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   VG Würzburg, 08.09.2020 - W 10 K 20.30295   

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https://dejure.org/2020,29114
VG Würzburg, 08.09.2020 - W 10 K 20.30295 (https://dejure.org/2020,29114)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.09.2020 - W 10 K 20.30295 (https://dejure.org/2020,29114)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. September 2020 - W 10 K 20.30295 (https://dejure.org/2020,29114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 3b, § 3e, § 4, § 77 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; VwGO § 102 Abs. 2, § 114 S. 1, § 154, § 166; EMRK Art. 3; VwVfG § 46
    Fehlen von Abschiebungsverboten hinsichtlich Uganda

  • rewis.io

    Fehlen von Abschiebungsverboten hinsichtlich Uganda

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Würzburg, 08.09.2020 - W 10 K 20.30295
    Dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG, dem betroffenen Ausländer im Wege verfassungskonformer Auslegung Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09, NVwZ 2011, 48 Rn. 14 f.).

    U.v. 17.2.2009 - 9 B 08.30225 - juris m.w.N.; für den Fall einer schlechten Lebensmittelversorgung, die den Betroffenen im Fall der Rückkehr nach seiner speziellen Lebenssituation in die konkrete Gefahr des Hungertods bringen würde: vgl. etwa BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 13a B 13.30025 -, alle juris).

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Würzburg, 08.09.2020 - W 10 K 20.30295
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - juris Rn. 14; VGH BW, U.v. 3.11.2016 - A 9 S 303/15 -, juris Rn. 32 ff.; NdsOVG, U.v. 21.9.2015 - 9 LB 20/14 -, juris Rn. 30).

    Wurde der betroffene Ausländer bereits verfolgt oder hat er einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten bzw. war er von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht und weisen diese Handlungen und Bedrohungen eine Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund auf, greift zu dessen Gunsten die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 QRL, wonach die Vorverfolgung bzw. Vorschädigung einen ernsthaften Hinweis darstellt, dass sich die Handlungen und Bedrohungen im Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 05.08.2019 - 6 A 93/18

    Persönliche Anhörung; Einsatz eines Dolmetschers per Videokonferenztechnik;

    Auszug aus VG Würzburg, 08.09.2020 - W 10 K 20.30295
    Denn eine unzureichende Anhörung kann nach § 46 VwVfG und auch nach Unionsrecht im gerichtlichen Verfahren unbeachtlich sein, wenn sie das Entscheidungsergebnis nicht beeinflusst hat (vgl. SächsOVG, B.v. 5.8.2019 - 6 A 93/18.A - BeckRS 2019, 18391 Rn. 11).

    Denn auch aus dem Vortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung am 4. September 2020, bei der sie auf ihre Ausführungen beim Bundesamt Bezug genommen hat, ergibt sich kein Anspruch auf die begehrten Entscheidungen (vgl. hierzu unten unter cc), sodass in der Sache keine andere Entscheidung des Bundesamts ergehen könnte, zumal es sich bei der Zuerkennung internationalen Schutzes um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. auch SächsOVG, B.v. 5.8.2019, a.a.O.).

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