Rechtsprechung
EuGH, 04.03.2004 - C-19/01, C-50/01, C-84/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Begrenzung der Zahlungspflicht der Garantieeinrichtungen - Höchstgrenze für die Garantie der Zahlung - Vom Arbeitgeber geleistete Abschlagszahlungen - Soziale ...
- Europäischer Gerichtshof
Barsotti u.a.
- EU-Kommission
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) gegen Alberto Barsotti u. a. (C-19/01), Milena Castellani gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) (C-50/01) und Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) gegen Anna Maria Venturi
Richtlinie 80/987 des Rates, Artikel 3 Absatz 1, 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 und 10
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Begrenzung der Zahlungsverpflichtung der Garantieeinrichtungen auf einen Betrag, der den notwendigen Lebensunterhalt der Arbeitnehmer deckt - Abzug ...
- EU-Kommission
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) gegen Alberto Barsotti u. a. (C-19/01), Milena Ca
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in Rechtsstreitigkeiten wegen Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen; Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ; Begrenzung der Zahlungsverpflichtung der ...
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in Rechtsstreitigkeiten wegen Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen; Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ; Begrenzung der Zahlungsverpflichtung der ...
- Judicialis
Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitg... ebers; ; Art. 3 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; ; Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; ; Art. 3 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Art. 3; ; der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Art. 4; ; Decreto legislativo Nr. 80 vom 27. Januar 1992 zur Umsetzung der Richtlinie 80/987 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Italien) Art. 1; ; Decreto legislativo Nr. 80 vom 27. Januar 1992 zur Umsetzung der Richtlinie 80/987 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Italien) Art. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Barsotti u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Venturi
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Pisa, Sezione Lavoro - Auslegung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-19/01
- EuGH, 04.03.2004 - C-19/01, C-50/01, C-84/01
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 867
- EuZW 2004, 306
- NZA 2004, 425
- NZI 2004, 334
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 10.07.1997 - C-373/95
Maso u.a.
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-19/01
Nach Ansicht des Tribunale Pisa kommt es durch die jetzige Auslegung von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b des Decreto legislativo Nr. 80/92 zu einem unterschiedlichen Schutz der Arbeitnehmerinteressen, während die Richtlinie und das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-373/95 (Maso u. a., Slg. 1997, I-4051) diesen Schutz im Gegenteil gerade in einheitlicher Weise gewährleisten wollten.Sind die Richtlinie 80/987/EWG und die dazu ergangenen Urteile (vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-373/95, Maso u. a., Slg. 1997, I-4051) dahin auszulegen, dass, vorbehaltlich der Höchstgrenze, das Verbot der Kumulierung einer vom Garantiefonds gewährten Entschädigung mit dem Teil des Arbeitsentgelts, der vom Arbeitgeber in den letzten drei Monaten gezahlt worden ist, nur insoweit rechtmäßig ist, als der Entschädigungsbetrag den einer Ratione temporis für den gleichen Zeitraum vorgesehenen Mobilitätsentschädigung übersteigt, da die Vorauszahlungen ebenso wie die Mobilitätsentschädigung bis zur gleichen Höhe offenbar dazu dienen, den Lebensunterhalt des entlassenen Arbeitnehmers sicherzustellen?.
35 Diese soziale Zweckbestimmung besteht darin, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum beziehen, einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. Urteile Maso u. a., Randnr. 56, vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-125/97, Regeling, Slg. 1998, I-4493, Randnr. 20, vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-441/99, Gharehveran, Slg. 2001, I-7687, Randnr. 26, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-201/01, Walcher, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-19/01
Sind die Richtlinie 80/987/EWG und die dazu ergangenen Urteile (vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-373/95, Maso u. a., Slg. 1997, I-4051) dahin auszulegen, dass, vorbehaltlich der Höchstgrenze, das Verbot der Kumulierung einer vom Garantiefonds gewährten Entschädigung mit dem Teil des Arbeitsentgelts, der vom Arbeitgeber in den letzten drei Monaten gezahlt worden ist, nur insoweit rechtmäßig ist, als der Entschädigungsbetrag den einer Ratione temporis für den gleichen Zeitraum vorgesehenen Mobilitätsentschädigung übersteigt, da die Vorauszahlungen ebenso wie die Mobilitätsentschädigung bis zur gleichen Höhe offenbar dazu dienen, den Lebensunterhalt des entlassenen Arbeitnehmers sicherzustellen?. - EuGH, 18.11.1999 - C-107/98
Teckal
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-19/01
Er kann indessen dem vorlegenden Gericht die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die ihm vorliegende Rechtsfrage zu beantworten (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 33, und vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01, Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 55).
- EuGH, 23.01.2003 - C-57/01
IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES …
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-19/01
Er kann indessen dem vorlegenden Gericht die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die ihm vorliegende Rechtsfrage zu beantworten (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 33, und vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01, Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 55). - EuGH, 11.09.2003 - C-201/01
Walcher
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-19/01
35 Diese soziale Zweckbestimmung besteht darin, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum beziehen, einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. Urteile Maso u. a., Randnr. 56, vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-125/97, Regeling, Slg. 1998, I-4493, Randnr. 20, vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-441/99, Gharehveran, Slg. 2001, I-7687, Randnr. 26, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-201/01, Walcher, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38). - EuGH, 18.10.2001 - C-441/99
Gharehveran
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-19/01
35 Diese soziale Zweckbestimmung besteht darin, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum beziehen, einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. Urteile Maso u. a., Randnr. 56, vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-125/97, Regeling, Slg. 1998, I-4493, Randnr. 20, vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-441/99, Gharehveran, Slg. 2001, I-7687, Randnr. 26, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-201/01, Walcher, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38). - EuGH, 14.07.1998 - C-125/97
Regeling / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-19/01
35 Diese soziale Zweckbestimmung besteht darin, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum beziehen, einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. Urteile Maso u. a., Randnr. 56, vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-125/97, Regeling, Slg. 1998, I-4493, Randnr. 20, vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-441/99, Gharehveran, Slg. 2001, I-7687, Randnr. 26, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-201/01, Walcher, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
- EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
In Anbetracht des Wortlauts der Vorlagefrage ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV weder zur Auslegung innerstaatlicher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften noch zu Äußerungen über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht befugt ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 33, vom 4. März 2004, Barsotti u. a., C-19/01, C-50/01 und C-84/01, Slg. 2004, I-2005, Randnr. 30, und vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.03.2017 - C-496/15
Eschenbrenner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Unter Hinweis namentlich auf die Urteile vom 4. März 2004, Barsotti u. a. (C-19/01, C-50/01 und C-84/01, EU:C:2004:119), und vom 17. November 2011, van Ardennen (C-435/10, EU:C:2011:751), führt es aus, dass zwar diese Richtlinie den Mitgliedstaaten die Festsetzung von Höchstgrenzen für die von der Garantieeinrichtung zu leistenden Zahlungen gestatte, aber auch einen vollständigen Ausgleich der nicht erfüllten Ansprüche auf Arbeitsentgelt unterhalb dieser Höchstgrenzen vorsehe.Die Mitgliedstaaten müssen deshalb bis zu einer Höchstgrenze, die sie für die Garantie nicht erfüllter Ansprüche festsetzen können, die Befriedigung aller dieser Ansprüche gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2004, Barsotti u. a., C-19/01, C-50/01 und C-84/01, EU:C:2004:119, Rn. 36).
- BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 21/12 R
Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf …
Diese liegt nach der Rechtsprechung des EuGH darin, den betroffenen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (Urteil vom 4.3.2004 - C-19/01 ua - Slg 2004 S I-02005) .
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-19/01
Barsotti u.a.
In der Rechtssache C-84/01 hat der Arbeitgeber Frau Venturi zwei der drei letzten Monatsentgelte ausbezahlt.In der Rechtssache C-84/01 hat die Corte suprema di cassazione das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage vorgelegt:.
Frau Venturi (C-84/01) ist der Ansicht, dass die italienischen Bestimmungen betreffend den Garantiefonds Inhalt und Zweck der Richtlinie widersprächen.
- LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10
Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf …
Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH - Urteil vom 4. März 2004, Rs. C-19/01, C-50/01, C-84/01).Die soziale Zweckbestimmung bestehe darin, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum bezögen, einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2004, C-19/01, C-50/01, C-84/01).
- EuGH, 16.07.2009 - C-69/08
Visciano - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer - Zahlungsunfähigkeit des …
Im Anschluss an das Urteil vom 4. März 2004, Barsotti u. a. (C-19/01, C-50/01 und C-84/01, Slg. 2004, I-2005), erhob Herr Visciano am 30. Juni 2005 Klage beim Tribunale di Napoli (Neapel) und beantragte, ihm den Anspruch auf die Differenz zwischen dem Betrag, den ihm das INPS gezahlt habe, und dem ihm ohne jeglichen Abzug zustehenden Höchstbetrag zuzuerkennen.Zum anderen besteht die soziale Zweckbestimmung der Richtlinie 80/987 darin, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum beziehen, einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (Urteil Barsotti u. a., Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- LSG Sachsen, 25.07.2019 - L 3 AL 72/18
Anspruch auf Insolvenzgeld
Abweichendes ergibt sich nicht aus Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2004 - C-19/01 [Castellani] - SozR 4-6084 Art. 3 Nr. 2 = juris) zur Begrenzung der Zahlungspflichten der Garantieeinrichtung und zum Abzug geleisteter Abschlagszahlungen.Diese liegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof darin, den betroffenen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. BSG…, Urteil vom 11. März 2014, a. a. O., Rdnr. 32 mit Verweis auf EUGH, Urteil vom 4. März 2004, a. a. O.).
- EuGH, 17.11.2011 - C-435/10
van Ardennen - Richtlinie 80/987/EWG - Schutz der Arbeitnehmer bei …
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die soziale Zweckbestimmung der Richtlinie 80/987 darin besteht, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum beziehen, auf der Ebene der Europäischen Union einen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. Urteile vom 4. März 2004, Barsotti u. a., C-19/01, C-50/01 und C-84/01, Slg. 2004, I-2005, Randnr. 35, und Visciano, Randnr. 27).Ferner ist darauf hinzuweisen, dass es sich im Ausgangsverfahren nicht um die Zahlung von Beträgen über die soziale Zweckbestimmung der Richtlinie 80/987 hinaus handelt, die von den Mitgliedstaaten nach Art. 4 der Richtlinie begrenzt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Barsotti u. a., Randnr. 34).
- LSG Sachsen, 23.01.2020 - L 3 AL 67/18 Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. März 2004 in der Sache Castellani (Az. C-19/01, C-50/01, C-84/01).
Abweichendes ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2004 - C-19/01 [Castellani] - SozR 4-6084 Art. 3 Nr. 2 = juris) zur Begrenzung der Zahlungspflichten der Garantieeinrichtung und zum Abzug geleisteter Abschlagszahlungen.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-309/12
Gomes Viana Novo u.a. - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des …
3 und 42), Walcher (Randnr. 38), vom 4. März 2004, Barsotti u. a. (C-19/01, C-50/01 und C-84/01, Slg. 2004, I-2005, Randnr. 35), vom 16. Juli 2009, Visciano (C-69/08, Slg. 2009, I-6741, Randnr. 27), vom 10. Februar 2011, Andersson (C-30/10, Slg. 2011, I-513, Randnr. 25), und van Ardennen (Randnrn. 27 und 34).13 - Vgl. Urteil Barsotti u. a. (Randnr. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-496/15
Eschenbrenner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 28.11.2013 - C-309/12
Gomes Viana Novo u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG - …
- EuGH, 06.07.2006 - C-18/05
Salus - Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung - Sechste …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
Visciano - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei …
- SG Darmstadt, 17.08.2010 - S 1 AL 104/08
- SG Dresden, 21.04.2010 - S 35 AL 256/08
Anspruch auf Insolvenzgeld; Europarechtskonformität der Begrenzung durch die …
- EuGH, 10.04.2014 - C-511/12
Macedo Maia u.a.
- EuGH, 06.07.2006 - C-155/05
Casa di cura privata Salus SpA (C-18/05), Agenzia Entrate Ufficio Firenze 1 …
Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 15.04.2002 - V 50/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
EStG § 13a Abs. 3 Nr. 4
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Keine Berücksichtigung der mit Pachtzinsen zusammenhängenden Betriebsausgaben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Keine Berücksichtigung der mit Pachtzinsen zusammenhängenden Betriebsausgaben
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 15.04.2002 - V 50/01
- BFH, 05.12.2002 - IV R 28/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1298
Wird zitiert von ...
- BFH, 05.12.2002 - IV R 28/02
Vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen als Bestandteil der Gewinnermittlung nach …
Der Gerichtsbescheid des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1298 veröffentlicht.
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 28.03.2001 - 2 W 49 - 50/01, 2 W 49/01, 2 W 50/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Übergangsvergütung auch für Neufälle
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Übergangsvergütung des Berufsbetreuers
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1836 § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 3 § 2 Abs. 1
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1482
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Werbung für Verkaufspaket im Einzelhandel - verdecktes Koppelungsgeschäft - …
Die Frage, ob in der Preisgestaltung der Beklagten ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung zu sehen ist (so das OLG Stuttgart in einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und der Beklagten, 2 W 49/2001, 5 O 53/01 KfH LG Hechingen, Beschluss v. 30.07.2001), kann hier dahingestellt bleiben. - BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02
Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung …
Sie soll Berufsbetreuern, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, eine zumutbare Anpassung an die geänderte Vergütungssituation ermöglichen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; 2001, 37/39 f.; 2001, 122/124 f.; BayObLG NJW-RR 2001, 1446; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 1482; SchlHOLG BtPrax 2001, 259). - OLG Koblenz, 15.10.2002 - 4 U 239/02
Werbung mittels Zeitungsanzeige für einen Pkw unter einer Preisangabe und dem …
Insoweit stimmt der erkennende Senat also auch mit der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart in dem Beschluss vom 30. Juli 2001 (2 W 49/01) überein (vgl. GA Bl. 134, 139).
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 19.04.2005 - I 50/01 |
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 19.04.2005 - I 50/01
- BFH, 07.12.2005 - I B 90/05
Wird zitiert von ...
- BFH, 07.12.2005 - I B 90/05
NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung
Die Klage wurde vom Finanzgericht (FG) Nürnberg durch Urteil vom 19. April 2005 I 50/2001 (nicht veröffentlicht) abgewiesen; Revision wurde nicht zugelassen.