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   VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915   

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https://dejure.org/2020,28802
VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 (https://dejure.org/2020,28802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 (https://dejure.org/2020,28802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 (https://dejure.org/2020,28802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3, § 18d, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 60a Abs. 4, § 81 Abs. 3, Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 1
    Antrag auf Ehegattennachzug bei erloschenem Visum zur Ausübung einer Au-Pair-Tätigkeit

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG, § 31 Abs. 3 AufenthV, § 12 BeschV

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG, § 31 Abs. 3 AufenthV, § 12 BeschV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 1 S 20.1214
    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    Mit Beschlüssen vom 7. August 2020 lehnte das Verwaltungsgericht die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Au 1 S 20.1214) und auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bzw. Duldung ab (Au 1 E 20.1183).

    Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht im Verfahren Au 1 S 20.1214 aus, der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO sei nur teilweise statthaft.

    Diese sei im Verfahren Au 1 S 20.1214 abgelehnt worden.

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    Das Verwaltungsgericht hat aber zu Recht festgestellt, dass die Bedingung bestandskräftig und damit, obwohl nicht mit einer angemessenen Auslauffrist versehen, wirksam ist, weil die Antragstellerin nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Visums Rechtsmittel eingelegt hat (§ 58 Abs. 2 VwGO; vgl. Kerstin Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 12 AufenthG Rn. 6; BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 20.09 - juris Rn. 15).

    Dass die weitere Bedingung "erlischt mit Bezug von öffentlichen Leistungen" nicht zur Nichtigkeit der Nebenbestimmung führt, ergibt sich bereits aus der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (v. 16.11.2010 - 1 C 20.09 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    Dies wäre grundsätzlich bei einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK der Fall; eine Trennung von Ehegatten, die die übliche Dauer des Visumverfahren nicht übersteigt, ist aber regelmäßig zumutbar (BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn.5 m.w.N.).

    Der Ausländer hat es zudem durch die Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer seiner Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem er z.B. eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 Abs. 3 AufenthV einholt (BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

  • VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 1 E 20.1183

    Antrag auf Ehegattennachzug bei erloschenem Visum zur Ausübung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    Mit Beschlüssen vom 7. August 2020 lehnte das Verwaltungsgericht die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Au 1 S 20.1214) und auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bzw. Duldung ab (Au 1 E 20.1183).

    Das Verwaltungsgericht setzte sich auch in Widerspruch zu seiner Begründung im Verfahren auch 1 E 20.1183, wenn es annehme, dass das Visumverfahren zügig im Heimatland der Beschwerdeführerin nachgeholt werden könne, aber vom Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG ausgehe.

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    Das bedeutet für die Auslegung des Ausnahmetatbestands des Vorliegens eines gesetzlichen Anspruchs (i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) auf Erteilung der angestrebten Aufenthaltserlaubnis, dass sich ein solcher aus der typisierten gesetzlichen Regelung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ergeben muss und Ausnahmetatbestände insoweit unberücksichtigt bleiben müssen (Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 5 AufenthG Rn. 152; BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    2.1.4 Zudem kann grundsätzlich vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bei einer Einreise ohne das erforderliche Visum nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder an der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (vgl. VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    Eine solche Nebenbestimmung ist aber in der Regel als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis unmittelbar mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eintritt, ohne dass dem Betroffenen eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt wird (VGH BW, B.v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - juris).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914
    Dabei ist unerheblich, ob sich die Antragstellerin bei der Einreise am 12. September 2018 bewusst war, dass ihr Visum erloschen war (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

    Aus § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV folgt, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Aufenthaltstitel voraussetzt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 31), wenn nicht eine Ausnahmeregelung die Antragstellung im Inland zulässt.

    Von der Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kann gemäß Satz 2 dieser Bestimmung jedenfalls abgesehen werden, wenn der Ausländer gänzlich ohne Visum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris) oder lediglich mit einem den nunmehr beabsichtigten Aufenthaltszweck nicht erfassenden und somit nicht mit dem "erforderlichen" Visum eingereist ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris) sowie im Falle einer Wiedereinreise, nachdem ein früher erteiltes Visum erloschen war (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris).

    Dementsprechend werden bewusste Verletzungen aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen, die auf einen dem Ausländer nicht zustehenden Vorteil zielen, in der Regel nicht geringfügig sein (zum Gewicht dieser Bestimmungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 58, m. w. N.; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 30).

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5; Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 M 10/22

    Abschiebung nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen

    (1) Unter einem "Anspruch" i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG ist - wie bei § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV - ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 18. September 2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20, 1915 - juris Rn. 31).
  • VG München, 05.07.2021 - M 25 S 21.2428

    Zumutbarkeit der Nachholung des erforderlichen Visumsverfahrens

    Auch der Umstand, dass die Stadt H dem Antragsteller gleichwohl am 24. Februar 2021 - also nach Ablauf des Visums - eine bis 23. Juni 2020 gültige Fiktionsbescheinigung ausgestellt hat, führt zu keinem anderen Ergebnis, da eine Fiktionsbescheinigung nur eine deklaratorische und keine konstitutive Wirkung hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2020 - 10 CE 20.1914; 10 CS 20.1915 - beckonline BeckRS 2020, 24613 Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.6.2013 - 10 CS 13.1002 - beckonline BeckRS 2013, 53428 Rn. 13; Samel in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 81 AufenthG, Rn. 35f.).

    Ausgehend von diesem Zweck, sind Ausnahmen von der Visumspflicht prinzipiell eng auszulegen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 201914, 10 CS 20.1915 - beckonline BeckRS 2020, 24613 Rn. 31).

  • VGH Bayern, 29.03.2021 - 10 B 18.943

    Ausweisung wegen erschlichenem Aufenthaltstitels

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften (wie etwa unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Täuschung der Ausländerbehörden) in aller Regel keine geringfügigen Rechtsverstöße dar (BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 - juris Rn. 30); bestätigt wird dies dadurch, dass der Gesetzgeber in § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a AufenthG falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ausdrücklich als schwerwiegendes Ausweisungsinteresse festlegt.
  • VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930

    Ausweisung einer äthiopischen Staatsangehörigen, beharrlicher Verstoß gegen Pass-

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellen vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften (wie etwa unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Täuschung der Ausländerbehörden) in aller Regel keine geringfügigen Rechtsverstöße dar (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 29.3.2021 - 10 B 18.943 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 15.09.2021 - 10 C 21.2212

    Prozesskostenhilfe für einen Eilantrag gegen die Versagung der

    Aus § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in Verbindung mit § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV folgt, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Aufenthaltstitel voraussetzt (vgl. § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: "zu bestimmen, dass der Aufenthaltstitel ... nach der Einreise eingeholt werden kann" u. § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV: "besitzt", vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914 u.a. - juris Rn. 31), wenn nicht eine Ausnahmeregelung die Antragstellung im Inland zulässt.
  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 6 S 22.1147

    Ausweisung einer geduldeten, bestandskräftig abgelehnten äthiopischen

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellen vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften (wie etwa unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Täuschung der Ausländerbehörden) in aller Regel keine geringfügigen Rechtsverstöße dar (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914 u.a. - juris Rn. 30; B.v. 29.3.2021 - 10 B 18.943 - juris Rn. 52; ebenso: OVG LSA, B.v. 7.1.2022 - 2 M 137/21 - juris Rn. 30; Katzer in BeckOK MigR, § 54 AufenthG Rn. 96; Bauer in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 54 AufenthG Rn. 95).
  • VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2386

    Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung

    Vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften (wie etwa unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Täuschung der Ausländerbehörden) stellen nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in aller Regel keine geringfügigen Rechtsverstöße dar (BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 10 CE 20.1914, 10 CS 20.1915 - juris Rn. 30; B.v. 29.3.2021 - 10 B 18.943 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 CS 21.1957

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - mangels Antragstellung bei der Behörde

    Im Übrigen setzt sich die Antragstellerseite nicht mit der Erwägung des Verwaltungsgerichts auseinander, dass eine Fiktionsbescheinigung nur deklaratorische, nicht indes konstitutive Wirkung entfaltet und daher nichts darüber besagt, ob Fiktionswirkung eingetreten ist oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2020 ? 10 CE 20.1914 u. 10 CS 20.1915 - juris Rn. 24; B.v. 17.7.2019 - 10 CS 19.1212 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2385

    Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung

  • VG München, 18.03.2022 - M 12 S 22.589

    Dauerhafte Rückgabe eines elektronischen Aufenthaltstitels

  • VG München, 27.07.2021 - M 4 K 21.3080

    Überwiegendes Ausweisungsinteresse bei Verurteilung zu einer Geldstrafe

  • VG München, 10.08.2023 - M 12 K 22.4008

    Ausweisungsinteresse, Chancen-Aufenthaltsrecht, Interessenabwägung

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