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   OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10   

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OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,925)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.11.2010 - 1 Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,925)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. November 2010 - 1 Verg 10/10 (https://dejure.org/2010,925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • forum-vergabe.de

    Vertrag oder Verwaltungsakt für das Vergaberecht egal!?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 101b Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rettungsdienstleistungen: Vergaberechtsweg oder Verwaltungsrechtsweg?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • bvrd.org (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    In Sachsen-Anhalt muss der Rettungsdienst ausgeschrieben werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Im sog. Submissionsmodell unterfällt die Übertragung des öffentlichen Rettungsdienstes dem europäischen Vergaberecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rettungsdienstleistungen: Vergaberechtsweg oder Verwaltungsrechtsweg? (IBR 2011, 1097)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1221
  • VergabeR 2011, 493
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    dd) Der EuGH hat ohnehin schon ausdrücklich entschieden, dass es sich bei der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem Rettungsdienstgesetz in Sachsen-Anhalt um Vergaben nach dem "Submissionsmodell" handelt (so Rdn. 131 des Urteils des EuGH vom 29.04.2010, Kommission/Deutschland C-160/08, VergabeR 4/2010, S. 617):.

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen und der Vergabestelle hat der EuGH mit diesem Urteil vom 29.04.2010 letztlich auch das Bestehen einer gemeinschaftsrechtswidrigen Praxis bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Rettungsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt festgestellt und dabei das Vorliegen eines Submissionsmodells im Bereich des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt bestätigt (s. o., Rdn. 131 des Urteils vom 29.04.2010, a.a.O.).

    Vielmehr benennt auch er indirekt das Rettungsdienstwesen in Sachsen-Anhalt als Beispiel eines Submissionsmodells (vgl. Fußnote 5 der Schlussanträge vom 09.09.2010, C - 274 / 09 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH und das Urteil des EuGH vom 29.04.2010, Kommission/Deutschland (C-160/08, VergabeR 4/2010, S. 617), für das nach der Rechtsprechung des EuGH die Regeln des Vergaberegimes gelten.

    " (...) ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24.09.1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40)." (vgl. EuGH, Urt, v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 92).

    Der EuGH hat in diesem Urteil auch die Frage nach einer Bereichsausnahme gemäß Art. 51 AEUV (Art. 45 EG a.F.) und Art. 62 AEUV (Art. 55 EG a.F.) beantwortet und festgestellt, dass Rettungsdienstleistungen keiner solchen Bereichsausnahme unterfallen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 76 bis 86).

    bb) Die Frage, ob die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG auch dann einzuhalten sind, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag in Form eines Verwaltungsaktes erteilt, hat der EuGH in der Rs. C-160/08 zwar nicht ausdrücklich entschieden.

    Dem Urteil ist jedoch, wie die Antragstellerin zu recht vorträgt, zu entnehmen, dass der EuGH das Vorliegen einer Genehmigung jedenfalls nicht als Hindernis für die Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts ansieht (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 20, 27).

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 1 VK LVwA 69/09

    de-facto Vergabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Am 09.12.2009 stellte die Antragstellerin die vorliegenden Nachprüfungsanträge bei der Vergabekammer des Landesamts (1 VK LVwA 69/09, 70/09, 71/09 und 72/09).

    Die Vergabekammer hat die Nachprüfungsanträge 1 VK LVwA 69/09, 70/09, 71/09 und 72/09 der Antragstellerin mit Beschluss vom 30.04.2010 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Aktenzeichen 1 VK LVwA 69/09 verbunden.

    die Entscheidung der Vergabekammer vom 23.06.2010 zum Az. 1 VK LVwA 69/09 aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen,.

    die Entscheidung der Vergabekammer vom 23.06.2010 zum Az. 1 VK LVwA 69/09 aufzuheben und die Vergabekammer zu verpflichten, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Vergabesenats über die Sache erneut zu entscheiden.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer vom 09.06.2010 zum Az. 1 VK LVwA 69/09 in vollem Umfang aufzuheben und den vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag zurückzuweisen.

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    b) Danach hat jedoch der X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 01.12.2008 (vgl. X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 ff.) festgestellt, dass das zur Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des (qualifizierten) Krankentransports nach sächsischem Recht (§ 31 SächsBRKG) vorgesehene Auswahlverfahren als Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 1 GWB durchzuführen ist, wenn der Wert des abzuschließenden Vertrages den Schwellenwert im Sinne von § 100 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 2, 3 VgV erreicht.

    In Sachsen-Anhalt besteht vielmehr ein "Submissionsmodell", wenn es auch von dem sächsischen Modell abweicht, das Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 01.12.2008, X ZB 31/08, war.

    Das entspricht auch der allgemeinen Rechtsauffassung im Vergaberecht, dass die Anwendbarkeit des Vergaberegimes von der gewählten Rechtsform unabhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2008, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Nach dieser grundlegenden Entscheidung des BGH ist für den Bereich des nationalen Rechts geklärt, dass das Vergaberecht zumindest für das sogenannte Submissionsmodell im Rettungsdienstwesen anwendbar ist (so auch OVG Sachsen-Anhalt, s. Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

    Denn das OVG ist bei seinen Entscheidungen (vgl. zuletzt Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09) zu den Voraussetzungen des § 11 RettDG LSA davon ausgegangen, dass Verstöße gegen Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der VOL/A oder der Vergabeverordnung für das Verwaltungsverfahren zur Erteilung der Genehmigung als solche nicht maßgeblich seien, da der Gesetzgeber dem Träger des Rettungsdienstes zwar vor der Erteilung einer Genehmigung nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 1 RettDG LSA die Verpflichtung zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung auferlegt habe, nicht jedoch zwingend die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB.

    Die Erteilung der Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsaktes einerseits und die Erteilung eines Zuschlags im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB sind sowohl materiellrechtlich als auch verfahrensrechtlich streng zu unterscheiden und schließen sich in ihrer Wirksamkeit nicht gegenseitig aus, wie wohl auch das Oberverwaltungsgericht stets angenommen hat (vgl. Beschluss vom 02.02.2009, 3 M 555/08, NZBau 2009, 362 und zuletzt Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08

    Anforderungen an die Vergabe der Durchführung der Notfallrettung und des

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports ist - jedenfalls nach der derzeitigen Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt - zwingend als Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff GWB durchzuführen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798).

    Der erkennende Senat sah damals auch erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der nationale Gesetzgeber quasi selbstverständlich davon ausging, dass Tätigkeiten, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des § 99 GWB fallen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.04.2009, a.a.O.).

    Der erkennende Senat hat daher erstmals mit Beschluss vom 23.04.2009 (a.a.O.) entschieden, dass die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports auch in Sachsen-Anhalt als Vergabeverfahren nach den §§ 97ff GWB durchzuführen ist.

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Eine entsprechende Anwendung der §§ 101 a und 101b GWB kommt wie früher diejenige des § 13 VgV (vgl. Senatsbeschluss vom 03.09.2009, 1 Verg 4/09, VergabeR 2009, 933 ff.) in Betracht für potenzielle Bieter, die an einer Beteiligung im Vergabeverfahren mit einem Angebot objektiv vergaberechtswidrig gehindert worden waren (vgl. Senatsbeschluss v. 25.09.2006, 1 Verg 10/06, VergabeR 2007, 255; OLG Dresden, Beschluss v. 14.02.2003, WVerg 11/01 - WuW 2004, 350; Noch, Vergaberecht kompakt, 4. Aufl. 2008, Rdn. 117, jeweils m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2008, 17 Verg 8/07, VergabeR 2008, 985 in einem obiter dictum; krit. auch Conrad, VergabeR 2007, 258).

    Dies betrifft Unternehmen, die zwar im laufenden förmlichen Vergabeverfahren bzw. materiellen Vergabevorgang kein Angebot abgegeben haben, aber in einem vorangegangenen förmlichen Verfahren zur Vergabe desselben Auftrags eine Bieterstellung erlangt hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 03.09.2009, 1 Verg 4/09; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. und 24.02.2005, VII-Verg 78/04, NZBau 2005, 537 f., IBR 2005, 231; Senatsbeschluss vom 15.03.2007, 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512), ebenso wie Unternehmen, die zwar im Rahmen der Auftragsverhandlungen über eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Auftragserteilung nicht beteiligt worden waren, aber sich an der vorangegangenen aufgehobenen Ausschreibung mit einem Angebot beteiligt hatten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24.01.2008, WVerg 0010/07, VergabeR 2008, 567).

  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Diese Definition ist, wie schon das OLG München dargelegt hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2009, Verg 05/09, VergabeR 5/2009, S. 781; NZBau 10/2009, S. 666), letztlich auf die EuGH-Entscheidung vom 7.12.2000 - C-324/98 (Tel-Austria) zurückzuführen und vom EuGH in weiteren Entscheidungen bestätigt worden (EuGH vom 30.5.2002 - C-358/00 und vom 21.7.2005 - C-231/03).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Diese Definition ist, wie schon das OLG München dargelegt hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2009, Verg 05/09, VergabeR 5/2009, S. 781; NZBau 10/2009, S. 666), letztlich auf die EuGH-Entscheidung vom 7.12.2000 - C-324/98 (Tel-Austria) zurückzuführen und vom EuGH in weiteren Entscheidungen bestätigt worden (EuGH vom 30.5.2002 - C-358/00 und vom 21.7.2005 - C-231/03).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04

    Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Dies betrifft Unternehmen, die zwar im laufenden förmlichen Vergabeverfahren bzw. materiellen Vergabevorgang kein Angebot abgegeben haben, aber in einem vorangegangenen förmlichen Verfahren zur Vergabe desselben Auftrags eine Bieterstellung erlangt hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 03.09.2009, 1 Verg 4/09; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. und 24.02.2005, VII-Verg 78/04, NZBau 2005, 537 f., IBR 2005, 231; Senatsbeschluss vom 15.03.2007, 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512), ebenso wie Unternehmen, die zwar im Rahmen der Auftragsverhandlungen über eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Auftragserteilung nicht beteiligt worden waren, aber sich an der vorangegangenen aufgehobenen Ausschreibung mit einem Angebot beteiligt hatten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24.01.2008, WVerg 0010/07, VergabeR 2008, 567).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - Verg 35/08

    Grenzen der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
    Im Rahmen der Rechtsprechung zur Antragsbefugnis ist anerkannt, dass ein Nichtbieter gleichwohl sein Interesse am Auftrag hinreichend bekundet hat, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.10.2008, VII-Verg 35/08; OLG München, Beschluss vom 02.08.2007, Verg 7/07, VergabeR 2007, 799; Thüringer OLG, Beschluss vom 06.06.2007, 9 Verg 3/07, VergabeR 2007, 678).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG

  • OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 10/06

    Vergaberecht: Geltung der Vorabinformationspflicht des § 13 VgV auch in

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 17 Verg 8/07

    Öffentliche Auftragsvergabe: Normadressat der Bestimmung über die

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

  • OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • OLG Naumburg, 15.03.2007 - 1 Verg 14/06

    Multimediazentrum II

  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

  • OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01

    Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages

  • OLG Jena, 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

    Zum Anspruch kleiner und mittelständischer Unternehmen auf Teilung des Auftrags

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - 1 M 316/00
  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    (2) Zwar hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 04.11.2010 (1 Verg 10/10 "Rettungsdienst Burgenlandkreis", VergabeR 2011, 493) einen Vertrag über Rettungsdienstleistungen zwischen Aufgabenträger und Leistungserbringer nach dem RettDG LSA 2006 als Dienstleistungsauftrag bewertet.
  • VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 23/11

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

    Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein (s. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10).
  • VK Sachsen-Anhalt, 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11

    Rettungsdienstleistungen sind vergaberechtskonform auszuschreiben!

    Der öffentliche Auftraggeber ist nach dem Willen des Gesetzgebers ganz wesentlich an der Entgeltvereinbarung beteiligt (vgl. OLG Naumburg 1 Verg 10/10 v. 04.11.2010).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11

    Antrag einer Bietergemeinschaft auf vorläufige Fortführung des Rettungsdienstes

    Selbst wenn man sich nicht der Auffassung des OLG Naumburg im Beschluss vom 4. November 2010 (1 Verg 10/10, juris Rdnr. 83) anschließt, wonach mit einer erteilten Genehmigung nach § 11 RettDG LSA nicht das Recht verbunden ist, die genehmigten Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung zu erbringen oder andere Bieter auszuschließen, könnte jedenfalls nur eine vollziehbare Genehmigung nach § 11 RettDG LSA der Antragstellerin ein subjektives öffentliches Recht vermitteln.
  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 24/11

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

    Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein (s. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10).
  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 25/11

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

    Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein (s. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10).
  • VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13

    Mit der Erteilung des Zuschlags endet der Beschaffungsvorgang!

    Schließlich ist auch in ähnlicher Konstellation ebenfalls für Vergaben von Rettungsdienstleistungen obergerichtlich entschieden, dass -bspw. die Erteilung einer Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsaktes einerseits und die Erteilung eines Zuschlags im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB andererseits sowohl materiellrechtlich als auch verfahrensrechtlich streng zu unterscheiden sind und sich in ihrer Wirksamkeit nicht gegenseitig ausschließen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010 - 1 Verg 10/10; Beschluss vom 02.02.2009, 3 M 555/08, Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).
  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 73/10

    Erneuerung eines Verkehrsrechnersystems

    Die Antragstellerin konnte zur Überzeugung der Vergabekammer nicht schlüssig darlegen, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein (siehe hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10).
  • VK Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 1 VK 68/10

    Beschaffung von Software: Fallmanagement für den Sozialen Dienst

    Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein (s. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10).
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