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   OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16   

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https://dejure.org/2019,3032
OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16 (https://dejure.org/2019,3032)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2019 - 12 U 61/16 (https://dejure.org/2019,3032)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 12 U 61/16 (https://dejure.org/2019,3032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nutzungsersatzansprüche nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Annahmeverzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Darlehensgebers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsfolgen der vom Darlehensgeber erklärten Hilfsaufrechnung bei weitgehender Valutierung des Darlehens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Darlehensgebers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsfolgen der vom Darlehensgeber er...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 346 ; BGB § 293 ; BGB § 495
    Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Darlehensgebers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 346 ; BGB § 293 ; BGB § 495
    Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Darlehensgebers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Freigabe von Sicherheiten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Freigabe von Sicherheiten

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Freigabe von Sicherheiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Annahmeverzug setzt dabei voraus, dass der Kläger nach § 294 BGB seine Leistung so angeboten hat, wie sie zu bewirken war (BGH, VU vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, zitiert nach juris Rn. 28; Palandt-Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 294 Rn. 2).

    Erforderlich ist hiernach ein der Erklärung der Beklagten, sie werde die ihr geschuldete Leistung nicht annehmen, nachfolgendes wörtliches Angebot des Klägers (BGH, VU vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, zitiert nach juris Rn. 29).

    Vielmehr entspricht es gerade Inhalt und Wesen seiner in Bezug auf die Freigabe der Sicherheiten beständigen Vorleistungspflicht, dass der Kläger vorzuleisten hat und für den Fall, dass die Beklagte ihrer nach Erbringung der Vorleistung fällig werdenden Freigabeverpflichtung nicht nachkommt, diese gegebenenfalls klageweise geltend machen muss, sofern diese Form der Geltendmachung einer aus dem Widerruf erlangten Rechtsposition gewählt wird (zu anderen Möglichkeiten einer prozessual zulässigen Antragsfassung vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258-1261, zitiert nach juris Rn. 14 f. und BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906-911, zitiert nach juris Rn. 14-19).

    Die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten kann der Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt beanspruchen; auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens (vgl. BGH, VU vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906-911, zitiert nach juris Rn. 23 ff.).

    Ein Anspruch aus § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) scheidet aus, weil Rechtsverfolgungskosten nur dann ersatzfähig sind, wenn sie sich auf einen vom Schädiger zu ersetzenden Schaden beziehen (BGH, VU vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906-911, zitiert nach juris Rn. 35 mwN; vgl. auch Lechner, WM 2017, 737-742, B. VI. 4.).

    Die von der Beklagten erklärte Hilfsaufrechnung führt in Fällen, in denen - wie hier - noch weitgehend valutierende Darlehen bestehen, sich also bei Verrechnung der beiderseitigen Leistungen ein Saldo zugunsten der Bank ergibt, zu einem Erlöschen der Ansprüche des Darlehensnehmers gemäß § 389 BGB (vgl. BGH, VU vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, zitiert nach juris Rn. 18).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Greift der Unternehmer dagegen in das Muster in einem Umfang ein, der den beispielhaft in § 14 Abs. 3 BGB-InfoV aF aufgelisteten Abweichungen nicht mehr entspricht, geht die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV aF verloren (BGH, aaO, unter Verweis auf das Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 - 1937, Rn. 22 ff. mwN).

    (1) Die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen der illoyal verspäteten Geltendmachung von Rechten setzt neben einem Zeitmoment, für das die maßgebliche Frist mit dem Zustandekommen des Verbrauchervertrags zu laufen beginnt, ein Umstandsmoment voraus (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930-1937, zitiert nach juris Rn. 37 mwN).

    Allein aufgrund des laufend vertragstreuen Verhaltens des Klägers konnte die Beklagte ein schutzwürdiges Vertrauen ebenfalls nicht bilden (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, zitiert nach juris Rn. 39 mwN).

    Es ist ihr während der Schwebezeit bei laufenden Vertragsbeziehungen - wie hier - jederzeit möglich und zumutbar, durch eine Nachbelehrung des Verbrauchers die Widerrufsfrist wirksam in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930-1937, zitiert nach juris Rn. 41 mwN).

    Der übliche Verzugszins liegt bei Immobiliardarlehen gemäß § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) bzw. § 503 Abs. 2 BGB (in der ab 11. Juni 2010 geltenden Fassung) bei 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, so dass dieser Zinssatz für die Bemessung des geschuldeten Nutzungswertersatzes heranzuziehen ist (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930-1937, zitiert nach juris Rn. 58; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2016 - 13 U 247/15, zitiert nach juris Rn. 12 mwN).

  • LG Köln, 07.07.2016 - 30 O 143/15

    Freigabe der Grundschulden in Form der Erteilung einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07.07.2016 (Az. 30 O 143/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges als unzulässig und die übrigen Klageanträge als unbegründet abgewiesen werden.

    Der Kläger hat mit Berufungsbegründungsschrift vom 12.09.2016 angekündigt, zu beantragen, unter Abänderung des am 7. Juli 2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln mit dem Az.: 30 O 143/15, 1.

    Mit Schriftsatz vom 21.04.2017 hat der Kläger seine Anträge umgestellt, den Hilfsantrag zurückgenommen und nunmehr angekündigt, zu beantragen, unter Abänderung des am 7. Juli 2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln mit dem Az.: 30 O 143/15, 1.

    Zuletzt beantragt der Kläger, unter Abänderung des am 7. Juli 2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln mit dem Az.: 30 O 143/15, 1.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105-123, zitiert nach juris Rn. 18 mwN).

    Dabei geht es nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung jeweils um die Beurteilung des konkreten Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, zitiert nach juris Rn. 27 mwN; Beschluss vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16, zitiert nach juris; Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105-123, zitiert nach juris Rn. 18), die der Senat hier vorgenommen hat (zur Nichtzulassung der Revision in einem solchen Fall vgl. überzeugend OLG Bremen, Urteil vom 26.02.2016 - 2 U 92/15, NJW-RR 2016, 875-877, zitiert nach juris Rn. 35).

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Denn eine Erstattung solcher Kosten unter diesem Aspekt würde voraussetzen, dass der vorleistungspflichtige Kläger die von ihm nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. i.V.m. den §§ 346 ff. BGB geschuldete Leistung in einer den Annahmeverzug der Beklagten begründenden Weise angeboten hat (BGH, Urteil vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, zitiert nach juris Rn. 29).

    Dabei geht es nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung jeweils um die Beurteilung des konkreten Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, zitiert nach juris Rn. 27 mwN; Beschluss vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16, zitiert nach juris; Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105-123, zitiert nach juris Rn. 18), die der Senat hier vorgenommen hat (zur Nichtzulassung der Revision in einem solchen Fall vgl. überzeugend OLG Bremen, Urteil vom 26.02.2016 - 2 U 92/15, NJW-RR 2016, 875-877, zitiert nach juris Rn. 35).

  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    a) Eine (Hilfs-) Widerklage im Berufungsverfahren setzt eine zulässige Anschlussberufung voraus (OLG Köln, Urteil vom 21.11.2012 - 11 U 228/10, zitiert nach juris Rn. 151 mwN), wobei die Anschlussberufung - wie hier - auch bedingt eingelegt werden kann (BGH, Urteil vom 10.11.1983 - VII ZR 72/83, NJW 1984, 1240-1242, zitiert nach juris Rn. 14; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 524 Rn. 17).

    Mögliche Bedingung für die unselbständige Anschließung ist nicht allein, dass der Hauptantrag auf Verwerfung oder Zurückweisung der Berufung erfolglos bleibt (BGH, Urteil vom 10.11.1983 - VII ZR 72/83, NJW 1984, 1240-1242, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs informiert die sogenannte "frühestens"-Belehrung entgegen dem inhaltlichen Deutlichkeitsgebot unzureichend über den Beginn der Widerrufsfrist und ist daher nicht ordnungsgemäß erteilt (BGH, Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295-2299, zitiert nach juris Rn. 23 mwN).

    Dabei geht es nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung jeweils um die Beurteilung des konkreten Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, zitiert nach juris Rn. 27 mwN; Beschluss vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16, zitiert nach juris; Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105-123, zitiert nach juris Rn. 18), die der Senat hier vorgenommen hat (zur Nichtzulassung der Revision in einem solchen Fall vgl. überzeugend OLG Bremen, Urteil vom 26.02.2016 - 2 U 92/15, NJW-RR 2016, 875-877, zitiert nach juris Rn. 35).

  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 82/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Inwieweit bei Anwendung dieser Grundsätze tatsächlich Verwirkung anzunehmen ist, richtet sich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalls (BGH, aaO, mwN, sowie Beschluss vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16, zitiert nach juris).

    Dabei geht es nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung jeweils um die Beurteilung des konkreten Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, zitiert nach juris Rn. 27 mwN; Beschluss vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16, zitiert nach juris; Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105-123, zitiert nach juris Rn. 18), die der Senat hier vorgenommen hat (zur Nichtzulassung der Revision in einem solchen Fall vgl. überzeugend OLG Bremen, Urteil vom 26.02.2016 - 2 U 92/15, NJW-RR 2016, 875-877, zitiert nach juris Rn. 35).

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Vielmehr entspricht es gerade Inhalt und Wesen seiner in Bezug auf die Freigabe der Sicherheiten beständigen Vorleistungspflicht, dass der Kläger vorzuleisten hat und für den Fall, dass die Beklagte ihrer nach Erbringung der Vorleistung fällig werdenden Freigabeverpflichtung nicht nachkommt, diese gegebenenfalls klageweise geltend machen muss, sofern diese Form der Geltendmachung einer aus dem Widerruf erlangten Rechtsposition gewählt wird (zu anderen Möglichkeiten einer prozessual zulässigen Antragsfassung vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258-1261, zitiert nach juris Rn. 14 f. und BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906-911, zitiert nach juris Rn. 14-19).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16
    Als Darlehensgeberin schuldet die Beklagte dem Kläger gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 Hs. 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454-457, zitiert nach juris Rn. 17 f.; OLG Köln, aaO, Rn. 5 f.).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15

    Wirksamer Widerruf eine Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der

  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 170/16

    Finanzierter Grundstückskauf mit Grundschuldsicherung: Ordnungsgemäßheit einer

  • OLG Schleswig, 20.10.2016 - 5 U 62/16

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen: Rechtsgrundlage und Umfang der

  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16

    Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

  • OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 33/16

    Schutzwirkung der Musterbelehrung gemäß § 14 BGB-InfoV bei vorsorglicher

  • OLG Bremen, 26.02.2016 - 2 U 92/15

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Darlehensvertrag; Darlehensvertrag;

  • OLG Köln, 04.07.2016 - 13 U 247/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten bei Angebot vor Kündigung des

  • OLG Köln, 19.06.2013 - 13 U 122/12

    Hinweisbeschluss hinsichtlich der Rückabwicklung eines Darlehens

  • OLG Köln, 21.11.2012 - 11 U 228/10
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 12 U 109/21

    Wirksamkeit eines Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Erforderlich ist gemäß § 295 Abs. 1 BGB ein der Erklärung der Beklagten, sie werde die ihr geschuldete Leistung nicht annehmen, nachfolgendes wörtliches Angebot des Klägers (BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 29; Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 12 U 61/16, juris Rn. 55, die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschluss vom 19. November 2019 - XI ZR 78/19, zurückgewiesen).

    Die Annahmeverweigerung muss zeitlich vor dem Angebot erklärt werden (BGH, Urteil vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 128/86, juris; Grüneberg, in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 295, Rn. 4; Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 12 U 61/16, juris Rn. 55).

    Im Streitfall hat die Beklagte durch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in der Klageerwiderung unter Hinweis auf die Vorleistungspflicht des Klägers und die Erhebung einer Hilfswiderklage vielmehr zu erkennen gegeben, dass sie - für den Fall der Wirksamkeit des Widerrufs - die ihr geschuldete Leistung vom Kläger fordert und nach der Rücknahme des Fahrzeugs den geschuldeten Wertersatz ermitteln wird (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 12 U 61/16, juris Rn. 55).

  • BGH, 18.02.2020 - XI ZR 378/18

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss zweier

    Diese Regelung betrifft die beständige Vorleistungspflicht bei einem gegenseitigen Vertrag, um den es sich bei der Sicherungsvereinbarung nicht handelt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2018 - 6 U 76/17, juris Rn. 37; a.A. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14. Juni 2017 - 23 U 111/16, juris Rn. 91 ff.; OLG Köln, Urteile vom 31. Januar 2019 - 12 U 61/16, juris Rn. 53 und vom 14. Februar 2019 - 12 U 205/17, juris Rn. 34).
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