2018,53569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVertrV § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, § 3 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1, § 80 Abs. 1, § 130 Abs. 1, § 131 Abs. 1, § 133 Abs. 1 S. 1, § 139 Abs. 1, § 143 Abs. 1 S. 1; GVG § 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung von Lohnsteuerzahlungen; Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung von Lohnsteuerzahlungen; Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen

  • ra.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    (1) Da der Anfechtungsgegner im Allgemeinen in die fälligen Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners keinen Einblick hat, muss - soweit es um seine Kenntnis von der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geht - darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende oder ganz ausbleibende Tilgung seiner Forderung bei einer Gesamtbetrachtung der für den Anfechtungsgegner ersichtlichen Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Forderung, der Person des Schuldners und dem Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, als ausreichendes Indiz für eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2010, IX ZR 70/08; OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2010 - 1 U 148/09).

    Die Rückgabe von Lastschriften stellt bereits ein erhebliches erstes Beweisanzeichen für eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08); die Bank war offensichtlich nicht bereit, weitere Verfügungen zuzulassen.

    Da der Anfechtungsgegner im Allgemeinen in die fälligen Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners keinen Einblick hat, muss - soweit es um seine Kenntnis von der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geht - darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende oder ganz ausbleibende Tilgung seiner Forderung bei einer Gesamtbetrachtung der für den Anfechtungsgegner ersichtlichen Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Forderung, der Person des Schuldners und dem Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, als ausreichendes Indiz für eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2010, IX ZR 70/08; OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2010 - 1 U 148/09; siehe auch oben B. II. 3. d.).

    Der Zeitraum, für den die Insolvenzschuldnerin selbst davon ausging, ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht vollständig bedienen zu können, ging mit vier Monaten deutlich über den 3-Wochen-Zeitraum hinaus, der nach der Rechtsprechung zur Annahme einer jedenfalls nur vorläufigen Zahlungsstockung zugrundegelegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08).

  • OLG München, 02.07.2008 - 7 U 2451/08

    Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis des Zugangs eines Faxes

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Der von dem Kläger vorgelegte Fax-Sendebericht (Anlage K 3), der einen "OK-Vermerk" enthält, begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung, sondern belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15; BVerwG, Beschluss vom 14.06.2017 - 2 B 57.16; OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08).

    (b) Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Entscheidungen (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11) dargelegt hat, dass im Falle der Vorlage eines Fax-Sendeberichts mit OK-Vermerk der Sendungsempfänger, der den Zugang der Sendung bestreite, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vorzutragen habe, welches Gerät er an der Empfangsstelle betreibe, ob die Verbindung im Speicher des Gerätes enthalten ist und ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournales führe (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11), hat der Beklagte nach Auffassung des Gerichts seine sekundäre Darlegungslast vorliegend durch in Anbetracht des Zeitablaufes hinreichenden Vortrag erfüllt.

  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Durch die angefochtenen Lohnsteuerzahlungen, die ausweislich der als Anlage K 4 vorgelegten Kontoauszüge von einem Geschäftskonto der Insolvenzschuldnerin geflossen sind, ist das Aktivvermögen der Insolvenzschuldnerin verkürzt und insoweit der Zugriff der anderen Gläubiger auf ihr Vermögen vereitelt worden (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015 - IX ZR 180/12 m.w.N.).

    Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit beurteilt sich im gesamten Insolvenzrecht - mithin auch im Insolvenzanfechtungsrecht - nach § 17 InsO (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015 - IX ZR 180/12 m.w.N.; Eilenburger, in: Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Auflage 2013, § 17 Rn. 32).

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Der Zinsanspruch ergibt sich gemäß § 103j Abs. 2 EGInsO für den Zeitraum bis 04.04.2017 aus § 143 Abs. 1 S. 2 InsO a.F. i.V.m. §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2, 247 BGB; Zinsen sind ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bezahlen (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.2007 - IX ZR 96/04).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Jedenfalls institutionelle Gläubiger müssen bei einer unternehmerisch tätigen Insolvenzschuldnerin immer damit rechnen, dass weitere Gläubiger vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.3.2012 - IX ZR 239/09 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Der von dem Kläger vorgelegte Fax-Sendebericht (Anlage K 3), der einen "OK-Vermerk" enthält, begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung, sondern belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15; BVerwG, Beschluss vom 14.06.2017 - 2 B 57.16; OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 57.16

    Beweiskraft eines "OK-Vermerks" im Fax-Sendebericht; Revisionszulassung;

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Der von dem Kläger vorgelegte Fax-Sendebericht (Anlage K 3), der einen "OK-Vermerk" enthält, begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung, sondern belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15; BVerwG, Beschluss vom 14.06.2017 - 2 B 57.16; OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08).
  • OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11

    Zugang eines Telefaxes: Beweiskraft eines "OK-Vermerks" auf dem Sendebericht

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    (b) Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Entscheidungen (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11) dargelegt hat, dass im Falle der Vorlage eines Fax-Sendeberichts mit OK-Vermerk der Sendungsempfänger, der den Zugang der Sendung bestreite, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vorzutragen habe, welches Gerät er an der Empfangsstelle betreibe, ob die Verbindung im Speicher des Gerätes enthalten ist und ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournales führe (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11), hat der Beklagte nach Auffassung des Gerichts seine sekundäre Darlegungslast vorliegend durch in Anbetracht des Zeitablaufes hinreichenden Vortrag erfüllt.
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Eine Rechtshandlung in diesem Sinne setzt ein willensgeleitetes, verantwortungsgesteuertes Handeln des Schuldners voraus; der Schuldner muss darüber entscheiden können, ob er eine Leistung erbringt oder verweigert (BGH, Urteil vom 19.09.2013 - IX ZR 4/13 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Auszug aus LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17
    Eine Gläubigerbenachteiligung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat, sich mithin die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2014 - IX ZR 240/13 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07

    Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 98/07

    Zum Wegfall der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

  • BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 159/70

    Besondere Konkursanfechtung und Schenkungsanfechtung

  • LG Hamburg, 10.01.2017 - 303 O 515/15

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Schlüssigkeit eines die Kenntnis des

  • OLG München, 03.07.2018 - 5 U 915/18

    Darlegungs- und Beweislast für den Zugang eines die Kenntnis von der

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Deggendorf vom 26.02.2018, Az. 23 O 344/17, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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