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   OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3)   

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OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3) (https://dejure.org/2007,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3) (https://dejure.org/2007,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3) (https://dejure.org/2007,3350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung des Rechtsausschusses des Deutschen Lottoblocks und Totoblocks (DLTB) zur Verweigerung der Annahme von durch terrestrische Vermittlung gewerblicher Spielvermittler erzielten Spielumsätzen; Beschränkung der Tätigkeit der Gesellschaften des DLTB aus ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § ... 21 Abs. 1; ; GWB § 32; ; GWB § 32 Abs. 2; ; GWB § 32 Abs. 3; ; GWB § 47 a.F.; ; GWB § 65 Abs. 1; ; GWB § 65 Abs. 5; ; GWB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 78; ; LotStV § 1; ; LotStV § 3; ; LotStV § 4; ; LotStV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; LotStV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; LotStV § 5; ; LotStV § 5 Abs. 1; ; LotStV § 5 Abs. 3; ; LotStV § 5 Abs. 3 Satz 3; ; LotStV § 14 Abs. 2; ; GKG § 39 Abs. 2; ; AktG § 17; ; AktG § 18; ; Blockvertrag § 2; ; Blockvertrag § 2 Abs. 1 Satz 2; ; Blockvertrag § 2 Abs. 3; ; StGB § 284 Abs. 1; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 3; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 1 Nr. 3; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; LotStV § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Wettbewerbs-Beschränkung durch staatliche Lotterien

  • beck.de (Kurzinformation)

    Lotto im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Wettbewerbs-Beschränkung durch staatliche Lotterien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutscher Lotto- und Totoblock muss sich dem Wettbewerb stellen - Lottogesellschaften scheitern vor dem OLG Düsseldorf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Horizontale Kartelle, die sich auf das gesamte Gebiet eines Mitgliedsstaates erstrecken, sind in der Regel geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten spürbar zu beeinträchtigen, weil sie ihrem Wesen nach die Wirkung haben, eine Marktaufteilung entlang nationaler Grenzen zu verfestigen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.2.99, Rs. C-35/99, Slg. 2002 I Seite 1529 Rn. 33 - "Manuele Arduino").

    Das gilt schon deshalb, weil horizontale Kartelle, die sich auf das gesamte Gebiet eines Mitgliedsstaates erstrecken, ihrem Wesen nach die Wirkung haben, eine Marktaufteilung entlang nationaler Grenzen zu verfestigen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.2.99, Rs. C-35/99, Slg. 2002 I Seite 1529 Rn. 33 - "Manuele Arduino"; Zimmer, a.a.O. Rdnr. 314 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Hierdurch werden die Lottogesellschaften nicht selbst zum Träger dieser Gefahrenabwehr, sondern sind allenfalls das Mittel zur Erledigung der ordnungsrechtlichen Aufgabe (vgl. zu allem: BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 Rdnr. 88 a.E. - abgedr. in NJW 2006, 1261 ff.; BGH, WuW/E DE-R 289, 292 - Lottogemeinschaft).

    Die Lottogesellschaften können sich zur Rechtfertigung ihrer Weigerungshaltung auch nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Wettmonopols bei Sportwetten (NJW 2006, 1261) berufen.

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dürften Schadensersatzansprüche der hiervon benachteiligten Lottogesellschaften gegen das betreffende Bundesland in Betracht kommen (vgl. BGH, BGHZ 134, 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur fehlenden Reichweite einer DDR-Sportwettenerlaubnis für das Gebiet der alten Bundesländer (BVerwGE 126, 149 ff.) befasst sich mit dieser Problematik nicht.
  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Zutreffend hat das Bundeskartellamt angenommen, dass der nationale Gesetzgeber nach Art. 10 EG alle Maßnahmen zu unterlassen hat, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten, und dass jede nationale Rechtsvorschrift unangewendet bleiben muss, die einer Gemeinschaftsvorschrift (hier: Art. 81 Abs. 1 Nr. c) EG) entgegensteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.9.2003, Rs. C-198/01, Slg. 2003 I Seite 855 Rn. 48 f. - "Consorzio Industriale Fiammiferri").
  • EuGH, 01.10.1998 - C-38/97

    Librandi

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Richtig ist auch die vom Amt daraus gezogene Schlussfolgerung, dass der Lotteriestaatsvertrag den Wettbewerb der staatlichen Lottogesellschaften nur beschränken darf, soweit dies zur Durchsetzung legitimer Gemeinwohlinteressen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 1.10.1998, Rs. C-38/97, Slg. 1998 I Seite 5972, 5983 Rdnr. 30 Librandi; Urt. v. 6.3.2007, Rs. C-395/05 - D"Antonio).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-395/05

    'D''Antonio u.a.'

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Richtig ist auch die vom Amt daraus gezogene Schlussfolgerung, dass der Lotteriestaatsvertrag den Wettbewerb der staatlichen Lottogesellschaften nur beschränken darf, soweit dies zur Durchsetzung legitimer Gemeinwohlinteressen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 1.10.1998, Rs. C-38/97, Slg. 1998 I Seite 5972, 5983 Rdnr. 30 Librandi; Urt. v. 6.3.2007, Rs. C-395/05 - D"Antonio).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Dabei reicht es aus, dass entweder die eigene Tätigkeit der Vereinigung oder diejenige der in ihr zusammengeschlossenen Unternehmen auf die Folgen abzielt, die Art. 81 EG unterbinden will (EuGH, Rechtssache C-96 ff./82, Slg. 1983, 3369 Rdnr. 20).
  • OLG Düsseldorf - Kart 18/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kartellbußgeldverfahren gegen Industrieversicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Sie resultieren überdies aus dem Umstand, dass - wie dem Senat aus den bei ihm geführten Beschwerdeverfahren VI-Kart 18/06 (V) und VI-Kart 19/06 (V) bekannt ist - zahlreiche Lottogesellschaften erst durch die Androhung eines Zwangsgeldes in Millionenhöhe zur Beachtung der kartellbehördlichen Verfügung angehalten werden mussten.
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12

    Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro

    Auf die im Rahmen dieses Verfahrens ergangenen Beschlüsse des Bundeskartellamts vom 23.8.2006 (Anl. K 1), des erkennenden Senats als Beschwerdegericht vom 8.6.2007 ( VI-Kart 15/06 [V] , WuW/E DE-R 2003 ff. = Anl. K 2) und des Bundesgerichtshofs vom 14.8.2008 (KVR 54/07, WuW/E DE-R 2408 ff. - Lottoblock , Anl. K 3) wird vollumfänglich Bezug genommen.

    Dies hat der erkennende Senat bereits als Beschwerdegericht im Kartellverwaltungsverfahren dargelegt (Beschluss v. 8.6.2007, VI-Kart 15/06 [V] , WuW/E DE-R 2003 ff., Rz. 66 bei juris).

  • OLG Celle, 21.02.2008 - 13 U 172/07

    Kündigung durch staatliche Lotteriegesellschaft nicht kartellrechtswidrig

    Es wird auch unterstellt, dass kartellrechtswidrig nach diesen Vorschriften alle gegen gewerbliche Spielvermittler gerichteten Maßnahmen wie insbesondere Vertragskündigungen sind, welche ausschließlich deshalb ergriffen werden, weil der betreffende gewerbliche Spielvermittler, Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2007 - VI Kart 15/06 ).

    Wenngleich die gewerbliche Spielvermittlung im Rahmen der gesetzlichen Anforderung grundsätzlich zulässig ist und die Gefahrenabwehr als Aufgabe nicht den Lottogesellschaften sondern den zuständigen staatlichen Stellen obliegt ( BGH, Urteil vom 9. März 1999 - KVR 20/97 ), so muss doch der Beklagten die Möglichkeit belassen werden, durch Vereinbarungen mit den betreffenden Spielvermittlern sicherzustellen, dass die für die Vereinbarkeit des staatlichen Monopols mit dem Grundgesetz erforderliche Ausrichtung der Werbung und des Vertriebs an den Zielen der Suchtbekämpfung und der Begrenzung der Wettleidenschaft erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2007 - VI Kart 15/06 ).

    Darüber hinaus kann die Beklagte eine vertragliche Regelung mit dem jeweiligen gewerblichen Spielanbieter verlangen, ob und ggf. welche Provision sie für die Spielvermittlung zu zahlen hat, wie die Übermittlung technisch abgewickelt werden soll und welche sonstigen Bedingungen bei der Spielvermittlung gelten sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - VI Kart 15/06 ).

  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

    Diese Auffassung teilt das Oberlandesgericht Düsseldorf in der auf die Beschwerde der Blockgesellschafter ergangenen Entscheidung (Beschluss vom 8.6.2007 Az. VI-Kart 15/06).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09

    Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag

    bis zum 31.12.2008 ausgesprochen ist, bestandskräftig geworden, denn in diesem Umfang sind die dagegen gerichtete Beschwerde und die Rechtsbeschwerde der ...gesellschaften ohne Erfolg geblieben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.06.2007, Kart 15/06 (V), zitiert nach juris.de; nachfolgend BGH, Beschluss v. 14.08.2008, KVR 54/07, zitiert nach juris.de).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 534/07

    Zur Zulässigkeit gewerblicher Lotterietätigkeit im Drogeriemarkt

    Einer vorherigen behördlichen Erlaubnis bedurfte es nicht für die vom Beklagten betriebenen Lotterietätigkeiten im Zusammenwirken mit der J. GmbH, wobei nach einhelliger Meinung § 14 LottStV nicht zwischen den einzelnen Vertriebsformen unterscheidet und somit auch die sog. terrestrische Spielvermittlung über ortsgebundene Vermittlungsstellen gestattet ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2007, Aktz. VI-Kart 15/06 (V), Anlage AG 7, Bd. III Bl 378 ff d.A., dort Rdn. 87 wie Bl 390 d.A.).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2009 - Kart U 4/08

    Kartellrecht: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der

    Dies habe das Oberlandesgericht Düsseldorf als Rechtsmittelinstanz in besagtem Kartellverfahren (Beschluss vom 8.6.2007 - VI-Kart 15/06 ) entschieden.
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